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U 25

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Alt 29.08.2008, 16:23   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Beiträge: 33
Unglücklich Ausbildung, kürzungen..

Hallo allerseits,

Mein Sohn hat im August 2008 eine Ausbildung angefangen, er wird nächsten Monat 17, ich habe noch eine Tochter sie ist 15 macht aber weiter die Schule.
Alles bis hier hin schön und gut, aber das problem ist das ich von der ARGE diesen monat und letzten monat nur 325 € zum Lebensunterhalt bekommen habe.
ARGE wollte sein Lohnbescheid sehen, die hat er aber heute erst bekommen, am 11. dieses monats habe ich einen Termin wiedermal wo ich es vorlegen muss.
Mein Sohn verdient Netto 398 € sein Mietanteil wird jetzt schon von meinem Geld gekürzt, auch letzten Monat war es so.
Obwohl ich bei der ARGE bescheid gegeben hatte das er erst im August mit der lehre beginnt und er sein Lohn logischer weise erst ende August bekommt...
Er muss 2 mal in der Woche zur Berufschule (1 stunde Bus und Bahn fahrt)
der Betrieb zahlt nichts zu, kann ich was bei der ARGE beantragen? Ich meine die Fahrtkosten?
Wenn ich alles was wir diesen Monat zusammen rechne,

325 € Lebensunterhalt für mich und meine Tochter
398 € Lohn für mein Sohn
-------------
+ 723 €

Ich habe sonst für uns 3 im monat 640€ erhalten, jetzt durch die Ausbildung haben wir ein plus von

723 € jetzt gesamt einkommen von uns
-640 € sonst das was wir von der ARGE bekamen
-----------
+83 €

das heisst das wir oder genauer gesagt mein sohn NUR 83€ Plus hat ode was ihm übrig bleibt, weil er eine Ausbildung macht.
Kann das sein? Müsste er nicht mehr von den 398€ behalten dürfen?
Wie viel genau darf er überhaupt bei einem Netto Lohn von 398€ selbst behalten?

Danke im voraus für eure hilfen:)
SIBEL ist offline  
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Alt 29.08.2008, 16:43   #2
Ludwigsburg
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Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Dein Sohn ist in der Ausbildung, hat ausreichend eigenes Einkommen und gehört nicht mehr in die BG!

Ruf sofort die Kindergeldstelle an - und laß das gesamte Kindergeld auf sein Konto überweisen. Das ist wichtig, damit man sein Kindergeld nicht bei dir anrechnet.

Hol dir einen Wohngeldantrag und fülle du ihn aus.

Bei deinem Sohn muß da angekreuzt werden: kein Transfergeldbezieher...siehe Bemerkungen letzte Seite

Unter Bemerkungen: Die ARGE hat einen falschen bescheid erstellt, gegen den du Widerspruch einlegst. Den Änderungsbescheid reichst du nach,
- ohne deinen Sohn - sobald die ARGE ihn erstelt hat.

Was steht denn jetzt in eurem Bescheid, wie hoch genau ist ein Mietanteil, und wie hoch sein Regelsatz?

Dann schreibst bitte du - und auch dein Sohn - einen Brief an die ARGE, daß du deinen Sohn nicht mehr vertreten willst - und dein Sohn teilt mit, daß er nicht mehr von dir vertreten werden will und sich ab sofort selbst vertritt (darf er ab 15 Jahre)

Beim Widerspruch an die ARGE helfen wir dir... aber sinnvoller wäre erst einmal ein Überprüfungsantrag. Kannst du deinen Leistungs SB persönlich aufsuchen?

Geändert von Ludwigsburg (29.08.2008 um 16:47 Uhr).
 
