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Alt 30.09.2008, 22:33   #1
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Beiträge: 17
Standard Befangenheitsantrag und reine Schikane

Hallöchen,

letzte Woche habe ich eine Befangenheitsantrag gestellt. So wie es aussieht scheint der Brief eine richtige Runde bei der ARGE gemacht zu haben da es sofort meine Chefin vom 1-Euro-Job wußte.

Naja, jedenfalls möchte mein "Fallmanager" jetzt von den letzten 6 Monaten meine Bewerbungsnachweise haben....komisch, sonst hat ihn das nie interessiert.

Hab die Bewerbungsnachweise natürlich alle zusammen bekommen und gebe die morgen ab. Aber meine Frage, wielange ist man eigentlich Verpflichtet seine Bewerbungsnachweise aufzubewahren? Können die einfach sagen die wollen die Nachweise von den letzten Monaten sehen?

Der will mir jetzt wohl richtig eins aufn Deckel hauen....

Geändert von norwiga (01.10.2008 um 07:56 Uhr).
norwiga ist offline  
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Alt 01.10.2008, 18:12   #2
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Beiträge: 17
Standard AW: Befangenheitsantrag und reine Schikane

Das kann doch nicht sein, heute hatte ich miteinmal 5 Vermittlungsvorschläge im Briefkasten...alles Call-Center. Das macht der doch mit Absicht weil er weiß, damit ich von den Call-Centers nichts halte.

Was kann man dagegen machen?
norwiga ist offline  
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Alt 01.10.2008, 19:08   #3
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.179
Standard AW: Befangenheitsantrag und reine Schikane

Nichts, Call-Center sind ganz normale Betriebe, solange Du keine Einschränkungen hast die Dich für den Job untauglich machen, musst Du Dich darauf bewerben, was Du magst ist dabei weniger wichtig
Arania ist offline  
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Alt 01.10.2008, 19:38   #4
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Beiträge: 17
Standard AW: Befangenheitsantrag und reine Schikane

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Nichts, Call-Center sind ganz normale Betriebe, solange Du keine Einschränkungen hast die Dich für den Job untauglich machen, musst Du Dich darauf bewerben, was Du magst ist dabei weniger wichtig
naja, ich meinte eher gegen meinen Vermittler. denke mal das er sich jetzt ne menge dinge einfallen lässt bis es eine entscheidung gibt.

Bewerbungen habe ich ja schon fertig gemacht, will ja auch arbeiten aber ich finde es doch ziemlich merkwürdig damit ich mit einmal sooooo interessant für den bin. Sonst kam nie eine Meldung oder so, im Gegenteil hat ihn nicht mal interessiert.
norwiga ist offline  
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Alt 01.10.2008, 21:42   #5
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Benutzerbild von Mario Nette
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 4.125
Standard AW: Befangenheitsantrag und reine Schikane

Wenn du keine EGV hast, ist nirgendwo im SGB II geregelt, dass Bewerbungsbemühungen schriftlich vorgelegt werden müssen. Es muss dann die Aussage "Ich bewerbe mich." reichen. Aber da du was vom Ein-Euro-Job schreibst, hast du wohl eine EGV. Schade. Deine Ein-Euro-Job-Chefin - ist die bei der ARGE beschäftigt oder in welchem Verhältnis steht die ARGE zum Ein-Euro-Job-Träger? Das liest sich, als ob da jemand dem Sozialgeheimnis nicht nachgekommen ist, da könnte man gleich auch noch ...

Mario Nette
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"Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger)
Mario Nette ist offline  
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Alt 02.10.2008, 11:44   #6
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Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 17
Standard AW: Befangenheitsantrag und reine Schikane

Zitat:
Zitat von Mario Nette Beitrag anzeigen
Wenn du keine EGV hast, ist nirgendwo im SGB II geregelt, dass Bewerbungsbemühungen schriftlich vorgelegt werden müssen. Es muss dann die Aussage "Ich bewerbe mich." reichen. Aber da du was vom Ein-Euro-Job schreibst, hast du wohl eine EGV. Schade. Deine Ein-Euro-Job-Chefin - ist die bei der ARGE beschäftigt oder in welchem Verhältnis steht die ARGE zum Ein-Euro-Job-Träger? Das liest sich, als ob da jemand dem Sozialgeheimnis nicht nachgekommen ist, da könnte man gleich auch noch ...

Mario Nette
Meine Chefin ist nicht bei der ARGE beschäftigt. Sie arbeitet bei einem Träger der sich BAS nennt und halt dafür sorgt damit etliche Menschen eine Beschäftgungstherapie haben. Die BAS bekommt praktisch von der ARGE Geld dafür. Was ist das denn mit dem Sozialgeheimnis genau? Das interessiert mich wirklich brennend. Wenn er meine Fehler jetzt sucht, denn such ich natürlich seine auch.

LG morwiga
norwiga ist offline  
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Alt 02.10.2008, 14:32   #7
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Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 17
Standard AW: Befangenheitsantrag und reine Schikane

da wäre vielleicht noch was interessantes...dass ich die Bewerbungsnachweise nachreichen soll, hat er mir nicht selbst gesagt sondern meiner Chefin. Sie hat es denn zu mir weitergeleitet.

Kann er die überhaupt auf diesem Wege verlangen?

Liebe Grüße norwiga
norwiga ist offline  
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