Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

U 25

Azubi 21j. und Mutter ALG2; in Forum: Information; Hallo miteinander, bei mir gibt es folgendes problem: Ich habe am 01.08.08 meine Ausbildung angefangen und bekomme ja nun auch kindergeld. allerdings hab ich von dem ganzen geld nicht viel ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > U 25

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 02.10.2008, 21:23   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 4
Frage Azubi 21j. und Mutter ALG2

Hallo miteinander,
bei mir gibt es folgendes problem:
Ich habe am 01.08.08 meine Ausbildung angefangen und bekomme ja nun auch kindergeld.

allerdings hab ich von dem ganzen geld nicht viel da mein einkommen bei meiner mutter angerechnet wird. Hier ein paar informationen zu meinem einkommen.

Lohn : 451.65 Euro + unregelmäßige Verkaufs Prämien
Kindergeld den betrag weiss ich jetzt leider nicht ausm kopf da es auf das konto meiner mutter geht.

Meine Mutter war auch schon beim Amt und hat den gesagt das ich nicht in die BG gehöre da ich genug einkommen habe. Dies hat der SB mit folgenden satz beantwortet: Ihr sohn ist unter 25 und lebt noch bei ihnen also gehört er in die BG!"

Meine Frage ist jetzt, gehöre ich in die BG? Falls nein Wie sollte ich weiter vorgehen.

ps.: Die Arge hat bereits eine Lohnabrechnung + Kontoauszug von mir gesehen fordern aber jetzt den 2. wo bereits eine Prämie drauf ist. Will sie aber nicht abschicken da dieser betrag sonst mit angerechnet wird vermute ich zumindest.
Sushi86 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2008, 21:33   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
Standard AW: Azubi 21j. und Mutter ALG2

Nein, Dein Vermögen und Einkommen darf NICHT angerechnet werden - leider wird aber das Kindergeld (154 Euro) wohl an Deine Mutter übertragen, wenn Du es selbst nicht zur Bedarfsdeckung benötigst. Mehr auf gar keinen Fall!

Du gehörst nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, bist "Alg-II-frei", wenn Du den KdU-Anteil (Miete und Heizkosten geteilt durch 2 Personen) und Deinen Bedarf von 281 Euro decken kannst.

Bitte lies Dir erst einmal einige Beiträge im U-25-Forum durch, aktuell gibt es wieder einige Beispiele dazu.

Zitat:
...
(3) Ein Kind gehört nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, wenn
- es verheiratet ist,


- das 25. Lebensjahr vollendet wird,


- es seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann,

Beispiel:
Das Kind (16 Jahre) erhält eine bereinigte Ausbildungsvergütung in Höhe von 400,- €, sowie Kindergeld in Höhe von 154,- €. Der Bedarf des Kindes beträgt 476,-€ (Regelsatz 80 % + anteilige KdU).
Das Gesamteinkommen des Kindes in Höhe von 554,- € übersteigt den Bedarf des Kindes.
Quelle und zugehöriger § des SGB II für Deinen SB:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erechtigte.pdf
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2008, 21:42   #3
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.276
Standard AW: Azubi 21j. und Mutter ALG2

Zitat:
Lohn : 451.65 Euro
Brutto oder netto? Am besten, Du stellst beide Beträge ein. ; ) Teile uns auch Deinen individuellen Bedarf aus dem Bescheid vor Ausbildungsbeginn mit.
__________________
Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr.
gerda52 ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2008, 21:46   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Azubi 21j. und Mutter ALG2

451,64 € Netto
und 569 Euro Brutto

Den Bescheid werde ich gleich mal raussuchen
Sushi86 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2008, 21:56   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 915
Standard AW: Azubi 21j. und Mutter ALG2

[quote=biddy;309840]Nein, Dein Vermögen und Einkommen darf NICHT angerechnet werden - leider wird aber das Kindergeld (154 Euro) wohl an Deine Mutter übertragen, wenn Du es selbst nicht zur Bedarfsdeckung benötigst. Mehr auf gar keinen Fall!

und da beginnt die unterschiedliche Auffassung der Jobcenter und betroffenen Mütter. Mein Jobcenter lässt auch alle u25 in der BG.

In der Aussage lesen die Jobcenter, dass ein u 25 nur den Bedarf von 281 + KdU -Anteil hat und jeder damit auszukommen hat. Höhere Ausgaben wegen Berufsausbildung usw. werden nicht anerkannt.

Da du durch dein eigenes Einkommen nicht zur BG gehörst, träte zunächst einmal die Vermutung ein, dass du zu HG gehörst - mit höheren Freibeträgen.

Aber nicht mal dies wird u 25 gewährt.

Hier schon mal einige aktuelle links zu diesem Thema.