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Alt 29.08.2008, 16:51   #3
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Registriert seit: 03.04.2007
Beiträge: 33
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Ludwigsburg danke für deine schnelle hilfe.

ich werde es dann so machen wie du es sagst, ich rufe am montag bei der KG kasse und beim Wohnungsamt wegen dem Wohngeldantrag an..

das mit dem nicht mehr mein Sohn vertreten mache ich auch.
Ich hatte eben hier irgendwo beispiel schreiben gelesen, muss sie nur wieder finden.
An wenn muss ich diese schreiben den schicken? an meine SB?
SIBEL ist offline  
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Alt 29.08.2008, 17:19   #4
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Beiträge: 33
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Dein Sohn ist in der Ausbildung, hat ausreichend eigenes Einkommen und gehört nicht mehr in die BG!

Ruf sofort die Kindergeldstelle an - und laß das gesamte Kindergeld auf sein Konto überweisen. Das ist wichtig, damit man sein Kindergeld nicht bei dir anrechnet.

Hol dir einen Wohngeldantrag und fülle du ihn aus.

Bei deinem Sohn muß da angekreuzt werden: kein Transfergeldbezieher...siehe Bemerkungen letzte Seite

Unter Bemerkungen: Die ARGE hat einen falschen bescheid erstellt, gegen den du Widerspruch einlegst. Den Änderungsbescheid reichst du nach,
- ohne deinen Sohn - sobald die ARGE ihn erstelt hat.

Was steht denn jetzt in eurem Bescheid, wie hoch genau ist ein Mietanteil, und wie hoch sein Regelsatz?

Dann schreibst bitte du - und auch dein Sohn - einen Brief an die ARGE, daß du deinen Sohn nicht mehr vertreten willst - und dein Sohn teilt mit, daß er nicht mehr von dir vertreten werden will und sich ab sofort selbst vertritt (darf er ab 15 Jahre)

Beim Widerspruch an die ARGE helfen wir dir... aber sinnvoller wäre erst einmal ein Überprüfungsantrag. Kannst du deinen Leistungs SB persönlich aufsuchen?
---------------------

Danke das ist sehr nett, werde ich bestimmt brauchen
SIBEL ist offline  
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Alt 30.08.2008, 19:22   #5
TOTO38
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Hallo Ihr Leidensgenossen
Ich habe da eine Frage unsere Tochter ist 17 Jahre und macht ab September eine Ausbildung, Sie bekommt 310 + 37,30 Fahrkosten hinzu kommt 153 Kindergeld. Ihr Mietanteil laut aktueller Bescheid 136,21 und Ihr Monatliche Leistung für Lebensunterhalt beträgt 114,63
Nun die Frage kann Sie aus der Bedarfsgemeinschaften raus ???


ganz lieben Dank im voraus

TOTO
 
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Alt 30.08.2008, 19:40   #6
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Beiträge: 2.691
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Bedarf Deiner Tochter: 281 € Regelleistung + 136,21 € KdU (Miete plus Heizung geteilt durch Anzahl der Personen der BG oder HG) = 417,21


Einkommen Deiner Tochter: 310 € Ausbildungsvergütung + 37,30 € Fahrgeld + 154 € Ki'geld = 501,30 €


Ihr Einkommen liegt über ihrem Bedarf, also Antwort auf Deine Frage: ja!
__________________
LG biddy
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Alt 30.08.2008, 19:56   #7
TOTO38
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Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Hi biddy

schönen Dank für die rasche Antwort Nach gut drei Jahre Ärger mit der Arge ist mein Aku kaum noch aufladbar und die Folgen, meine Seele ist trüb geworden wenn nicht sogar schon Dunkel. Doch ich habe mich nicht brechen lassen, und deshalb möchte ich keinen Fehler machen


lg TOTO
 
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Alt 30.08.2008, 20:05   #8
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Beiträge: 2.691
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Es geht mir ähnlich wie Dir, bin auch gerade "mitten drin" in einem nicht enden wollenden Theater. Verstehe Dich sehr gut!


