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| Tags: beweise, bewerbungskosten |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 112
| Hallo, ich hab vor einiger Zeit einen Antrag auf Bewerbungskosten gestellt, welche mir nun von der Arge erstattet werden sollen. Doch hab ich nicht alle Antworten. Habe von einigen Firmen überhaupt keine bekommen. Jetzt möchte die Arge jedoch auch die fehlenden Antworten haben. Unten steht ich könne auch "Kopien von Bewerbungsschreiben" vorzeigen. Aber im Grunde ist das doch Quatsch oder? Könnte ich doch jetzt auch einfach neu ausdrucken oder? Was soll ich jetzt tun? Viele Grüße Seven |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.02.2006
Beiträge: 1.891
| Dadurch das du die Bewerbungen verschickt hast ,ist der Nachweis schon entstanden das du dadurch Kosten gehabt hast. Wenn du sie postalisch verschickt hast ,wirst du bestimmt Quittungen für Material,Porto etc. haben. Diese einreichen.Mehr braucht die ARGE nicht. Du bist nicht dafür zuständig dir die fehlenden Antworten einzuholen. Am Ablauf eines Bewerbungsverfahren hast du ja keinen Einfluss. Wenn die ARGE diese Antworten haben möchte ,sollen sie sich doch bitte selber mit den AG in Verbindung setzten.
__________________ Tanzt kaputt was euch kaputtmacht *Straftanzkommando Nord* Stoppt all die Lügen *Umbra et Imago* |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.09.2008 Ort: Leipzig
Beiträge: 21
| Aus meiner Erfahrung reicht es, wenn Du einfach nur die Kopie der Bewerbungsschreiben vorlegst (soweit keine Antworten geschickt wurden). Natürlich kannst Du diese auch einfach neu ausdrucken. |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Sollte das bei mir der Fall werden, dann kann ich den Ordner gerne vorbeibringen und die können sich kopieren was sie wollen. Ich bin doch nicht blöd und bleibe dann auch noch auf den Kosten für die Nachweiskopien sitzen. Nene. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 112
| Meint ihr, mein Berater könne mir erst einmal die Bewerbungskosten erstatten, bei denen ich schon ein Bestätigungsschreiben bekommen? Denn ich habe mal nachgefragt bei den Unternehmen, die der Arge noch fehlen und diese sind halt noch nicht soweit. Aber das Geld bräuchte ich jetzt schon.. und dies noch einmal ausdrucken? 1. kostet es auch etwas und 2. will ich mein Bewerbungsschreiben eigentlich nicht vorzeigen. Im Übrigen ist das doch Quatsch... hätt ich doch auch einfach so neu ausdrucken können ^^ lg Geändert von Seven (14.10.2008 um 13:01 Uhr). |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 112
| Kann mir noch jemand antworten? =/ |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.137
| Was soll man noch schreiben, da schon alle wesentlichen Antworten gegeben wurden?
__________________ Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen." |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 112
| Die letzte Frage z.B. |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 62
| Wenn man noch keine Antworten hat bzw. womöglich auch gar keine bekommen wird, dann genügt der Arge wie du schon schreibst das Bewerbungsanschreiben in Kopie. Völlig klar, dass man die dann neu ausdruckt, dass wissen auch die Arge-Leute und das ist ok. Das muss aber schon sein, das man mindestens eine Kopie vom Anschreiben einreicht, denn die wollen halt wissen, ob du tatsächlich etwas geschrieben hast und ob das auch eine ernst gemeinte Bewerbung war. (Natürlich könnte man auch Bewerbungen verfasst haben und sie nicht abgeschickt haben, nur um betrügerischerweise die Pauschale zu kassieren...aber wer macht sich schon die Mühe mit den Anschreiben, und schickt sie dann nicht weg, mir wär das echt zuviel Arbeit. *g*) Du machst ja einen Anspruch geltend (eben auf Bewerbungskosten) und musst dann auch irgendwie nachweisen, dass du die Voraussetzungen für Kostenerstattung erfüllt, dass du dich also tatsächlich beworben hast. Die Arge würde vermutlich keine Pauschale für eine Bewerbung springen lassen, in der beispielsweise steht, "euer Sch***-Laden kann gar nichts, hiermit bewerbe ich mich, dann zeig ich euch mal, wie das geht..." Natürlich ist es blöd, seine geistigen Ergüsse und auch die Arbeit, die man in solche Anschreiben investiert, wildfremden Menschen zu zeigen, die du eigentlich gar nicht mit der Bewerbung ansprechen willst. Aber das muss man halt in Kauf nehmen, wenn man Kostenerstattung will. Natürlich kannst du auch erst nur die Bewerbungen beantragen, für die du schon eine Antwort von den Arbeitgebern hast. Und auf die Restantworten warten und sie dann erst einreichen. Dein Antrag hält ja ein Jahr lang. Aber so hättest du halt direkt die komplette Kohle. |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 112
| Hallo Maryland, ja kann ich denen das so sagen? Meinst du, es wäre kein Problem wenn sie mir erst einmal diese Bewerbungskosten erstatten und mir dann einen neuen Antrag für die restlichen Bewerbungen geben könnten? Ich würde denen halt sagen, dass ich noch auf einige Antworten warte oder mich darum bemühe diese zu bekommen. Möchte nämlich wirklich meine Bewerbungsanschreiben nicht abgeben. Jedoch könnten die doch dann denken, ich würde sie nicht ernstgemeint schreiben? =/ lg |
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| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 62
