Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

U 25

Ausbildung, kürzungen..; in Forum: Information; Zitat: Zitat von gerda52 Sorry Oll, aber das ist in meinen Augen völliger Quatsch und reine Panikmache. Informiere Dich bitte umfassend, umsoweniger können Dich dann dumme Sprüche anderer aus der ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > U 25

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: ,

Antwort

 

LinkBack (1) Themen-Optionen Ansicht
Alt 31.08.2008, 16:55   #26
Oll
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Oll
 
Registriert seit: 12.09.2007
Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
Sorry Oll, aber das ist in meinen Augen völliger Quatsch und reine Panikmache. Informiere Dich bitte umfassend, umsoweniger können Dich dann dumme Sprüche anderer aus der Fassung bringen. Der Sohn in der Ausbildung ist nicht arbeitslos und kein Mensch muss eine Ausbildung für einen Ein-Euro-Job abbrechen.
Vielleich ist das in Augen Quatsch und reine Panikmache, für mich leider nicht, da ich mit meinem Amt sehr viele Sachen in letzter Zeit erlebt habe.
Auch eine eingliederungvereinbarung für meinen Sohn im Mai wo er mitten in der Prüfung stand war schon gesorgt.
Und vermutlich kennst Du auch das SGB und von Gesetzwegen ist er für mich Arbeitlos wenn er von Gesetzwegen Sozialhilfe bekommt. Und bis jetzt muß man dieses noch nicht, aber ich weiß auch nicht was die sich noch alles einfallen lassen um ein zu schikanieren.

Nebenbei bemerkt informiere ich mich umfassend.
Diese SGB ist aber immer eine Auffassunggesetz des jeweiligen Sachbearbeiters und unser sachbearbeiter interpretiert das SGB ebend anders.
__________________
Gruß Oll
Oll ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 17:01   #27
Oll
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Oll
 
Registriert seit: 12.09.2007
Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
Ist Dein Sohn volljährig?

nein

denn bei Minderjährigen kann das durchaus so zutreffen. Da kannst Du nicht mal eben für Dein Kind oder im Namen dessen verzichten.
Deswegen das Schreiben, das sich mein Sohn selbst vertritt und da er sich selbst vertritt kann er vermutlich auch verzichten.

Kannst du mir das Grundlage nennen das jemand der Einkommen erzielt, ob er nun minderjährig ist oder auch nicht, gezwungen wird einen Sozialhilfeantrag zu stellen und Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.

Vermutlich nicht
__________________
Gruß Oll

Geändert von Oll (31.08.2008 um 17:05 Uhr).
Oll ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 17:04   #28
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.274
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Zitat von Oll
Nebenbei bemerkt informiere ich mich umfassend.
Diese SGB ist aber immer eine Auffassunggesetz des jeweiligen Sachbearbeiters und unser sachbearbeiter interpretiert das SGB ebend anders.
Dann gibst Du dort halt Nachhilfeunterricht. ; ) Wie ist das mit der EGV ausgegangen?
gerda52 ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 17:12   #29
Oll
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Oll
 
Registriert seit: 12.09.2007
Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
Dann gibst Du dort halt Nachhilfeunterricht. ; ) Wie ist das mit der EGV ausgegangen?
Ich als Erziehungberechtigter, da ich ja glücklichweise dabei war ,habe dieser Sachbearbeiterin gesagt, mein minderjähriger Sohn gehe zu Schule und ist nicht vermittelbar und er werde dieses nicht unterschreiben und auch ich werde das nicht unterschreiben. Sie war nicht erbaut, nachdem mein Sohn Ihr auch keine Telefonnumer angeben hatte, aber hat es akzeptiert.
__________________
Gruß Oll
Oll ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 17:20   #30
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.274
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Zitat von Oll
Deswegen das Schreiben, das sich mein Sohn selbst vertritt und da er sich selbst vertrit kanner er auch verzichten.

