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| Tags: alg2, bafoeg, durchblick, kindergeld, verloren |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.09.2008
Beiträge: 3
| Hallo! Ich bin 19 und seit August in Ausbildung (Sozialassistentin). Ich bin mit 17 wegen Schwangerschaft zu meinem Freund gezogen und jetzt ALG2 Empfänger (Die BG läuft auf ihn, ich und Kind werden dort berücksichtigt). Nun habe ich jetzt Bafög beantragt ("Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet.") und meine Mutter Kindergeld für mich. Sie möchte, dass dieses gleich auf mein Konto überwiesen wird, da man es ihr anrechnen würde. Wie ist das jetzt bei mir? Wird mir das Kindergeld auch irgendwo angerechnet? Ich habe jetzt schon 3 verschiedene Meinungen gehört. Kann mir jemand helfen? LG, Purzelise |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
| Das Kindergeld zählt nach dem BAföG nicht als Einkommen und wird somit nicht auf den Bedarf angerechnet. Empfangsberechtigt sind grundsätzlich die Eltern. Auf Antrag kann das Kindergeld allerdings auf das berechtigte Kind übergleitet werden. (§ 74 Einkommensteuergesetz [EStG]). Nach Überprüfung durch die Kindergeldkasse wird das Kindergeld an den Antragsteller unmittelbar ausgezahlt. Das BAFög wird nicht auf das ALG II angerechnet.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.09.2008
Beiträge: 3
| Ok, danke. Also Beim Bafög zählt das Kindergeld nicht mit rein und das Bafög wiederum nicht bei ALG II. Wird mir vom ALG II was abgezogen wenn ich Kindergeld bekomme? Danke nochmal :) |
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| | #4 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.412
| Zitat:
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| | #5 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
| Die drei bilden ja bisher eine Bedarfsgemeinschaft. Das BAFöG wird nicht auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Jetzt muss halt ausgerechnet werden, ob das BAFöG reicht. Andernfalls besteht ein Anrecht auf anteiliger Kosten der Unterkunft. In welcher Höhe bekommst du denn BAFöG?
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.09.2008
Beiträge: 3
| Momentan bekomme ich noch gar kein Bafög. Der Bescheid ist noch "in Arbeit". Somit weiß ich die Höhe noch nicht. |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Mal eine ganz andere Frage: Bekommt dein Freund Lohn oder Sozialleistungen? Mario Nette |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.957
| Hmm, hab aber etwas anderes gehört. Kindergeld wird bei Bafög gezahlt, aber bekommt man Bafög und die sehen die Einzahlung des Kindergelds direkt auf dem Konto des Bafögsempfängers, wird es bei dem Bafög angerechnet und deshalb weniger Bafög ausgezahlt. Bafög Stelle verlangt hier die Kontoauszüge für jeweils immer 6 Monate... *grübel* Eka
__________________ Audiatur et altera pars.... |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Mein BAföG-Bezug ist zwar schon eine Weile her, aber damals war das nicht so. Und bei meiner besseren Hälfte (kriegt Schüler-BAföG) spielt das auch keine Rolle. Mario Nette |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.957
| Verschieden darf die Bafögstelle dieses doch gar nicht handhaben? Da frag ich mich, wieso die dieses bei uns in der Bafögstelle tun. Oder gibt es unterschiede, ob man Schülerbafög oder Studentenbafög bezieht?
__________________ Audiatur et altera pars.... |
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