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U 25

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Alt 19.09.2008, 22:27   #1
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Frage Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Hallo Liebe Leute.

Ich habe da mal ein Paar Fragen betreffs Bedarfsgemeinschaft und den Berechnungen der Gelder sowie die Anrechnung.

Ich habe hier schon einiges gelesen. Aber ich denke mein Fall ist ein wenig speziell sodass ich den so nicht durchs Lesen selbst beantworten konnte.

Ich bin 24 Jahre
Ich bin derzeit Azubi und gerade ins 2. Lehrjahr gekommen.
Ich beziehe 660€ Brutto + 110€ Halbwaisenrente.

demnächstDa jetzt ein neuer Manteltarifvertrag abgesegnet wurde bekomme ich 697€ Brutto und das Rückwirkend vom 01.05.08 d.h. Ich bekomme die Gehalterhöhung vom 01.05. bis jetzt in einem schlag nachgezahlt.

Meine Fragen sind jetzt.

Kann die ARGE die Gehaltserhöhung sowie das Urlaubsgeld und Dividendenauszahlung (ja sowas bekomme ich auch) einfordern da meine Mutter ja Hartz IV empfängt und ich zu ihrer BG gehöre?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten

MfG Hori
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Alt 19.09.2008, 22:30   #2
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Zitat:
Zitat von Horizon Beitrag anzeigen
Hallo Liebe Leute.

Ich habe da mal ein Paar Fragen betreffs Bedarfsgemeinschaft und den Berechnungen der Gelder sowie die Anrechnung.

Ich habe hier schon einiges gelesen. Aber ich denke mein Fall ist ein wenig speziell sodass ich den so nicht durchs Lesen selbst beantworten konnte.

Ich bin 24 Jahre
Ich bin derzeit Azubi und gerade ins 2. Lehrjahr gekommen.
Ich beziehe 660€ Brutto + 110€ Halbwaisenrente.

demnächstDa jetzt ein neuer Manteltarifvertrag abgesegnet wurde bekomme ich 697€ Brutto und das Rückwirkend vom 01.05.08 d.h. Ich bekomme die Gehalterhöhung vom 01.05. bis jetzt in einem schlag nachgezahlt.

Meine Fragen sind jetzt.

Kann die ARGE die Gehaltserhöhung sowie das Urlaubsgeld und Dividendenauszahlung (ja sowas bekomme ich auch) einfordern da meine Mutter ja Hartz IV empfängt und ich zu ihrer BG gehöre?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten

MfG Hori
Du gehörst gar nicht in die BG, da du deinen Bedarf selbst decken kannst. Die Frage ist: was wird derzeit übertragen?
Ich würde die berechnung dringend überprüfen lassen! Wer weiß, was die noch für Fehler gemacht haben!
Du solltest dringend die Herausnahme aus der BG beantragen...
dann könnte deine Mutter auch noch Wohngeld für dich beantragen.
 
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Alt 19.09.2008, 22:39   #3
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Ort: Hamburg
Beiträge: 8
Standard AW: Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Zählt der Brutto oder der Netto gehaltsbetrag.
Brutto steht ja oben.
Netto ohne gehaltserhöhung war jetzt 488 € wenn ich das gerade richtig im Kopf habe.

Durch die Berechnung der Arge steige ich nicht durch. Ich weiß nur das die mir einen Einkommensüberhang von ca 95 Euro abziehen von den Kosten für Unterkunft und Heizung und die Somit 211 Euro für mich Zahlen.
Horizon ist offline  
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Alt 19.09.2008, 22:56   #4
Ludwigsburg
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Standard AW: Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Zitat:
Zitat von Horizon Beitrag anzeigen
Zählt der Brutto oder der Netto gehaltsbetrag.
Brutto steht ja oben.
Netto ohne gehaltserhöhung war jetzt 488 € wenn ich das gerade richtig im Kopf habe.

