| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: brauche, neu, rat |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 2
| hallo, habe mich heute hier angemeldet und nun schwirrt mir der kopf und ich sehe gar nicht mehr durch. mein sohn ist am 1.9. 23 jahre alt geworden, also fällt er aus der familienversicherung raus. er hat einen job wo er zwischen 200 und 400 € verdient. also auch keine sozialabgaben über den arbeitgeber. damit ist er für september lt. kk noch nachversichert, da die versichrung ab dem monat entfällt wo er das 23. lebensjahr vollendet, also nur der august war noch versichert. die junge dame von der kk meinte nur, da muß er sich eben privat versichern, sie könnten das auch noch nachfordern von meinem sohn, egal wie lang das her ist, und 189€ seien ja wohl nicht zuviel verlangt. ( die hat ja einen job) also sehe ich das richtig um september brauchen wir uns keine gedanken machen falls wir die krankenkasse in anspruch nemen müssen. ich beziehe zur zeit noch geld von meinem arbeitgeber 900€ monat brutto, das sind 715€ netto. im september erhalten wir noch einmal kindergeld. 154€ die einkünfte meines sohnes für september werden ert im oktober ausgezahlt, dann erfahren wir auch erst wieviel er verdient hat. ich zahle keine miete da ich lebenslanges mietfreies wohnrecht im haus habe. als wir eingezogen sind war mein sohn nocht volljährig. wie verhält sich das aber jetzt mit meinem sohn,einen mitvertrag vom eigentümer hat er nicht und darf ja lt. amt nicht abschließen bis er 25 ist. muß nur die nebenkosten tragen, sowie heizung und licht. ( gerne auch im angemessem rahmen). bei der gemeinde habe ich angegeben das jeder seine sachen selber bezahlt und wäscht. daraufhin wurde mir gesagt wir sind trotzdem eine bedarfsgemeinschaft und ich bin unterhaltspflichtig bis mein sohn 25 ist. im oktober fallen bei mir 2 wochen krankengeld an, da ich zur zeit krank geschrieben bin und erstmal bleibe. ab november beziehe ich alg1. von dem ganzen geld müßen wir auch noch 2 mal rundfunkgebühren bezahlen, ( mein sohn hatte mal für 2 monate arbeit über eine zeitarbeitsfirma und gez hat uns angeschrieben) da meinte die gemeinde, wir waren zu ehrlich und hätten nun eben pech. für geringverdienente gibt es keine befreiung mehr, nur noch mit bewilligungspipapo. wie ist da eigentlich mit der haftpflichtversicherung, die muß man doch haben, deswegen heiß es ja auch pflicht, wird die übernommen, früher war das doch wohl mal so. und hausrat? weiterhin habe ich noch eine frage, mein körper verarbeitet vitamin b nicht, so das ich gezwungen bin mein leben lang vit b zuzuführen. da diese sachen aber unter nahrungsergänzugsnittel fallen, zahlt die krankenkasse die präparate nicht. gibt es die möglichkeit einer kostenbeteiligung durch ALG1 oder zwei, was ich ja zusätzlich zu meinem alg1 beantragen muß? desgleichen gilt auch für bestimmte raumtemperaturen bei mir, aber da wird es wohl keinen weg geben. ich möchte nicht bescheißen, aber wenn ich dann so was höre wie, da waren sie zu ehrlich, frage ich mich, soll ich das als aufforderung auffassen? ![]() aber das maximum möchte ich doch ganz gerne haben. wie sieht die lage eigentlich aus,falls ich dsa haus mal erbe, muß ich dann alg2 zurückzahlen ? kann mann ja schlecht verkaufen mit mir drinn, da fällt doch der wert. und der umbau zum 2 familienhaus ist von mir nicht zu bestreiten. irgendwie werden wir schon überleben, aber im moment stehe ich ersteinmal vor meheren ???? wenn jemand in der lage ist mir weiterzuhelfen wäre ich dankbar. liebe grüße noch für heute abend tschertik die |