| Du kannst das denen so sagen. Es würde mich wundern, wenn sie ein Problem damit hätten, dass du die übrigen Kosten erst beantragst, nachdem du die Rückmeldungen der Arbeitgeber hast. Zur Sicherheit kannst du bei der Abgabe der Bewerbungsnachweise ja nachfragen. Aber mir fällt einfach kein Grund ein, der dagegen sprechen könnte. Es kommt schließlich nur darauf an, dass du die Bewerbungen innerhalb eines Jahres nach Antragsstellung geschrieben hast. Sie werden mit Sicherheit gar nicht erst auf die Idee kommen, du könntest keine ernsthaften Bewerbungen verschickt haben, wenn du Antworten von den Arbeitgebern hast. Denn ein Arbeitgeber, der sich nicht ernstgenommen fühlt, würde vermutlich auf eine solche Bewerbung gar nicht erst antworten. Außer natürlich, der Arbeitgeber denkt, wenn er eine nicht ernst gemeinte Bewerbung liest, dass diese von einem armen Würstchen stammt, das nicht weiß, dass es mit einer solchen Bewerbung absolut Null Chancen hat. Die Gefahr, dass man der Arge ein Anschreiben präsentiert, das man gar nicht abgeschickt hat, ist viel größer, als die, dass eine absichtlich verblödete Bewerbung verschickt worden ist, und der Arbeitgeber dazu eine Absage oder Eingangsbestätigung versandt hat. Letztlich verlässt sich die Arge auch nur darauf, dass man bei der Beantragung von Bewerbungskosten die Wahrheit sagt und nicht bescheißt. Sie können schließlich nicht bei allen Unternehmen anrufen und nachfragen, wie denn die Bewerbung aussah, ob sie tatsächlich angekommen ist, etc. Also mach dir mal keinen Kopf, wenn die keine Anhaltspunkte dafür haben, dass du versuchst zu bescheißen, bekommst du problemlos die Erstattung, ob du nun nur Anschreiben vorweist oder Eingangsbestätigungen bzw. Absagen der Unternehmen. Beide Nachweismöglichkeiten werden auf den Antragsformularen von der Arge selbst empfohlen und reichen denen völlig. |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.018
| Warum druckst du nicht einfach die Bewerbungsanschreiben aus? Kann doch nicht teurer sein, wie ein Anruf bei den Firme, die sich noch nicht gemeldet haben. |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 112
| Es ist schon 2 Wochen her als ich dem meine Unterlagen gab. Ich hab dann noch 3 Absagen mehr abgegeben und er meinte, er könne nur das erstatten was er habe. Habe also keine Bewerbungsschreiben abgegeben. Noch nicht.. naja aber nun warte ich schon solange und hab das immernoch nicht auf dem Konto. Außerdem schickte der mir einen Brief, in dem ich aufgrund einer möglichen Sperrung von 3 Monaten antworten solle weil mein Ex-Auszubildender ziemlichen Mist gebaut hat und es jetzt natürlich nicht zugibt. Doch kann dies doch nichts damit zutun haben... was soll ich machen? |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 145
| Ist an dem Schreiben ein Anhörungsbogen dabei? Dann diesen ausfüllen und abgeben. Das hat aber nix mit den Bewerbungskosten zu tun. Was ich hier nicht verstehe... Bewerbungskosten bekommst Du doch für Porto,Kopien,Bewerbungsmappen ,Passbilder etc. also für alles,was zu einer Bewerbung gehört. Das reichst Du ein,mit den Kassenzetteln. Diese Kosten müssen sie Dir erstatten. Die Bewerbungen wollen sie doch sehen wenn es um Deine Eigenbemühungen geht. Jedenfalls ist es bei mir so. Wenn Du keine Antworten von den Firmen bekommst ,kannst Du doch nix dafür. Ich finde das ziemlich suspekt das sie Dir die Bewerbungskosten nur zahlen wollen wenn Du die dazugehörigen Absagen vorlegen kannst. LG kossi |
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.05.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 570
| Zitat:
Du schickst die Bewerbungschreiben in Kopie bzw. Absagen hin und teilst dem Arbeitsamt gleichzeitig mit, das wenn sie nicht unverzüglich zahlen es Dir finanziell unzumutbar ist weitere Bewerbungen zu verfassen. Was heißt denn "Mist"?
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. | |
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| | #16 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 29
| In Leipzig reicht das Bewerbungsanschreiben und die Absage will man gar nicht erst. |
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| | #17 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.08.2008 Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 81
| Moin Moin Die Kosten für Bewerbungsunterlagen werden nur noch erstattet, wenn die Bewerbung nachweislich abgesendet wurde. Ein Kopie des Anschreibens braucht die ARGE nicht mehr zu akzeptieren. Da mußt Du schon die Absagen der Firmen vorlegen. Achso es gibt auch nur noch 5 €uro je nachgewiesener Bewerbung und das rückwirkend. >>> Hier gibt es auch noch ein Thema <<<
__________________ >>> ARGLISTIGE Täuschung ist ilegal - ARGELISTIGE Täuschung ist legal <<< |
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| | #18 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.08.2008 Ort: Fulda
Beiträge: 177
| Zitat:
Absagen werden auch nicht immer geschickt, und ein Bewerber kann nicht dafür belangt oder benachteiligt werden, dass er keine schriftliche Absage erhalten hat. "Nachweise" sind relativ. | |
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| | #19 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.08.2008 Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 81
| Moin Moin Das sind neue Bestimmungen der Agentur für Arbeit. Sind seit April 2008 in Kraft und gelten für die gesamte BRD. >>> siehe hier <<< Achtung PDF-Datei
__________________ >>> ARGLISTIGE Täuschung ist ilegal - ARGELISTIGE Täuschung ist legal <<< Geändert von Aschaffenburger (01.11.2008 um 17:30 Uhr). |
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