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Alt 06.10.2008, 12:56   #1
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 02.02.2006
Beiträge: 55
Standard Erstausstattung genau nach Vorlage?

Hallo,

meine Tochter hat nunmehr nach fast neun Monaten, zwei Hausbesuchen und einem Widerspruch die Erstausstattung für ihre Wohnung zugesprochen bekommen. Dabei wurde genau aufgelistet,wieviel Geld sie z.B. für Haushaltsgeräte (280 Euro),Küche (89 Euro)....ausgeben darf. Ausserdem muss sie bis nächsten Monat zweckentspechende Nachweise vorlegen oder das Geld zuückzahlen.

Muss sie sich nun genau an diese Beträge halten? Was passiert, wenn sie z. B. für die Küche 200 Euro ausgibt und für Haushaltsgeräte nur 30 ? Droht ihr dann neuer Ärger?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Petra
Susisonnenschein ist offline  
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Alt 06.10.2008, 18:58   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Mario Nette
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 4.125
Standard AW: Erstausstattung genau nach Vorlage?

Ich denke mal nicht. Was würde sie denn sonst machen wollen?: Auf eine Küche verzichten und stattdessen 35 Töpfe kaufen?

Mario Nette
__________________
"Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger)
Mario Nette ist offline  
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