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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.180
| Theoretisch stimmt das, aber es geht da um mehr wenn die ARGE ins Spiel kommt, wenn Du die aussen vor lassen kannst, ersparst Du Dir und Deiner Freundin eine Menge Ärger Ich hoffe Du hast zumindest einen regulären Arbeitsvertrag |
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| | #27 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.09.2008 Ort: Berlin-Neukölln
Beiträge: 42
| Was verstehst du unter regulären Arbeitsvertrag?? Ich hab nen Vertrag der von mir unterschreiben ist und vom Arbeitsgeber. Naja die wird ja so ins Spiel kommen wenn sie mitbekommen das da geld drauf geht. oder?? |
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| | #28 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich weiß noch was ich für Probleme hatte, als meine Töchter minderjährig ihr eigenes Konto bekomen sollten: ich hatte das alleinige Sorgerecht... laut Bank sollte aber auch der Vater unterschreiben und hätte damit Verfügungsgewalt gehabt! Ich hab mich da richtig durchsetzen müssen... bis ich es endlich durchgesetzt hatte... aber das hätten die nicht akzeptieren müssen, daß nur ich unterschreibe! Also: sag mir was sevi sonst machen kann: Konto kriegt er jetzt nicht! | |
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| | #29 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.09.2008 Ort: Berlin-Neukölln
Beiträge: 42
| Ne bekommen tue ich keins. Ich hab ja schon auch bei der Firma nachgefragt obs auch bar oder per scheck geht, aber muss damit bis Monat warten. Wenn das nicht geht, dann muss es halt übers Konto von ihr gehn. Und dann mal schaun was is |
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| | #30 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Bis wann mußt du warten? Bis Monatsende? |
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| | #31 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.09.2008 Ort: Berlin-Neukölln
Beiträge: 42
| meinste wegen erfahren oder so?? ne das werd ich am montag erfahren obs so auch geht oder net. |
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| | #32 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 4.125
| Zitat:
![]() Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) | |
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| | #33 |
| Gast
Beiträge: n/a
| richtg, Mario Nette :-) bis Monat - damit kann ich nichts anfangen! |
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 915
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| | #35 |
| Gast
Beiträge: n/a
| na dann... das hatte ich nicht auf meine Frage bezogen: Zitat fehlt :-) |
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| | #36 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.09.2008 Ort: Berlin-Neukölln
Beiträge: 42
| Jep am Montag erfahre ich es wie es geht. Aber falls es nicht gehn würde Bar oder per Scheck, sondern nur per Überweissung. Was is dann zu machen??? |
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| | #37 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Zitat:
Auf das Konto deiner Freundin würde ich dir nicht empfehlen, erstens weil sie ALG 2 bezieht und zweitens weil sie über Geld, dass auf ihr Konto überwiesen wird, frei verfügen kann. Sie ist Kontoinhaber. Nachtrag: In #28 hat Ludwigsburg eine Möglichkeit beschrieben, doch an ein eigenes Konto zu kommen. Geändert von Indiana (04.10.2008 um 19:14 Uhr). | |
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| | #38 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.09.2008 Ort: Berlin-Neukölln
Beiträge: 42
| Na ich hab ja kein anderes Konto wohin das geld gehen sollte. Ja das weiß ich schon, aber soviel vertraun ist da das es auf ihr Konto gehn kann. Und so, benutzen tuns wir am ende auch zusammen, also machts ja kaum was wenns bei ihr aufm konto anfangs is. |
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| | #39 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Ich hab ja geschrieben: du entscheidest welches Konto du angibst, aber deine Freundin bezieht ALG 2 und ihr wohnt noch nicht zusammen. Immerhin geht Geld auf ihr Konto ein und die Arge sieht darin gerne mal Einkommen Hast du schon versucht von deinen Eltern das Einverständnis zur Kontoeröffnung zu bekommen? Die S...kasse z.B benötigt zur Kontoeröffnung lediglich die Erklärungen von beiden und Kopien der Personalausweise per Fax. Es kann so eingerichtet werden, dass beide Eltern nur gemeinsam verfügungsberechtigt sind. Und du alleine natürlich. |
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| | #40 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.09.2008 Ort: Berlin-Neukölln
Beiträge: 42
| Ja das du das geschrieben hast,weiß ich. Ja das ist leider mit der Arge so. Aber wenn sie es mir Bar gegen Quittung auszahlt sollte es doch eig. gehn. Von meinen Eltern is nix zu holen, sie wollen absolut kein wort mehr mit mir reden, also geht das wegen einversändinis erklärung holen nicht. |
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| | #41 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Zitat:
Die nette Dame der S...kasse hat ihn angerufen und siehe da: natürlich hat er sein Einverständnis gegeben. Per Fax. | |
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| | #42 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.09.2008 Ort: Berlin-Neukölln
Beiträge: 42
| Ja das is schon klar, nur das Problem ist, eben da meine Mutter schweizerische bürgerin ist, hat sie keinen deutschen pass, geht es dann trotzdem?? und was wenn einer der beiden sich weigert seine erlaubnis zu geben, gehts auch wieder nicht. daher war ja auch schon die frage offen, was wenn meine freundin über ihren namen mir ne konto eröffnet |
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| | #43 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.180
| Letzteres sollte sie ganz lassen, als ALG II-Empfängerin gibt das nur Probleme |
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| | #44 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.09.2008 Ort: Berlin-Neukölln
Beiträge: 42
| wieso würde es dann probleme geben?? Würde etwa das JC das als Konto sehn wo irgendwie geld raufgeht von dem das JC nix weiss oder wie?? |
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| | #45 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 4.125
| Sie müsste das neue Konto, welches für dich auf ihren Namen läuft, dem Jobcenter melden. Das Jobcenter hat die Möglichkeit, ein sog. Abrufersuchen zu tätigen. Dabei bekommt es die Informationen, wer bei welcher Bank welches Konto hat (und noch ein bisschen mehr). Wenn sie das Konto bis dahin nicht angegeben hat, gibt es Stress mit dem Jobcenter. Aber auch wenn sie es angegeben hat, ist es, wie oben geschildert, nicht so ganz einfach, denen klar zu machen, dass das Geld, was auf dieses Konto geht, nicht ihres ist, sondern deines. Das Ganze wird weniger kompliziert, wenn ihr zusammen zieht, weil ihr dann, wie es sich liest, statt einer WG ja eh lieber eine BG bilden wollt. Da kommt dann alles Einkommen in betracht und die ARGE kümmert sich eher weniger darum, wo das Einkommen verbucht wird. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #46 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.09.2008 Ort: Berlin-Neukölln
Beiträge: 42
| Achso so ist das dann. Und was wenn sie das Konto aufmacht und das dem JC meldet, aber sagt das es auf ihren namen läuft aber sonst was drauf geht oder so meines ist. glaubt ihr das das geht oder nicht? Naja ich kann ihnen ja, a |