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U 25

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Alt 05.03.2008, 00:11   #1
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Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 4
Standard brauche ein wenig info , werdender azubi

Hallo an alle!
ich habe hier schon im forum einiges gelesen und vieles an info für meinen fall gefunden aber irgendwie ist es doch nicht so das wahre. ich beginne eine ausbildung und wollte mich im vorraus über alles informieren, da man eventuelle änderungen rechtzeitig beatragen muss.
ich wäre froh wenn mir einige von euch einbisschen mit info helfen könnten. also zu mir/zu unserer BG ... auch wenn nicht unbedingt alle daten relevant sind schreibe ich diese auf um sich ein bild von allem zu machen:

ich bin 19 und besuche eine schule. werde zum 1.8 diesen jahres eine ausbildung (ca 25 km entfernt;1h 20min mit öV) anfangen und ca. 510 netto bekommen.
ich lebe mit meinen eltern, die hartz4 empfangen, und meinen 2 geschwistern in einer 4-zimmer wohnung (warm ca 760) zusammen. mein bruder ist 15 und meine schwester zieht im august aus da sie heiratet.

nun möchte ich wissen
- wie hoch der anteil ist, den ich in unsere BG einbringen würde
- was ich tun soll/kann . evtl wg oder bei eltern bleiben
- wenn ich bei eltern bleiben soll, was ich alles beatragen und tun soll
und sonst für mich relevante Information.

ich bedanke mich schonmal im vorraus
kafos ist offline  
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Alt 05.03.2008, 12:57   #2
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.509
Standard

Wenn Du bei Deinen Eltern wohnst und die Hartz IV bekommen stellen sie ja bereits alle Anträge und Du wirst in der BG geführt, Du solltest mal schauen ob Du mit Deinem Einkommen da herauskommen kannst, da wird Dir sicher jemand weiterhelfen können, schau mal in den U25 Bereich: Kinder aus der BG
Arania ist gerade online  
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Alt 05.03.2008, 14:19   #3
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Du solltest mal schauen ob Du mit Deinem Einkommen da herauskommen kannst, da wird Dir sicher jemand weiterhelfen können, schau mal in den U25 Bereich: Kinder aus der BG
Ja, er sollte aus der BG raus...ich laß dieses Topic in U 25 verschieben, dann kann man hier weiter schreiben.

........................
an den Fragesteller:
Was hast du an monatlichem Bedarf: Regelsatz + der Mietanteil, der bei dir im Bescheid steht?

Kannst auch die Beiträge von mir in U 25 lesen, da erfährst du auch alles Wissenswerte zu: Kinder mit ausreichend eigenem Einkommen, ich helf dir aber auch gern weiter, wenn du Hilfe brauchst...
 
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Alt 05.03.2008, 19:10   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 4
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erstmal danke dafür
also ich habe gerade passend eine sogenannte "Horizontalübersicht" der Bedarfsanteile meiner Familie. Für mich entnehme ich folgendes:
mein
"Gesamtbedarf BA(BA=wahrsch. Bedarfsanteile)": 278,00
(wäre das ALGII)
+ "Gesamtbedarf KT(KT=Kommunaler Träger)": 151,60
( an der seite steht summe anteile Grundmiete 141,00 + summe anteile Heizkosten 10,60)
= ergeben eine Gesamtbedarfssumme von 429,60

also ist das dann richtig, da ich ca 510 netto verdienen werde, dass es sinn macht aus der bg meinr eltern raus zu gehen?
wenn ich das nicht machen sollte, wieviel würden sie mir von meinem geld ungefähr wegnehmen? (brauche das um das auch meinen freunden klarzumachen)

außerdem habe ich vorher gelesen dass es von vorteil wäre das kindergeld auf ein seperates konto/konto von den kindern anzurechnen, aber den eigentlichen vorteil davon würde ich gerne wissen.
ich glaube ludwigsburg hat davon berichtet?!

(p.s das forum ist echt toll und man fühlt sich gleich ein wenig sicherer wenn man wieder zu den arges gehen muss.
zum teil passt hier der spruch gut zu: wissen ist macht)

danke im vorraus
kafos ist offline  
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Alt 05.03.2008, 19:44   #5
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
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Grundsätzlich sind ja deine Eltern dir unterhaltspflichtig. In deinem Fall bezieht sich das erstmal nur auf das Kindergeld. Da stellt man bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes (damit es dann auf dein Konto geht). Und dann darf das Kindergeld bei deinen Eltern nicht mehr als Einkommen durch die ARGE angerechnet werden.

