| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: 21j, alg2, azubi, mutter |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 4
| Hallo miteinander, bei mir gibt es folgendes problem: Ich habe am 01.08.08 meine Ausbildung angefangen und bekomme ja nun auch kindergeld. allerdings hab ich von dem ganzen geld nicht viel da mein einkommen bei meiner mutter angerechnet wird. Hier ein paar informationen zu meinem einkommen. Lohn : 451.65 Euro + unregelmäßige Verkaufs Prämien Kindergeld den betrag weiss ich jetzt leider nicht ausm kopf da es auf das konto meiner mutter geht. Meine Mutter war auch schon beim Amt und hat den gesagt das ich nicht in die BG gehöre da ich genug einkommen habe. Dies hat der SB mit folgenden satz beantwortet: Ihr sohn ist unter 25 und lebt noch bei ihnen also gehört er in die BG!" Meine Frage ist jetzt, gehöre ich in die BG? Falls nein Wie sollte ich weiter vorgehen. ps.: Die Arge hat bereits eine Lohnabrechnung + Kontoauszug von mir gesehen fordern aber jetzt den 2. wo bereits eine Prämie drauf ist. Will sie aber nicht abschicken da dieser betrag sonst mit angerechnet wird vermute ich zumindest. |
| | |
| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
| Nein, Dein Vermögen und Einkommen darf NICHT angerechnet werden - leider wird aber das Kindergeld (154 Euro) wohl an Deine Mutter übertragen, wenn Du es selbst nicht zur Bedarfsdeckung benötigst. Mehr auf gar keinen Fall! Du gehörst nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, bist "Alg-II-frei", wenn Du den KdU-Anteil (Miete und Heizkosten geteilt durch 2 Personen) und Deinen Bedarf von 281 Euro decken kannst. Bitte lies Dir erst einmal einige Beiträge im U-25-Forum durch, aktuell gibt es wieder einige Beispiele dazu. Zitat:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erechtigte.pdf
__________________ LG biddy | |
| | |
| | #3 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.276
| Zitat:
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | |
| | |
| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 4
| 451,64 € Netto und 569 Euro Brutto Den Bescheid werde ich gleich mal raussuchen |
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 915
| [quote=biddy;309840]Nein, Dein Vermögen und Einkommen darf NICHT angerechnet werden - leider wird aber das Kindergeld (154 Euro) wohl an Deine Mutter übertragen, wenn Du es selbst nicht zur Bedarfsdeckung benötigst. Mehr auf gar keinen Fall! und da beginnt die unterschiedliche Auffassung der Jobcenter und betroffenen Mütter. Mein Jobcenter lässt auch alle u25 in der BG. In der Aussage lesen die Jobcenter, dass ein u 25 nur den Bedarf von 281 + KdU -Anteil hat und jeder damit auszukommen hat. Höhere Ausgaben wegen Berufsausbildung usw. werden nicht anerkannt. Da du durch dein eigenes Einkommen nicht zur BG gehörst, träte zunächst einmal die Vermutung ein, dass du zu HG gehörst - mit höheren Freibeträgen. Aber nicht mal dies wird u 25 gewährt. Hier schon mal einige aktuelle links zu diesem Thema. Vollj.Azubi in BG, Kindergeld Mutter bekommt ALGII - Tochter ist in der Ausbildung... Bedarfsgemeinschaft?? http://www.elo-forum.org/25/25440-ki...rteil-bsg.html Das sind jetzt nur einige, am besten liest dir du im u25 Bereich alle Themen von Ludwigsburg durch. |
| | |
| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
| |
|
| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 4
| vielen danke ludwigsburg und den anderen ich werde eure tips umsetzen und gucken was dabei rauskommt :D werde euch auf dem laufenden halten |
| | |
| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 4
| so habe neuigkeiten :D ich hab mal den bescheid eingescannt und geschwärzt :D vielen danke nochmal. Eine frage allerdings habe ich noch. Kann ich das geld was die arge seit dem 1.08.08 fälschlicherweise verrechnet hat zurück fordern? |
| | |
| | #9 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.276
| Zunächst meine Gratulation zum erfolgreichen Ausstieg aus der BG. ; ) Für die Zeit vom 1.8. bis 31.10.08: Du kannst einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, wenn feststeht, dass das Wohngeld mindestens 36,80 betragen wird. Dann hat die Arge die Vorrangigkeit des Wohngeldanspruchs auch rückwirkend zu beachten. Du musst gleichzeitig wg. dem Wohngeld die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Dann ist auch Wohngeld rückwirkend zu gewähren. Dein Bedarf: Regelsatz 281,00 Mietanteil 167,65 gesamt: 448,65 Dein Einkommen: netto 451,65 FB - 193,80 Teilergebnis 257,85 Kindergeld + 154,00 anzurechnendes Einkommen 411,85 Unterdeckung: 36,80 € Ist die Berechnung der Mutter denn jetzt in Ordnung oder zieht man ihr Kindergeld ab? Zitat:
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. Geändert von gerda52 (15.10.2008 um 23:53 Uhr). | |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft | Horizon | U 25 | 23 | 01.10.2008 12:55 |
| Probezeit Azubi fristl.gekündigt; Anspruch Alg2? | schalker | U 25 | 7 | 31.10.2007 05:36 |
| U25 Azubi/Verzicht auf ALG2? | pepi | U 25 | 17 | 16.09.2007 18:45 |
| Azubi : Mutter ALG II - Auszug mit 17 ??? | Karlas-Welt | Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie | 4 | 23.08.2007 02:03 |
| BG: 1 ALG2 Empfänger + Azubi | _Sandra_ | Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie | 2 | 21.08.2007 11:36 |