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U 25

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Alt 05.10.2008, 12:14   #1
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Standard Was ist eine Berechtigtenbestimmung ? Beim Kindergeld

Hallo habe folgende bitte:
U25 wohnt allein und hat am 01.10.2008 eine Lehrstelle angefangen. Und wollte nun Kindergeld beantragen, wurde aber abgelehnt mit der Begründung:

Eine Abzweigung ist nicht möglich, weil kein Elternteil Unterhalt leistet und die Eltern keine Berechtigtenbestimmung getroffen haben. Nach § 74 Abs. 1 EStG.


Was soll nun U25 machen um Kindergeld zu bekommen ???

Wie sieht eine Berechtigtenbestimmung aus ???

Danke und Gruß Coole-Sache
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Alt 05.10.2008, 12:41   #2
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Standard AW: Was ist eine Berechtigtenbestimmung ? Beim Kindergeld

Antrag auf Kindergeld muss ein Elternteil stellen, auch bei volljährigen Kindern.

Berechtigter ist bei erwachsenen Kindern der Elternteil, der dem Kind mehr Unterhalt zahlt.

Wenn beide nichts zahlen, kann einer den Antrag stellen und sich vom anderen Elternteil schriftlich das Einverständnis geben lassen. Dazu reicht ein formloses Schriftstück aus.

Wichtig ist vor allem das Einverständnis zur Abzweigung an das Kind selbst.
Indiana ist offline  
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Alt 05.10.2008, 13:02   #3
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Beiträge: 335
Standard AW: Was ist eine Berechtigtenbestimmung ? Beim Kindergeld

Hallo !

Danke für Deine Antwort.

Wie soll das formlose Schreiben in etwa aussehen ?

Du schreibst Wichtig ein Abzweigung an das Kind ?
Soll gleich eine Abzweigung mit geschickt werden, oder erst wenn die Bewilligung da ist ?

Gruß Coole-Sache
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Alt 05.10.2008, 15:32   #4
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Standard AW: Was ist eine Berechtigtenbestimmung ? Beim Kindergeld

Zitat:
Zitat von Indiana Beitrag anzeigen
Antrag auf Kindergeld muss ein Elternteil stellen, auch bei volljährigen Kindern.

Berechtigter ist bei erwachsenen Kindern der Elternteil, der dem Kind mehr Unterhalt zahlt.

Wenn beide nichts zahlen, kann einer den Antrag stellen und sich vom anderen Elternteil schriftlich das Einverständnis geben lassen. Dazu reicht ein formloses Schriftstück aus.

Wichtig ist vor allem das Einverständnis zur Abzweigung an das Kind selbst.
Mein Sohn hat auch einen Abzweigungsantrag gestellt. Ich hatte darauf vermerkt, dass ich damit einverstanden bin.

Das Kindergeld wurde dann auf das Konto meines Sohnes überwiesen.

Ist das jetzt eine Abzweigung gewesen oder nur eine Kontonummernänderung. Ich habe nämlich keinen Bescheid von der KGkasse, dass die Abzweigung erfolgt.

Ich habe hier gelesen, dass auch eine einfache Kontonummeränderung reichen würde und eine Abzweigung meist nicht genehmigt würde.

Mein Jobcenter sagt nämlich, das wäre keine Abzweigung (hatte aber nicht gesagt, dass ich mit unterschrieben habe). Die gäbe es nicht, wenn einer ALG II bekommt.
ela1953 ist offline  
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Alt 05.10.2008, 15:36   #5
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Standard AW: Was ist eine Berechtigtenbestimmung ? Beim Kindergeld

Zitat:
Zitat von Coole-Sache Beitrag anzeigen
Hallo !

Danke für Deine Antwort.

Wie soll das formlose Schreiben in etwa aussehen ?

Du schreibst Wichtig ein Abzweigung an das Kind ?
Soll gleich eine Abzweigung mit geschickt werden, oder erst wenn die Bewilligung da ist ?

Gruß Coole-Sache
Ich hatte damals in etwa geschrieben:

Absender Adresse des Vaters
Kindergeldnummer

Ich (Name des Vaters), bin damit einverstanden, dass das Kindergeld für die Kinder (dann alle mit Namen und Geburtsdatum
an (Name der Mutter) ausgezahlt wird.
ela1953 ist offline  
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Alt 05.10.2008, 16:58   #6
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Standard AW: Was ist eine Berechtigtenbestimmung ? Beim Kindergeld

Danke für die Hilfe

Gruß Coole-Sache
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Alt 05.10.2008, 21:32   #7
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Standard AW: Was ist eine Berechtigtenbestimmung ? Beim Kindergeld

Zitat:
Zitat von ela1953 Beitrag anzeigen

Ich habe hier gelesen, dass auch eine einfache Kontonummeränderung reichen würde und eine Abzweigung meist nicht genehmigt würde.

Mein Jobcenter sagt nämlich, das wäre keine Abzweigung (hatte aber nicht gesagt, dass ich mit unterschrieben habe). Die gäbe es nicht, wenn einer ALG II bekommt.
Die Abzweigung geht auch wenn die Eltern ALG II bekommen.
Den Antrag dazu stellt das Kind.

Der KG-Antragsteller bekommt über die Bewilligung des KG Bescheid aber nicht über die Abzweigung.

Das Kind bekommt auch nur dann den vollen Kindergeldbetrag, wenn die Eltern angeben, keinen Unterhalt zu zahlen.
Indiana ist offline  
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Alt 05.10.2008, 23:35   #8
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Standard AW: Was ist eine Berechtigtenbestimmung ? Beim Kindergeld

Zitat:
Zitat von Indiana Beitrag anzeigen
Wenn beide nichts zahlen, kann einer den Antrag stellen und sich vom anderen Elternteil schriftlich das Einverständnis geben lassen. Dazu reicht ein formloses Schriftstück aus.
Bei mir schrieb die Kindergeldkasse, sie ginge davon aus, dass die Mutter meines Sohnes damit einverstanden wäre. Ein Einverständnis-Schriftstück war also nicht erforderlich.
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Papa in Elternzeit, und wenn Mama frei hat ein wenig selbstständig tätig.
Patenbrigade ist offline  
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Alt 06.10.2008, 00:10   #9
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Beiträge: 194
Standard AW: Was ist eine Berechtigtenbestimmung ? Beim Kindergeld

@Patenbrigade,

da hast du vermutlich einfach Glück gehabt.

Die Einverständniserklärung wird von geschiedenen Eltern verlangt, um Missbrauch zu vermeiden.
Denn bei erwachsenen Kindern sind ja beide Elternteile antragsberechtigt.
Indiana ist offline  
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