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| Tags: massnahme, rauskommen |
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#1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.09.2008 Ort: Ennepe-Ruhr-Kreis
Beiträge: 14
| Hallo an alle Leidensgenossen, seit nicht allzu langer Zeit bin ich nun auch vom Jobcenter abhängig. Bisher waren die Sachbearbeiter vom Amt relativ freundlich zu mir, aber leider war und bin ich noch recht unerfahren was den Umgang mit dem Amt angeht. War immer relativ offen und kooperativ zu denen (ein Fehler?). Jedenfalls hab ich mir nun so eine "Tagesstrukturierende Maßnahme" mit eventuellen Praktium eingefangen. Diese Maßnahme ist in meinen Augen nichts anderes als ein "0-Euro-Job". Jeden Tag verbring ich da in trägereigenen Werkstätten oder an Schulen und verrichte da "Gemeinnützige Arbeiten" ohne jede Aufwandsentschädigung. Ich finde ich habe von dieser Maßnahme genug gesehen und will da raus. Leider bin ich noch 24 und wurde somit eventuell eine 100% Kürzung erhalten. Auch wenn meine PAP immer recht freundlich und sympathisch war.. die ständige Sanktionsandrohung hat mich trotzdem misstrauisch gemacht (zum Glück?). Weiß jemand irgendeine Möglichkeit wie ich da straffrei rauskommen könnte? Eventuell von Belangen sind dabei die Fakten, dass : - Ich keine EGV abgeschlossen habe - Die Maßnahme vorerst nur zum 30.09. bewilligt ist. Allerdings nur aus organisatorischen Gründen und sie wird zu 99% verlängert. Ist das eventuell trotzdem ein Weg um da raus zu kommen? Ich hoffe irgendwer kann mir dabei behilflich sein ... |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.111
| Hallo hexen, was existiert denn für Schriftverkehr von der ARGE zwecks dieser Maßnahme. Nach welchen §§ o.ä. Schreibe bitte mal genaueres. Hast Du Fahrkosten ? Wer zahlt diese ? |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.09.2008 Ort: Ennepe-Ruhr-Kreis
Beiträge: 14
| Danke für deine Antwort! Schriftverkehr existiert nur sehr gering. Die Maßnahme wurde mündlich vorgeschlagen und habe mich dann auch beim Maßnahmeträger vorgestellt. Ich war da schon sehr skeptisch doch ich fühlte mich irgendwie genötigt trotzdem zuzusagen. Habe dann einen Teilnahmevertrag zwischen mir und dem Träger unterzeichnet. Zwischen mir und der ARGE hab ich, soweit ich mich erinnern kann, dazu nichts unterschrieben. Die ständig angedrohte Kürzung soll gem. § 31 SGB II erfolgen... Abbruch einer zumutbaren Arbeitsgelegenheit. Fahrtkosten fallen an und werden vom Träger bezahlt. Übrigens beziehe ich paralell dazu auch noch ALG I und Kindergeld. Würde das im Falle einer Kürzung auch wegfallen? |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.03.2007
Beiträge: 8
| hi, da du ja geldleistungen vom staat erhalten tust , bist du halt verpflichtet diverse maßnahmen , die du vom jobcenter erhalten tust anzunehmen. es soll halt nicht so sein , dass du den ganzen tag zu hause bleibst . es seie denn du kannst aus gesundheitlichen gründen nicht länger in dieser maßnahme arbeiten. danny |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.09.2008 Ort: Ennepe-Ruhr-Kreis
Beiträge: 14
| Weißt du, ich will mich nicht grundsätzlich vor Arbeit drücken. Ich suche selbst und völlig unabhängig vom JobCenter nach einer Ausbildung oder einem Studium und Maßnahmen die mir eventuell wirklich weiterhelfen kann würde ich auch noch aufnehmen. Das war auch ein Grund warum ich mich darauf eingelassen habe, weil ich wirklich geglaubt habe es könnte mir was nutzen. Aber wenn ich mir jetzt anhören muss, dass ich doch wiedereinmal lernen müsse um 8 Uhr morgen aufzustehen um dann auch noch unentgeltlich Arbeiten soll, muss ich dazu wirklich sagen. Das ist Unsinn gegen den ich mich gerne wehren möchte. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.03.2008 Ort: Münsterland
Beiträge: 853
| Hi Hexen Weißt du, ich will mich nicht grundsätzlich vor Arbeit drücken! da bist du Hexen aber nicht mit gemeint, also bit..te nicht verkehrt verstehen! da fällt mit prompt der König der Arbeitslosen heute bei Britt ein, der setzte sich noch in den königlichen roten Stuhl, mit Krone versteht sich 54 J old, und hat nach seiner Aussage schon 30 J nicht gearbeitet, so nach dem Motto, lass die anderen machen, ich bekomme den Tag schon rum. ich kann mir aber beileibe nicht vorstellen, das sich so einer ins Rampenlicht stellt
