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U 25

Widerspruch BG; in Forum: Information; kann ich den Widerspruch so abschicken...
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Alt 06.10.2008, 09:10   #1
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Beitrag Widerspruch BG

kann ich den Widerspruch so abschicken
Angehängte Dateien
Dateityp: doc Widerspruch_2.doc (27,0 KB, 37x aufgerufen)
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...aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:

Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen

...und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer
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Alt 06.10.2008, 09:23   #2
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Standard AW: Widerspruch BG

Hi Avensis

da steht etwas von über 16 und Auszubildende drin. Die zitierten Ausführungen zu § 9 treffen aber nur zu, wenn du auch über 25 bist.
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Alt 06.10.2008, 09:30   #3
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Beitrag AW: Widerspruch BG

Hallo Gerda
finde aber im Download -Bereich keinen anderen Widerspruch um die Tochter aus der BG zubringen
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...aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:

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Alt 06.10.2008, 09:45   #4
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Standard AW: Widerspruch BG

Hier antwortet ja die 16jährige

Ich bin über 16 Jahre alt und bin in Berufsausbildung. Demnach sind meine Eltern mir nicht zum Unterhalt verpflichtet

Ich habe wegen des Kindergeldes genau gegenteilig argumentiert. Ich als Mutter bin meinem Sohn zu Unterhalt verpflichtet, weil er noch keine Berufsausbildung hat.

Will Linda vielleicht ausdrücken, dass sie nicht mehr von den Eltern vertreten werden will?


ela1953 ist offline  
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Alt 06.10.2008, 09:51   #5
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Beitrag AW: Widerspruch BG

Zitat:
Will Linda vielleicht ausdrücken, dass sie nicht mehr von den Eltern vertreten werden will?
ja
muss irgend was aufsetzen weil bei meinen neuen Bescheid die Tochter immer noch in der BG ist und nicht rausgenommen wurde ,ihr bleiben von 303 € gerade noch 2 € über das kann nicht sein
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Alt 06.10.2008, 10:17   #6
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Standard AW: Widerspruch BG

Wie alt ist die Tochter und reicht ihr Einkommen zu ihrer Bedarfsdeckung aus?

Erhältst Du ggf. noch den alleinerz. Zuschlag von 12 % für sie, sind weitere Dinge zu beachten.

Hauptsächlich musst Du aber mit dem § 7 argumentieren. Schau Dir dazu auch die Beiträge von Ludwigsburg an, z.B. hier.

Der bereinigte Azubi-Lohn tritt bei euch anstelle des Unterhalts.

Du schreibst einen ganz normalen Widerspruch und nimmst Bezug auf den letzten Bescheid. Falls die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, musst Du einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.

Als weiteren Betreff die BG-Mitgliedschaft der Tochter bestreiten. Dann folgt die Begründung.

Ich schiebe das Thema jetzt mal ins U25 Forum, dort kommen bestimmt noch mehr Antworten und Tipps.

Gruß gerda52

Ps. Der Muster-WS müsste tatsächlich mal überarbeitet werden oder besser ein 2. für Ludwigsburgs Spezialthema eingestellt werden. Kommt Zeit, kommt neues Muster. ; )
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Geändert von gerda52 (06.10.2008 um 10:21 Uhr).
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Alt 06.10.2008, 11:12   #7
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Standard AW: Widerspruch BG

Zitat:
Wie alt ist die Tochter und reicht ihr Einkommen zu ihrer Bedarfsdeckung aus?
Tochter ist 16 Lehrgeld 303€ + 154€ Kindergeld = 457€
Zitat:
Erhältst Du ggf. noch den alleinerz. Zuschlag von 12 % für sie, sind weitere Dinge zu beachten.
Nein
Zitat:
Hauptsächlich musst Du aber mit dem § 7 argumentieren. Schau Dir dazu auch die Beiträge von Ludwigsburg an, z.B. hier.
mir raucht jetzt schon der Schädel
Zitat:
Der bereinigte Azubi-Lohn tritt bei euch anstelle des Unterhalts.
???
Zitat:
Du schreibst einen ganz normalen Widerspruch und nimmst Bezug auf den letzten Bescheid. Falls die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, musst Du einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.
nur wie schreiben, ist noch nicht abgelaufen weil erst am 04.10.2008 bekommen
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Alt 06.10.2008, 11:22   #8
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Standard AW: Widerspruch BG

Zitat:
???
Der Satz bezog sich auf den verlinkten Beitrag von Ludwigsburg. Da ist im Titel von Unterhalt die Rede und den bekommt Deine Tochter ja nicht.

