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| Tags: ausbildung, kuerzungen |
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#1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.04.2007
Beiträge: 33
| Hallo allerseits, Mein Sohn hat im August 2008 eine Ausbildung angefangen, er wird nächsten Monat 17, ich habe noch eine Tochter sie ist 15 macht aber weiter die Schule. Alles bis hier hin schön und gut, aber das problem ist das ich von der ARGE diesen monat und letzten monat nur 325 € zum Lebensunterhalt bekommen habe. ARGE wollte sein Lohnbescheid sehen, die hat er aber heute erst bekommen, am 11. dieses monats habe ich einen Termin wiedermal wo ich es vorlegen muss. Mein Sohn verdient Netto 398 € sein Mietanteil wird jetzt schon von meinem Geld gekürzt, auch letzten Monat war es so. Obwohl ich bei der ARGE bescheid gegeben hatte das er erst im August mit der lehre beginnt und er sein Lohn logischer weise erst ende August bekommt... Er muss 2 mal in der Woche zur Berufschule (1 stunde Bus und Bahn fahrt) der Betrieb zahlt nichts zu, kann ich was bei der ARGE beantragen? Ich meine die Fahrtkosten? Wenn ich alles was wir diesen Monat zusammen rechne, 325 € Lebensunterhalt für mich und meine Tochter 398 € Lohn für mein Sohn ------------- + 723 € Ich habe sonst für uns 3 im monat 640€ erhalten, jetzt durch die Ausbildung haben wir ein plus von 723 € jetzt gesamt einkommen von uns -640 € sonst das was wir von der ARGE bekamen ----------- +83 € das heisst das wir oder genauer gesagt mein sohn NUR 83€ Plus hat ode was ihm übrig bleibt, weil er eine Ausbildung macht. Kann das sein? Müsste er nicht mehr von den 398€ behalten dürfen? Wie viel genau darf er überhaupt bei einem Netto Lohn von 398€ selbst behalten? Danke im voraus für eure hilfen:) |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Dein Sohn ist in der Ausbildung, hat ausreichend eigenes Einkommen und gehört nicht mehr in die BG! Ruf sofort die Kindergeldstelle an - und laß das gesamte Kindergeld auf sein Konto überweisen. Das ist wichtig, damit man sein Kindergeld nicht bei dir anrechnet. Hol dir einen Wohngeldantrag und fülle du ihn aus. Bei deinem Sohn muß da angekreuzt werden: kein Transfergeldbezieher...siehe Bemerkungen letzte Seite Unter Bemerkungen: Die ARGE hat einen falschen bescheid erstellt, gegen den du Widerspruch einlegst. Den Änderungsbescheid reichst du nach, - ohne deinen Sohn - sobald die ARGE ihn erstelt hat. Was steht denn jetzt in eurem Bescheid, wie hoch genau ist ein Mietanteil, und wie hoch sein Regelsatz? Dann schreibst bitte du - und auch dein Sohn - einen Brief an die ARGE, daß du deinen Sohn nicht mehr vertreten willst - und dein Sohn teilt mit, daß er nicht mehr von dir vertreten werden will und sich ab sofort selbst vertritt (darf er ab 15 Jahre) Beim Widerspruch an die ARGE helfen wir dir... aber sinnvoller wäre erst einmal ein Überprüfungsantrag. Kannst du deinen Leistungs SB persönlich aufsuchen? Geändert von Ludwigsburg (29.08.2008 um 16:47 Uhr). |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.04.2007
Beiträge: 33
| Ludwigsburg danke für deine schnelle hilfe. ich werde es dann so machen wie du es sagst, ich rufe am montag bei der KG kasse und beim Wohnungsamt wegen dem Wohngeldantrag an.. das mit dem nicht mehr mein Sohn vertreten mache ich auch. Ich hatte eben hier irgendwo beispiel schreiben gelesen, muss sie nur wieder finden. An wenn muss ich diese schreiben den schicken? an meine SB? |
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| | #4 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.04.2007
Beiträge: 33
| Zitat:
Danke das ist sehr nett, werde ich bestimmt brauchen | |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo Ihr Leidensgenossen Ich habe da eine Frage unsere Tochter ist 17 Jahre und macht ab September eine Ausbildung, Sie bekommt 310 + 37,30 Fahrkosten hinzu kommt 153 Kindergeld. Ihr Mietanteil laut aktueller Bescheid 136,21 und Ihr Monatliche Leistung für Lebensunterhalt beträgt 114,63 Nun die Frage kann Sie aus der Bedarfsgemeinschaften raus ??? ganz lieben Dank im voraus TOTO |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
| Bedarf Deiner Tochter: 281 € Regelleistung + 136,21 € KdU (Miete plus Heizung geteilt durch Anzahl der Personen der BG oder HG) = 417,21 Einkommen Deiner Tochter: 310 € Ausbildungsvergütung + 37,30 € Fahrgeld + 154 € Ki'geld = 501,30 € Ihr Einkommen liegt über ihrem Bedarf, also Antwort auf Deine Frage: ja!
