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| Tags: 18j, ohne, unterschrift |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.11.2007 Ort: BERLIN
Beiträge: 59
| Ich habe gerade rausgefunden dass Ich, als minderjährige , eingeschränkt geschäftsfähige Person, keine Eingliederungsvereinbarung unteschreiben hätte dürfen. Ohne die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters ist diese somit ungültig. Hier ein Ausschnitt: ''Als Vertrag erfordert die Eingliederungsvereinbarung die im Rechtssinne freiwillige Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen unbeschränkt geschäftsfähiger Personen (Stark in Estelmann § 15 Rz. 70); bei Hilfebedürftigen mit erkennbaren Suchtproblemen darf zum Abschlusszeitpunkt die Geschäftsfähigkeit nicht suchtstoffbedingt ausgeschlossen sein. Die sozialrechtliche Handlungsfähigkeit auch Minderjähriger nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 SGB X i.V.m. § 36 Abs. 1 SGB I, soweit es die Beantragung oder Entgegennahme von Sozialleistungen angeht, erstreckt sich nicht auf den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung (offengelassen SG Aachen 16.6.2005 - S 21AS4/05ER); § 113 BGB ist nicht (analog) anwendbar. Dass nach § 15 Abs. 1SGB II mit jedem und damit auch dem minderjährigen Hilfebedürftigen eine Eingliederungsvereinbarung zu schließen ist, ist keine konkludente, i. S. d. § 37 SGB I von § 36 SGB I abweichende Regelung (s. a. Knoblauch/Hubner NDV 2005, 277, 280; Berlit Sozialrecht Aktuell 2006, 41, 46). Unwirksam ist auch eine Willenserklärung, die ein suchtabhängiger Hilfebedürftiger im Zustand der Geschäftsunfähigkeit geschlossen hat. Die Eingliederungsvereinbarung ist schriftlich, regelmäßig auf einer einheitlichen Vertragsurkunde (BVerwG 29.4.1998 - 11 C 6.97 - E 106, 345), zu schließen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam und können auch keine vertragsunabhängige Zusicherung (§ 34 SGB X) bewirken. In Extremfällen ist denkbar, dass fehlerhafte oder irreführende Erläuterungen zum Bedeutungsgehalt der schriftlich fixierten Eingliederungsvereinbarung eine Irrtumsanfechtung nach § 119 BGB rechtfertigen.'' Habe Ich das richtig verstanden?? |
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| | #2 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.950
| 'Sollen Deine Eltern die EGV für ungültig erklären, da keine Unterschrift der erziehungsberechtigten vorlag. So einfach geht das. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.11.2007 Ort: BERLIN
Beiträge: 59
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