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U 25

Tochter bekommt sanktion und mir streicht man deswegen mein Geld; in Forum: Information; Hallo zusammen, ich habe in dem Sinne keine Frage aber mir verschlägt es die Sprache. Folgendes Problem: Meine Tochter 22 Jahre und ich 41 Jahre leben in einer BG zusammen. ...
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Alt 02.06.2008, 17:44   2 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Böse Tochter bekommt sanktion und mir streicht man deswegen mein Geld

Hallo zusammen,

ich habe in dem Sinne keine Frage aber mir verschlägt es die Sprache. Folgendes Problem: Meine Tochter 22 Jahre und ich 41 Jahre leben in einer BG zusammen. Da meine Tochter sich weigerte irgentwelchen Aufforderungen der ARGE nachzukommen, ist sie jetzt seit März sanktioniert. Ist auch völlig zurecht, weil sie jegliche zusammenarbeit mit der ARGE verweigert hat.Ab Juni sollte jetzt auch ihr Mietanteil gekürzt werden, was natürlich heißt das ich in die Mietschulden rutsche. Man gab mir den Tip meine Tochter rauszuschmeißen, dann würde die ARGE mir noch ein halbes Jahr die Wohnung bezahlen und die Renovierung. Von einem anderen Mitarbeiter der ARGE Bonn hieß es dann, nein rausschmeissen könne ich sie nicht weil sie ja unter 25 ist. Und so widersprach einer dem anderen, bis ich garnicht mehr wußte wo mir der Kopf steht. Jetzt habe ich am Freitag gesehen, das man mir mein Geld zum Lebensunterhalt genau um den Betrag gekürzt hat der bei der Miete fehlt. Nun ist die Miete bezahlt und ich habe dafür weder Geld zum Leben noch um meine Rechnungen zu bezahlen. Anrufen bei der ARGE ist zwecklos, ich bekomme den zuständigen Sachbearbeiter nicht ans Telefon und auf Mails wird nicht mehr geantwortet. Ich habe jetzt einen schriftlichen Widerspruch per Einschreiben/Rückschein gemacht. Warum sanktioniert man mich obwohl ich garnichts dafür kann? Leider habe ich seit einigen Jahren eine Angsterkrankung und kann nicht so wie ich will sonst würde ich jeden Job machen den bekommen würde. Weil menschenunwürdiger geht es nicht mehr.
Sorry das es so lang geworden ist aber ich mußt mir Luft machen.

LG Maja
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Alt 02.06.2008, 18:09   #2
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Standard AW: Tochter bekommt sanktion und mir streicht man deswegen mein Geld

Es ist der Mietanteil gekürzt worden, also eigentlich keine Sanktion gegen Dch ausgesprochen worden, nur da Ihr eine BG seid fehlt Dir jetzt natürlich der Mietanteil

Doch natürlich kannst Du sie hinauswerfen wenn es triftige Gründe dafür gibt, wenn ein Zusammenleben nicht möglich ist, dann kann man auch nicht dazu gezwungen werden
Arania ist gerade online  
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Alt 02.06.2008, 18:29   #3
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Benutzerbild von angel6364
 
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Beiträge: 2.474
Standard AW: Tochter bekommt sanktion und mir streicht man deswegen mein Geld

Nur mal so ein Gedanke:
Nun ist die Mutter alleine dafür zuständig, den Mietvertrag zu erfüllen. Die Wohnung ist natürlich zu teuer, aber müsste das Amt nicht sechs Monate lang die volle Miete übernehmen?
Das wäre ja Sippenhaft sonst?
Und Obdachlosigkeit droht beiden.

Viele Grüße,
angel
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Alt 02.06.2008, 18:39   #4
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Standard AW: Tochter bekommt sanktion und mir streicht man deswegen mein Geld

Ja natürlich muss das Amt sechs Monate lang die volle Miete übernehmen, aber erst wenn die Tochter ausgezogen ist
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Alt 02.06.2008, 18:57   #5
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Benutzerbild von angel6364
 
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Ort: Landkreis Nürnberger Land
Beiträge: 2.474
Standard AW: Tochter bekommt sanktion und mir streicht man deswegen mein Geld

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Ja natürlich muss das Amt sechs Monate lang die volle Miete übernehmen, aber erst wenn die Tochter ausgezogen ist
Schon, aber: der Mutter droht unmittelbar die Obdachlosigkeit...