Ich freu' mich für Deine Tochter!
__________________
LG biddy
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Alt 31.08.2008, 09:17   #9
Oll
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Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
Bedarf Deiner Tochter: 281 € Regelleistung + 136,21 € KdU (Miete plus Heizung geteilt durch Anzahl der Personen der BG oder HG) = 417,21

Wäre die Berechnung meiner Kommunalen Beschäftigungsagentur auch

Einkommen Deiner Tochter: 310 € Ausbildungsvergütung + 37,30 € Fahrgeld + 154 € Ki'geld = 501,30 €

Berechnung meiner Kommunalen Beschäftigungsagentur wäre, wie bei unsgeschehen :

Einkommen Deiner Tochter: 310 € Ausbildungsvergütung + 37,30 € Fahrgeld + 154 € Ki'geld = 501,30 € - Grundfreibetrag 100,00 € -Erwerbstätigenfreibetrag 210,00 € *20% = 42,00 € = 142,00 € = Gesamt 359,30 €

Ihr Einkommen liegt unter ihrem Bedarf, also Antwort auf Deine Frage: nein! jedenfalls nach meine Kommunalen Beschäftigungsagentur (Ironie)

Ihr Einkommen liegt über ihrem Bedarf, also Antwort auf Deine Frage: ja!
Ja so einfach ist die Berechnung, wenn man versuchen will minderjährige Auszubildene indie BG zu pressen, um so das Grundgesetz zu umgehen. Denn Kinder sind nach Grundgesetz Ihren Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Aber mit dieser Berechnung dürfen die Auszubildenen Ihre hilfsbedürftigen Eltern aushalten.
__________________
Gruß Oll
Oll ist offline  
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Alt 31.08.2008, 12:24   #10
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Zitat:
Zitat von biddy
Einkommen Deiner Tochter: 310 € Ausbildungsvergütung + 37,30 € Fahrgeld + 154 € Ki'geld = 501,30 €


Ihr Einkommen liegt über ihrem Bedarf, also Antwort auf Deine Frage: ja!
Bei diesen einfachen Berechnungen bekomme ich immer Bauchschmerzen. M.E. müssen bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit auch die zustehenden Freibeträge mitberücksichtigt werden.
gerda52 ist gerade online  
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Alt 31.08.2008, 12:41   #11
Redaktion
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Cool AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Zitat von Oll
Ja so einfach ist die Berechnung, wenn man versuchen will minderjährige Auszubildene indie BG zu pressen, um so das Grundgesetz zu umgehen. Denn Kinder sind nach Grundgesetz Ihren Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Aber mit dieser Berechnung dürfen die Auszubildenen Ihre hilfsbedürftigen Eltern aushalten.
Deine 'kommunale Beschäftigungsagentur' (übrigens eine schöne und treffende Bezeichnung ) rechnet m.E. richtig! Nur der Erwerbstätigenfreibetrag dürfte etwas höher ausfallen, da er aus dem Bruttoeinkommen plus Fahrtkostenzuschuss errechnet wird.

Gegen sonstige Beschränkungen wg. dieser Zwangsmitgliedschaft (EAO usw.) würde ich mich allerdings mit Händen und Füßen wehren, da die Auszubildenden vollzeitbeschäftigt sind.
gerda52 ist gerade online  
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Alt 31.08.2008, 13:02   #12
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Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
Bei diesen einfachen Berechnungen bekomme ich immer Bauchschmerzen. M.E. müssen bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit auch die zustehenden Freibeträge mitberücksichtigt werden.
Reicht aber, um zu sehen, dass das Einkommen über dem Bedarf liegt

Olls k.B. (kommunale Beschäftigungsagentur) zieht ihr die Freibeträge aber ab und verringert dadurch ihr Einkommen soweit, dass es (laut k.B.) nicht mehr zur Bedarfsdeckung reicht!

