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| Tags: befangenheitsantrag, reine, schikane |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 17
| Hallöchen, letzte Woche habe ich eine Befangenheitsantrag gestellt. So wie es aussieht scheint der Brief eine richtige Runde bei der ARGE gemacht zu haben da es sofort meine Chefin vom 1-Euro-Job wußte. Naja, jedenfalls möchte mein "Fallmanager" jetzt von den letzten 6 Monaten meine Bewerbungsnachweise haben....komisch, sonst hat ihn das nie interessiert. Hab die Bewerbungsnachweise natürlich alle zusammen bekommen und gebe die morgen ab. Aber meine Frage, wielange ist man eigentlich Verpflichtet seine Bewerbungsnachweise aufzubewahren? Können die einfach sagen die wollen die Nachweise von den letzten Monaten sehen? Der will mir jetzt wohl richtig eins aufn Deckel hauen.... Geändert von norwiga (01.10.2008 um 07:56 Uhr). |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 17
| Das kann doch nicht sein, heute hatte ich miteinmal 5 Vermittlungsvorschläge im Briefkasten...alles Call-Center. Das macht der doch mit Absicht weil er weiß, damit ich von den Call-Centers nichts halte. Was kann man dagegen machen? |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.179
| Nichts, Call-Center sind ganz normale Betriebe, solange Du keine Einschränkungen hast die Dich für den Job untauglich machen, musst Du Dich darauf bewerben, was Du magst ist dabei weniger wichtig |
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| | #4 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 17
| Zitat:
Bewerbungen habe ich ja schon fertig gemacht, will ja auch arbeiten aber ich finde es doch ziemlich merkwürdig damit ich mit einmal sooooo interessant für den bin. Sonst kam nie eine Meldung oder so, im Gegenteil hat ihn nicht mal interessiert. | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 4.125
| Wenn du keine EGV hast, ist nirgendwo im SGB II geregelt, dass Bewerbungsbemühungen schriftlich vorgelegt werden müssen. Es muss dann die Aussage "Ich bewerbe mich." reichen. Aber da du was vom Ein-Euro-Job schreibst, hast du wohl eine EGV. Schade. Deine Ein-Euro-Job-Chefin - ist die bei der ARGE beschäftigt oder in welchem Verhältnis steht die ARGE zum Ein-Euro-Job-Träger? Das liest sich, als ob da jemand dem Sozialgeheimnis nicht nachgekommen ist, da könnte man gleich auch noch ... Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #6 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 17
| Zitat:
LG morwiga | |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 17
| da wäre vielleicht noch was interessantes...dass ich die Bewerbungsnachweise nachreichen soll, hat er mir nicht selbst gesagt sondern meiner Chefin. Sie hat es denn zu mir weitergeleitet. Kann er die überhaupt auf diesem Wege verlangen? Liebe Grüße norwiga |
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