Ist das so möglich?

Viele Grüße,
angel
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Alt 02.06.2008, 19:36   #6
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Beiträge: 10.392
Standard AW: Tochter bekommt sanktion und mir streicht man deswegen mein Geld

Vielen Dank, dass Du dich durchgerungen hast, dass aus Bonn hier zu beschreiben. Somit ist es jetzt auch öffentlich

Sobald ich Deine Sachen habe, werden wir gemeinsam das ganze per einstweiliger Anordnung durchsetzen.
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Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

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Alt 02.06.2008, 20:40   #7
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Beiträge: 1.577
Standard AW: Tochter bekommt sanktion und mir streicht man deswegen mein Geld

Hallo Maja172, willkommen im Forum !

Ich fand deine Beschreibung dieser Unglaublichkeit überhaupt nicht zu lang.Im Gegenteil. Ich dachte , dass ja vielleicht auch deine Tochter Gründe hat, die Kooperation mit dem Amt zu verweigern - Möchtest Du deine Tochter denn überhaupt rauswerfen? Wie ist euer Verhältnis?

Setze dich auf jeden Fall mit Martin weiter gegen diese dreiste Sippenhaft-Kürzung zur Wehr!

So geht das nun wirklich nicht: Unmöglich dass Kinder mit 18 gesetzlich volljährig werden, aber bis 25 sollen dank diesen menschenunwürdigen Hartz-Gesetzen die Eltern in einer BG dann doch für deren Wohlverhalten dieser Schikanier-Argen gegenüber "haften"...

(Ich glaub, dr.byrd hier hatte ein ähnliches Problem betr. erwachsenem Sohn - ev. kannst du ja mal per Privatnachricht hier über das Forum Kontakt mit ihm aufnehmen?)

- Und berichte uns hier doch dann bitte weiter.
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Gruß! ethos07

Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
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Alt 02.06.2008, 20:46   #8
Redaktion
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Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
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Standard AW: Tochter bekommt sanktion und mir streicht man deswegen mein Geld

Zitat:
Zitat von Maja172
Da meine Tochter sich weigerte irgentwelchen Aufforderungen der ARGE nachzukommen, ist sie jetzt seit März sanktioniert. Ist auch völlig zurecht, weil sie jegliche zusammenarbeit mit der ARGE verweigert hat.
Ich kann verstehen, dass Du zur Zeit echt sauer auf die Tochter bist. Aber ob Sanktionen immer zurecht ausgesprochen werden, bezweifle ich gerade bei U25 ganz stark. Doch Deine Tochter sollte lernen, dass es bessere Abwehrmethoden gegen Behördenwillkür als die totale Verweigerung gibt. So hilft sie nur dabei, die Arbeitslosenstatistik zu schönigen.

Zitat:
Zitat von Maja172
Jetzt habe ich am Freitag gesehen, das man mir mein Geld zum Lebensunterhalt genau um den Betrag gekürzt hat der bei der Miete fehlt. Nun ist die Miete bezahlt und ich habe dafür weder Geld zum Leben noch um meine Rechnungen zu bezahlen.
Wird die Miete von der Arge direkt an den Vermieter überwiesen?

