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| Tags: alg, ausbildung, u25 |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.05.2006 Ort: Moin Moin aus Lübeck
Beiträge: 337
| Hallo ! Habe im Bekanntenkreis folgenden Fall: U25 wohnt alleine und übt zu Zeit eine Teilzeit Beschäftigung aus und bezieht ergänzendes ALG II Geld. Nun fängt der U25 am 01.10.08 eine Lehre an. Wie Was Wo muß was beantragt werden ? Oder bleibt alles beim alten ? Lehrlingsgehalt plus ergänzendes ALG II Geld. Danke und Gruß Coole-Sache
__________________ Nur ARGE Probleme sonst nichts |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.09.2008 Ort: Leipzig
Beiträge: 21
| Wenn es seine erste Ausbildung ist, dann kann er bei der Agentur für Arbeit BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen, denn ab Ausbildungsbeginn bekommt er kein Alg II mehr. Allerdings kann er zusätzlich zum BAB einen Zuschuss bei der ARGE auf die ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung stellen. |
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| | #3 |
| Gast
Beiträge: n/a
| ie hoch ist sein Bedarf, wie hoch wird die Ausbildungsvergütung sein, hat er schon Kindergeld beantragt, gibts von den Eltern, bzw sind die Leistungsfähig? |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.05.2006 Ort: Moin Moin aus Lübeck
Beiträge: 337
| Hallo ! U25 wohnt allein Miete Euro 260,- ( incl. Euro 50,- Heizung) + Strom Euro 40,- Ausbildungsvergütung 1. Lehrjahr Euro 617,- Brutto Kindergeld wird noch beantragt. Eltern: Mutter ALG II – Vater verdienst gerade so übern ALG II Gruß Coole-Sache
__________________ Nur ARGE Probleme sonst nichts |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Wenn das Kindergeld noch nicht beantragt wurde, frag ich mich, wie er erstmal ohne auskommen will... ich würd das schnellstens beantragen, was lekiki schreibt.. sowohl BAB als auch den Mietzuschuß. Bei dem Ausbildungsbetrieb kann man sich eine Vorabberechnung ausstellen lassen, was er netto haben wird... Geändert von Ludwigsburg (07.09.2008 um 16:28 Uhr). |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.05.2006 Ort: Moin Moin aus Lübeck
Beiträge: 337
| Hallo ! Folgende Schritte muß U25 machen: 1. Kindergeld beantragen 2. Wohngeld betragen 3. BAB Antrag stellen 4. Antrag bei der ARGE auf die ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung stellen Richtig ??? Danke und Gruß Coole-Sache
__________________ Nur ARGE Probleme sonst nichts |
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| | #7 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Streich mal Punkt 2, das ist der Punkt 4, ich denke nicht, daß ihm Wohngeld vom Wohnungsamt zusteht |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.237
| Ist das eine Erstausbildung? Dann sind die Eltern unterhaltsverpflichtet. Haben die dazu nicht genug Geld gibts die Ausbildungsbeihilfe (falls die nicht die letzten Jahre abgeschafft wurde bin da evtl nicht auf dem neuesten Stand) |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.05.2006 Ort: Moin Moin aus Lübeck
Beiträge: 337
| Hallo ! Wie ist es eigentlich mit den Übergang von ALG II zu Ausbildungsvergütung ? U25 fängt am 01.10.08 Lehre an und bekommt die erste Ausbildungsvergütung erst am 01.11.08. Zahlt die ARGE dann noch für Monat 10/08 ??? Danke und Gruß Coole-Sache
__________________ Nur ARGE Probleme sonst nichts |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.07.2007 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 882
| Zitat:
Grüße - Emma
__________________ Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen. (Loriot) | |
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