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| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.03.2008
Beiträge: 27
| Hallo liebe Leute vom Elo-Forum! Ich komme mit einem Riesenproblem zu euch. Ich bin 23 und Schülerin eines Abendgymnasiums (wobei ich erst im Februar nächsten Jahres dafür BaföG beantragen kann) und ich muss so schnell wie möglich ausziehen. Warum? Wegen meines Vaters. Er ist Türke und Alkoholiker. Das bedeutet, dass ich als Tochter natürlich an der kurzen Leine gehalten werde (kein Führerschein, kaum Taschengeld) und täglich einen wirklich schlimmen Psychoterror über mich ergehen lassen muss. Wenn er sich abends mal wieder volllaufen lässt und nachts dann anfängt rumzuschreien ("Ich bring sie alle um!""Scheiß undankbare Kinder!"), dann ist an Schlaf natürlich nicht zu denken und ich habe noch nicht mal einen Schlüssel, um mein Zimmer abschließen zu können... Also machte ich mich auf die Suche nach einer Wohnung und wurde zufälligerweise durch meine Schwester auch fündig. Diese wird nämlich zum 1. Mai ebenfalls ausziehen und ich habe große Panik, allein zu Hause bei meinen Eltern zurückzubleiben. Außerdem muss ich ebenfalls auch zur gleichen Zeit mit ihr ausziehen, weil sie ein Auto hat und mich dann immer mit zur Schule nimmt (sie geht auch dorthin), sonst kann ich mir mein Abi abschminken... Es gibt eine freie Wohnung direkt über ihrer und die Vermieter sind sogar preislich noch weiter runtergegangen, als ich ihnen meinen finanziellen Status dargelegt habe (250€KM + ca. 80NK inkl. Heizung). Das ist meiner Meinung nach recht günstig (wohne im Kreis Paderborn/NRW) und auch später von meinem BaföG gut bezahlbar. Jetzt hatte ich vorgestern erst mit der für mich evtl. zuständigen Sachbearbeiterin in Büren (Zielort des Umzugs) und am nächsten Tag mit ihrem Vorgesetzten am Telefon gesprochen. Ich habe ihm kurz meine Situation geschildert und er fragte mich, ob irgendetwas wegen meines Vaters bei der Polizei oder beim Jugendamt vorläge, was ich verneinen musste. Er ist nicht körperlich gewalttätig und ich wollte meiner Mutter das alles auch ersparen, weil sie sich sonst wahrscheinlich umbringen würde, was ich dem SB auch erklärt habe. Also habe ich ihn gefragt, ob eine schriftliche Stellungnahme meiner Mutter ausreichen würde und er sagte mir, ich solle auf jeden Fall eine von mir und eine von meiner Mutter mitbringen, ob das ausreichend wäre, wäre jedoch fraglich. (Deren Stelle habe erst ein einziges Mal eine Ausnahme bei U25 gemacht, wo es um eine drohende Zwangsheirat ging...) Ich habe jetzt erstmal für Montag morgen 8.30uhr einen persönlichen Termin und mache mir wirklich Sorgen, dass ich das ALG2 nicht bewilligt bekomme. (Sorgen ist gut, eigentlich habe ich richtig nagende Existenzängste) Es wäre ja auch noch nicht mal für ein Jahr! Was meint ihr, habe ich reelle Chancen das durchzubekommen? Was sollte ich beachten? Ich hoffe ihr könnt mir helfen!! |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.507
| Nun es wird nicht einfach werden da Deine Eltern verpflichtet sind Dir Unterhalt zu zahlen wenn sie es finanziell können, das ist das erste, erst wenn alle anderen Leistungen ausgeschöpft sind tritt der Staat ein Und zum zweiten brauchst Du natürlich einen Nachweis das Du es nicht mehr zu Hause aushalten kannst und wenn Deine Mutter da nichts schriftliches abgeben möchte, bliebe nur noch Deine Schwester, wie alt ist sie denn? |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.03.2008
Beiträge: 27
| Danke für die schnelle Antwort! Also, zum Unterhalt: meine Eltern können mir keinen Unterhalt zahlen. Meine Mutter arbeitet zwar und mein Vater ist Rentner, aber sie haben sehr hohe Schulden (Hypotheken, Ratenzahlungen für Kredite etc.). Als ich damals mit 18 das erste Mal ausgezogen bin (nach Bielefeld gezogen) musste ich auch Sozialhilfe beantragen und das war aufgrund der finanziellen Lage meiner Eltern kein Problem. Meine Mutter will mir ja ein Schreiben verfassen, da hast du vielleicht was missverstanden Sie will nur nicht, dass Polizei oder Jugendamt eingeschaltet werden. Meine Schwester (32) wird auch noch eins schreiben, hat sie mir eben noch gesagt. Dann hab ich schonmal 3 Stellungnahmen. Der Typ vom Amt hat mir halt nur gesagt, dass das alles ja nicht von einem neutralen Dritten kommt und somit natürlich nicht so viel Aussagekraft hätte... Wäre ein offizieller "Rausschmiss" eine Möglichkeit? Geändert von sushi (09.03.2008 um 00:35 Uhr). |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.03.2008
Beiträge: 27
| Es tut mir wirklich leid, dass ich so drängele, aber ich habe den Termin ja schon morgen und frage mich, ob mir wirklich niemand helfen bzw. Tips geben könnte... |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.507
| Bis morgen wirst Du wahrscheinlich auch keine Beurteilung von neutraler Stelle- Jugendamt z.B.- bekommen, da müssen dann die schriftlichen Erklärungen von Deiner Mutter und Schwester reichen,. wie die ARGE dann entscheiden wird, kann man jetzt nicht vorraussagen |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.03.2008
Beiträge: 27
| Hmm... Ich hoffe wirklich dass das mir den Stellungnahmen so klappen wird, da ich das Jugendamt und die Polizei aus der ganzen Sache raushalten will. (Aber auch bei der besagten Zwangsheirat, die der nette Herr erwähnte, könnte man ja auch keine neutrale Beurteilung Dritter verlangen. Das hat er mir auch so gesagt.) Aber trotzdem vielen lieben Dank für deine Antworten Arania! Anscheinend ist mein Fall für dieses Forum doch recht speziell... |