Kannst du mir das Grundlage zeigen das jemand der Einkommen erziehlt, ob er nun minderjährig ist oder auch nicht gezwungen wird einen Sozialhilfeantrag zu stellen.
Vermutlich nicht
Also ist deine Aussage Quatsch
Retourkutsche?

Das leite ich alleine aus der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit ab, die Selbstvertretung nach § 38 alleine reicht m.E. nicht. Einem 18jährigen 'Kind' unterstelle ich daher, dass es die Konsequenzen eines Verzichts auch selbst tragen muss.

Geändert von gerda52 (31.08.2008 um 17:25 Uhr).
gerda52 ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 17:40   #31
Oll
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Oll
 
Registriert seit: 12.09.2007
Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
Retourkutsche?

ne

Das leite ich alleine aus der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit ab, die Selbstvertretung nach § 38 alleine reicht m.E. nicht. Einem 18jährigen 'Kind' unterstelle ich daher, dass es die Konsequenzen eines Verzichts tragen muss.
Sie haben aber nicht wieder in die BG wegen der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit reingeholt sondern, von Gesetzeswegen nach § 7 Abs.3 Nr. 4 und wenn es danach geht mit der dem fürsorglichen Staat, warum wird von dem fürsorglichen Staat der sich um minderjährige Auszubildene mit eignen Einkommen so rühren kümmert, das Kindergeld angerechnet.
Und warum wird von amt nicht aufgeklärt was er noch an Freibeträgen vom seinen Einkommen abziehen kann.

Warum muß ein Auszubildener mit Einkommen seine hilfsbedürftige Eltern unterstützen, darauf läuft es nämlich hinaus.

Die Aushebelung des Grundgesetzes

Ferner ist deine Aussage vielleicht schon Richtig, aber wie verhält es sich mit den Kinder zwischen 18-25 Jahre, da Sie volljährig sind haben Sie Rechte, aber nach dem SGB werden Ihnen diese Rechte ab erkannt. Daher ist meines erachtens völlig ausreichen das er sich selbst vertritt und das kann er ab15 Jahre nach SGB
__________________
Gruß Oll
Oll ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 17:42   #32
Oll
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Oll
 
Registriert seit: 12.09.2007
Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
Dann gibst Du dort halt Nachhilfeunterricht. ; ) Wie ist das mit der EGV ausgegangen?
Wen soll ich unter dort erreichen
__________________
Gruß Oll
Oll ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 17:49   #33
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.274
Lächeln AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Zitat von Oll
Ich als Erziehungberechtigter, da ich ja glücklichweise dabei war ,habe dieser Sachbearbeiterin gesagt, mein minderjähriger Sohn gehe zu Schule und ist nicht vermittelbar und er werde dieses nicht unterschreiben und auch ich werde das nicht unterschreiben. Sie war nicht erbaut, nachdem mein Sohn Ihr auch keine Telefonnumer angeben hatte, aber hat es akzeptiert.
Da habt Ihr-Zwei-Beiden ja alles super richtig gemacht.
gerda52 ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 17:53   #34
Oll
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Oll
 
Registriert seit: 12.09.2007
Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Und nochmal wegen des völliger Quatsch und der reinen Panikmache

Lies dir Doch bitte das SGB II im ganzen durch, diese gilt auch für ein aufstocker und auch ein Auszubildenen mit eigenen Einkommen, da ja dieser mit eim Sozialhilfeempfänger zusammenlebt. Also mitgefangen, mitgehangen.
__________________
Gruß Oll
Oll ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 17:55   #35
Oll
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Oll
 
Registriert seit: 12.09.2007
Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
Da habt Ihr-Zwei-Beiden ja alles super richtig gemacht.
vermutlich nicht ironisch gemeint
__________________
Gruß Oll
Oll ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 19:05   #36
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.274
Blinzeln AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Zitat von Oll
Sie haben aber nicht wieder in die BG wegen der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit reingeholt sondern, von Gesetzeswegen nach § 7 Abs.3 Nr. 4 und wenn es danach geht mit der dem fürsorglichen Staat, warum wird von dem fürsorglichen Staat der sich um minderjährige Auszubildene mit eignen Einkommen so rühren kümmert, das Kindergeld angerechnet.

