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U 25

Wie aus Maßnahme rauskommen? (Teil 2); in Forum: Information; Hallo Forum, da mein vorheriges Thema irgendwo in der Pampa verrottet, mach ich nun ein neuen Strang auf. Hoffe niemand hat was dagegen. Schliesslich ist es immernoch ein akutes Problem ...
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Alt 05.10.2008, 09:42   #1
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Benutzerbild von hexen
 
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Beitrag Wie aus Maßnahme rauskommen? (Teil 2)

Hallo Forum,

da mein vorheriges Thema irgendwo in der Pampa verrottet, mach ich nun ein neuen Strang auf. Hoffe niemand hat was dagegen. Schliesslich ist es immernoch ein akutes Problem :/

Kurze Zusammenfassung von den was bereits passiert ist:
Also ich wurde vom Jobcenter zu einer Maßnahme geschickt. Die "Zuweisung" geschah mündlich und ohne zu unterschreibene EGV. Ich bin dem jedoch nachgekommen und hab mich beim Maßnahmeträger angemeldet und ein Vertrag unterschrieben. Der war bewillig bis zum 30.09. und ist mittlerweile ausgelaufen.
Ich habe dort relativ schnell rausgefunden, dass diese Maßnahme nichts für mich ist und mich nicht im geringsten weiterbringt. Demnach hab ich beschlossen, dass ich sie mit allen Mitteln loswerden will.
Mittlerweile hab ich eine Anhörung bekommen, da ich bei der Maßnahme unentschuldigt gefehlt habe. Ist das rechtens, dass man mich wegen einer Maßnahme die ohne schriftliche zuweisung und ohne EGV zu stande kam sanktionieren will? (nach §31 1 Nr.1d)
Ich glaube nicht... was nun dagegen tun?

Problem 2..
zeitgleich hab ich eine "Einladung zur Aufnahme der Beschäftigungsmaßnahme" erhalten. Dort steht, dass ich mich doch am Montag (also morgen) dort melden soll. (mit Rechtsfolgebelehrung)
Es steht völlig ausser Frage, dass ich mit den einen weiteren Vertrag (wahrscheinlich mit 1 Jahr Laufzeit) unterschreiben soll. Natürlich möcht ich das auf jeden Fall verhindern. Wie kann ich da vorgehen? (EGV existiert noch immer nicht).

Momentan denk ich daran, mir etwas Bedenkzeit zu ergattern und den Vertrag ununterschrieben mitzubringen...

Achja.. hülfe...
Ich möchte nicht 1 Jahr lang unentgeldlich(!) für die Arbeiten müssen :/
hexen ist offline  
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Alt 05.10.2008, 10:20   #2
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Standard AW: Wie aus Maßnahme rauskommen? (Teil 2)

Hallo hexen !

Eine Einladung zur Aufnahme einer Beschäftigungsmaßnahme ist rechtlich nicht möglich.

Stelle doch mal den Schriftverkehr (Einladung) anonymisiert hier ein.Dann werden sich bestimmt Helfer melden.
Auch die Anhörung.

MfG
Sissi54 ist offline  
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Alt 05.10.2008, 10:47   #3
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Benutzerbild von hexen
 
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Standard AW: Wie aus Maßnahme rauskommen? (Teil 2)

Hallo Sissy, immer wieder eine Freude :),

reinstellen kann ich das leider nicht, da ich keinen Scanner habe.
Ich tippe den Text von den beiden schreiben einfach mal hier ab...

Zuerst die Einladung, der genaue Wortlaut ist so :

Sehr geehrter Herr hexen,

die *name des Jobcenters* hat für Sie eine geeignete Maßnahme zur Verbesserung Ihrer Vermittlung in Arbeit gefunden.

Hierbei handelt es sich um die Arbeitsgelegenheit *name der Maßnahme* bei der *name des Maßnahmeträgers*. Die Beschäftigungsmaßnahme findet am Montag, 06.10.08 statt. Die Uhrzeit wird Ihnen noch schriftlich von *nochmal name des Maßnahmeträgers* mitgeteilt.

Ich bitte zum oben genannten Termin um pünktliches Erscheinen.