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| | #7 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Wieso hast du soviel Angst vor dem Jugendamt oder der Polizei? Ich denke das Jugendamt oder die Polizei können dir am ehesten helfen von Ihm weg zukommen. |
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| | #8 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Polizei sagt: Solange nichts passiert ist sind wir machtlos, und Jugendamt...auch da hab ich meine Erfahrungen! | |
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Kann den Deine Mutter nicht unmißverständlich in ihrem Schreiben formulieren? So ähnlich: ...zum soundsovielten hat meine Tochter die elterliche Wohnung definitiv zu verlassen, ob mit oder ohne Wohnung... Begründen kann sie das ja mit dem Theater, daß der Vater macht, und daß sie das nicht mehr aushält. Damit müsste das Amt, um Obdachlosigkeit zu vermeiden, eigentlich nach gesundem Menschenverstand einlenken. Ich weiss, daß gesunder Menschenverstand bei Argen wohl kaum zu finden ist, aber mir fällt nichts besseres ein. Viele Grüße, angel |
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| | #10 | ||
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.03.2008
Beiträge: 27
| Zitat:
Zitat:
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.237
| Hi, hol Dir ein Attest von einem Psychiater daß aus Gründen deiner psychischen Gesundheit Dein Auszug dort notwendig ist. Grüssle, Petra |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.507
| Ach Petra, wirklich es ist doch kein Allheilmittel zum Psychiater zu gehen, ausserdem gibt es da Wartezeiten, zumal auch wirklich nicht jeder als psychisch krank gelten möchte |
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| | #13 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.03.2008
Beiträge: 27
| So, habe heute ja den Termin gehabt (habe die ganze Nacht auch kein Auge zugetan und war dementsprechend auch noch voll durch den Wind). Wie's der Zufall so wollte, bin ich jetzt auch wirklich rausgeschmissen worden, so dass eine echte Dringlichkeit bestand. Ich also dorthin gefahren (mit meiner Schwester), beim netten Herrn ins Büro und los ging's. Ich habe ihm die Stellungnahmen vorgelegt, die er sich durchgelesen hat und mir nebenbei einige Fragen stellte, auch ob das mit der möglichen Wohnung noch aktuell sei. Ich habe ihm alles bestätigt und ihm die Auskünfte gegeben, die er brauchte. (Ich war ultranervös, denn ich hatte solch eine Panik vor diesem Gespräch!) Daraufhin gab er mir einen "Vorantrag" den ich direkt an Ort und Stelle ausfüllte (Vorabinformationen) und nach kurzer Durchsicht meinte er, dass er mir eine Mietbescheinigung mitgeben würde und ich die Wohnung (die immernoch über dem Regelsatz liegt...) sofort mieten könne und ich rückwirkend zu heute ALGII bekommen würde! Ich war so geschockt und erleichtert, dass ich wirklich in Tränen ausgebrochen bin!! Einen solch hilfsbereiten und kompetenten (!!!) SB hatte ich noch NIE! Jetzt muss ich nur noch den kompletten Antrag ausfüllen (reine Formsache) und ich bin endlich hier weg! Das ging alles so reibungslos dass ich das Ganze immer noch nicht so ganz realisiert habe und auch glauben kann! ...und zu dem Psychiater-Vorschlag: der netter Herr fragte mich, ob mein Hausarzt mir attestieren würde, ob meine Migräne vom Stress zu Hause herrühre, was dieser natürlich tun wird. Also nix mit Psychiater, klappte in meinem Fall auch so. Ich bin so glücklich!! |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.507
| Na prima |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.852
| Find' ich auch toll! Nur bitte: Erst den Piccolo öffnen, wenn Du wirklich den Bewilligungsbescheid über die Leistungen in Händen hältst und die Übernahme der Wohnkosten "abgestempelt" ist, ok? Mündlich ist mündlich und schriftlich ist ... das einzig Wahre!
__________________ LG biddy |
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| | #16 | |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.03.2008
Beiträge: 27
| Zitat:
![]() Dafür hab ich hier schon zu viele Stories gelesen, um da vollkommen unbedarft ranzugehen! Muss ich eigentlich den Antrag auf Erstausstattung MIT dem normalen Antrag abgeben oder erst wenn alles andere durch ist? Ich werde ja innerhalb der nächsten Tage diese Wohnung hoffentlich beziehen, und mit nur 3 Regalen und einem Couchtisch dürfte sich das etwas schwierig gestalten... | |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.852
| Ich an Deiner Stelle würde den Erstausstattungsantrag gleich mit abgeben... wenn Du die Stories hier kennst, wie Du schreibst, weißt du ja auch: Gut Ding will Weile haben... Weile... Weile... Weile... Weile...
__________________ LG biddy |
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| | #18 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.03.2008
Beiträge: 27
| Reicht eine komplette Auflistung der benötigten Dinge oder muss ich ein Antragsschreiben aufsetzen? |
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.852
| So in etwa: "Hiermit beantrage ich Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten nach § 23 SGB II. Ich benötige: - - - ... " ... und dann listest Du auf, was Du halt so brauchst. Kannst auch mal die Suchfunktion benutzen, einige Listen wurden hier schon erstellt gemeinsam mit anderen Usern.
__________________ LG biddy |
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