Durch die Berechnung der Arge steige ich nicht durch. Ich weiß nur das die mir einen Einkommensüberhang von ca 95 Euro abziehen von den Kosten für Unterkunft und Heizung und die Somit 211 Euro für mich Zahlen.

De Regelsatz für dich + die Hälfte der Unterkunftskosten: das ist dein Bedarf.
Was du netto auf deinem Konto hast, dein Einkommen.

Wenn du mal die Zahlen einsetzt, dann siehst du, daß du ausreichend eigenes Einkommen hast. Und wenn doch etwas fehlt: Du hast Wohngeldanspruch, der das abdecken würde.

Geändert von Ludwigsburg (19.09.2008 um 23:00 Uhr).
 
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Alt 19.09.2008, 23:12   #5
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Beiträge: 8
Standard AW: Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Ich habe nachgerechnet und stelle Fest, mein Einkommen (Gehalt + HWR ist um 10 Euro höher, als das was die Arge für mich zahlt)

Jetzt ist die Frage ob sich das rechnet.

Meine Mutter zweifelt leider an, das ich Wohngeld bekomme bzw hat die vermutung das, da es auch staatlich ist, die wieder mit der Bedarfsgemeinschaft ankommen.

Davon aber mal ab. Angenommen ich bleibe in der BG, bekomme die Dividende, Die Gehaltsrückzahlung und Urlaubsgeld gezahlt. Darf die Arge dieses Geld einfordern?
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Alt 19.09.2008, 23:38   #6
Ludwigsburg
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Standard AW: Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Zitat:
Zitat von Horizon Beitrag anzeigen
Ich habe nachgerechnet und stelle Fest, mein Einkommen (Gehalt + HWR ist um 10 Euro höher, als das was die Arge für mich zahlt)

Jetzt ist die Frage ob sich das rechnet.

Ja, natürlich!

Es geht aber neben dem "sich rechnen" noch um etwas ganz anderes: du wärst die Arge los. Kannst Geschenke annehmen, dich aufhalten wo du willst und nebenbei noch was verdienen...und bist die "Betreuung" los.



Meine Mutter zweifelt leider an,

ja, weil sie das SGB II nie gelesen hat. ALG II ist nachrangig: das heißt das Amt hätte dich drauf hinweisen müssen, daß deine Mutter für dich Wohngeld beantragen sollte...hätte dich nie in die BG stecken dürfen!

Ich kann dir nur sagen: als ich meine Kinder aus der BG haben wollte, mußte ich kämpfen... habe es geschafft und Wohngeld nachgezahlt bekommen!

das ich Wohngeld bekomme bzw hat die vermutung das, da es auch staatlich ist, die wieder mit der Bedarfsgemeinschaft ankommen.

Das ist Unsinn!

Davon aber mal ab. Angenommen ich bleibe in der BG, bekomme die Dividende, Die Gehaltsrückzahlung und Urlaubsgeld gezahlt. Darf die Arge dieses Geld einfordern?
Warum willst du in der BG bleiben?
UNd was passiert, wenn du drin bleibst, kann dir niemand sagen: die kennen das SGB II offensichtlich auch nicht - oder versuchen auf diesem Weg von dir Unterhalt für deine Mutter zu bekommen - wozu du nicht verpflichtet bist
 
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Alt 19.09.2008, 23:40   #7
Ludwigsburg
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Standard AW: Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Lies mal hier, und zeigs deiner Mutter

http://www.elo-forum.org/25/25440-ki...rteil-bsg.html
 
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Alt 19.09.2008, 23:41   #8
Ludwigsburg
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Standard AW: Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

oder hier: http://www.elo-forum.org/25/25871-ki...danspruch.html
 
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Alt 19.09.2008, 23:43   #9
Ludwigsburg
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Standard AW: Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Du kannst sogar mit Überprüfungsantrag erreichen, daß du rückwirkend aus der BG genommen wirst, und kannst Wohngeld nachgezahlt bekommen. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - das geht, weil du falsch beraten wurdest.
 
