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| Tags: freundins, geld, konto |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.09.2008 Ort: Berlin-Neukölln
Beiträge: 42
| Hallo zusammen, Ich habe ab heute ne Arbeit, werde da etwa 960 euro brutto verdienen. Da ich aber noch kein eigens Konto habe, habe ich meine Freundin ihr konto dabei angegeben(mit ihrer zustimmung). Meine Frage nun, da sie ja ALG II bekommt, würd es da nicht Ärger mit dem JC geben, auch wenn sie es mir nach erhalt komplett auszahlt?? Frage wegen dem, nicht das sie dann sagen, ne das geld gehört ihr oder so. Kann man da nicht irgendwie was machen, das das JC sieht oder so das es mein Geld ist?? Sevi |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.08.2008
Beiträge: 24
| Auf jeden Fall wird sie sich auf ein paar Fragen gefasst machen dürfen. Lebt ihr denn zusammen? Welchen Status habt ihr denn (WG, BG)? |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.09.2008 Ort: Berlin-Neukölln
Beiträge: 42
| ähm leben tun wir noch net zusammen, dh. weder WG noch BG |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.587
| Zitat:
korrigiere mich wenn ich falsch liege. Deine Freundin bekommt HartzIV, Du verdienst, ihr lebt beide zusammen und Dein Geld geht auf ihr Konto. Damit wäret ihr eine eheähnliche Gemeinschaft, auch als "Einstehensgemeinschaft" bezeichnet und somit würde Dein Einkommen auf mit ihrem ALGII verrechnet. Wenn ihr allerdings getrennt lebt und sie nur eine Freundin ist, aber nicht deine Lebensgefährtin - und sie Dir weiter Dein Geld jeden Monat gibt und sich dies jeweils per Quittung vor Dir bestätigen lässt, kann nichts passieren. Im letzteren Fall solltest Du Dir aber dennoch möglichst schnell ein eigenes Konto zulegen wenn möglich. Gruß, Anselm
__________________ -- Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern! Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da. | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 585
| Dann soll und muss Dir Deine Freundin das Geld immer gegen Quittung geben, damit sie selbst gegenüber dem JC etwas in der Hand hat. Ansonsten wird es ihr als Einkommen angerechnet. Weitere Fragen seitens des JC werden bestimmt kommen. |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.09.2008 Ort: Berlin-Neukölln
Beiträge: 42
| Ja meine Freundin Bekommt ALG II. Aber wir Leben noch nicht zusammen, wir suchen noch eine Wohnung wo wir dann zusammen Leben können. So ist sie meine Lebensgefährtin, dh. wir sind zusammen. Eigenes Konto geht leider nicht da ich erst 16 Bin. Also gegen Quittung sollte es gehn, ohne größere Probleme?? Sevi |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 915
| Wie schon von anderen vorgeschlagen, solltest du schnellstmöglich ein eigenes Konto eröffnen. Mit der Stelle wirst du sicher nicht allzu große Schwierigkeiten haben. Wegen deines Einkommens wirst du allerdings oft kein kostenloses Konto bekommen. Da kann ich dir die norisbank empfehlen. Dort brauchst du kein Mindesteinkommen. Ein Bekannter hat dort innerhalb von weniger als zwei Wochen EC-Karte und Dispo (500) gehabt. Er wollte gar keinen Dispo, aber nun konnte er ihn doch gebrauchen. Er hat auch plötzlich eine Arbeit gefunden und konnte so die Zeit bis zum ersten Geldeingang überbrücken. |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.587
| Zitat:
Was Du letztlich machst, ist Deine Sache, da kann und will ich Dir nicht drein Reden. Aus Erfahrung jedoch kann ich Dir sagen dass ein Zusammenziehen, solange man noch "Verhartzt" ist, also das Sozialsystem benötigt, soetwas wie ratenweisen Selbstmord bedeutet und so manche Beziehung daran zerbricht. Wenn einer in einer Beziehung das Glück hatte einen Job zu bekommen und der andere auf ALGII angewiesen ist, wird seit HartzIV nichts unversucht gelassen, dieses Paar auf unterstes Niveau zu packen und zur gefälligen Verfügung und Verwendung des Niedriglohnmarktes zu halten. Dein Gefängniswärter heißt dann Herr Steuerzahler und der und seine Schergen können völlig ungestraft selbst den Tenor des Grundgesetzes ignorieren, wobei ganz nebenbei auch mal schnell geltendes Recht "passend" definiert und angewendet wird. Dies aber mit Sicherheit nicht für den Hilfebedürftigen... Vorher hat man zumeist noch die Wahl! Das mit der Quittung ist aber bis jetzt erstmal die best mögliche Lösung - wenn auch nur temporär. Gruß, Anselm
__________________ -- Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern! Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da. | |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.179
| Zitat:
Selbstverständlich kannst Du ein eigenes Konto anlegen, Du arbeitest und bekommst Lohn, wo ist das Problem? | |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.08.2008
Beiträge: 24
| Oben wurde ja schon geschrieben, was zu machen ist. Auch zusammenziehen würde ich mir in der jetztigen Situation überlegen. Ihr könnt, wenn ihr alles richtig macht - lies dich hier mal durch - ein Jahr zusammenleben ohne als Einstandsgemeinschaft zu gelten, danach wird euch die ARGE dies unterstellen. Mit allen Folgen, die sich daraus ergeben. Übrigens bin ich mir nicht sicher, ob ihr beide, sofern U25, einfach so zusammenziehen könnt, wenn ihr auf Hilfe vom Amt angewiesen seid. Aber da können dir andere hier besser weiterhelfen. |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 417
