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| Tags: azubi, bedarfsgemeinschaft, fragen, hartz, mutter, paar, sohn |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.11.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 8
| Hallo Liebe Leute. Ich habe da mal ein Paar Fragen betreffs Bedarfsgemeinschaft und den Berechnungen der Gelder sowie die Anrechnung. Ich habe hier schon einiges gelesen. Aber ich denke mein Fall ist ein wenig speziell sodass ich den so nicht durchs Lesen selbst beantworten konnte. Ich bin 24 Jahre Ich bin derzeit Azubi und gerade ins 2. Lehrjahr gekommen. Ich beziehe 660€ Brutto + 110€ Halbwaisenrente. demnächstDa jetzt ein neuer Manteltarifvertrag abgesegnet wurde bekomme ich 697€ Brutto und das Rückwirkend vom 01.05.08 d.h. Ich bekomme die Gehalterhöhung vom 01.05. bis jetzt in einem schlag nachgezahlt. Meine Fragen sind jetzt. Kann die ARGE die Gehaltserhöhung sowie das Urlaubsgeld und Dividendenauszahlung (ja sowas bekomme ich auch) einfordern da meine Mutter ja Hartz IV empfängt und ich zu ihrer BG gehöre? Vielen Dank schonmal für eure Antworten MfG Hori |
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| | #2 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich würde die berechnung dringend überprüfen lassen! Wer weiß, was die noch für Fehler gemacht haben! Du solltest dringend die Herausnahme aus der BG beantragen... dann könnte deine Mutter auch noch Wohngeld für dich beantragen. | |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.11.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 8
| Zählt der Brutto oder der Netto gehaltsbetrag. Brutto steht ja oben. Netto ohne gehaltserhöhung war jetzt 488 € wenn ich das gerade richtig im Kopf habe. Durch die Berechnung der Arge steige ich nicht durch. Ich weiß nur das die mir einen Einkommensüberhang von ca 95 Euro abziehen von den Kosten für Unterkunft und Heizung und die Somit 211 Euro für mich Zahlen. |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
De Regelsatz für dich + die Hälfte der Unterkunftskosten: das ist dein Bedarf. Was du netto auf deinem Konto hast, dein Einkommen. Wenn du mal die Zahlen einsetzt, dann siehst du, daß du ausreichend eigenes Einkommen hast. Und wenn doch etwas fehlt: Du hast Wohngeldanspruch, der das abdecken würde. Geändert von Ludwigsburg (19.09.2008 um 23:00 Uhr). | |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.11.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 8
| Ich habe nachgerechnet und stelle Fest, mein Einkommen (Gehalt + HWR ist um 10 Euro höher, als das was die Arge für mich zahlt) Jetzt ist die Frage ob sich das rechnet. Meine Mutter zweifelt leider an, das ich Wohngeld bekomme bzw hat die vermutung das, da es auch staatlich ist, die wieder mit der Bedarfsgemeinschaft ankommen. Davon aber mal ab. Angenommen ich bleibe in der BG, bekomme die Dividende, Die Gehaltsrückzahlung und Urlaubsgeld gezahlt. Darf die Arge dieses Geld einfordern? |
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
UNd was passiert, wenn du drin bleibst, kann dir niemand sagen: die kennen das SGB II offensichtlich auch nicht - oder versuchen auf diesem Weg von dir Unterhalt für deine Mutter zu bekommen - wozu du nicht verpflichtet bist | |
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| | #7 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #8 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Du kannst sogar mit Überprüfungsantrag erreichen, daß du rückwirkend aus der BG genommen wirst, und kannst Wohngeld nachgezahlt bekommen. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - das geht, weil du falsch beraten wurdest. |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.11.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 8
| Okay, ich bin gerade am Rechnen. Es lohnt sich definitiv. Einzige sache die mir noch Kopfzerbrechen macht ist bei der PDF die ich hier gefunden habe für die Wohngeldberechnung. Ich gehe davon aus das ich Wohngeld für ein zum Haushalt gehörendes Familienmitglied bekomme. Einziges was mich stutzig macht ist, den zwölften teil des Gesamteinkommens. Ist das mein eigenes einkommen oder das Einkommen des haushaltes? Danke für deine mühen Ludwigsburg. Ich hatte mir den Thread mit dem Urteil schonmal angesehen bin aber durch dieses Rechtskauderwelch nicht durchgestiegen Das mit dem Überprüfungsantrag klingt interresant. |
