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Alt 06.10.2008, 18:37   #1
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Registriert seit: 18.11.2007
Beiträge: 6
Standard Hilfe beim Auszug?

Hallo,
ich bin 22 Jahre alt und nehme über die Arge an einer einstiegsqulifizierung teil.
Ich lebe im Moment noch in der Bedarfgemeinschaft meines Lebensgefährten und bekomme daher Miete und meine Grundsicherung zugesprochen.
Wie ist das nun wenn ich nicht mehr bei meinem Partner wohnen möchte?
Muss ich dann wieder zu meinen Eltern ziehen, oder bekomme ich die Miete udn Grundsicherung weiterhin?
Ich bin ja jetzt durch diese EQ an meinen Ort gebunden oder flieg ich dann auch der Maßnahme?
Man beachte da ich in dieser Maßnahme auf eine Ausbildung zusteure.

DAnke im voraus für eure Hilfe.
MFG Felix
Bowser ist offline  
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Alt 06.10.2008, 19:03   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Mario Nette
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 4.125
Standard AW: Hilfe beim Auszug?

bowser (engl.): Spannschraube, Tankwagen - :) interessant.

Also als U25 musst du auf jeden Fall die Zustimmung der ARGE einholen, ehe du überhaupt mit dem Gedanken spielen kannst. Zurück zu deinen Eltern musst du nicht und solltest dich auch nicht zwingen lassen.

Mario Nette
__________________
"Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger)
Mario Nette ist offline  
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Alt 06.10.2008, 19:06   #3
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2007
Beiträge: 6
Standard AW: Hilfe beim Auszug?

Wie sieht das denn wohl mit der Erstausstattung aus?
bekomme ich sowas auch zugesprochen
Bowser ist offline  
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Alt 06.10.2008, 20:27   #4
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Hilfe beim Auszug?

Zitat:
Zitat von Bowser Beitrag anzeigen
Wie sieht das denn wohl mit der Erstausstattung aus?
bekomme ich sowas auch zugesprochen
Ja, Erstausstattung mußt du dann auch beantragen...
 
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