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U 25

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Alt 14.03.2008, 16:32   #1
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Registriert seit: 14.03.2008
Beiträge: 1
Standard darf Amt einen Schüler während der Schulzeit laden

Hallöchen,
heute bekam mein Sohn eine Ladung für kommende Woche - er ist Schüler am Gymnasium - ich ALGII.
Da zum genannten Zeitpunkt noch Schulzeit ist und er bereits fest eine Lehrstelle hat, hat er angerufen und dies erklärt.

Die Dame meinte, sie macht einen Vermerk, aber er soll unbedingt eine Bescheinigung seiner Schule einreichen - sonst drohen Sanktionen.
Ansonsten soll eine neue Ladung folgen - dann am späten Nachmittag wenn eben keine Schule mehr ist.

Meine Frage - ist dies rechtens?

Noch ist er ja Schüler und steckt mitten in den Vorprüfungen fürs ABI.

Wollen sie ihm bis zum Lehrbeginn nen 1 Euro Job geben? Oder was soll das?

Schon mal vielen Dank fürs lesen und hoffentlich Antworten.

Liebe Grüße
Tina0815
tina0815 ist offline  
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Alt 14.03.2008, 18:21   #2
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Benutzerbild von Emily
 
Registriert seit: 23.03.2007
Ort: München
Beiträge: 1.438
Standard

Hallo Tina,

Ob es "rechtens" ist weiss ich nicht, hochgradig "rechts" ist es meines Erachtens auf jeden Fall. Nämlich vorsätzliche Öffentliche Erniedrigung - im Englischen gibt es dazu den Ausdruck "Public Humiliation", im Deutschen interessanterweise nichts äquivalentes -
und in gewisser Weise gezielte Diffamierung, indem nämlich der Sohn in der Schule mit der Hartz4erschaft seiner Familie hausieren gehen muss, und so gesehen meiner persönlichen Meinung nach vorsätzlich auf Schädigung der Bildungschancen spekuliert wird.

Aber nichts davon ist beweisbar, und wenn ein Nachteil für dem Jungen mitten im Abi entsteht (Respekt auch dass er/ihr es so weit geschafft ha(b)t) wird es auch nicht beweisbar sein. Dennoch würde ich diesen Vorfall möglichst mit Kopie der Dokumente dem UN-Menschenrechtskommissariat Attn. Mr. Munoz mitteilen. Klar wird das nicht persönlich bearbeitet, aber es wird auf jeden Fall zu Kenntnis genommen, und Deutschland hat so langsam in vielerlei Hinsicht einiges an Hausaufgaben betreffend Menschenrechtsverletzungen nachzuarbeiten. Und das IST meines Erachtens eine vorsätzliche und absolute Verletzung des Rechtes auf Bildung und eine adäquate Berufsausbildung durch Ausübung psychischer Gewalt.

LG
Emily
__________________
In der Erkenntnis, daß das Kind insbesondere im Geist des Friedens, der Würde, der Toleranz, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität erzogen werden sollte, achten die Vertragsstaaten die Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
Emily ist gerade online  
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Alt 14.03.2008, 22:42   #3
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.510
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Ab 15 Jahre dürfen Schüler bei der ARGE "vorgeladen" werden um abzuklären ob sie und wie lange sie noch zur Schule gehen, eine Schulbescheinigung reicht
Arania ist offline  
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Alt 15.03.2008, 00:12   #4
angel6364
Gast
 
Beiträge: n/a
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Eine Schulbescheinigung schicke ich aber per Post, da kann man doch nicht von "vorladen" sprechen. Das ist in meinen Augen etwas anderes.
Abi machen ist kein Teilzeitjob, bei dem man mal soeben Zeit hat, solche absolut zeitverschwendenden Idiotentermine wahrzunehmen.
Wozu sollte das gut sein?

"Ja, ich bins wirklich. Ja, ich bin dabei, mein Abitur zu machen. Nein, ich gehe nicht zu irgendeiner ZA, um meine Eltern über Wasser zu halten.
Ja, hier ist die Schulbescheinigung. Nein, sie ist nicht für die Zukunft, nur für jetzt - auch der Direktor hat keine Wahrsagekugel. ...bla..bla..bla"

Wenn so ein SB glaubt, das Abitur macht man mal so nebenbei in ein paar Stunden vormittags Schule absitzen, ist er ja noch dümmer, als ich eh schon immer vermutete.

Ich würde den Termin aus diesem Grund absagen. Unzumutbar, weil Vollzeit mit Abi beschäftigt.


Viele Grüße,
angel
 
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Alt 15.03.2008, 09:15   #5
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Benutzerbild von münchnerkindl
 
Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.237
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Noch eine Kopie des Ausbildungsvertrags beilegen. Dann gibts nix mehr was da mündlich geklärt werden müsste.
münchnerkindl ist offline  
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Alt 15.03.2008, 10:37   #6
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Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 416
Standard

Hi,

ähnlicher Versuch lief auch bei meiner Tochter, die auch ihr Abi machen will/wird. Schulbescheinigung hinschicken hat gereicht, wir wurden nicht weiter belästigt.

Gruß
Susann
Susann ist offline  
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Alt 15.03.2008, 17:23   #7
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.06.2007
Ort: Brandenburg
Beiträge: 12
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Wenn Dein Sohn nix von der Arge will würd ich da auch nicht hingehen. Reagieren brauch man auf solche Aufforderungen auch nicht meiner Meinung nach.
ohnec ist offline  
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Alt 15.03.2008, 21:32   #8
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 692
Standard

Zitat:
Zitat von ohnec Beitrag anzeigen
Wenn Dein Sohn nix von der Arge will würd ich da auch nicht hingehen. Reagieren brauch man auf solche Aufforderungen auch nicht meiner Meinung nach.
.... guter Vorschlag und zur Nachahmung geeignet
__________________
* Waldau: manchmal unbequem - aber fast immer nett *
waldau ist offline  
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