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| Tags: ausbildung, kuerzungen |
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| | #26 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Zitat:
Auch eine eingliederungvereinbarung für meinen Sohn im Mai wo er mitten in der Prüfung stand war schon gesorgt. Und vermutlich kennst Du auch das SGB und von Gesetzwegen ist er für mich Arbeitlos wenn er von Gesetzwegen Sozialhilfe bekommt. Und bis jetzt muß man dieses noch nicht, aber ich weiß auch nicht was die sich noch alles einfallen lassen um ein zu schikanieren. Nebenbei bemerkt informiere ich mich umfassend. Diese SGB ist aber immer eine Auffassunggesetz des jeweiligen Sachbearbeiters und unser sachbearbeiter interpretiert das SGB ebend anders.
__________________ Gruß Oll | |
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| | #27 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Zitat:
Kannst du mir das Grundlage nennen das jemand der Einkommen erzielt, ob er nun minderjährig ist oder auch nicht, gezwungen wird einen Sozialhilfeantrag zu stellen und Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Vermutlich nicht
__________________ Gruß Oll Geändert von Oll (31.08.2008 um 17:05 Uhr). | |
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| | #28 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.274
| Zitat:
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| | #29 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Ich als Erziehungberechtigter, da ich ja glücklichweise dabei war ,habe dieser Sachbearbeiterin gesagt, mein minderjähriger Sohn gehe zu Schule und ist nicht vermittelbar und er werde dieses nicht unterschreiben und auch ich werde das nicht unterschreiben. Sie war nicht erbaut, nachdem mein Sohn Ihr auch keine Telefonnumer angeben hatte, aber hat es akzeptiert.
__________________ Gruß Oll |
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| | #30 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.274
| Zitat:
Das leite ich alleine aus der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit ab, die Selbstvertretung nach § 38 alleine reicht m.E. nicht. Einem 18jährigen 'Kind' unterstelle ich daher, dass es die Konsequenzen eines Verzichts auch selbst tragen muss. Geändert von gerda52 (31.08.2008 um 17:25 Uhr). | |
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| | #31 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Zitat:
Und warum wird von amt nicht aufgeklärt was er noch an Freibeträgen vom seinen Einkommen abziehen kann. Warum muß ein Auszubildener mit Einkommen seine hilfsbedürftige Eltern unterstützen, darauf läuft es nämlich hinaus. Die Aushebelung des Grundgesetzes Ferner ist deine Aussage vielleicht schon Richtig, aber wie verhält es sich mit den Kinder zwischen 18-25 Jahre, da Sie volljährig sind haben Sie Rechte, aber nach dem SGB werden Ihnen diese Rechte ab erkannt. Daher ist meines erachtens völlig ausreichen das er sich selbst vertritt und das kann er ab15 Jahre nach SGB
__________________ Gruß Oll | |
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| | #32 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Zitat:
__________________ Gruß Oll | |
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| | #33 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.274
| Zitat:
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Und nochmal wegen des völliger Quatsch und der reinen Panikmache Lies dir Doch bitte das SGB II im ganzen durch, diese gilt auch für ein aufstocker und auch ein Auszubildenen mit eigenen Einkommen, da ja dieser mit eim Sozialhilfeempfänger zusammenlebt. Also mitgefangen, mitgehangen.
__________________ Gruß Oll |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| vermutlich nicht ironisch gemeint
__________________ Gruß Oll |
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| | #36 | ||||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.274
| Zitat:
Zitat:
Geändert von gerda52 (31.08.2008 um 19:10 Uhr). | ||||
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| | #37 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 915
| jetzt mein Fall: Optionskommune Sohn, volljährig, Azubi seit 2007 - kein Anspruch mehr auf ALG II, da Azubi Wohngeld musste beantragt werden Sohn blieb BG Berechnung im Januar 08 Bedarf Sohn 278,00 + 117,14 (KdU - Eigentum) = 395,14 Einkommen Sohn Lehrvergütung 482,30 netto, + 154 Kindergeld + 51,00 Tabellenwohngeld - Grundfreibetrag 100,00 - Freibetrag wg. Erwerbstätigkeit 100.50 = 91,36 Überschuss Dieser wurde mir als Einkommen übertragen Nachdem ich hier im Forum gelesen habe, das mein Sohn nicht mehr zur BG gehören darf, habe ich die Herausnahme beantragt. Laut Jobcenter gehören unter 25jährige immer zur BG, aber auf meinen Wunsch hin haben sie ihn in die HG gegeben. Wir haben dann keine Lohnabrechnungen mehr abgegeben, mit dem Erfolg das mir das gesamt Kindergeld - 30 Euro als Einkommen angerechnet wird. Das Kindergeld erhält aber mein Sohn auf sein Konto. Das interessiert die aber nicht, ich wäre die Bezugsberechtigte. Mein Widerspruch lief am 19.08. ab. In der letzten Woche habe ich per Email angefragt, was damit ist. Der Teamleiter rief mich umgehend an, er sah die Angelegenheit als erledigt an. Er wartet auf die Entscheidung des BMAS, weil ich die auch eingeschaltet hatte. Ich erhalte aber nun doch eine schriftliche Ablehnung meines Widerspruchs. Ich könne dann klagen, auch ohne Anwalt, meinte der Teamleiter. Mein Sohn ist jetzt zwar in der HG, bekommt aber nicht die Freibeträge. Diese würden erst ab 25 gelten. Und da wir keine Unterlagen einreichen, geht er davon aus, das er nicht bedürftigt ist. In der letzten Woche musste ich den Folgeantrag für das Wohngeld abgeben. Auch dieser SB ist der Ansicht, das alle unter 25jährigen zur BG gehören. ".....weil wir ja das Kindergeld an sie übertragen MÜSSEN". ----------- Ich hatte auch noch einen Widerspruch eingelegt, gegen einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid in Höhe von fast 300 Euro. Der war adressiert an mich und meinen minderjährigen Sohn und die Summe wurde auf uns zwei aufgeteilt. (mein Sohn bekam aber seit 07 nichts mehr) Diesen Betrag will er aber nicht mehr einziehen. Er hat keine Lust mehr, alles neu zu berechnen, weil in meiner Akte fast nur Neuberechnungen sind (in 2006 hatte der schon zwei Akten). Das kommt daher, das ich immer einen Nebenjob hatte mit monatlich schwankendem Einkommen, mein Sohn hatte einen Miniminijob und in 2006 war ich noch zusätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt. ----------- |
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| | #38 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.715
| Zitat:
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #39 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 915
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| | #40 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
| Hallo Ela, ich hoffe, das BMAS meldet sich bezüglich der "Sache" auch separat bei Dir persönlich, nicht nur bei Deiner ARGE (die das dann evtl. unter den Tisch fallen lässt ...). Mensch, das dauert aber lange, Du berichtest ja schon länger davon und ich bin ziemlich gespannt!
__________________ LG biddy |
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| | #41 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.09.2007 Ort: Walternienburg
Beiträge: 113
| Zitat:
__________________ Gruß Oll |
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| | #42 |