*blablabla Rechtsfolgen blablabla*

Mit freundlichen Grüßen
*Sachbearbeiterin von hexen*

Der Maßnahmeträger hat auch zur gleichen Zeit eine Einladung mit der Uhrzeit geschickt. Da steht unter anderem drin, dass die Teilnahme an der Maßnahme bestandteil meiner Eingliederungsvereinbarung wäre.
Völliger Käse.. ich laufe immernoch frei ohne Eingliederungsvereinbarung rum. Wahrscheinlich ein Standardtext der mich erahnen lässt, dass hier was wichtiges vergessen wurde ;)

Und tja nun die Anhörung:

Neuberechnung der Leistungen nach dem Sozialgesetztbuches 2. Buch (SGB II) ab dem 01. November 2008

Sehr geehrter Herr hexen,

gemäß § 31 1 Nr. 1 d) SGB II prüfe ich zur Zeit, Ihre Leistungen auf Arbeitslosengeld II in der Zeit vom 01.11.2008 bis 31.01.2009 in einer ersten Stufe um 100% der für Sie maßgebenden Regelleistung nach §20 SGB II abzusenken.

Begründung:
Sie fehlen unentschuldigt in der Maßnahme *name der Maßnahme*.

*Absenkung und Wegfall dauern 3 Monate bla bla bla*

Bevor es jedoch zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II kommt, möchte ich Ihnen Gelegenheit geben, sich bis spätestens zum 03.10.2008 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern. Sollte bis dahin eine Äußerung von Ihnen nicht vorliegen, nehme ich an, dass Sie auf Ihr Recht zur Anhörung verzichten.

Mit freundlichen Grüßen
*Sachbearbeiterin von hexen*

Hach wie nett von denen, sie geben mir eine Gelegenheit mich zu äußern. Ich war mir lange Zeit nicht sicher wie ich darauf reagieren sollte. Ich hatte mir überlegt in letzter Minute ein schreiben dort abzugeben indem ich anmerke, dass es keine EGV und auch keine schriftliche Zuweisung ihrerseits vorliegt. In letzter Minute, weil ich ihr ja nicht erklären wollte, was sie beim zuweisen falsch macht :)
Ich Idiot musste allerdings feststellen, dass das Jobcenter am 03.10 wie viele andere den Tag der deutschen Einheit feiern. Hoppela!
Also hab ich jetzt auf mein gutes Recht auf anhörung verzichtet... ich rechte damit, dass nächste Woche ein Sanktionsbescheid kommt. Gegen den werd ich selbstverständlich Widerspruch einlegen...


Eventuell sollte ich auch noch erwähnen,dass ich in einer Optionskommune wohne und somit bei keiner klassischen ARGE bin.
hexen ist offline  
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Alt 05.10.2008, 11:11   #4
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Benutzerbild von Mario Nette
 
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Standard AW: Wie aus Maßnahme rauskommen? (Teil 2)

Dieser Satz
Zitat:
gemäß § 31 1 Nr. 1 d) SGB II prüfe ich zur Zeit, Ihre Leistungen auf Arbeitslosengeld II in der Zeit vom 01.11.2008 bis 31.01.2009 in einer ersten Stufe um 100% der für Sie maßgebenden Regelleistung nach §20 SGB II abzusenken.
ist mindestens vom Sinn her totaler Käse. Da hat wohl einer versucht, Behördendeutsch zu schreiben und ist kläglich gescheitert. Er will deine Leistungen absenken? Wie soll das gehen? Deine Leistungen sind z. B. die Arbeitssuche. Wenn er die absenken will, dann will er dich an der Arbeitssuche zu 100 % hindern. Wie das? Einknasten? Und was heißt "in einer ersten Stufe"? Gibt es bei 100 % etwa noch ein zweite Stufe? Muss man zur zweiten Stufe dann noch Geld mitbringen? Aber genug dieser amüsanten Schreiberei.

Hinsichtlich der Einladung liest es sich so, als ob ARGE und Träger irgendwo gemeinsame Sache machen. Die Maßnahme gehört seitens der ARGE spezifiziert. Es ist nicht vorgesehen, dass die ARGE eine Maßnahme "Wumpenschob" vermittelt, ohne dass vielleicht der SB sogar weiß, worum es bei "Wumpenschob" geht. Es muss sogar geprüft werden, wie diese Maßnahme dir dabei hilft, in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu kommen. Dazu muss natürlich die SB die Inhalte der Maßnahme kennen. Und sie muss sie dir auch mitteilen. Diese Prüfung kann nicht auf den Träger abgeschoben werden. Außerdem ist ja fraglich, was das für eine Maßnahme sein soll, die nur einen Tag lang stattfindet - so herauszulesen aus der Einladung.