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Alt 19.09.2008, 23:54   #10
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Standard AW: Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Okay, ich bin gerade am Rechnen. Es lohnt sich definitiv.

Einzige sache die mir noch Kopfzerbrechen macht ist bei der PDF die ich hier gefunden habe für die Wohngeldberechnung.
Ich gehe davon aus das ich Wohngeld für ein zum Haushalt gehörendes Familienmitglied bekomme.

Einziges was mich stutzig macht ist, den zwölften teil des Gesamteinkommens.

Ist das mein eigenes einkommen oder das Einkommen des haushaltes?

Danke für deine mühen Ludwigsburg. Ich hatte mir den Thread mit dem Urteil schonmal angesehen bin aber durch dieses Rechtskauderwelch nicht durchgestiegen

Das mit dem Überprüfungsantrag klingt interresant.
Horizon ist offline  
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Alt 19.09.2008, 23:57   #11
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Standard AW: Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Zitat:
Zitat von Horizon
Meine Mutter zweifelt leider an, das ich Wohngeld bekomme bzw hat die vermutung das, da es auch staatlich ist, die wieder mit der Bedarfsgemeinschaft ankommen.
Den § 12a "Vorrangige Leistungen" habe ich bisher noch nie wahrgenommen (im Gegensatz zu § 5, Verhältnis zu anderen Leistungen). Scheint relativ "neu" zu sein?
Zitat:
Wohngeld bei sog. Mischhaushalten (Randziffer 12a.6a)

(1a) Selbst wenn in einer Bedarfsgemeinschaft ausschließlich der Bedarf der Kinder durch deren Einnahmen und die Inanspruchnahme von Wohngeld gedeckt werden kann, sind die Eltern auf die Beantragung von Wohngeld für ihre Kinder zu verweisen. Die Eltern sind in diesen Fällen nach § 12a Satz 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 SGB II verpflichtet, einen entsprechenden Antrag für ihre Kinder zu stellen, um dadurch die Hilfebedürftigkeit ihrer Kinder zu beseitigen und ggf. den Umfang der eigenen Hilfebedürftigkeit zu verringern.

Zwar sind die Eltern als Empfänger von Alg II von einem Anspruch auf Wohngeld ausgeschlossen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WoGG). Eine ausgeschlossene Person kann jedoch Wohngeld für Familienmitglieder im Haushalt beantragen, die nicht ausgeschlossen sind. Für die Berechnung des Wohngeldes wird nur der Mietanteil berücksichtigt, der kopfteilig auf das anspruchsberechtigte Familienmitglied (Kind) entfällt.

Vorherige Ablehnung/ Aufhebung Alg II oder Sozialgeld (Randziffer 12a.6b)

(1b) Es ist zu beachten, dass vor dem Verweis auf die Antragstellung auf Wohngeld für die Kinder der Antrag auf Alg II/ Sozialgeld abzulehnen oder die Bewilligung aufzuheben ist, da anderenfalls der Ausschluss nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WoGG greift.
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...verordnung.pdf
__________________
LG biddy
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Alt 20.09.2008, 00:23   #12
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Standard AW: Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Vielen Vielen Dank für eure Hilfe.

Ich werde Montag zur Wohngeldstelle gehen ( hab da eh frei) und mich dort mal genauer erkundigen. Danach werd ich mit meiner Mutter und ner Nachbarin zur Arge gehen und da mal auf den Tisch hauen.

Wenn gewünscht halte ich euch über den verlauf auf den Laufenden.

MfG Hori
Horizon ist offline  
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Alt 20.09.2008, 09:55   #13
Ludwigsburg
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Standard AW: Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Zitat:
Zitat von Horizon Beitrag anzeigen
Vielen Vielen Dank für eure Hilfe.