Also nochmal: Mit der Antragstellung durch Dich gibst Du erstmal den 'Offenbarungseid' ab, dass Du selbst Den finanziellen Unterhalt Deiner Kinder nicht aufbringen kannst. (Ist jetzt nur ganz grob ausgedrückt, leg bitte nicht jedes Wort auf die Waagschale.)

Damit tritt der Staat nun in der Pflicht, das Existenzminimum der Kinder auf H4-Niveau zu sichern.
Der Verzicht eines Minderjährigen zu seinem eigenen finanziellen Nachteil ist daher unlogisch. Solche 'Geschäfte' darf er nach dem BGB z.B. auch nicht abschließen, da hätten die Eltern das Vetorecht.

Wieder zurück zum Leistungsbezug: Wenn nun dem Antrag des Sohnes entsprochen würde, Dein Einverständnis als Sorgeberechtigter vorausgesetzt, müsstest Du die bisher an den Sohn gezahlte Leistung in letzter Konsequenz nun alleine aus Deinem eigenen RS aufbringen um die volle Miete zahlen zu können. Du kannst dann nämlich nicht herkommen und Dir den Mietanteil in der berechneten Höhe trotzdem vom Sohn geben lassen.

Und warum wird von amt nicht aufgeklärt was er noch an Freibeträgen vom seinen Einkommen abziehen kann.

Die von Dir angegebenen 128 €uro FB kommen mir auch spanisch vor. Was verdient der Sohn brutto, welche tatsächlichen Aufwendungen hat er?

Warum muß ein Auszubildener mit Einkommen seine hilfsbedürftige Eltern unterstützen, darauf läuft es nämlich hinaus.

Wenn man einmal von der KdU-Aufteilung (der Jugendliche ist ja nicht Wohnungsinhaber oder Mieter) absieht, muss er kein selbst erzieltes Einkommen für die Eltern einsetzen.

Die Aushebelung des Grundgesetzes

Ferner ist deine Aussage vielleicht schon Richtig, aber wie verhält es sich mit den Kinder zwischen 18-25 Jahre, da Sie volljährig sind haben Sie Rechte, aber nach dem SGB werden Ihnen diese Rechte ab erkannt. Daher ist meines erachtens völlig ausreichen das er sich selbst vertritt und das kann er ab15 Jahre nach SGB
Richtig mit der Einschränkung, dass die Entscheidungen nicht zu seinem Nachteil sein dürfen.


Zitat:
Zitat:
Zitat von gerda52
Dann gibst Du dort halt Nachhilfeunterricht. ; ) Wie ist das mit der EGV ausgegangen?
Zitat:
Zitat von Oll
Wen soll ich unter dort erreichen
Die kleinen grauen Zellen der SB's.

Geändert von gerda52 (31.08.2008 um 19:10 Uhr).
gerda52 ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 19:55   #37
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 915
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

jetzt mein Fall:

Optionskommune
Sohn, volljährig, Azubi seit 2007 - kein Anspruch mehr auf ALG II, da Azubi
Wohngeld musste beantragt werden
Sohn blieb BG
Berechnung im Januar 08
Bedarf Sohn 278,00 + 117,14 (KdU - Eigentum) = 395,14
Einkommen Sohn Lehrvergütung 482,30 netto, + 154 Kindergeld + 51,00 Tabellenwohngeld - Grundfreibetrag 100,00 - Freibetrag wg. Erwerbstätigkeit 100.50 = 91,36 Überschuss

Dieser wurde mir als Einkommen übertragen

Nachdem ich hier im Forum gelesen habe, das mein Sohn nicht mehr zur BG gehören darf, habe ich die Herausnahme beantragt.

