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| Tags: ausbildung, kuerzungen |
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| | #76 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
ich hab damals zum Beispiel auch damit argumentiert, daß ein Kind mit 18 alle Konsequenzen zu tragen hat - deshalb muß es frühzeitig ALLES lernen... uind deshalb haben meine Kinder eben früher ihr Geld schon selbst verwaltet... und mit 17 Jahren konnten sie es längst. Und was ich nicht weiß, kann ich nicht angeben... | |
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| | #77 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.275
| @ Ludwigsburg Gut, das lasse ich jetzt alles für die Unterstützung der Sichtweise von Oll gelten und ich drücke ihm auch die Daumen, dass er auf Anhieb damit durchkommt. ; ) |
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| | #78 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo ich schon wieder mal Nach dem Bescheid wo unsere Tochter nicht mehr zur BG gehörte, (Beitrag 53 ) haben wir ein schreiben aufgesetzt das sich unsere Tochter sich ab dem 01.10.08 selbst vertritt . Nun haben wir einen weitern Bescheid erhalten wo unser Tochter wieder in der BG auftaucht. |
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| | #79 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Da bin ich noch einmal Heute Morgen bekamen wir einen weiteren Bescheid, und auch gleich eine neue SB, in diesem Bescheid taucht unsere große wie man sieht nur in der Tabelle Kosten für Unterkunft und Heizung auf, da soll man noch durchblicken soll ich den Mietanteil den die Arge hier bezahlt für unsere Tochter gleich zurück Überweisen ? Geändert von TOTO38 (24.09.2008 um 21:28 Uhr). |
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| | #80 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Leider kann ich die Anhänge nicht richtig lesen, für mich zu schlecht eingescannt. Grundsätzlich: man sollte nichts zurück überweisen, solange es keine Rückforderung gibt. Ich denke, du bekommst nichts für sie... und wenn sie ausreichend eigenes Einkommen hat darf sie nicht im Bescheid stehen, nirgends, wes sei denn du bekommst Alleinerziehendzuschlag. | |
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| | #81 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Hi Ludwigsburg erst mal ein Dickes lob an dich, wie du dir hier mühe gibst meine Hochachtung :icon_klarsch: Du hast recht ich verstehen das nicht, ich habe den Bescheid noch einmal eingescannt, vielleicht kann man es nun besser erkennen. lg TOTO | |
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| | #82 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008 Ort: NRW
Beiträge: 53
| Hallo zusammen ich möchte unsere Tochter aus der BG holen, nun sagte mir heute die SB unsere Tochter sollte ein Willenserklärung unterschreiben das Sie von der ARGE kein Geld mehr möchte, was möchte die ARGE damit bezwecken.
__________________ Intoleranz und Gewalt enden dort, wo Respekt beginnt |
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| | #83 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Sie möchte was für ihre Akte: was paßt dir daran nicht? |
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| | #84 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008 Ort: NRW
Beiträge: 53
| soweit habe ich nichts dagegen, was wäre denn wenn auf dem Bescheid wo Sie dann mit 0 geführt würde, und als Bemerkung darauf steht das Frau ....... auf Unterstützung durch die ARGE versiechtet, meine Befürchtung wäre das Sie dann kein Wohngeld bekommt ?.
__________________ Intoleranz und Gewalt enden dort, wo Respekt beginnt |
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| | #85 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.715
| Warum? Wohngeld ist vorrangig.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #86 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| ErwerbslosenForum Deutschland | This thread | Refback | 29.08.2008 17:41 | |
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