Ich werde Montag zur Wohngeldstelle gehen ( hab da eh frei) und mich dort mal genauer erkundigen. Danach werd ich mit meiner Mutter und ner Nachbarin zur Arge gehen und da mal auf den Tisch hauen.

Wenn gewünscht halte ich euch über den verlauf auf den Laufenden.

MfG Hori
Ja, halt uins auf dem Laufenden...

Aber warum zuerst zum Wohnungsamt?

DU soltest zuerst zur ARGE gehen und die entsprechenden Schreiben (formlos) abgeben - gegen Empfangsbestätigung, und zusehen, daß du aus der BG kommst.
Erst wenn deine Mutter einen Bescheid hat, in dem du nicht mehr namentlich vorkommst, dann kann das Wohnungsamt den Wohngeldantrag bewilligen.

Schritt eins: du willst nicht mehr durch deine Mutter bei der ARGE vertreten werden.
Schritt 2: Du verzichtest auf ALG II (das nachtrangig ist), da Wohngeld hätte beantragt werden müssen und du falsch beraten wurdest.
Schritt 3: diesen Monat Wohngeldantrag (deine Mutter) - notfalls drauf verweisen, daß geänderter ALG II Bescheid nachgereicht wird
Schritt 4:Überprüfungsantrag, daß du aus der BG raus willst seit dem Zeitpunkt, wo du ausreichend eigenes Einkommen hattest
Schritt 5: mit geänderten ALG II Bescheiden bei der Wohngeldstelle Widereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen (deine Mutter)

Und laß dich von Niemandem einschüchtern:
Oftmals wird auf dem Wohnungsamt schon der Wohngeldantrag verweigert, mit der Begründung, ALG II Bezieher dürften keinen Wohngeldantrag stellen. Viele sind da nicht informiert!

Jeder hat das Recht Anträge zu stellen und einen schriftlichen Bescheid zu bekommen!
 
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Alt 20.09.2008, 16:21   #14
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Ich kann Ludwigsburg nur zustimmen. Mit euren Tipps hier bin ich ebenfalls gut gefahren und habe meine Tochter aus der BG bekommen.
Die von der Wohngeldstelle haben mich, wie eben Ludwigsburg schon richtig schreibt, erst zum Jobcenter geschickt, damit die vorhandenen Bescheide dahingehend geändert werden, das meine Tochter genullt drinsteht. Allerdings habe ich mir erst das fiktive Wohngeld ausrechnen lassen und so bin ich mit diesen Zahlen sicher das meine Tochter für vergangene und zukünftige Bescheide nicht mehr in der BG auftaucht.
Kann jedem nur zuraten dafür standhaft zu bleiben, egal was andere meinen.

LG Tasha
Tasha ist offline  
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Alt 21.09.2008, 00:18   #15
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Genau deswegen möchte ich erst zur Wohngeldstelle um den fiktiven Wohngeldbetrag zu wissen. Meine Mutter ist zwar noch skeptisch, aber auch Naiv. Daher organisier ich soweit alles vor und wenns hard auf hard kommt zieh ich das mit ihr zusammen durch.

Gerne halte ich euch auf den Laufenden
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Alt 30.09.2008, 06:12   #16
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Guten Morgen


Gestern war ich bei der Arge und habe mit dem SB meiner Mutter gesprochen.
Der hat sofort zugestimmt und in den nächsten Tagen bekommen wir den Bescheid das ich aus der BG raus bin. Also denn nur noch Wohngeld beantragen und fertig.


Vielen Dank für eure hilfe und entschuldigt meinen Doppelpost.


MfG
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Alt 30.09.2008, 07:28   #17
Ludwigsburg
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Standard AW: Mutter Hartz IV / Sohn Azubi - Ein Paar Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Das freut mich!

Ging ja wirklich problemlos.

Hast mal nachgerechnet, seit wann du nicht mehr in die BG gehörst? Man kann auch rückwirkend aus der BG raus und rückwirkend Wohngeld bekommen!
 
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Alt 30.09.2008, 23:55