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| Tags: azubi, brauche, info, wenig, werdender |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 4
| Hallo an alle! ich habe hier schon im forum einiges gelesen und vieles an info für meinen fall gefunden aber irgendwie ist es doch nicht so das wahre. ich beginne eine ausbildung und wollte mich im vorraus über alles informieren, da man eventuelle änderungen rechtzeitig beatragen muss. ich wäre froh wenn mir einige von euch einbisschen mit info helfen könnten. also zu mir/zu unserer BG ... auch wenn nicht unbedingt alle daten relevant sind schreibe ich diese auf um sich ein bild von allem zu machen: ich bin 19 und besuche eine schule. werde zum 1.8 diesen jahres eine ausbildung (ca 25 km entfernt;1h 20min mit öV) anfangen und ca. 510 netto bekommen. ich lebe mit meinen eltern, die hartz4 empfangen, und meinen 2 geschwistern in einer 4-zimmer wohnung (warm ca 760) zusammen. mein bruder ist 15 und meine schwester zieht im august aus da sie heiratet. nun möchte ich wissen - wie hoch der anteil ist, den ich in unsere BG einbringen würde - was ich tun soll/kann . evtl wg oder bei eltern bleiben - wenn ich bei eltern bleiben soll, was ich alles beatragen und tun soll und sonst für mich relevante Information. ich bedanke mich schonmal im vorraus |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.509
| Wenn Du bei Deinen Eltern wohnst und die Hartz IV bekommen stellen sie ja bereits alle Anträge und Du wirst in der BG geführt, Du solltest mal schauen ob Du mit Deinem Einkommen da herauskommen kannst, da wird Dir sicher jemand weiterhelfen können, schau mal in den U25 Bereich: Kinder aus der BG |
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| | #3 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
........................ an den Fragesteller: Was hast du an monatlichem Bedarf: Regelsatz + der Mietanteil, der bei dir im Bescheid steht? Kannst auch die Beiträge von mir in U 25 lesen, da erfährst du auch alles Wissenswerte zu: Kinder mit ausreichend eigenem Einkommen, ich helf dir aber auch gern weiter, wenn du Hilfe brauchst... | |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 4
| erstmal danke dafür also ich habe gerade passend eine sogenannte "Horizontalübersicht" der Bedarfsanteile meiner Familie. Für mich entnehme ich folgendes: mein "Gesamtbedarf BA(BA=wahrsch. Bedarfsanteile)": 278,00 (wäre das ALGII) + "Gesamtbedarf KT(KT=Kommunaler Träger)": 151,60 ( an der seite steht summe anteile Grundmiete 141,00 + summe anteile Heizkosten 10,60) = ergeben eine Gesamtbedarfssumme von 429,60 also ist das dann richtig, da ich ca 510 netto verdienen werde, dass es sinn macht aus der bg meinr eltern raus zu gehen? wenn ich das nicht machen sollte, wieviel würden sie mir von meinem geld ungefähr wegnehmen? (brauche das um das auch meinen freunden klarzumachen) ![]() außerdem habe ich vorher gelesen dass es von vorteil wäre das kindergeld auf ein seperates konto/konto von den kindern anzurechnen, aber den eigentlichen vorteil davon würde ich gerne wissen. ich glaube ludwigsburg hat davon berichtet?! (p.s das forum ist echt toll und man fühlt sich gleich ein wenig sicherer wenn man wieder zu den arges gehen muss. zum teil passt hier der spruch gut zu: wissen ist macht danke im vorraus |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Grundsätzlich sind ja deine Eltern dir unterhaltspflichtig. In deinem Fall bezieht sich das erstmal nur auf das Kindergeld. Da stellt man bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes (damit es dann auf dein Konto geht). Und dann darf das Kindergeld bei deinen Eltern nicht mehr als Einkommen durch die ARGE angerechnet werden. Mario Nette |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.237
| Könntest Du nicht von dem Lehrgeld und dem Kindergeld zusammen eine Bude die näher an der Ausbildungsstelle liegt nehmen? |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 4
| also das mit dem kindergeld werde ich wohl demnächst machen. das mit dem umziehen ist so ne sache denn wenn ich umziehen sollte müssten es meine eltern auch denn meine schwester heiratet im august und ich würde dann abhauen. eine 4 zimmer wohnung für eine 3köpfige familie (mein bruder bleibt) geht ja nicht. sie müssten dann aus unserer tollen wohnung raus. im prinzip will ich dies alles genau deswegen wissen. ich möchte mein azubi gehalt gern ein wenig sparen und dies nicht den ARGErn geben nur weil meine eltern hartz4 empfänger sind. viel wird mir ja wohl nicht bleiben wenn ich in eine eigene wohnung ziehe (oder evtl eine wg), naja und meine eltern müssten dann halt auch ausziehen. wie ists noch mit den anderen fragen? siehe vorheriger beitrag |
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| | #8 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #9 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ist auch gar nicht nötig: einfach das Kindergeld insgesamt auf das Konto des Kindes überweisen lassen: Änderung der Bankverbindung heißt das dann | |
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| | #10 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 4
| ok langsam kommt ein wenig struktur rein! also ich soll dann aus der BG meiner eltern raus wenn ich meine ausbildung angefangen habe. naja vorher geht ja net denn ich hätt ja nicht genug einkommen. soll ich das dann beatragen wenn ich die ausbilgung am 1.8 angefangen habe oder sollte ich das schon vorher beantragen? kindergeld: wenn ich das geld also nicht abzweigen kann, sondern einfach nur die bankverbindung ändern kann bzw, wie ich das verstanden habe, das geld sogar mir von meinen eltern geben könnte, hat dann jemand vorteile davon? (ich denke da an die berechnung) könntet ihr mir noch sagen wie und wann ich den austritt aus der BG beatragen sollte, den eigenen antrag stellen sollte und ob ich da etwas beachten soll? Geändert von kafos (06.03.2008 um 16:41 Uhr). |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Zitat:
Dass du raus bist aus der BG, das teilen deine Eltern dem Amt mit. Am besten, du machst das im gleichen Schreiben auch und ihr unterschreibt gemeinsam. Mario Nette | |
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| | #13 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Wenn er am ersten August anfängt, sollte er vorab versuchen mit dem Betrieb zu reden, ob es möglich ist, daß man ihm bescheinigt, daß das erste Geld erst im folgenden Monat, also im September, auf seinem Konto sein wird...wen das Geld erst im September eingeht muß das ALG II für August nicht zurück gezahlt werden, das ist wichtig, da er sonst einen Monat OHNE Geld dasteht... | |
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| | #14 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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