Was der Maßnahmeträger jetzt noch geschickt hat, kann fast vernachlässigt werden. Er kann eigentlich gar nicht wissen, ob die Maßnahme im Rahmen einer EGV oder frei "vereinbart" wurde. Es ist also erstmal mit der ARGE überhaupt zu klären, worum es sich handelt, welche Inhalte darin vorkommen und wie dich das qualifizieren soll. Aber um ehrlich zu sein - ich würde sowas nicht wissen wollen, wenn ich derlei Maßnahmen eh nicht will. Wenn die ARGE nicht weiß, was sie falsch macht, muss sie es im Zweifelsfall von einem Richter erfahren. Das heißt, ich würde nicht noch nachfragen, sondern sagen: "Ist nicht spezifiziert, daher kann ich diese Maßnahme nicht antreten."

Was die Anhörung bis zum 3. angeht - es könnte sein, dass aufgrund des Feiertags der nächste reguläre ARGE-Arbeitstag als nächster Abgabetermin möglich ist.

Was deine erste Maßnahme angeht, so ist natürlich auch da zu prüfen gewesen, wie dich die Maßnahme weiter bringt. In letzter Konsequenz wird hier also dein "Vergehen" an der Frage gemessen, ob es sinnvoll war, in einer nicht näher spezifizierten Maßnahme, die du willentlich angenommen hast, zu hocken und damit dem SGB und dem Anspruch, alles zu tun, um die blablabla zu verringern und an allen Maßnahmen blablabla teilzunehmen, entsprochen hast; oder ob mangels Prüfung durch die ARGE deine Handlung in sofern nachvollziehbar (und gerechtfertigt war), dass du deine Zeit zur Eingliederung nicht sinnlos verschwenden wolltest.

Mario Nette
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Alt 05.10.2008, 11:28   #5
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Ausrufezeichen AW: Wie aus Maßnahme rauskommen? (Teil 2)

Was, wenn Du einfach die Maßnahme absitzst? Sie dazu nutzst, mit den anderen Betroffenen Informationen auszutauschen, wo sich vielleicht für den einen oder anderen ein passender Arbeitsplatz finden könnte? Ja vielleicht gar dazu nützst, den Referenten noch Infos zu geben (nicht selten sind die ja auch nicht gut bezahlt), und vielleicht bei den kompetenteren von ihnen erreichst, daß sie sich für Dich, oder andere, lern- und arbeitswillige Teilnehmer der Gruppe/Maßnahme mehr einsetzen, vielleicht auch persönliche Kontakte nutzen, etc., um Dich, um Euch zum bestmöglichen Arbeitsplatz zu verhelfen?

Und selbst wenn die Maßnahme nur ein tägliches Herauskommen aus der Stallpflicht, eine Heiz- und Energiekostenersparnis daheim, ein Kontakt mit anderen Menschen bedeutet,- ist das doch allemal besser, als das tägliche Daheimherumhocken. Du bist noch jung,- nutze das, was sich Dir bietet, für das Weiterkommen. Sträube Dich nicht, pack's an!
__________________
Heinz

Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird!

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Alt 05.10.2008, 11:43   #6
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Standard AW: Wie aus Maßnahme rauskommen? (Teil 2)

Hallo !

Die Beschäftigungsmaßnahme findet am Montag, den 06.10.2008 statt.

Was willst Du denn noch ???
Eine Maßnahme, die nur einen Tag dauert, die sollte man doch nicht ablehnen !

Gehe am Montag dort hin und höre, nichts weiter !
Somit hast Du erst einmal Mitwirkung gezeigt, denn wenn schon Sanktionen drohen, sollte man etwas vorsichtiger sein.
Rechtlich gesehen, musst Du auf dieses Schreiben überhaupt nicht reagieren, weil zu Maßnahmen wird man nicht eingeladen.
Allenfalls zu einer Infoveranstaltung (Meldepflicht nach §59 SGB II).

Auf die Anhörung hättest Du nicht verzichten sollen !

Hier solltest Du Dir dringend rechtlichen Beistand suchen.
Optionskommune ! Das scheint ein SB zu sein, der evtl. vorher Ställe ausgemistet hat.

Geändert von Sissi54 (05.10.2008 um 11:47 Uhr).
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Alt 05.10.2008, 11:51   #7
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Standard AW: Wie aus Maßnahme rauskommen? (Teil 2)

Warum melden sich die Befürworter der Maßnahmen nicht freiwillig zum Sklaveneinsatz ???

