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U 25

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Alt 06.09.2008, 19:21   #1
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Ort: Moin Moin aus Lübeck
Beiträge: 337
Standard U25 und Ausbildung und ALG II ?

Hallo !
Habe im Bekanntenkreis folgenden Fall:

U25 wohnt alleine und übt zu Zeit eine Teilzeit Beschäftigung aus und bezieht ergänzendes ALG II Geld.

Nun fängt der U25 am 01.10.08 eine Lehre an. Wie Was Wo muß was beantragt werden ? Oder bleibt alles beim alten ? Lehrlingsgehalt plus ergänzendes ALG II Geld.
Danke und Gruß
Coole-Sache
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Alt 06.09.2008, 21:08   #2
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Ort: Leipzig
Beiträge: 21
Standard AW: U25 und Ausbildung und ALG II ?

Wenn es seine erste Ausbildung ist, dann kann er bei der Agentur für Arbeit BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen, denn ab Ausbildungsbeginn bekommt er kein Alg II mehr. Allerdings kann er zusätzlich zum BAB einen Zuschuss bei der ARGE auf die ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung stellen.
lekiki ist offline  
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Alt 07.09.2008, 03:03   #3
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: U25 und Ausbildung und ALG II ?

ie hoch ist sein Bedarf, wie hoch wird die Ausbildungsvergütung sein, hat er schon Kindergeld beantragt, gibts von den Eltern, bzw sind die Leistungsfähig?
 
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Alt 07.09.2008, 10:46   #4
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Ort: Moin Moin aus Lübeck
Beiträge: 337
Standard AW: U25 und Ausbildung und ALG II ?

Hallo !
U25 wohnt allein Miete Euro 260,- ( incl. Euro 50,- Heizung) + Strom Euro 40,-
Ausbildungsvergütung 1. Lehrjahr Euro 617,- Brutto
Kindergeld wird noch beantragt.
Eltern: Mutter ALG II – Vater verdienst gerade so übern ALG II
Gruß Coole-Sache
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Alt 07.09.2008, 16:21   #5
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: U25 und Ausbildung und ALG II ?

Wenn das Kindergeld noch nicht beantragt wurde, frag ich mich, wie er erstmal ohne auskommen will...

ich würd das schnellstens beantragen, was lekiki schreibt.. sowohl BAB als auch den Mietzuschuß.

Bei dem Ausbildungsbetrieb kann man sich eine Vorabberechnung ausstellen lassen, was er netto haben wird...

Geändert von Ludwigsburg (07.09.2008 um 16:28 Uhr).
 
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Alt 07.09.2008, 16:42   #6
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Ort: Moin Moin aus Lübeck
Beiträge: 337
Standard AW: U25 und Ausbildung und ALG II ?

Hallo !

Folgende Schritte muß U25 machen:

1. Kindergeld beantragen
2. Wohngeld betragen
3. BAB Antrag stellen
4. Antrag bei der ARGE auf die ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung stellen

Richtig ???

Danke und Gruß
Coole-Sache
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Alt 07.09.2008, 16:45   #7
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: U25 und Ausbildung und ALG II ?

Zitat:
Zitat von Coole-Sache Beitrag anzeigen
Hallo !

Folgende Schritte muß U25 machen:

1. Kindergeld beantragen
2. Wohngeld betragen
3. BAB Antrag stellen
4. Antrag bei der ARGE auf die ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung stellen

Richtig ???

Danke und Gruß
Coole-Sache
Streich mal Punkt 2, das ist der Punkt 4, ich denke nicht, daß ihm Wohngeld vom Wohnungsamt zusteht
 
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Alt 07.09.2008, 17:04   #8
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Benutzerbild von münchnerkindl
 
Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.237
Standard AW: U25 und Ausbildung und ALG II ?

Ist das eine Erstausbildung? Dann sind die Eltern unterhaltsverpflichtet.

Haben die dazu nicht genug Geld gibts die Ausbildungsbeihilfe (falls die nicht die letzten Jahre abgeschafft wurde bin da evtl nicht auf dem neuesten Stand)
münchnerkindl ist offline  
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Alt 08.09.2008, 18:21   #9
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Ort: Moin Moin aus Lübeck
Beiträge: 337
Standard AW: U25 und Ausbildung und ALG II ?

Hallo !

Wie ist es eigentlich mit den Übergang von ALG II zu Ausbildungsvergütung ?

U25 fängt am 01.10.08 Lehre an und bekommt die erste Ausbildungsvergütung erst am 01.11.08.

Zahlt die ARGE dann noch für Monat 10/08 ???

Danke und Gruß

Coole-Sache
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Alt 08.09.2008, 18:24   #10
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Benutzerbild von Emma13
 
Registriert seit: 04.07.2007
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 882
Standard AW: U25 und Ausbildung und ALG II ?

Zitat:
Zitat von Coole-Sache Beitrag anzeigen
Hallo !

Wie ist es eigentlich mit den Übergang von ALG II zu Ausbildungsvergütung ?

U25 fängt am 01.10.08 Lehre an und bekommt die erste Ausbildungsvergütung erst am 01.11.08.

Zahlt die ARGE dann noch für Monat 10/08 ???

Danke und Gruß

Coole-Sache
Wenn erst am 01.11. über die Ausbildungsvergütung verfügt werden kann, sie also an diesem Tag auf dem Konto gebucht wird, muss die ARGE für 10/08 noch zahlen.

Grüße - Emma
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Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen. (Loriot)
Emma13 ist offline  
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