__________________ lg: penelope um Mitglied einer Schafherde zu sein, musst Du selbst ein Schaf sein |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.240
| Zitat:
Es geht hier um die Verschwendung von Staatsgeld für sinnlose Massnahmen zum Zweck der Manipulation der Arbeitslosenstatistik in Tateinheit der Unterstützung der Leistungsträger-Mafia die da absahnt. Wenn eine Massnahme nicht einen erkennbaren Sinn, nämlich die Vergrösserung der Chance auf eine Anstellung hat sollte man jede Möglichkeit nutzen sich dem zu entziehen. | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.111
| Hallo hexen, was bedeutet, Schriftverkehr "nur sehr gering" ??? Du musst doch einen schriftlichen Vermittlungsvorschlag o.ä. haben, Maßnahme nach § ..... Ohne so etwas musst Du eine Maßnahme nicht antreten. Wenn Du Fahrgeld vom Maßnahmeträger bekommst, bedeutet, dass Geld vom Amt fließt. Hier ist etwas faul. @bluetec2080 Solltest Du Steuerzahler (Arbeitnehmer) sein, dann solltest Du Dich schleunigst damit beschäftigen, was die Hilfesuchenden bekommen und was für die Maßnahmen verschleudert wird. Es sollten besser die Maßnahmeträger zu Hause bleiben, dann würde der Staat das meiste einsparen. Oder hat sich hier ein Sklavenhalter geäußert ??? |
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| | #9 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.09.2008 Ort: Ennepe-Ruhr-Kreis
Beiträge: 14
| Zitat:
Nein, sowas habe ich nicht. Die Maßnahme wurde mir mündlich beim Erstgespräch von meiner SB vorgeschlagen und ich hab sie freiwillig angenommen. Wo genau steht denn, dass ich ohne schriftlichen Vermittlungsvorschlag nicht an der Maßnahme teilnehmen muss? Im SGB II steht : "Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wen1Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit abgebrochen oder Anlass für den Abbruch gegeben hat." Ich glaube das würde in meinem Falle zutreffen.. hoffe es aber nicht :) Und ja, es fließt Geld vom Amt. Der Maßnahmeträger sagt ganz klar, dass er von den Mitteln des Jobcenters gefördert wird. | |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.05.2006
Beiträge: 343
| Eine Sanktion nach § 31 kann nur erfolgen, wenn vorher eine EGV abgeschlossen wurde und Du gegen die in diesem Vertrag geregelten Pflichten verstößt. Ist zwar noch nicht höchstrichterlich entschieden worden, doch die aktuelle Rechtsprechung zeigt eine klare Linie auf.
__________________ Kapitalismus ist Egoismus zum System erhoben. (Gerald Dunkl) Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu § 22 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung (PDF) von Wolfgang Eicher, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.111
| Hallo Lothenon ! Eine Maßnahme muss auch ohne EGV angetreten werden. Lese bitte mal § 2 SGB II. @ hexen Wenn Dir jede wichtige Information aus der Nase gezogen werden muss, dann kann nicht wirklich geholfen werden. Ohne zu wissen, was für Tätigkeiten ausgeführt werden müssen, kann ebenfalls niemand etwas genaueres sagen. Freiwillig und auf der Basis mündlicher Verhandlungen werden auf keinen Fall Maßnahmen zugewiesen bzw. angetreten. Auch nicht U 25. Was ist, wenn Du z.B. einen Arbeitsunfall hast ? Du arbeitest in einer Werkstatt und hast nicht einmal ein Schriftstück der ARGE in der Hand, dass Du dort arbeiten sollst. Lasse Dir sofort vom Maßnahmeträger nachweisen, ob er eine Unfallversicherung für Dich abgeschlossen hat. Das wäre ein Grund, sofort abzubrechen, falls nicht vorhanden. Da die Maßnahme vorerst bis zum 30.09.2008 geht, wirst Du sicher die wenigen Tage noch durchhalten. Alles weitere muss schriftlich durch die ARGE zugewiesen werden. Auf was genau zu achten ist, kannst Du im Forum hier unter Ein Euro Job/Mini Job nachlesen. Sanktionen androhen, ist nur ein Versuch einzuschüchtern. Dazu bedarf es ebenfalls vorheriger schriftlicher Anhörung. |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.12.2006
Beiträge: 121
| Zitat:
