Zitat:
Zitat von Aschaffenburger Moin Moin
Ich will mich hier nicht rumstreiten über Beweis oder Nachweis. Ich jedenfalls schicke meine Bewerbungen per EINWURFEINSCHREIBEN. Es ist zwar etwas teurer. Dadurch habe ich aber einen verbindlichen Nachweis das ich eine Bewerbung weggeschickt habe.
Kopien oder Quittungen für Porto sind keine Nachweise. Die Post stellt doch auf Anfrage für jede Briefmarke eine Quittung aus.
Ich verweise nochmals auf den Link weiter oben. |
Einwurfeinschreiben wären nach deiner Argumentation dann auch kein Nachweis, ein unumstösslicher Beweis wäre in dem Fall nur ein Einschreiben mit Rückkarte. Kopien oder Quittungen sind meiner Meinung nach allerdings Nachweise, denn wozu sollte ich extra ein speziell für diesen Arbeitgeber angefertigtes Schreiben verfassen, kopieren aber nicht abschicken ? Und was für ein
ALG II - Empfänger verschickt ständig Briefe à 1Euro45, um damit (falsche) Portoquittungen zu sammeln ? Selbst wenn eine Quittung nicht notwendigerweise für Bewerbungen verwendet wurde, würde sich die Frage stellen, wozu sich jemand die Mühe macht, ständig solche Marken zu kaufen.
Ich mag mich hier täuschen, aber in dem Fall würde ich mich nur auf entsprechende Gerichtsurteile verlassen, was als Nachweis gewertet werden kann oder nicht.
Absagen und Einschreiben belasten meiner Meinung nach den Bewerber auf unzumutbare Weise.