__________________ LG biddy |
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| | #7 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hi biddy schönen Dank für die rasche Antwort Nach gut drei Jahre Ärger mit der Arge lg TOTO |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
| Es geht mir ähnlich wie Dir, bin auch gerade "mitten drin" in einem nicht enden wollenden Theater. Verstehe Dich sehr gut! Ich freu' mich für Deine Tochter!
__________________ LG biddy |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Zitat:
__________________ Gruß Oll | |
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| | #10 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.275
| Zitat:
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| | #11 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.275
| Zitat:
) rechnet m.E. richtig! Nur der Erwerbstätigenfreibetrag dürfte etwas höher ausfallen, da er aus dem Bruttoeinkommen plus Fahrtkostenzuschuss errechnet wird.Gegen sonstige Beschränkungen wg. dieser Zwangsmitgliedschaft (EAO usw.) würde ich mich allerdings mit Händen und Füßen wehren, da die Auszubildenden vollzeitbeschäftigt sind. | |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
| Zitat:
Olls k.B. (kommunale Beschäftigungsagentur) zieht ihr die Freibeträge aber ab und verringert dadurch ihr Einkommen soweit, dass es (laut k.B.) nicht mehr zur Bedarfsdeckung reicht! Oll, kannst Du Deiner KB vielleicht mal klar machen, dass der Freibetrag dazu da ist, das auf Alg 2 anzurechnende Einkommen zu verringern, wenn es darum geht, die Alg-2-Aufstockung auszurechnen? Der Auszubildende hier in dem Fall möchte aber kein Alg 2!
__________________ LG biddy | |
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| | #13 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo nochmal Ich habe vergessen das meine Frau eine geringfügig Tätigkeit nachgeht, hier mal zur Übersicht unsere Tochter ist auf Position 3 |
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| | #14 | ||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.275
| Zitat:
Zitat:
Ich z.B. könnte nicht so ohne weiteres auf 114 Euro mtl. verzichten. | ||
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
| @gerda Mir ist hier im Forum kein einziger Fall bekannt (außer Oll), in dem es so verläuft, dass vom Einkommen des Auszubildenden die Freibeträge abgezogen werden, es also rechnerisch verringert wird, bevor es dem Bedarf gegenübergestellt wird, um zu schauen, ob es zur BG gehört oder nicht. Die Fälle gab's hier doch schon oft zum Thema "Kinder aus der BG".
__________________ LG biddy |
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| | #16 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.275
| Zitat:
Das ist bei der Tochter von TOTO38 aber nicht der Fall. Meine Bedenken zu zu einfachen Berechnungen bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit habe ich dagegen schon öfter vorgetragen. | |
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| | #17 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich sehe nur die Gefahr das wenn ich nicht in kürzter Zeit einen Job bekomme , wird unsere Tochter kurz oder lang zu Ihren Großeltern ziehen bevor Sie unglücklich wird was ich vollkommen verstehe LG TOTO |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
| Sind gerade noch andere Eltern online, deren Kinder in Ausbildung sind und die nicht mehr zur BG gehören durch ausreichend eigenes Einkommen? Wird das wirkliche Ausbildungsgehalt zur Bedarfsrechnung herangezogen oder das bereinigte Einkommen bei der Gegenüberstellung, ob BG-Mitglied oder nicht? Würde mich wirklich mal interessieren, wie es bei anderen aussieht, jetzt mal unabhängig davon, wie das Gesetz es vorsieht.
__________________ LG biddy |
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