Zitat:
Zitat von Maja172
Man gab mir den Tip meine Tochter rauszuschmeißen, dann würde die ARGE mir noch ein halbes Jahr die Wohnung bezahlen und die Renovierung. Von einem anderen Mitarbeiter der ARGE Bonn hieß es dann, nein rausschmeissen könne ich sie nicht weil sie ja unter 25 ist. Und so widersprach einer dem anderen, bis ich garnicht mehr wußte wo mir der Kopf steht.
Und glaube mir, es war gut, dass Dein Kopf hier nicht mehr mitspielte. Beratung in solch brisanten familiären Angelegenheiten würde ich mir nie bei der Arge holen. Dazu kommt, dass die mündlichen Ratschläge im Ernstfall gar nichts zählen. Les Deiner Tochter meinetwegen die Leviten oder setz sie vor die Tür, aber unterlasse es, Dir dazu den Segen von Halsabschneidern einzuholen. Deine Tochter ist erwachsen, Du bist es auch. Trotz Zwangs-BG gibt es für erwachsene Kinder Möglichkeiten, die eigenen Belange selbst in die Hand zu nehmen. Fordere sie dazu ohne Schuldvorwürfe auf.
gerda52 ist offline  
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Alt 02.06.2008, 22:00   #9
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Standard AW: Tochter bekommt sanktion und mir streicht man deswegen mein Geld

Und was ich an deiner Stelle tun würde: Teile der ARGE mit, daß du deine Tochter nicht mehr vertreten willst. Soll sie sich selbst mit denen auseinander setzen...
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Alt 02.06.2008, 22:04   #10
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Ja natürlich muss das Amt sechs Monate lang die volle Miete übernehmen, aber erst wenn die Tochter ausgezogen ist
Bin mal wieder anderer Meinung!

Sie muß ihre Tochter nur schriftlich auffordern(am besten mit Zeugen der Übergabe) , die Wohnung zu verlassen... ich würde mir da rechtlichen Rat einholen wie lange man ihr dazu Zeit einräumen muß. Ich schätze 3 Monate wie bei normalen Untermietern.

Und die Tochter kann dann widersprechen und ne Räumungsschutzklage erheben - oder warum sollten Kinder schlechter gestellt sein als andere Untermieter?
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Alt 02.06.2008, 22:09   #11
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Zitat:
Zitat von ethos07 Beitrag anzeigen
Hallo Maja172, willkommen im Forum !

Ich fand deine Beschreibung dieser Unglaublichkeit überhaupt nicht zu lang.Im Gegenteil.

Ich meine auch: lieber zuviel als zuwenig Infos


Ich dachte , dass ja vielleicht auch deine Tochter Gründe hat, die Kooperation mit dem Amt zu verweigern - Möchtest Du deine Tochter denn überhaupt rauswerfen? Wie ist euer Verhältnis?

Welche Mutter möchte das schon? ;-) An sowas denkt man nur, wenn man keine Hilfe findet

Setze dich auf jeden Fall mit Martin weiter gegen diese dreiste Sippenhaft-Kürzung zur Wehr!

So geht das nun wirklich nicht: Unmöglich dass Kinder mit 18 gesetzlich volljährig werden, aber bis 25 sollen dank diesen menschenunwürdigen Hartz-Gesetzen die Eltern in einer BG dann doch für deren Wohlverhalten dieser Schikanier-Argen gegenüber "haften"...

Das meine ich auch!

- Und berichte uns hier doch dann bitte weiter.
Ja, das würde sicher auch anderen hier helfen...
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Alt 03.06.2008, 04:02   #12
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Standard AW: Tochter bekommt sanktion und mir streicht man deswegen mein Geld

Also für mich ist hier der § 22 Abs. 2a erfüllt, der es doch möglich macht, dass deine Tochter ne eigene Wohnung "bekommen könnte".

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn 1.der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

Bist du nicht schon extrem psychisch erkrankt und ist denn nicht genau deine Tochter der Grund für die Erkrankung?
Hier kannst du den ganzen Unfug nachlesen:
SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
__________________
It`s not a toy it`s FrankyBoy
Unser Steuerrecht: Etwa 96.000
Verwaltungsvorschriften, ca. 5000 Anleitungen und rund 100 Stamgesetze, wer braucht so eine Sch... ausser die Großkonzernlobby? Ich könnte.. und die Volksverräter reden von Globalisierung... wir haben mehr Steuergesetze als alle anderen zusammen!

Geändert von FrankyBoy (03.06.2008 um 04:05 Uhr). Grund: Geistesblitz
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Alt 03.06.2008, 04:35   #13
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Zitat:
Zitat von FrankyBoy Beitrag anzeigen
Also für mich ist hier der § 22 Abs. 2a erfüllt, der es doch möglich macht, dass deine Tochter ne eigene Wohnung "bekommen könnte".