Der Lohn Deiner Tochter muss noch um die Freibeträge bereinigt werden. Die werden vom Bruttolohn gerechnet und vom Nettolohn dann abgezogen.
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Alt 06.10.2008, 12:08   #9
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Standard AW: Widerspruch BG

Zitat:
"Ich bin über 16 Jahre alt und bin in Berufsausbildung. Demnach sind meine Eltern mir nicht zum Unterhalt verpflichtet."
Das ist definitiv falsch: Eltern sind den Kindern bis zum Ende der Ausbildung unterhaltsverpflichtet.
Deshalb wird ja auch das Kindergeld weiter gegeben an Linda.
 
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Alt 06.10.2008, 12:29   #10
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Standard AW: Widerspruch BG

Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
Da ist im Titel von Unterhalt die Rede und den bekommt Deine Tochter ja nicht.

Wieso nicht?
Wenn das Kindergeld weiter gegeben wird oder man zugestimmt hat, daß es aufs Konto der Tochter geht, leistet man Unterhalt!

Der Lohn Deiner Tochter muss noch um die Freibeträge bereinigt werden. Die werden vom Bruttolohn gerechnet und vom Nettolohn dann abgezogen.
Wenn man in der BG ist,sollte das so sein, ja!

Aber nicht, wenn man das nicht ist/sein will und verzichtet.

Hier muß die Tochter verzichten, weil sie einen Anspruch von knapp 3 € hat...

Das Mindesteinkommen für Wohngeld ist nun mal Regelsatz +Miete, und wenn der Wohngeldbezug vorgeht, dann reicht das Einkommen ohne Freibeträge um Wohngeld zu bekommen!

Was die Erklärung der Tochter angeht: soll sie ruhig auch abgeben: ich sehe keinen rund einen Unterschied, wenn ein Kind in der Wohnung der Eltern lebt und sich selbst versorgt dazu, daß es in einer WG lebt.

Man solte nur begründen können, warum man eher in einer WG Situation als in einer Haushaltsgemeinschaft lebt...

was nun den Widerspruch angeht: der muß erst noch geschrieben werden.

Da gehört rein, daß ALG II nur auf Antrag gezahlt wird, daß Tochter verzichtet und das Wahlrecht in Anspruch nimmt, Wohngeld zu beziehen.

Und eben die Arbeitsanweisungen der BA, der Gesetzesauszug Kinder mit eigenem Einkommen usw
 
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Alt 06.10.2008, 12:30   #11
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Standard AW: Widerspruch BG

Zitat:
Zitat von Avensis Beitrag anzeigen
ihr bleiben von 303 € gerade noch 2 € über das kann nicht sein
Falsch: sie hat noch einen Anspruch von ein paar Zerquetschten...weil die den Freibetrag eingerechnet haben
 
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Alt 06.10.2008, 12:39   #12
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Standard AW: Widerspruch BG

Avensis, teil das mal auf:
Schreiben 1: Widerlegung der Haushaltsgemeinschaft (wobei: die gehen bei Familienangehörigen immer von einer aus - da kann man zwar seinen Standpunkt darlegen, aber es tut letztlich nichts zur Sache, ob eine Haushaltsgemeinschaft besteht oder nicht)

Schreiben 2:

(nochmaliger) Verzicht auf ALG II

Schreiben 3: Bezüglich Mitwirkungspflicht

Schreiben 4: Widerspruch gegen den Bescheid vom ...
 
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Alt 08.10.2008, 12:52   #13
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Beitrag AW: Widerspruch BG

heute mit der Post gekommen,ihr Widerspruch ist am 06.10.2008 eingegangen
Wir bemühen uns, den Widerspruch so schnell wie möglich zu bearbeiten.
na da bin ich mal gespannt.
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Alt 08.10.2008, 18:13   #14
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Wie sieht er denn nun aus?
 
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Alt 08.10.2008, 19:44   #15
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Beitrag AW: Widerspruch BG

schreibe ich diese Woche noch,hab gleich den Vortrug abgeschickt damit die Frist nicht verstreicht
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Alt 08.10.2008, 19:50   #16
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Standard AW: Widerspruch BG

Das ist vernünftig...
 
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