Was ist mit der Zuweisung in die Maßnahme? Würde meinen, ohne eine solche (mit RFB) geht auch keine Sanktion. Was ist mit der Zielrichtung der Maßnahme? Tätigkeitsbeschreibungen? Und wie sieht die Tätigkeit in der Realität aus? Gibt es Abweichungen, etc., etc. | |
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| | #13 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.09.2008 Ort: Ennepe-Ruhr-Kreis
Beiträge: 14
| Hallo an alle! Erstmal viiiielen Dank für die ganzen Antworten. Ich fühl mich jetzt schon viel besser, nachdem ich festgestellt habe, dass ich eigentlich in einer sehr guten Position bin. Ich wusste es nur nicht... Denn ich habe tatsächlich keine schriftliche Zuweisung dazu und eine EGV existiert auch nicht. Was somit im Klartext heißt, ich hab sie absolut freiwillig begonnen und kann sie somit auch jederzeit freiwillig wieder beenden. Das einzige was die gegen mich haben sind die ständigen (leeren?) Sanktionsdrohungen. Ich hoffe das hab ich richtig verstanden. Jedenfalls hat mich das Wissen jetzt erstmal dazu verleitet heute mal gaaaanz unbeabsichtigt zu verschlafen @Sissy Tschuldigung, dass ich mir hier alles aus der Nase ziehen lasse. Aber ich bin erst ein paar Monate in diesem "Sumpf" und weiß noch nicht was denn nun wichtig ist oder nicht. Hab ja auch nicht gewusst, dass das schriftlich zugewiesen werden muss. Ausserdem bin ich leicht paranoid.. mich KÖNNTE ja jemand erkennen. Jedenfalls werd ich mal ganz nebenbei nach einer Unfallversicherung fragen. @Marco Zu den Tätigkeiten.. ich kopier dir einfach mal einen "Werbetext" von der Maßnahme.. Inhalte der Maßnahme : Neben theoretischer Qualifizierung und der Vorbereitung auf die Arbeitswelt führen die TeilnehmerInnen mit den Anleitern gemeinnützige Arbeiten durch, z. B. in Kindergärten und Einrichtungen des Diakonischen Werkes und anderen. Der zeitliche Umfang beträgt höchstens 5 Zeitstunden täglich. Ziel der Maßnahme : Die persönliche Stabilisierung der TeilnehmerInnen und die kontinuierliche Steigerung der Arbeitsfähigkeit sollen erreicht werden. Abweichungen in der Praxis von den oben beschriebenen konnte ich keine feststellen. Das wird so durchgeführt wie es da steht. Jedenfalls denk ich mein weiteres vorgehen wäre, bis zum 30.09 da noch mehr oder weniger engagiert mitzumachen (notfalls mit AU überbrücken). Am 30.09 werd ich wohl einen neuen Vertrag unterschreiben müssen, denn auf dem alten steht nur bis zum 30. Solang ich bis dahin keine schriftliche Zuweisung von der ARGE oder eine EGV in der ich mich dazu verpflichte werd ich dann ja einfach straffrei sagen können "Nee, tut mir leid. Ich möchte nicht verlängern. Gibt den Platz jemanden der es nötiger hat als ich. Tschüssi" Bin mittlerweile relativ optimistisch Geändert von hexen (18.09.2008 um 00:18 Uhr). |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.05.2006
Beiträge: 343
| Zitat:
__________________ Kapitalismus ist Egoismus zum System erhoben. (Gerald Dunkl) Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu § 22 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung (PDF) von Wolfgang Eicher, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht | |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.111
| Hallo hexen ! Das ziehen hatte ja Erfolg ! Aus dem Bett kann Dich heute aber niemand ziehen. Persönliche Stabilisierung, Steigerung der Arbeitsfähigkeit ? Klingt ja wie eine Therapie, nicht wie eine Maßnahme. Degradierung würde ich sagen. Wenn die Maßnahme weitergehen sollte, dann alles mit der ARGE schriftlich regeln. Erforderlichkeit anzweifeln, ob durch die Maßnahme Eingliederungschancen in den 1.Arbeitsmarkt bestehen. Hier wird aber auch unterschieden, ob U25 oder Ü25. MfG Geändert von Sissi54 (18.09.2008 um 08:39 Uhr). |
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| | #16 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.970
| Was ist das denn für dummes Zeug? Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 417
| stelle diesen doch mal, mit geschwärzten persönlichen daten, hier rein.
__________________ manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Intersse melden! |
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