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn 1.der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

Bist du nicht schon extrem psychisch erkrankt und ist denn nicht genau deine Tochter der Grund für die Erkrankung?
Hier kannst du den ganzen Unfug nachlesen:
SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
Die Tochter hat doch eine 100 % Sanktion bekommen - warum sollte man ihr da ne Wohnung bewiligen?
Das würde ihr auch nicht "helfen", fürchte ich.

Und der Mutter würde es ne Aufforderung zur Kostensenkung einbringen...

Man müßte zuerst einmal klären, warum die Tochter die Mitarbeit verweigert hat... das kann ich mir denken, ohne daß ich an eine psychische Erkrankung denke...meine Kinder würden wohl genauso streiken, wenn sie in an einen "netten" SB gerieten - sie sind so eine "freundliche" Behandlung einfach nicht gewohnt!
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Alt 03.06.2008, 04:39   #14
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Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Die Tochter hat doch eine 100 % Sanktion bekommen - warum sollte man ihr da ne Wohnung bewiligen?
Das würde ihr auch nicht "helfen", fürchte ich.

Und der Mutter würde es ne Aufforderung zur Kostensenkung einbringen...

Man müßte zuerst einmal klären, warum die Tochter die Mitarbeit verweigert hat... das kann ich mir denken, ohne daß ich an eine psychische Erkrankung denke...meine Kinder würden wohl genauso streiken, wenn sie in an einen "netten" SB gerieten - sie sind so eine "freundliche" Behandlung einfach nicht gewohnt!
Da habe ich auch schon dran gedacht, die Frau hat aber einen guten Arzt denke ich, der bescheinigen kann, dass da bei Ihrer Tochter absolut nichts ging...
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Unser Steuerrecht: Etwa 96.000
Verwaltungsvorschriften, ca. 5000 Anleitungen und rund 100 Stamgesetze, wer braucht so eine Sch... ausser die Großkonzernlobby? Ich könnte.. und die Volksverräter reden von Globalisierung... wir haben mehr Steuergesetze als alle anderen zusammen!
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Alt 03.06.2008, 04:44   #15
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Zitat:
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Da habe ich auch schon dran gedacht, die Frau hat aber einen guten Arzt denke ich, der bescheinigen kann, dass da bei Ihrer Tochter absolut nichts ging...
So kann man sich als Erwachsener helfen... aber ein Kind? Und das ist sie offenbar noch, denn sie erklennt ja nicht den Ernst der Lage...
es ist ja nur ne kurzfristige Hilfe, wenn die Sanktion aufgehoben würde...
damit ändet sich aber ihre Einstellung nicht! Sich verweigern ist doch ein Zeichen von Hilflosigkeit...und die kann ich gut nach vollziehen!
Ihr klar zu machen daß sie sich informieren und kämpfen muß, wird ein langer Weg sein...denn sie wird sich fragen wofür... und da hab ich auch keine überzeugende Antwort drauf...
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Alt 03.06.2008, 04:52   #16
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So kann man sich als Erwachsener helfen... aber ein Kind? Und das ist sie offenbar noch, denn sie erklennt ja nicht den Ernst der Lage...
es ist ja nur ne kurzfristige Hilfe, wenn die Sanktion aufgehoben würde...
damit ändet sich aber ihre Einstellung nicht! Sich verweigern ist doch ein Zeichen von Hilflosigkeit...und die kann ich gut nach vollziehen!
Ihr klar zu machen daß sie sich informieren und kämpfen muß, wird ein langer Weg sein...denn sie wird sich fragen wofür... und da hab ich auch keine überzeugende Antwort drauf...
Du das Kind ist 22 und zumindest die Mutter währe aus dem Schneider, müsste sich dann aber wohl 6 Monate später ne neue Bleibe suchen usw. ist echt ein komplexes thema...- ich hatte wirklich Depressionen und die Tatsache, dass ich um 5 Uhr hier sitze zeigt, habe wieder depressive Schübe...
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Alt 03.06.2008, 05:06   #17
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