| Ob die Sache mit der Quittung reicht, würde ich stark anzweifeln. Ich finde gerade den Link nicht wieder, aber es gab ein Urteil, dass einem Hartz4-Empfänger sogar das Konto der Eltern als verwertbares Vermögen zuzurechnen ist, wenn er über eine Kontovollmacht (wie das in vielen Familien für Notfälle ja der Fall ist) verfügt. In dem Moment, in dem das geld auf dem Konto landet, kann Deine Freundin rechtlich frei darüber verfügen. Ob die ARGE irgendwelche anderslautenden Absprachen interessieren, bezweifele ich. Jedenfalls bringt das nur Ärger, und zwar jede Menge davon. Also: unbedingt eigenes Konto einrichten, und zwar sofort!!!! |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 4.125
| Können Minderjährige (16 J) ohne elterliche Zustimmung ein Konto eröffnen? Folgende Dinge sind ferner interessant für euch: sevi ist im Prinzip obdachlos, momentan auch noch (weil noch kein Gehalt geflossen ist) mittellos, wohnt mal hier mal da - es kommt der Winter und wer weiß, wo sich noch ein Unterschlupf finden lässt. Eltern sind unkooperativ, haben aber ein Schriftstück ausgestellt, dass sie prinzipiell damit einverstanden sind, dass sevi in Berlin wohnen darf. Weiterer Kontakt ist so gut wie gar nicht möglich, nur postalisch ohne Garantie auf Antwort der Eltern. Freundin lebt mit Ex-Freund (der normal verdient) zusammen, sie sind also eine BG, weil Freundin SGB-II-Leistungen beziehen muss. Ex-Freund will sie raus haben, sevi denkt sich: OK, dann ziehen wir zusammen. Ex-Freund will die Wohnung nicht verlassen (sodass ein Zusammenziehen von sevi und Freundin nicht möglch ist ungeachtet der Zwangs-BG). sevi, minderjährig, kann keinen Mietvertrag unterschreiben, wenn die Eltern nicht einwilligen (so ein Vertrag ist dann in der Schwebe (wenn der Vermieter nicht aufgepasst hat), er ist gültig, wenn die Eltern nachträglich zustimmen, er ist ungültig, wenn die Eltern nachträglich verneinen). Deshalb denkt sich sevi: OK, ich lasse meine volljährige Freundin, wie sie es auch will, umziehen in eine für zwei geeignete, Hartz-konforme Wohnung und sie unterschreibt den Mietvertrag, ich ziehe dann einfach mit ein. Zu wissen ist ferner, dass ein Verein aufgesucht wurde, der sich um die Problematik kümmern wollte. Er hat wohl Kontakt mit dem JA aufgenommen, eine Vormundschaft (vor allem für sevi notwendig wegen Verträgen) sei aber wohl eher nicht zu erlangen. Ich weiß, das hat mit der Ausgangsfrage nicht mehr so viel zu tun, aber hier sind viele Probleme und viele Augen sehen mehr als meine. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.179
| Oh weia, okay, bei dem Zusammenhang würde ich vor allen Dingen raten das eigene Leben erst zu ordnen bevor da an ein Zusammenziehen etc. gedacht wird |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Ohne das Jugendamt einzuschalten wird es wohl nicht gehen. Das Jugendamt muss tätig werden, wenn ein Jugendlicher praktisch auf der Strasse sitzt. Eltern sind für ihre minderjährigen Kinder verantwortlich, tun sie´s nicht, kann ihnen das Sorgerecht entzogen und auf das Jugendamt übertragen werden. Das dringendste ist wohl die Kontoeröffnung und ein Mietvertrag, bei Jugendlichen gibt es auch noch ein kostenloses Girokonto. |
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| | #15 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #16 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #17 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
und die braucht er ja nicht, wenn die Freundin ihm das Geld bar gegen Quittung auszahlt. Allerdings sollte das mit der Bank abgesprochen sein, sonst kann es passieren, daß das Geld zurück geht. Man kann mit der ARGE vereinbaren, daß das Geld auf das Konto von jemand anderem geht - das hab ich auch schon so gemacht... eben weil der Betreffende kein Konto hatte und es mit der Scheckzusendung immer wieder Probleme gab, und die ARGE hier ist von Scheckzahlung auch nicht begeistert. | |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 915
| als ich antwortete, war mir noch nicht bekannt, das Mario Nette geantwortet hat, das Sevi erst 16 Jahre alt ist mir war nur der Verdienst bekannt und mit diesem bekommt man auch bei der Postbank kein kostenloses Konto (Geldeingang über 1200) die kostenlosen Kontoen für u 26 gibt es, soweit mir bekannt ist, nur für Schüler und Auszubildende und nicht für Geringverdienende Nachtrag: Ich hatte nach Helga Ulla geschrieben, aber bis ich fertig abgeschickt hatte, war der Beitrag von Sevi mit der Altersangabe schon erschienen. Geändert von ela1953 (03.10.2008 um 11:37 Uhr). |
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Nun mal davon abgesehen, ob Sevi ein kostenloses Konto bekommen könnte oder nicht, sind alle Verträge, die er abschließt, erstmal schwebend unwirksam, weil kein Einverständnis von den Eltern vorliegt. Und ehrlich gesagt, halte ich einen Arbeitgeber auch nicht für seriös, der mit einem 16 jährigen einen Arbeitsvertrag abschließt, ohne Unterschrift der Eltern. |
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