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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Alt 05.03.2008, 21:32   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von münchnerkindl
 
Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.237
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Könntest Du nicht von dem Lehrgeld und dem Kindergeld zusammen eine Bude die näher an der Ausbildungsstelle liegt nehmen?
münchnerkindl ist offline  
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Alt 05.03.2008, 22:15   #7
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 4
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also das mit dem kindergeld werde ich wohl demnächst machen. das mit dem umziehen ist so ne sache denn wenn ich umziehen sollte müssten es meine eltern auch denn meine schwester heiratet im august und ich würde dann abhauen. eine 4 zimmer wohnung für eine 3köpfige familie (mein bruder bleibt) geht ja nicht. sie müssten dann aus unserer tollen wohnung raus.

im prinzip will ich dies alles genau deswegen wissen. ich möchte mein azubi gehalt gern ein wenig sparen und dies nicht den ARGErn geben nur weil meine eltern hartz4 empfänger sind.
viel wird mir ja wohl nicht bleiben wenn ich in eine eigene wohnung ziehe (oder evtl eine wg), naja und meine eltern müssten dann halt auch ausziehen.

wie ists noch mit den anderen fragen? siehe vorheriger beitrag
kafos ist offline  
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Alt 06.03.2008, 07:13   #8
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von kafos Beitrag anzeigen
also das mit dem kindergeld werde ich wohl demnächst machen.

Kann ich dir nur raten...aber warum demnächst, warum nicht gleich in Angriff nehmen?

das mit dem umziehen ist so ne sache

ist auch absolut unnötig...

denn wenn ich umziehen sollte müssten es meine eltern auch denn meine schwester heiratet im august und ich würde dann abhauen. eine 4 zimmer wohnung für eine 3köpfige familie (mein bruder bleibt) geht ja nicht. sie müssten dann aus unserer tollen wohnung raus.

richtig
ich möchte mein azubi gehalt gern ein wenig sparen

sparen geht wohl nicht - aber wenigstens für dich ausgeben sollte möglich sein...

und dies nicht den ARGErn geben nur weil meine eltern hartz4 empfänger sind.

eben

wie ists noch mit den anderen fragen? siehe vorheriger beitrag
Ich mach mich noch dran... :-)
 
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Alt 06.03.2008, 07:17   #9
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Mario Nette Beitrag anzeigen
Grundsätzlich sind ja deine Eltern dir unterhaltspflichtig. In deinem Fall bezieht sich das erstmal nur auf das Kindergeld. Da stellt man bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes (damit es dann auf dein Konto geht). Und dann darf das Kindergeld bei deinen Eltern nicht mehr als Einkommen durch die ARGE angerechnet werden.

Mario Nette
Abzweigung ist meist nicht möglich, solange das Kind zu Hause lebt.
Ist auch gar nicht nötig: einfach das Kindergeld insgesamt auf das Konto des Kindes überweisen lassen: Änderung der Bankverbindung heißt das dann
 
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Alt 06.03.2008, 07:30   #10
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von kafos Beitrag anzeigen
erstmal danke dafür
also ich habe gerade passend eine sogenannte "Horizontalübersicht" der Bedarfsanteile meiner Familie. Für mich entnehme ich folgendes:
mein
"Gesamtbedarf BA(BA=wahrsch. Bedarfsanteile)": 278,00
(wäre das ALGII)
+ "Gesamtbedarf KT(KT=Kommunaler Träger)": 151,60
( an der seite steht summe anteile Grundmiete 141,00 + summe anteile Heizkosten 10,60)
= ergeben eine Gesamtbedarfssumme von 429,60

Und du hast noch einen Freibetrag, wenn du selbst verdienst... 90 - 100 €.

Und deine Eltern als Wohnungsinhaber können für dich einen Wohngeldantrag beim Wohnungsamt stellen... das Wohngeld darf nicht angerechnet werden!

also ist das dann richtig, da ich ca 510 netto verdienen werde, dass es sinn macht aus der bg meinr eltern raus zu gehen?

natürlich... du brauchst dich dann nicht mehr gängeln lassen, keine Geschenke mehr angeben usw


wenn ich das nicht machen sollte, wieviel würden sie mir von meinem geld ungefähr wegnehmen? (brauche das um das auch meinen freunden klarzumachen)

Dir würde das Wohngeld fehlen, alles über deinem Bedarf würde vom Kindergeld auf den Rest der BG verteilt, Nebenverdienste und jedes Sonstige Einkommen, Geschenke usw würden dir "weggenommen" usw...


außerdem habe ich vorher gelesen dass es von vorteil wäre das kindergeld auf ein seperates konto/konto von den kindern anzurechnen, aber den eigentlichen vorteil davon würde ich gerne wissen.
ich glaube ludwigsburg hat davon berichtet?!

Kindergeld wird dem gezahlt, bei dem das Kind lebt.. ist dessen Einkommen und wird ihm angerechnet.
Kindergeld ist nach SGB II aber Einkommen des Kindes, soweit es das zum eigenen Bedarf benötigt.
... bekommst du das Kindergeld aber als Unterhalt von deinen Eltern direkt (denn sie sind dir ja unterhaltsverpflichtet) über die Kindergeldkasse auf dein Knto, steht es deinen Eltern ja nicht zu Verfügung...