Laut Jobcenter gehören unter 25jährige immer zur BG, aber auf meinen Wunsch hin haben sie ihn in die HG gegeben.

Wir haben dann keine Lohnabrechnungen mehr abgegeben, mit dem Erfolg das mir das gesamt Kindergeld - 30 Euro als Einkommen angerechnet wird.
Das Kindergeld erhält aber mein Sohn auf sein Konto.

Das interessiert die aber nicht, ich wäre die Bezugsberechtigte. Mein Widerspruch lief am 19.08. ab. In der letzten Woche habe ich per Email angefragt, was damit ist. Der Teamleiter rief mich umgehend an, er sah die Angelegenheit als erledigt an. Er wartet auf die Entscheidung des BMAS, weil ich die auch eingeschaltet hatte. Ich erhalte aber nun doch eine schriftliche Ablehnung meines Widerspruchs. Ich könne dann klagen, auch ohne Anwalt, meinte der Teamleiter.

Mein Sohn ist jetzt zwar in der HG, bekommt aber nicht die Freibeträge. Diese würden erst ab 25 gelten. Und da wir keine Unterlagen einreichen, geht er davon aus, das er nicht bedürftigt ist.

In der letzten Woche musste ich den Folgeantrag für das Wohngeld abgeben. Auch dieser SB ist der Ansicht, das alle unter 25jährigen zur BG gehören. ".....weil wir ja das Kindergeld an sie übertragen MÜSSEN".

-----------
Ich hatte auch noch einen Widerspruch eingelegt, gegen einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid in Höhe von fast 300 Euro. Der war adressiert an mich und meinen minderjährigen Sohn und die Summe wurde auf uns zwei aufgeteilt. (mein Sohn bekam aber seit 07 nichts mehr)
Diesen Betrag will er aber nicht mehr einziehen. Er hat keine Lust mehr, alles neu zu berechnen, weil in meiner Akte fast nur Neuberechnungen sind (in 2006 hatte der schon zwei Akten). Das kommt daher, das ich immer einen Nebenjob hatte mit monatlich schwankendem Einkommen, mein Sohn hatte einen Miniminijob und in 2006 war ich noch zusätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

-----------
ela1953 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 21:16   #38
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.715
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Er hat keine Lust mehr, alles neu zu berechnen,
Das ist ja wohl der Hammer!
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 21:32   #39
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 915
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Zitat von Kerstin_K Beitrag anzeigen
Das ist ja wohl der Hammer!

aber ich brauch die fast 300 Euro nicht zahlen......

das ist doch schon mal was

.... und die Sache mit dem Kindergeld bekomm ich auch noch geregelt

suche schon nach einem Anwalt in Hamm, Westf.
ela1953 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 21:36   #40
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Hallo Ela, ich hoffe, das BMAS meldet sich bezüglich der "Sache" auch separat bei Dir persönlich, nicht nur bei Deiner ARGE (die das dann evtl. unter den Tisch fallen lässt ...). Mensch, das dauert aber lange, Du berichtest ja schon länger davon und ich bin ziemlich gespannt!
__________________
LG biddy
biddy ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2008, 07:16   #41
Oll
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Oll
 
Registriert seit: 12.09.2007
Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
Standard AW: Ausbildung, kürzungen..

Zitat:
Zitat von Oll
Sie haben aber nicht wieder in die BG wegen der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit reingeholt sondern, von Gesetzeswegen nach § 7 Abs.3 Nr. 4 und wenn es danach geht mit der dem fürsorglichen Staat, warum wird von dem fürsorglichen Staat der sich um minderjährige Auszubildene mit eignen Einkommen so rühren kümmert, das Kindergeld angerechnet.

Also nochmal: Mit der Antragstellung durch Dich gibst Du erstmal den 'Offenbarungseid' ab, dass Du selbst Den finanziellen Unterhalt Deiner Kinder nicht aufbringen kannst. (Ist jetzt nur ganz grob ausgedrückt, leg bitte nicht jedes Wort auf die Waagschale.)