| | |
| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
| 1. um es mal ganz brutal zu sagen. Du könntest deinen Sohn vor die Tür bitten. Er muss dafür aber eine abgeschlossene Berufsausbildung aben. Er bezieht keine Leistungen; also bist du zum Unterhalt nicht mehr verpflichtet. Damit hätte er dann automatisch Anspruch, wenn er eine eigene Whnung hat. oder 2. Allerdings müsste man überprüfen, ob ihr beide zusammen nicht jetzt schon einen Anspruch habt. Wenn du die KK für deinen Sohn übernimmst, wäre diese vom Einkommen abzuziehen ebenso die Nebekosten anteilimäßig; und dann würde ich sagen, dass er Anspruch und Du eine Anspruch hast. Aber dafür müssten mal genau Zahlen vorliegen. Also Bruttoeinkommen von dir, Nettoeinkommen, Fahrtkosten (20 Cent je km oder Fahrkarte ÖPNV), die KK für deinen Sohn, die Nebenkosten etc. 3. Dein Sohn sollte dann allerdings vorher die geringfügige Beschäftigung aufgeben oder mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass er ihn für 401 EUR anstellt und damit ist der dann Sozialversichert.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
| | |
| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 2
| hallo martin, danke für die schnelle reaktion. ausbildung hat er, aber vor die tür setzen geht nicht, weil unter 25, ich unterhaltspflichtig und somit genehmigt amt eigene wohnung nicht. DARÜBER HABE ICH MIT DEM AMT SCHON GESPROCHEN; DA JA NUR ICH VERBRIEFTES WOHNRECHT HABE; MEIN SOHN STEHT NICHT MIT IM GRUNDBUCH: SONST KÖNNTE JA ÜBER DEN EIGENTÜMER EIN MITVERTRAG AUSGESTELLT WERDN; ALLERDINGS MÜ?TEN BAD KÜCHE UND FLZRE GEMEINSAM GENUTZT WERDEN; DA KLINKT SICH DAS AMT EIN:;WENN ES JETZT EINE EINLIEGERWOHNUNG WÄRE UND ICH NACHWEISEN KÖNNTE; DAS MEIN SOHN DIESE SCHON LÄNGER BEWOHNT; Z:B: DIE ZEIT BEIM BUND; AUSBILDUNG;DANN HÄTTEN WIR EINE CHANCE: ag zahlt blödsinnigerweise nur 400€, der begreift nicht das er dann auch weniger abgaben hätte, also mehr kohle einstrechen kann, die rechnung habe ich ihm schon vorgeschlagen. zahlen suche ich genau zusammen und melde mich bei, ist dir das recht? DANKE TSCHERTIK |
| | |
| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Bitte nicht groß schreiben das gilt im Internet als schreien. Und bitte nicht glauben, was man dir auf dem Amt erzähllt! Ich habs nicht getan und gekämpft: und meine Kinder sind nun nicht mehr in der BG... dabei sind sie jünger und noch in Ausbildung.... dein Sohn hat eine Ausbildung: damit bist du nicht mehr unterhaltsverpflichtet! |
|
| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.956
| Zitat:
Pflicht ist lediglich die Autohaftpflicht. Wer Einkommen aus Erwerbsarbeit hat, dem werden 30€ pauschal für Versicherungen im Monat zugestanden. Mir ist aber schleierhaft, warum nur denen das zugestanden wird.
__________________ lg andine | |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Brauche Hilfe | ChristinaM | Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie | 4 | 02.08.2007 20:02 |
| Brauche Hilfe! | melanie | ALG II | 3 | 16.05.2007 11:43 |
| brauche hilfe | shanda | ALG II | 18 | 02.07.2006 11:55 |
| brauche mal rat | angel2005 | Allgemeine Fragen | 3 | 01.01.2006 21:02 |