Oll, kannst Du Deiner KB vielleicht mal klar machen, dass der Freibetrag dazu da ist, das auf Alg 2 anzurechnende Einkommen zu verringern, wenn es darum geht, die Alg-2-Aufstockung auszurechnen? Der Auszubildende hier in dem Fall möchte aber kein Alg 2!
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Alt 31.08.2008, 13:15   #13
TOTO38
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Hallo nochmal

Ich habe vergessen das meine Frau eine geringfügig Tätigkeit nachgeht,
hier mal zur Übersicht unsere Tochter ist auf Position 3
Miniaturansicht angehängter Grafiken
lastscan-23-jpg  
 
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Alt 31.08.2008, 13:35   #14
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Zitat:
Zitat von biddy
Reicht aber, um zu sehen, dass das Einkommen über dem Bedarf liegt

Es reicht vll. für die eigene Argumentation kontra BG-Mitgliedschaft und Hilfebezug. Die Argen würden aber rechtswidrig handeln, wenn sie es aus eigenem Antrieb so handhaben würden.

Olls k.B. (kommunale Beschäftigungsagentur) zieht ihr die Freibeträge aber ab und verringert dadurch ihr Einkommen soweit, dass es (laut k.B.) nicht mehr zur Bedarfsdeckung reicht!
Siehe oben.

Zitat:
Zitat von TOTO38
Ihr Mietanteil laut aktueller Bescheid 136,21 und Ihr Monatliche Leistung für Lebensunterhalt beträgt 114,63
Wenn ich das richtig verstehe, kann sie mit der neuen Berechnung ihren Mietanteil mal gerade mit ca. 22 € aus eigenen Mitteln decken. Ich bezweifle also, dass ihr Einkommen für einen Anspruch auf Wohngeld ausreichend sein wird. Das sollte man sich zunächst einmal ausrechnen lassen, bevor man weitere Schritte unternimmt.
Ich z.B. könnte nicht so ohne weiteres auf 114 Euro mtl. verzichten.
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Alt 31.08.2008, 14:20   #15
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@gerda

Mir ist hier im Forum kein einziger Fall bekannt (außer Oll), in dem es so verläuft, dass vom Einkommen des Auszubildenden die Freibeträge abgezogen werden, es also rechnerisch verringert wird, bevor es dem Bedarf gegenübergestellt wird, um zu schauen, ob es zur BG gehört oder nicht. Die Fälle gab's hier doch schon oft zum Thema "Kinder aus der BG".
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Alt 31.08.2008, 14:30   #16
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Zitat:
@gerda

Mir ist hier im Forum kein einziger Fall bekannt (außer Oll), in dem es so verläuft, dass vom Einkommen des Auszubildenden die Freibeträge abgezogen werden, es also rechnerisch verringert wird, bevor es dem Bedarf gegenübergestellt wird, um zu schauen, ob es zur BG gehört oder nicht. Die Fälle gab's hier doch schon oft zum Thema "Kinder aus der BG".
In den meisten Fällen gehts da auch um Einkommen aus Unterhalt und um die vorgenommene Kindergeldübertragung, die ja immer ein Indiz für genug eigenes Einkommen ist.

Das ist bei der Tochter von TOTO38 aber nicht der Fall. Meine Bedenken zu zu einfachen Berechnungen bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit habe ich dagegen schon öfter vorgetragen.
gerda52 ist gerade online  
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Alt 31.08.2008, 14:48   #17
TOTO38
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Ich sehe nur die Gefahr das wenn ich nicht in kürzter Zeit einen Job bekomme , wird unsere Tochter kurz oder lang zu Ihren Großeltern ziehen bevor Sie unglücklich wird was ich vollkommen verstehe, dann ist Sie auf jeden Fall raus aus diesem Scheiß




LG TOTO
 
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Alt 31.08.2008, 15:06   #18
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Sind gerade noch andere Eltern online, deren Kinder in Ausbildung sind und die nicht mehr zur BG gehören durch ausreichend eigenes Einkommen?

Wird das wirkliche Ausbildungsgehalt zur Bedarfsrechnung herangezogen oder das bereinigte Einkommen bei der Gegenüberstellung, ob BG-Mitglied oder nicht? Würde mich wirklich mal interessieren, wie es bei anderen aussieht, jetzt mal unabhängig davon, wie das Gesetz es vorsieht.
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Alt 31.08.2008, 15:42