Lege aber jedes Worte auf die Waagschale, denn ich habe kein Antrag für Ihn gestellt Punkt

Damit tritt der Staat nun in der Pflicht, das Existenzminimum der Kinder auf H4-Niveau zu sichern.
Der Verzicht eines Minderjährigen zu seinem eigenen finanziellen Nachteil ist daher unlogisch. Solche 'Geschäfte' darf er nach dem BGB z.B. auch nicht abschließen, da hätten die Eltern das Vetorecht.

Das Existenzminimum mit 15,00 € die er vom Amt bekommt, da ja alles andere gegengerechnet wird, ist sicher wohl nicht H4-Niveau, in diesem Falle ist es ein finanzieller Nachteil, wenn er in der BG wäre
bild-kopie-jpg.jpg
Hits:	14
Größe:	83,1 KB
ID:	2606

Wieder zurück zum Leistungsbezug: Wenn nun dem Antrag des Sohnes entsprochen würde, Dein Einverständnis als Sorgeberechtigter vorausgesetzt, müsstest Du die bisher an den Sohn gezahlte Leistung in letzter Konsequenz nun alleine aus Deinem eigenen RS aufbringen um die volle Miete zahlen zu können. Du kannst dann nämlich nicht herkommen und Dir den Mietanteil in der berechneten Höhe trotzdem vom Sohn geben lassen.

Die 15,00 € + die 61,26 = 76,26 € kann ich noch verschmerzen.

Und warum wird von amt nicht aufgeklärt was er noch an Freibeträgen vom seinen Einkommen abziehen kann.

Die von Dir angegebenen 128 €uro FB kommen mir auch spanisch vor. Was verdient der Sohn brutto, welche tatsächlichen Aufwendungen hat er?

Braucht dir nicht spanisch vorkommen, die berechnung habe ich in diesen Berichten schon mal angegeben. Aber die Frage wurde trotzdem nicht beantwortet Frage: Warum wird von Amt nicht aufgeklärt was er noch an Freibeträgen vom seinen Einkommen abziehen kann?

Warum muß ein Auszubildener mit Einkommen seine hilfsbedürftige Eltern unterstützen, darauf läuft es nämlich hinaus.

Wenn man einmal von der KdU-Aufteilung (der Jugendliche ist ja nicht Wohnungsinhaber oder Mieter) absieht, muss er kein selbst erzieltes Einkommen für die Eltern einsetzen.

Und schon nicht, sein Lehrgeld fließt in die Berechnung der BG mit ein, also muß er mit seinem Lehrgeld ( das ein Nichthilfe-Empfänger zu Verfügung hätte) die anderen BG -Mitglieder mit ernähren. Denn mit den 76,26 € die Ihm vom Amt zugestanden wird, kann man einen Heranwachsenden auch nicht ernähren, Kleiden, Fahrkosten zu Berufschule, zur Lehrwerkstatt sponsern. Und somit muß er also mit seinem Lehrgeld uns unterstützen, damit wir ihn unterstützen können.

Es wäre wohl kein Problem wenn er sich, mit seinem Lehrgeld+ Kindergeld+Wohngeld(das er nicht stellen kann wenn er in der BG ist) selbst unterstützen könnt ohne den Umweg über die BG

Die Aushebelung des Grundgesetzes

Ferner ist deine Aussage vielleicht schon Richtig, aber wie verhält es sich mit den Kinder zwischen 18-25 Jahre, da Sie volljährig sind haben Sie Rechte, aber nach dem SGB werden Ihnen diese Rechte ab erkannt. Daher ist meines erachtens völlig ausreichen das er sich selbst vertritt und das kann er ab 15 Jahre nach SGB

Frage auch nicht beantwortet
Für mich und meiner Familie und meinem Sohn bleibt nichts weiterals der Kampf

__________________
Gruß Oll
Oll ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2008, 07:45   #42