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Alt 16.06.2008, 16:31   #1
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Ausrufezeichen Am Wochenende Gesetzesänderung???

Hallöchen!

Mein Sohn (19 Jahre alt) macht zur Zeit "Azubi-Start"-Maßnahme. Dort wurde gesagt, man könne sich auch in Österreich bewerben.
Drei Leute haben es getan und es folgten Einladungen zum persönlichen Vorstellungsgespräch.

1. Fall: Reisekosten wurden von der Arge übernommen.
2. Fall: (Gestern) Reisekosten können nicht übernommen werden, weil es "am Wochenende eine Gesetzesänderung gab" hääääääää?
3. Fall: Reisekoste können nicht als Vorschuß übernommen werden, weil es im Ausland ist. Mein Sohn soll die vorstrecken und dann abrechnen! (Hinfahrt 170,00 Euro + Rückfahrt 170,00 Euro = 340,00 Euro) Die hat man als H4-Empfänger ja auch mal so rumliegen!Habe morgen mit meinem Sohn Termin bei der Arge und weiß nicht, wie ich mich verhalten soll? Telefonisch hieß es (allerdings letzte Woche), beim Kostenvoranschlag bekommt er wohl "einen Teil" seiner Fahrtkosten und wenn eine Übernachtung möglich ist, bis 31 Euro - sollte Frühstück mit bei sein, werden 5,00 Euro abgezogen.Nun stellt sich die Frage, wieso wollen die ihm 5,00 Euro fürs Frühstück abziehen, wenn er laut Hartz IV doch nur 3,45 Euro für den ganzen Tag an "Essensgeld" zustehen?

Wer kann helfen?
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