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| Tags: widerspruch |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.01.2006 Ort: Ochsenfurt
Beiträge: 387
| kann ich den Widerspruch so abschicken
__________________ ...aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen ...und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.274
| Hi Avensis da steht etwas von über 16 und Auszubildende drin. Die zitierten Ausführungen zu § 9 treffen aber nur zu, wenn du auch über 25 bist.
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.01.2006 Ort: Ochsenfurt
Beiträge: 387
| Hallo Gerda finde aber im Download -Bereich keinen anderen Widerspruch um die Tochter aus der BG zubringen
__________________ ...aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen ...und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 915
| Hier antwortet ja die 16jährige Ich bin über 16 Jahre alt und bin in Berufsausbildung. Demnach sind meine Eltern mir nicht zum Unterhalt verpflichtet Ich habe wegen des Kindergeldes genau gegenteilig argumentiert. Ich als Mutter bin meinem Sohn zu Unterhalt verpflichtet, weil er noch keine Berufsausbildung hat. Will Linda vielleicht ausdrücken, dass sie nicht mehr von den Eltern vertreten werden will? |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.01.2006 Ort: Ochsenfurt
Beiträge: 387
| Zitat:
muss irgend was aufsetzen weil bei meinen neuen Bescheid die Tochter immer noch in der BG ist und nicht rausgenommen wurde ,ihr bleiben von 303 € gerade noch 2 € über das kann nicht sein
__________________ ...aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen ...und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer | |
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| | #6 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.274
| Wie alt ist die Tochter und reicht ihr Einkommen zu ihrer Bedarfsdeckung aus? Erhältst Du ggf. noch den alleinerz. Zuschlag von 12 % für sie, sind weitere Dinge zu beachten. Hauptsächlich musst Du aber mit dem § 7 argumentieren. Schau Dir dazu auch die Beiträge von Ludwigsburg an, z.B. hier. Der bereinigte Azubi-Lohn tritt bei euch anstelle des Unterhalts. Du schreibst einen ganz normalen Widerspruch und nimmst Bezug auf den letzten Bescheid. Falls die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, musst Du einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Als weiteren Betreff die BG-Mitgliedschaft der Tochter bestreiten. Dann folgt die Begründung. Ich schiebe das Thema jetzt mal ins U25 Forum, dort kommen bestimmt noch mehr Antworten und Tipps. Gruß gerda52 Ps. Der Muster-WS müsste tatsächlich mal überarbeitet werden oder besser ein 2. für Ludwigsburgs Spezialthema eingestellt werden. Kommt Zeit, kommt neues Muster. ; )
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. Geändert von gerda52 (06.10.2008 um 10:21 Uhr). |
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| | #7 | |||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.01.2006 Ort: Ochsenfurt
Beiträge: 387
| Zitat:
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__________________ ...aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen ...und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer | |||||
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| | #8 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.274
| Zitat:
Der Lohn Deiner Tochter muss noch um die Freibeträge bereinigt werden. Die werden vom Bruttolohn gerechnet und vom Nettolohn dann abgezogen.
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | |
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| | #9 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Deshalb wird ja auch das Kindergeld weiter gegeben an Linda. | |
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| | #10 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Aber nicht, wenn man das nicht ist/sein will und verzichtet. Hier muß die Tochter verzichten, weil sie einen Anspruch von knapp 3 € hat... Das Mindesteinkommen für Wohngeld ist nun mal Regelsatz +Miete, und wenn der Wohngeldbezug vorgeht, dann reicht das Einkommen ohne Freibeträge um Wohngeld zu bekommen! Was die Erklärung der Tochter angeht: soll sie ruhig auch abgeben: ich sehe keinen rund einen Unterschied, wenn ein Kind in der Wohnung der Eltern lebt und sich selbst versorgt dazu, daß es in einer WG lebt. Man solte nur begründen können, warum man eher in einer WG Situation als in einer Haushaltsgemeinschaft lebt... was nun den Widerspruch angeht: der muß erst noch geschrieben werden. Da gehört rein, daß ALG II nur auf Antrag gezahlt wird, daß Tochter verzichtet und das Wahlrecht in Anspruch nimmt, Wohngeld zu beziehen. Und eben die Arbeitsanweisungen der BA, der Gesetzesauszug Kinder mit eigenem Einkommen usw | |
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| | #11 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #12 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Avensis, teil das mal auf: Schreiben 1: Widerlegung der Haushaltsgemeinschaft (wobei: die gehen bei Familienangehörigen immer von einer aus - da kann man zwar seinen Standpunkt darlegen, aber es tut letztlich nichts zur Sache, ob eine Haushaltsgemeinschaft besteht oder nicht) Schreiben 2: (nochmaliger) Verzicht auf ALG II Schreiben 3: Bezüglich Mitwirkungspflicht Schreiben 4: Widerspruch gegen den Bescheid vom ... |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.01.2006 Ort: Ochsenfurt
Beiträge: 387
| heute mit der Post gekommen,ihr Widerspruch ist am 06.10.2008 eingegangen Wir bemühen uns, den Widerspruch so schnell wie möglich zu bearbeiten. na da bin ich mal gespannt.
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| | #14 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Wie sieht er denn nun aus? |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.01.2006 Ort: Ochsenfurt
Beiträge: 387
| schreibe ich diese Woche noch,hab gleich den Vortrug abgeschickt damit die Frist nicht verstreicht
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| | #16 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Das ist vernünftig... |
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