Dann müssten sich die Gegner nicht mit den ARGEN herumärgern, weil die Teilnehmerplätze schon durch freiwillige vergeben sind.
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Alt 05.10.2008, 12:01   #8
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Standard AW: Wie aus Maßnahme rauskommen? (Teil 2)

Danke für die vielen und amüsanten Antworten :)

Am Montag werd ich selbstverständlich hingehen. Das ist nicht mein Problem. Das Problem ist, dass sie mir da zu 100% einen Teilnahmevertrag (eigentlich eine verlängerung, die beiden Maßnahme über die ich berichte ist die gleiche) andrehen wollen. Wie ich den Tag überstehe ohne irgendwas zu unterschreiben ist mein Problem. Kann ich da ohne Probleme zu kriegen den Vertrag ablehnen? Im schlimmsten Fall ist meine SB auch noch dabei und wedelt mit einer EGV rum. Ich bräuchte mal ein paar Verhaltenstipps wie ich da ohne weitere Verpflichtungen rauskomme...

Und wegen der Anhörung.. hmm.. eventuell kann ich die ja morgen auch noch abgeben, mit dem Vermerk, dass die Frist an einem Feiertag endet. Ich geh dann morgen erst zur ARGE .. gebe die Anhörung ab und geh direkt danach zur "1-Tag-Maßnahme" und geb mir Mühe ohne etwas zu unterschreiben nach Hause zu kommen.

Kann mir jemand eventuell ein Tipp geben, was ich in die Anhörung reinschreiben soll? Soll ich da rein schreiben, dass die Maßnahme mir nicht zugewiesen wurde und somit völlig freiwillig zu stande kam?

@Rounddancer
Teilweise stimm ich dir zu. Ich habe natürlich auch schon daran gedacht die Zeit einfach abzusitzen und den Stress aus dem Weg zu gehen. Allerdings, wie du unschwer erkennen kannst, hab ich mich dagegen entschieden und den wehrhaften Weg eingeschlagen. Die Maßnahme ist selbst zum Absitzen nicht geeignet, da sie zu 3/5 aus schwerer körperlicher Arbeit besteht. (Den Hausmeister für eine Schule spielen oder ein Baumarkt (der im Besitz des Träger ist) einrichten)
Das kombiniert mit meiner eher geringen Körperkraft und einer angestrebten Laufzeit von einem Jahr macht den wehrhaften Weg allemal lohnender meiner Meinung nach.
Die anderen Teilnehmer sind zum größten Teils Leute die kein oder nur gebrochen Deutsch verstehen. Somit denk ich auch, dass ich keinen Erfolg haben werde um Informationen an den zu verteilen.


So.. ich schreib dann mal die Anhörung...

Für Tipps, was die alles beinhalten könnte oder sollte, wäre ich selbstverständlich sehr dankbar

Geändert von hexen (05.10.2008 um 12:27 Uhr).
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Alt 05.10.2008, 12:31   #9
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Standard AW: Wie aus Maßnahme rauskommen? (Teil 2)

Hallo !

Amüsant ist es eigentlich nicht, aber nicht anders einzuschätzen.
Also ich würde hier sofort eine saftige Dienstaufsichtsbeschwerde an die Regionaldirektion schreiben.
Vielleicht geht es zu regeln, dass der SB eine auf den Deckel bekommt und alles korrekt läuft.
Zeit wäre noch, bevor die Sanktionierung eintritt.
Ist sogar schon vorgekommen, dass sich Regionaldirektionen bei den Betroffenen entschuldigt haben.

Denn wenn zu beiden Problemen, die Sanktion und die neue Verlängerung der Maßnahme, mit Widerspruch und Klage das Recht erkämpft werden muss, ist jemand verhungert.
Sissi54 ist offline  
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Alt 05.10.2008, 17:04   #10
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Standard AW: Wie aus Maßnahme rauskommen? (Teil 2)

@hexen,

natürlich lehnst Du nie einen Vertrag ab. Du willst ihn allerdings immer erst mal mitnehmen um ihn daheim in Ruhe (mit Quellenstudium) zu prüfen.
Danach fällt eine Entscheidung.
__________________
Gruß
speedport

Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung!
Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN!
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Alt 06.10.2008, 15:07   #11
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Standard AW: Wie aus Maßnahme rauskommen? (Teil 2)

Oooook.