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| | #11 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.858
| Zitat:
Zitat:
__________________ LG biddy | ||
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.11.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 8
| Vielen Vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde Montag zur Wohngeldstelle gehen ( hab da eh frei) und mich dort mal genauer erkundigen. Danach werd ich mit meiner Mutter und ner Nachbarin zur Arge gehen und da mal auf den Tisch hauen. Wenn gewünscht halte ich euch über den verlauf auf den Laufenden. MfG Hori |
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| | #13 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Aber warum zuerst zum Wohnungsamt? DU soltest zuerst zur ARGE gehen und die entsprechenden Schreiben (formlos) abgeben - gegen Empfangsbestätigung, und zusehen, daß du aus der BG kommst. Erst wenn deine Mutter einen Bescheid hat, in dem du nicht mehr namentlich vorkommst, dann kann das Wohnungsamt den Wohngeldantrag bewilligen. Schritt eins: du willst nicht mehr durch deine Mutter bei der ARGE vertreten werden. Schritt 2: Du verzichtest auf ALG II (das nachtrangig ist), da Wohngeld hätte beantragt werden müssen und du falsch beraten wurdest. Schritt 3: diesen Monat Wohngeldantrag (deine Mutter) - notfalls drauf verweisen, daß geänderter ALG II Bescheid nachgereicht wird Schritt 4:Überprüfungsantrag, daß du aus der BG raus willst seit dem Zeitpunkt, wo du ausreichend eigenes Einkommen hattest Schritt 5: mit geänderten ALG II Bescheiden bei der Wohngeldstelle Widereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen (deine Mutter) Und laß dich von Niemandem einschüchtern: Oftmals wird auf dem Wohnungsamt schon der Wohngeldantrag verweigert, mit der Begründung, ALG II Bezieher dürften keinen Wohngeldantrag stellen. Viele sind da nicht informiert! Jeder hat das Recht Anträge zu stellen und einen schriftlichen Bescheid zu bekommen! | |
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| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.01.2006
Beiträge: 10
| Ich kann Ludwigsburg nur zustimmen. Mit euren Tipps hier bin ich ebenfalls gut gefahren und habe meine Tochter aus der BG bekommen. Die von der Wohngeldstelle haben mich, wie eben Ludwigsburg schon richtig schreibt, erst zum Jobcenter geschickt, damit die vorhandenen Bescheide dahingehend geändert werden, das meine Tochter genullt drinsteht. Allerdings habe ich mir erst das fiktive Wohngeld ausrechnen lassen und so bin ich mit diesen Zahlen sicher das meine Tochter für vergangene und zukünftige Bescheide nicht mehr in der BG auftaucht. Kann jedem nur zuraten dafür standhaft zu bleiben, egal was andere meinen. LG Tasha |
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| | #15 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.11.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 8
| Genau deswegen möchte ich erst zur Wohngeldstelle um den fiktiven Wohngeldbetrag zu wissen. Meine Mutter ist zwar noch skeptisch, aber auch Naiv. Daher organisier ich soweit alles vor und wenns hard auf hard kommt zieh ich das mit ihr zusammen durch. Gerne halte ich euch auf den Laufenden |
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| | #16 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.11.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 8
| Guten Morgen Gestern war ich bei der Arge und habe mit dem SB meiner Mutter gesprochen. Der hat sofort zugestimmt und in den nächsten Tagen bekommen wir den Bescheid das ich aus der BG raus bin. Also denn nur noch Wohngeld beantragen und fertig. Vielen Dank für eure hilfe und entschuldigt meinen Doppelpost. MfG |
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| | #17 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Das freut mich! Ging ja wirklich problemlos. Hast mal nachgerechnet, seit wann du nicht mehr in die BG gehörst? Man kann auch rückwirkend aus der BG raus und rückwirkend Wohngeld bekommen! |
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