(p.s das forum ist echt toll und man fühlt sich gleich ein wenig sicherer wenn man wieder zu den arges gehen muss.
zum teil passt hier der spruch gut zu: wissen ist macht)
gut erkannt
 
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Alt 06.03.2008, 16:35   #11
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Beiträge: 4
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ok langsam kommt ein wenig struktur rein!


also ich soll dann aus der BG meiner eltern raus wenn ich meine ausbildung angefangen habe. naja vorher geht ja net denn ich hätt ja nicht genug einkommen.
soll ich das dann beatragen wenn ich die ausbilgung am 1.8 angefangen habe oder sollte ich das schon vorher beantragen?

kindergeld: wenn ich das geld also nicht abzweigen kann, sondern einfach nur die bankverbindung ändern kann bzw, wie ich das verstanden habe, das geld sogar mir von meinen eltern geben könnte, hat dann jemand vorteile davon? (ich denke da an die berechnung)

könntet ihr mir noch sagen wie und wann ich den austritt aus der BG beatragen sollte, den eigenen antrag stellen sollte und ob ich da etwas beachten soll?

Geändert von kafos (06.03.2008 um 16:41 Uhr).
kafos ist offline  
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Alt 06.03.2008, 17:05   #12
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Beiträge: 4.426
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Zitat:
Zitat von kafos Beitrag anzeigen
ok langsam kommt ein wenig struktur rein!


also ich soll dann aus der BG meiner eltern raus wenn ich meine ausbildung angefangen habe. naja vorher geht ja net denn ich hätt ja nicht genug einkommen.
soll ich das dann beatragen wenn ich die ausbilgung am 1.8 angefangen habe oder sollte ich das schon vorher beantragen?

kindergeld: wenn ich das geld also nicht abzweigen kann, sondern einfach nur die bankverbindung ändern kann bzw, wie ich das verstanden habe, das geld sogar mir von meinen eltern geben könnte, hat dann jemand vorteile davon? (ich denke da an die berechnung)

könntet ihr mir noch sagen wie und wann ich den austritt aus der BG beatragen sollte, den eigenen antrag stellen sollte und ob ich da etwas beachten soll?
Wenn du weißt, dass du die Ausbildung zum Termin X anfängst und zu dem Termin auch deine Kohle kriegst, dann geht die Meldung über den Austritt natürlich schon vorher ans Amt, damit die genug Zeit haben, zu reagieren. @Ludwigsburg: Wie ist das hier mit dem Zuflussprinzip?

Dass du raus bist aus der BG, das teilen deine Eltern dem Amt mit. Am besten, du machst das im gleichen Schreiben auch und ihr unterschreibt gemeinsam.

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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Alt 06.03.2008, 17:28   #13
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Zitat:
Zitat von Mario Nette Beitrag anzeigen
Wenn du weißt, dass du die Ausbildung zum Termin X anfängst und zu dem Termin auch deine Kohle kriegst, dann geht die Meldung über den Austritt natürlich schon vorher ans Amt, damit die genug Zeit haben, zu reagieren. @Ludwigsburg: Wie ist das hier mit dem Zuflussprinzip?

Dass du raus bist aus der BG, das teilen deine Eltern dem Amt mit. Am besten, du machst das im gleichen Schreiben auch und ihr unterschreibt gemeinsam.

Mario Nette
Zuflussprinzip, ja dazu wollt ich grad was schreiben :-)

Wenn er am ersten August anfängt, sollte er vorab versuchen mit dem Betrieb zu reden, ob es möglich ist, daß man ihm bescheinigt, daß das erste Geld erst im folgenden Monat, also im September, auf seinem Konto sein wird...wen das Geld erst im September eingeht muß das ALG II für August nicht zurück gezahlt werden, das ist wichtig, da er sonst einen Monat OHNE Geld dasteht...
 
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Alt 06.03.2008, 17:34   #14
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von kafos Beitrag anzeigen

soll ich das dann beatragen wenn ich die ausbilgung am 1.8 angefangen habe oder sollte ich das schon vorher beantragen?

Vorher

Wann müssen deine Eltern denn den nächsten Fortzahlungsantrag abgeben?

kindergeld: wenn ich das geld also nicht abzweigen kann, sondern einfach nur die bankverbindung ändern kann bzw, wie ich das verstanden habe,

richtig - das muß der tun, der es erhält, wahrscheinlich deine Mutter

das geld sogar mir von meinen eltern geben könnte, hat dann jemand vorteile davon? (ich denke da an die berechnung)

Wenn du das Kindergeld erhältst, kann das Amt nichts bei den Eltern anrechnen, es steht dann dir zur verfügung

könntet ihr mir noch sagen wie und wann ich den austritt aus der BG beatragen sollte,

zuerst beantragst du mal, daß du dich selbst vertrittst, nicht mehr von deinen Eltern vertreten werden willst
Falls die Probleme machen, meld dich wieder hier im Topic

den eigenen antrag stellen sollte und ob ich da etwas beachten soll?
Erstmal Kindergeld ändern, dann selbst vertreten, wann du den Austritt beantragen solltest: beim Fortzahlungsantrag vorher z.B., auf jeden Fall früh genug.. die haben ein halbes Jahr Zeit zur Bearbeitung...und am 01.08. auf jeden Fall Wohngeldantrag stellen, besser aber auch noch früher zum 01.08.
 
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