Vollj.Azubi in BG, Kindergeld


Mutter bekommt ALGII - Tochter ist in der Ausbildung... Bedarfsgemeinschaft??

http://www.elo-forum.org/25/25440-ki...rteil-bsg.html

Das sind jetzt nur einige, am besten liest dir du im u25 Bereich alle Themen von Ludwigsburg durch.
ela1953 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2008, 09:44   #6
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Azubi 21j. und Mutter ALG2

Zitat:
Zitat von Sushi86 Beitrag anzeigen
Hallo miteinander,
bei mir gibt es folgendes problem:
Ich habe am 01.08.08 meine Ausbildung angefangen und bekomme ja nun auch kindergeld.

allerdings hab ich von dem ganzen geld nicht viel da mein einkommen bei meiner mutter angerechnet wird. Hier ein paar informationen zu meinem einkommen.

Lohn : 451.65 Euro + unregelmäßige Verkaufs Prämien
Kindergeld den betrag weiss ich jetzt leider

154 € wenn du einziges Kind bist

nicht ausm kopf da es auf das konto meiner mutter geht.

Sag deiner Mutter, sie sollte das Kindergeld auf dein Konto überweisen lassen: einfach Kontoänderung bekannt geben. Dann wärs nicht mehr ihr, sondern dein Einkommen!

Meine Mutter war auch schon beim Amt und hat den gesagt das ich nicht in die BG gehöre da ich genug einkommen habe. Dies hat der SB mit folgenden satz beantwortet: Ihr sohn ist unter 25 und lebt noch bei ihnen also gehört er in die BG!"

Tja, deshalb geht man nicht hin und redet, sondern gibt Schreiben ab... und zwar zuerst das Gleiche, einmal von dir, einmal von deiner Mutter: Du vertrittst dich ab sofort selbst!

Dann eins von dir: du verzichtest ab sofort auf ALG II.

Meine Frage ist jetzt, gehöre ich in die BG?

Nein

Falls nein Wie sollte ich weiter vorgehen.

siehe oben

und: deine Mutter sollte sofort beim Wohnungsamt einen Wohngeldantrag für dich stellen: bescheid, daß du aus der Bg raus bist wegen ausreichend eigenem Einkommen wird nachgereicht

ps.: Die Arge hat bereits eine Lohnabrechnung + Kontoauszug von mir gesehen fordern aber jetzt den 2. wo bereits eine Prämie drauf ist. Will sie aber nicht abschicken da dieser betrag sonst mit angerechnet wird vermute ich zumindest.
Mußt du auch nicht abgeben, wenn du dich selbst vertrittst und auf ALG II verzichtest bzw wegen ausreichend eigenem Einkommen nicht in die BG gehörst!
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2008, 11:27   #7
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Azubi 21j. und Mutter ALG2

vielen danke ludwigsburg und den anderen ich werde eure tips umsetzen und gucken was dabei rauskommt :D werde euch auf dem laufenden halten
Sushi86 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2008, 18:54   #8
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Azubi 21j. und Mutter ALG2

so habe neuigkeiten :D
ich hab mal den bescheid eingescannt und geschwärzt :D
vielen danke nochmal.


Eine frage allerdings habe ich noch.
Kann ich das geld was die arge seit dem 1.08.08 fälschlicherweise verrechnet hat zurück fordern?
Miniaturansicht angehängter Grafiken
bescheid-jpg  
Sushi86 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2008, 23:45   #9
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.276
Standard AW: Azubi 21j. und Mutter ALG2

Zunächst meine Gratulation zum erfolgreichen Ausstieg aus der BG. ; )

Für die Zeit vom 1.8. bis 31.10.08: Du kannst einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, wenn feststeht, dass das Wohngeld mindestens 36,80 betragen wird. Dann hat die Arge die Vorrangigkeit des Wohngeldanspruchs auch rückwirkend zu beachten. Du musst gleichzeitig wg. dem Wohngeld die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Dann ist auch Wohngeld rückwirkend zu gewähren.

Dein Bedarf:
Regelsatz 281,00
Mietanteil 167,65
gesamt: 448,65

Dein Einkommen:
netto 451,65
FB - 193,80
Teilergebnis 257,85
Kindergeld + 154,00
anzurechnendes Einkommen 411,85

Unterdeckung: 36,80 €

Ist die Berechnung der Mutter denn jetzt in Ordnung oder zieht man ihr Kindergeld ab?

Zitat:
allerdings hab ich von dem ganzen geld nicht viel da mein einkommen bei meiner mutter angerechnet wird. Hier ein paar informationen zu meinem einkommen.
Schau Dir mal im alten Bescheid die Berechnungen genau an. Wird da tatsächlich etwas auf die Mutter übertragen?
__________________
Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr.

Geändert von gerda52 (15.10.2008 um 23:53 Uhr).
gerda52 ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft Horizon U 25 23 01.10.2008 12:55
Probezeit Azubi fristl.gekündigt; Anspruch Alg2? schalker U 25 7 31.10.2007 05:36
U25 Azubi/Verzicht auf ALG2? pepi U 25 17 16.09.2007 18:45
Azubi : Mutter ALG II - Auszug mit 17 ??? Karlas-Welt Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie 4 23.08.2007 02:03
BG: 1 ALG2 Empfänger + Azubi _Sandra_ Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie 2 21.08.2007 11:36


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:00 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland