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| Tags: arbeitslosen, datenschutz, jaehrigen, minderjbruder |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.10.2007 Ort: Sachsen
Beiträge: 159
| Mein 16 Jähriger(Schüler) wurde Januar rückwirkend (Juli 07)aus der Zwangsbedarfsgemeinschaft des 24 Jährigen rausgenommen,weil er mit Halbwaisenrente+Kindergeld nicht bedürftigt ist. Gestern erhielt er von seinem "Arbeitgeber" (Schülerjob)einen ausgefüllte Verdienstbescheinigung (wurde dem Arbeitgeber von der Arge zugesendet- mit der Behauptung, dass der 16 Jährige Hartz 4 erhält) Ich finde es schon arg,dass sich die Arge über Personen (die nicht im Hartz 4 Bezug stehen)über Dritte persönliche Daten einholen können,ohne dass diese Person davon weiß.Zum Glück hat der Arbeitgeber diese Verdienstbescheinigung meinem Sohn gegeben und nicht an die Arge verschickt.Die Arge hat die Daten des 16 Jährigen,weil er im Haushalt des Antragstellers (24 jähriger Bruder)mit Elternteil lebt. Es gibt kein Gesetz welches eine Unterhaltspflicht zwischen Geschwistern vorsieht,somit keine Gesetzesgrundlage für eine Einkommensüberprüfung des 16 jährigen Schülers um die Bedürftigkeit des 24 jährigen Bruders überprüfen zu können.Wie soll ich als Erziehungsberechtigte auf so was reagieren? Datenschutz ? Die haben bestimmt auch noch Kontoabfragen usw. getätigt. Was mein 16 jähriger Sohn macht und hat geht denen nichts an. MfG Ramona |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.508
| Woher weiss die ARGE von dem Schülerjob wenn der 16jährige doch nicht mehr der BG angehört? |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.10.2007 Ort: Sachsen
Beiträge: 159
| Zitat:
MfG Ramona | |
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