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U 25

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Alt 08.09.2008, 22:42   #1
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Standard Keine Wohnung und unter U 25 was tun?

So, liebe Mitleser,
da ich ja nun eurer Forum entdeckt habe und die Willkür der Leistungszentren am eigenen Leibe entdeckt habe, möchte ich versuchen auch andere zu unterstützen.

Ein Bekannter von mir beherbergt einen 23jährigen (aber nicht bei diesem gemeldet), da dieser keine Wohnung hat. Jegliche Wohnungssuche scheiterte bisher an den Kosten, die das Leistungszentrum nicht gewillt ist zu gewähren.

Kurze Infos: Er kommt aus dem Osten, hat keinen Abschluss und Angst vor Behörden.

Nun kommen langsam Probleme auf, da die Nachbarn anfangen rumzuzicken und auch mein Bekannter und seine Tochter (16) unter den beengten Wohnverhältnissen anfangen zu leiden. Was kann sein ungemeldeter Untermieter tun, um eine Wohnung genehmigt zu bekommen? Ich hoffe, es weiß jemand Rat.

Falls es wichtig ist, es handelt sich um das Bundesland Schleswig-Holstein, Kreis Steinburg. Gibt es Beratungsstellen für ALG II Empfänger in der Nähe, wohin der 23jährige gehen kann?

schon mal vielen Dánk für eure Mühe

viele Grüße Stolly
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Alt 08.09.2008, 23:18   #2
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Standard AW: Keine Wohnung und unter U 25 was tun?

Erst mal muss er sich melden und das schleunigst , da wird wahrscheinlich schon eine Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, wenn sich herausstellt wie lange er schon "heimlich" bei Deinem Bekannten wohnt

Dann muss er zu ARGE und einen Antrag auf ALG II stellen
Arania ist gerade online  
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Alt 09.09.2008, 17:06   #3
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Beiträge: 26
Standard AW: Keine Wohnung und unter U 25 was tun?

Hallo Arania,

also er ist beim Leistungsamt gemeldet als wohnungslos und bekommt nur die Leistungen für den täglichen Bedarf. Wohnungen die er findet werden abgelehnt. Nun soll er aber bei seinem Bekannten ausziehen und er weiß nicht was er machen soll.

Gruß Stolly
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Alt 09.09.2008, 19:08   #4
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Standard AW: Keine Wohnung und unter U 25 was tun?

Zitat:
. Was kann sein ungemeldeter Untermieter tun, u
Wenn Du so etwas schreibst, dann können schon mal Missverständnisse entstehen, nicht?

Also der Betreffende sucht sich eine angemessene Wohnung und lässt sich die von der ARGE genehmigen und der Mann der ihn zur Zeit beherbergt kündigt ihm natürlich vorher, bzw. setzt ihn vor die Tür, das gibt er ihm schriftlich

Und somit ist Handlungsbedarf angesagt bei der ARGE
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Alt 10.09.2008, 16:50   #5
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Beiträge: 26
Standard AW: Keine Wohnung und unter U 25 was tun?

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Wenn Du so etwas schreibst, dann können schon mal Missverständnisse entstehen, nicht?

Also der Betreffende sucht sich eine angemessene Wohnung und lässt sich die von der ARGE genehmigen und der Mann der ihn zur Zeit beherbergt kündigt ihm natürlich vorher, bzw. setzt ihn vor die Tür, das gibt er ihm schriftlich

Und somit ist Handlungsbedarf angesagt bei der ARGE
So noch einmal, ich scheine mich echt unklar auszudrücken.

Also derjenige ist beim Leistungsamt als Wohnungsloser gemeldet und schläft überwiegend bei einem Kumpel, bei dem er nicht gemeldet ist. Sein Bekannter ist aber nicht mehr bereit ihn weiterhin dort wohnen zu lassen und bisher wurden Wohnungen vom Amt abgelehnt. Nun steht er also auf der Straße. Ich hoffe, das ist nun klarer geworden.
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Alt 10.09.2008, 19:04   #6
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Standard AW: Keine Wohnung und unter U 25 was tun?

deswegen gilt trotzdem das was ich schrieb, die Wohnungslosigkeit muss beendet werden, also Antrag stellen, bei Ablehnung einer angemessenen Wohnung ab zum Rechtsanwalt und Klage einreichen
Arania ist gerade online  
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Alt 13.09.2008, 10:26   #7
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Beiträge: 26
Standard AW: Keine Wohnung und unter U 25 was tun?

OK danke ich sag das dann mal weiter. Wo bekommt man den Schein für die Beratung beim Rechtsanwalt. Beim Amtsgericht oder beim Sozialgericht?

viele Grüße Stolly
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Alt 13.09.2008, 11:53   #8
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Benutzerbild von Linchen0307
 
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Standard AW: Keine Wohnung und unter U 25 was tun?

Zitat:
Zitat von Stolly Beitrag anzeigen
OK danke ich sag das dann mal weiter. Wo bekommt man den Schein für die Beratung beim Rechtsanwalt. Beim Amtsgericht oder beim Sozialgericht?

viele Grüße Stolly
Wenn die ARGE die Wohnung nicht zahlt, obwohl sie angemessen ist, einen Widerspruch schreiben, diesen bei der ARGE abgeben, eine Kopie behalten.
Jetzt einen RA aufsuchen, am besten einen der sich wirklich gut im Sozialrecht auskennt und eine EA beantragen. Hierfür braucht man keinen Beratungsschein, sondern PKH und die wird noch bewilligt.
Ich bin selbst in SH zu Hause allerdings Kr. PI und habe meinen RA in Norderstedt , das ist wahrscheinlich für den jungen Mann zu weit?
Falls nicht, PN an mich und ich gebe weitere Daten.
__________________
Hartzer Linchen
Zitat:
Willst du den Wert des Geldes kennenlernen, geh und versuche dir welches zu borgen.Benjamin Franklin
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und können bei Bedarf käuflich erworben werden. PN reicht völlig
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Alt 13.09.2008, 13:15   #9
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Beiträge: 26
Standard AW: Keine Wohnung und unter U 25 was tun?

Ja Norderstedt ist zu weit. Er wohnt Nähe Itzehoe, kennst du da vielleicht einen Anwalt der im Sozialrecht gut ist?
Stolly ist offline  
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Alt 14.09.2008, 07:59   #10
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Beiträge: 145
Standard AW: Keine Wohnung und unter U 25 was tun?

Zitat:
Zitat von Linchen0307 Beitrag anzeigen
Wenn die ARGE die Wohnung nicht zahlt, obwohl sie angemessen ist, einen Widerspruch schreiben, diesen bei der ARGE abgeben, eine Kopie behalten.
Jetzt einen RA aufsuchen, am besten einen der sich wirklich gut im Sozialrecht auskennt und eine EA beantragen. Hierfür braucht man keinen Beratungsschein, sondern PKH und die wird noch bewilligt.
Für das erste Gespräch beim Anwalt braucht man wohl einen Beratungsschein.
PKH erst wenn es zur Klage kommt.
Also erst Beratungsschein und dann zum Anwalt.

LG kossi
kossi ist offline  
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