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| Tags: kindergeld |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.05.2006 Ort: Moin Moin aus Lübeck
Beiträge: 335
| Hallo habe folgende bitte: U25 wohnt allein und hat am 01.10.2008 eine Lehrstelle angefangen. Und wollte nun Kindergeld beantragen, wurde aber abgelehnt mit der Begründung: Eine Abzweigung ist nicht möglich, weil kein Elternteil Unterhalt leistet und die Eltern keine Berechtigtenbestimmung getroffen haben. Nach § 74 Abs. 1 EStG. Was soll nun U25 machen um Kindergeld zu bekommen ??? Wie sieht eine Berechtigtenbestimmung aus ??? Danke und Gruß Coole-Sache
__________________ Nur ARGE Probleme sonst nichts |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Antrag auf Kindergeld muss ein Elternteil stellen, auch bei volljährigen Kindern. Berechtigter ist bei erwachsenen Kindern der Elternteil, der dem Kind mehr Unterhalt zahlt. Wenn beide nichts zahlen, kann einer den Antrag stellen und sich vom anderen Elternteil schriftlich das Einverständnis geben lassen. Dazu reicht ein formloses Schriftstück aus. Wichtig ist vor allem das Einverständnis zur Abzweigung an das Kind selbst. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.05.2006 Ort: Moin Moin aus Lübeck
Beiträge: 335
| Hallo ! Danke für Deine Antwort. Wie soll das formlose Schreiben in etwa aussehen ? Du schreibst Wichtig ein Abzweigung an das Kind ? Soll gleich eine Abzweigung mit geschickt werden, oder erst wenn die Bewilligung da ist ? Gruß Coole-Sache
__________________ Nur ARGE Probleme sonst nichts |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 915
| Zitat:
Das Kindergeld wurde dann auf das Konto meines Sohnes überwiesen. Ist das jetzt eine Abzweigung gewesen oder nur eine Kontonummernänderung. Ich habe nämlich keinen Bescheid von der KGkasse, dass die Abzweigung erfolgt. Ich habe hier gelesen, dass auch eine einfache Kontonummeränderung reichen würde und eine Abzweigung meist nicht genehmigt würde. Mein Jobcenter sagt nämlich, das wäre keine Abzweigung (hatte aber nicht gesagt, dass ich mit unterschrieben habe). Die gäbe es nicht, wenn einer ALG II bekommt. | |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 915
| Zitat:
Absender Adresse des Vaters Kindergeldnummer Ich (Name des Vaters), bin damit einverstanden, dass das Kindergeld für die Kinder (dann alle mit Namen und Geburtsdatum an (Name der Mutter) ausgezahlt wird. | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.05.2006 Ort: Moin Moin aus Lübeck
Beiträge: 335
| Danke für die Hilfe Gruß Coole-Sache
__________________ Nur ARGE Probleme sonst nichts |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Zitat:
Den Antrag dazu stellt das Kind. Der KG-Antragsteller bekommt über die Bewilligung des KG Bescheid aber nicht über die Abzweigung. Das Kind bekommt auch nur dann den vollen Kindergeldbetrag, wenn die Eltern angeben, keinen Unterhalt zu zahlen. | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.10.2007 Ort: Thüringen
Beiträge: 410
| Bei mir schrieb die Kindergeldkasse, sie ginge davon aus, dass die Mutter meines Sohnes damit einverstanden wäre. Ein Einverständnis-Schriftstück war also nicht erforderlich.
__________________ Papa in Elternzeit, und wenn Mama frei hat ein wenig selbstständig tätig. |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| @Patenbrigade, da hast du vermutlich einfach Glück gehabt. Die Einverständniserklärung wird von geschiedenen Eltern verlangt, um Missbrauch zu vermeiden. Denn bei erwachsenen Kindern sind ja beide Elternteile antragsberechtigt. |
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