Heute morgen ging ich erst zum Jobcenter und gab meine Anhörung ab (hab eine kopie mit Eingangsstempel in meinen Unterlagen)
Ging relativ fix und haben mir keine Probleme gemacht.

Danach bin ich zu der Maßnahme zu der ich eingeladen wurde gegangen.
Etwas sehr lustiges hat sich da zugetragen. Der Maßnahmeträger hat (noch) keine neue Bewilligung vom Land erhalten und somit können die an dem Tag noch keinen Vertrag abschliessen. Auch haben die gesagt, dass das Land ein paar Änderungen an der Maßnahme gefordert hat. Unter anderem wird nun doch für die Teilnahme eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt. (ist es damit nun ein 1-Euro-Job?)

Und trotz der fehlenden Bewilligung wollen die einfach so weitermachen als wäre nichts. Haben alle Teilnehmer schnell als "Ehrenamtliche" klassifiziert.

Ich denke ich habe keine Verpflichtung um da weiter teilnehmen zu müssen ^^

(hoffe ich liege da richtig)
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Alt 06.10.2008, 19:00   #12
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Standard AW: Wie aus Maßnahme rauskommen? (Teil 2)

Wird wohl eine Ein-Euro-Job sein. Und ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass du zur Ehrenamtlichkeit verpflichtet werden kannst. Frag mal Onkel Sarrazin, der wird dir zur Ehrenamtlichkeit bei ALG-II-Empfängern einen "netten" Vortrag halten.

Mario Nette
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Alt 24.10.2008, 00:12   #13
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Standard AW: Wie aus Maßnahme rauskommen? (Teil 2)

Ich hab wohl in ein Wespennest gestochen. Jetzt werden die aber dreist.

Ich habe tatsächlich eine Sanktion für das nichtantreten der Folgemaßnahme erhalten. Ohne vorherige Anhörung (reicht das schon zum Widerspruch aus?).

Genaue Wortlaut ist folgender:
Herr Hexen hat die folgende zugewiesene Arbeitsgelegenheit gem. $ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II nicht angetreten bzw. abgebrochen : *name der Maßnahme*.
Somit liegen die Voraussetzungen für eine Kürzung gem. $ 31 Abs. 5 i.V.m. $ 31 Abs. 1 Nr. 1 d SGB II vor, unter Wergfall des Zuschlages gem. $ 24 SGB II, für die Zeit vom 01.11.08 bis zum 31.01.09. Die Leistungen werden auf die Kosten der Unterkunft beschränkt und direkt an Ihren Vermieter gezahlt.

Natürlich werd ich das nicht auf mich sitzen lassen und alle Möglichkeiten dagegen vorzugehen nutzen. Allein schon die Zuweisung.. das einzige schreiben was auch nur ansatzweise wie eine Zuweisung aussieht hab ich weiter oben zitiert. Ist das etwa eine rechtlich einwandfreie Zuweisung?

Ok, wie sieht nun das weitere Vorgehen aus?
Ein Widerspruch schreiben mit den Hinweis, dass keine Anhörung stattfand sowie darauf hinweisen, dass die zuweisung doch mehr als fraglich ist? Und nebenbei könnt ich auch noch darauf hinweisen, dass der nichtantritt einer Maßnahme nicht im SGB II steht ^^
Oder soll ich gleich damit zum Anwalt gehen?
Ich war bisher nie bei einem wegen sowas. Wie geh ich da vor? Brauch ich erst so einen Schein vom Gericht oder kann ich auch so dahin gehen?
hexen ist offline  
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Alt 26.11.2008, 00:42   #14
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Standard AW: Wie aus Maßnahme rauskommen? (Teil 2)

Hallo hexen!

Habe "komischerweise" das Gleiche durch wie du. Habe bereits 2 Maßnahmen (1x berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und 1x Trainings- und Vermittlungsmaßnahme U25) von jeweils 1 Jahr mitmachen "dürfen"! Ach ja, und noch einen 1-Euro-Job. Allerdings 20km von meinem Wohnort entfernt und natürlich ohne Fahrtkosten?!?!?!

