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Alt 04.08.2008, 21:30   #1
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Benutzerbild von elena
 
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Ort: Rhein-Main
Beiträge: 139
Standard Massnahme FAW/gateway, neue Info, neue Fragen

hallo @alle,
nachdem ich mit dem in dem vorgenannten thread HE telefoniert habe und jetzt fertig bin mit In-die-Tischkante-beissen hier ein paar Info's (und schon wieder Fragen)
Aber als allererstes muss ich meinen Frust mal rauslassen!
Da predigt man den Betroffenen (plural, weil das ist nicht der erste HE, der mich frustet, weil er/sie sich gegen alle Empfehlungen falsch verhält) intensiv, nichts zu unterschreiben und was passiert ? 3 Schriftstücke werden unterschrieben, unter anderem eine Schweigepflichtsentbindung bei o.a. Maßnahmeträger!Mann oh mann!
Auf Nachfrage, wie sich das Ganze abgespielt hat, teilte mir der HE mit:
nach dem allgemeinen "Vorstellungsspiel" wurde mittels o.h.-Projektor diverses Schriftmaterial an die Wand geworfen, jedes Schriftstück musste dann sofort unterzeichnet werden. Was ausser der Schweigepflichtsentbindung noch dabei war, lässt sich nur dunkel erahnen (EGV?), der verunsicherte HE war mit der Menge des "input" schlicht überfordert und hat es vergessen :((
Die Teilnehmer (auch viele Jugendliche, die noch nicht volljährig sind) wurden mit Massnahmeausschluß bedroht, sollten sie nicht sofort unterschreiben, natürlich mit Verweis auf Sanktionen, die der Ausschluß zwangsläufig mit sich bringt.
Alle haben unterschrieben, heul......
Man stellte sich als "Arbeitgeber" dar (O-Ton) und erklärte, wenn der Chef etwas sagt, dann muss es gemacht werden.

kicher....wenn ich dabei gewesen wäre, hätte ich nach meiner Gehaltshöhe gefragt!

Von den drei Schriftstücken gab es keine Durchschrift für die Teilnehmer!!
So, dann wurden "Test's" gemacht, laut HE auf dem Niveau 7/8te Schulklasse. Da der HE an Rechenschwäche leidet, teilte er dies der Pädagogin/Psychologin mit. Das möchte diese gerne per Gutachten haben.Der HE ging fälschlicherweise davon aus, dass so ein Gutachten existiert, es wurde aber lediglich am Ende seiner Schulzeit, also vor gut 7 Jahren, durch die Lehrerin "diagnostiziert".
So, und jetzt der clou:
Am Mittwoch geht die ganze Gruppe in den Kletterpark/Hochseilgarten. Dient alles der beruflichen Standortbestimmung resp. dem profiling ....
Ich könnte dem Massnahmeträger ja mal ne Kiste Bauklötzchen vorbeibringen, rein vorsorglich, wenn das Niveau endgültig auf Kindergarten-Level abgesackt ist, nicht dass die dann ohne geeignetes Material dastehen ;))

So, das war ein kurzer Überblick über den ersten Massnahmetag, jetzt meine Fragen:

1) Hat der HE ein Anrecht auf die Kopien dessen, was er unterschrieben hat (Rechtsgrundlage, §§§) ?
2) Inwieweit lässt sich die Schweigepflichtsentbindung ergänzen/entschärfen ?
3) Sollte, was ich befürchte, eine EGV bei den "Schriftstücken" sein, kann man, wenn rechtswidrige Punkte dabei sind, diese annulieren ?
4) Die EGV ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, bei "normalen" Verträgen hat man ein 14tägiges Rücktrittsrecht, wie sieht es da aus?
5) Das Gutachten bzgl. der Rechenschwäche, auf welcher Rechtsgrundlage darf der Träger das fordern? Und wenn er die Musik bestellt, müsste er doch auch zahlen (so ein Gutachten ist bei Volljährigen nicht kostenlos)
6) Das sog. Abschlussgespräch findet mit 2Psycho/Pädag-Mitarbeitern und der SB statt, also 3 vs.1! Habe ich hier Beistandsmöglichkeiten oder kann der Träger von seinem Hausrecht Gebrauch machen?

Zusammenfassend gesagt leidet der HE an krankhafter "Illusionitis", denn er glaubt wirklich, dass man ihm bei guter Führung seine Abschlussprüfung vor der IHK (als Externer ca. 400 €) zahlt oder ihm eine Weiterbildung/Ausbildung bewilligt.
Wo er doch körperlich ein gestandener Mann ist und ne priiima ZA-Sklave abgeben kann, tz tz tz...

Sorry, ist sehr lang geworden :(
Würde mich trotzdem über viele Antworten freuen.
danke und Gruß
__________________
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Alt 04.08.2008, 22:09   #2
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Standard AW: Massnahme FAW/gateway, neue Info, neue Fragen

Ganz kurz:

1) Hat der HE ein Anrecht auf die Kopien dessen, was er unterschrieben hat (Rechtsgrundlage, §§§) ?
Akteneinsicht gem. § 13 SGB X
2) Inwieweit lässt sich die Schweigepflichtsentbindung ergänzen/entschärfen ?
Schweigepflichtentbindung kann immer widerrufen werden. Also widerrufen und den behandlenden Ärzten verbieten, dass Daten herausgegeben werden. Der Artzt muss sich daran halten
3) Sollte, was ich befürchte, eine EGV bei den "Schriftstücken" sein, kann man, wenn rechtswidrige Punkte dabei sind, diese annulieren ?
4) Die EGV ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, bei "normalen" Verträgen hat man ein 14tägiges Rücktrittsrecht, wie sieht es da aus?
Es gibt keine allg. AGBs oä bei einem öffentlich-rechtlichen Vertrag. Man kann ihn kündigen § 59 SGB X
5) Das Gutachten bzgl. der Rechenschwäche, auf welcher Rechtsgrundlage darf der Träger das fordern? Und wenn er die Musik bestellt, müsste er doch auch zahlen (so ein Gutachten ist bei Volljährigen nicht kostenlos)
Nein kann der Träger nicht fordern. Dies kann allenfall eine Behörde und muss dieses auch bezahlen
6) Das sog. Abschlussgespräch findet mit 2Psycho/Pädag-Mitarbeitern und der SB statt, also 3 vs.1! Habe ich hier Beistandsmöglichkeiten oder kann der Träger von seinem Hausrecht Gebrauch machen?
Es gilt § 13 SGB X. Ansonsten Gespräch abbrechen und auf Gespräch in der Behörde bestehen. Der Träger selbst kann überhaupt kein Gespräch veranlassen. Dazu gibt es keine rechtliche Grundlage, wonach jemand dazu verpflichtet werden kann.
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Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 05.08.2008, 09:26   #3
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Benutzerbild von elena
 
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Ort: Rhein-Main
Beiträge: 139
Standard AW: Massnahme FAW/gateway, neue Info, neue Fragen

danke Martin,
schaun mer mal, wie ich da weiterkomme.
Falls es deine zeit zulässt, könntest Du mal einen Blick auf meinen anderen Beitrag werfen, auch hier bei U25.
Die wichtigsten Fragen daraus sind, ob bei einem U25er nach Kündigung (nicht angefochten) zusätzlich zur 3monatigen AG1-Sperre (über die noch nicht entschieden ist) auch das AG2 sofort um 100% gekürzt werden kann.Es gab wie geschrieben, keine Anhörung und keine Sanktion, lediglich den Gutschein ohne Begründung.
danke
__________________
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