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| Tags: ablehnung, auszahlung, direkten, einspruch, gegen, kind, kindergeldes |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.01.2008
Beiträge: 1
| Hallo, ich bin volljährig und in der Ausbildung. Ich bin nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern. Meine Eltern und ich wohnen mietfrei bei meinem Großvater. Das Kindergeld wird ihnen auf Hartz4 angerechnet. Aus diesem Grund haben wir den Antrag gestellt, dass das Kindergeld direkt auf mein Konto überwiesen wird, Dieser Antrag wurde abgelehnt. Ich wollte beim Einspruch argumentieren, dass ich nicht bei meinen Eltern wohne, sondern bei meinem Großvater. Reicht das aus oder muss ich mit Paragraphen argumentieren? Ich hoffe, dass uns jemand weiterhelfen kann. Mit freundlichen Grüßen Stephan |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.07.2007 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 836
| Hi und willkommen im Forum, es ist so, dass du selbst den Antrag bei der Familienkasse stellen kannst, das Kindergeld an dich auszuzahlen. Bis zum Ende deiner Ausbildung sind deine Eltern unterhaltsverpflichtet für dich, was aber in deinem Fall eben nicht so ist, weil sie mangels Leistungsfähigkeit (Alg-2 Bezug) dieser Verpflichtung nicht nachkommen können (§ 74 Abs. 1 S 3 EStG). Es ist dabei unerheblich, ob du bei deinen Eltern oder deinem Großvater wohnst. Interessieren würde es, mit welcher Begründung der Antrag von der Familienkasse abgelehnt wurde. Grüße - Emma |
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