Nun wurde mir zum 01.10.08 eine weitere Maßnahme ("Trainings- und Vermittlungsmaßnahme für benachteiligte Jugendliche") beim gleichen Bildungsträger "angeboten"! Das habe ich aber abgelehnt. Meine SB meinte jedoch, dass ich (Zitat) "erstmal hingehen soll!". Nun war ich aber krank an diesem Tag und hatte auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung bis 08.10.08. Also habe ich die Einladung mit dem Vermerk der AU und der Bescheinigung an meine SB geschickt. Aber 2 Tage später kam eine Drohung mit Sanktion, ich "könnte" mich aber nochmal dazu äußern in einem Gespräch. Ich habe meiner SB in einem Antwortschreiben mitgeteilt, dass ich für diesen Tag (und länger) eine AU hatte und somit eine Sanktion nicht nachvollziehen kann. Ich war wirklich krank, somit hat sich meine AU auch verlängert bis 17.10.08. Die AU habe ich natürlich auch gleich wieder abgeschickt. Ironischerweise bekam ich daraufhin nochmal eine Einladung für ein Gespräch mit meiner SB, aber am 15.10.08!!! Da war aber noch meine AU gültig. Wie kann ich dann also zu diesem Termin erscheinen???
Hab dann zum 27.10.08 nochmal ein Termin bekommen und diesen auch wahrgenommen. Da teilte mir meine SB mit, dass es ein "Missverständnis" war mit der AU und eine Sanktion auch nicht in Frage kommt und sich unsere Schreiben "überschnitten hätten", deswegen hat sie gleich mit Sanktion gedroht. Bei diesem Termin hat sie mir auch gesagt, dass ich nun aus DIESER maßnahme "raus" bin. Ich müsste jedoch noch eine schriftliche Stellungnahme bezüglich meines Nichtantritts der Maßnahme abgeben. Das habe ich natürlich auch gemacht, mit den Begründungen dass ich 1. schon 2 solcher Maßnahmen bei diesem Bildungsträger (mit gleichem Inhalt!) gemacht habe und 2. mich diese beruflich überhaupt nicht weitergebracht haben. (Zu dieser Stellungnahme hab ich auch bis jetzt keine Antwort erhalten!)
Zu diesem Termin hat sie mir allerdings noch im selben Atemzug gleich eine neue Maßnahme bei einem anderen Bildungsträger "vorgeschlagen". Dort müsste/sollte/könnte/dürfte ich 3x pro Woche Bewerbungen ausdrucken und von dort gleich abschicken. Sie fragte mich noch, ob so etwas für mich ok wäre und ich sagte, dass ich das i.O. finde.
Um ehrlich zu sein hatte ich so schnell nicht mit einer neuen Maßnahme gerechnet, aber ich bin frohen Mutes am 14.11.08 zu der Einladung gegangen.
Nun saß ich in diesem Raum mit 9 weiteren Teilnehmern. Das "Ziel" dieser Maßnahme war, mich an andere Bildungsträger (auch an den, bei dem ich schon 2 Mal war) zu vermitteln. Also selber Inhalt wie bei den 2 letzten Maßnahmen! Dafür sollten dann auch alle Teilnehmer eine (und jetzt haltet euch fest) SCHWEIGEPFLICHTSENTBINDUNG unterschreiben!!! Also bezüglich Krankenversicherung, ehemalige Schulen u.s.w. um uns angeblich besser vermitteln zu können!!! Frag mich wofür?! Das kann doch einfach nicht sein! Und dann durfte natürlich die EGV bezogen auf diese Maßnahme nicht fehlen. (Habe aber eine gültige EGV mit meiner SB bestehend bis 14.03.09 und diese wurde auch nicht gekündigt!) Diese neue EGV sollten natürlich auch ALLE unterschreiben. Das hab ich natürlich nicht gemacht und mir war das Ganze zu bunt und ich bin mit diesem ganzen Schreibkram nach Hause gegangen. Allerdings erst, nachdem ich meine Anwesenheit durch Unterschrift auf der Anwesenheitsliste bestätigt habe!
Ich habe bezüglich dieser Maßnahme auch gleich eine schriftliche Stellungnahme an meine SB geschickt. Bis jetzt kam aber keine Antwort! Mal schauen was kommt!

Drückt uns einfach allen die Daumen! Es kann doch nur besser werden, oder???

Liebe Grüße an alle
hauppauge ist offline  
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Alt 26.11.2008, 21:22   #15
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Hallo nochmal!

Was kam denn eigentlich bis jetzt bei dir raus hexen, bezüglich der Maßnahme! Habe heute eine "1. Einladung" von meiner SB bekommen. Bin sehr gespannt, ob und was mir die SB sagen wird.

Liebe Grüße
hauppauge ist offline  
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