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U 25

Kindergeld-Einkommen des minderjährigen Kindes oder der Eltern; in Forum: Information; Kann mir jemand folgendes erklären? Wenn bezüglich des Kindergeldgesetzes Kindergeld der minderjährigen Kinder Einkommen der Eltern ist. Warum steht es dann im Bescheid als Einkommen des Kindes? Wollte man damit ...
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Alt 08.01.2008, 18:28   #1
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Standard Kindergeld-Einkommen des minderjährigen Kindes oder der Eltern

Kann mir jemand folgendes erklären?

Wenn bezüglich des Kindergeldgesetzes Kindergeld der minderjährigen Kinder Einkommen der Eltern ist. Warum steht es dann im Bescheid als Einkommen des Kindes?
Wollte man damit die 30-Euro-Versicherungspauschale sparen?
__________________
lg andine

Geändert von andine (09.01.2008 um 09:24 Uhr). Grund: Nachtrag
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Alt 08.01.2008, 20:40   #2
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Zitat:
Zitat von andine Beitrag anzeigen
Kann mir jemand folgendes erklären?

Wenn bezüglich des Kindergeldgesetzes Kindergeld der minderjährigen Kinder Einkommen der Eltern ist. Warum steht es dann im Bescheid als Einkommen des Kindes?
Hallo,


die nicht für alle verbindlichen Durchführungshinweise zu § 11 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes :

Kindergeld, ab Randziffer (11.43) :http://tinyurl.com/fyvl3

Kindergeld (sowohl nach dem BKGG als auch nach dem EStG) für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder ist dem Kind als Einkommen zuzuordnen, soweit es für die Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt wird. Wird für mehr als drei Kinder Kindergeld gewährt, ist das gesamte Kindergeld gleichmäßig auf alle Kinder aufzuteilen. Ein eventuell den Bedarf des Kindes übersteigender Betrag (z. B. durch das Zusammentreffen mit Unterhaltsleistungen und/oder weiterem eigenen Einkommen) ist dem Kindergeldberechtigten als Einkommen zuzuordnen.



Die Durchführungshinweise sind für die Arbeitsagentur verbindlich, für die Argen und Optionskommunen Handlungsempfehlungen. Sie sind kein Gesetz.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect.
lopo ist offline  
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Alt 08.01.2008, 21:54   #3
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Danke :-)
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lg andine
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Alt 08.01.2008, 22:35   #4
angel6364
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Diese Durchführungsbestimmung geht aber wie selbstredend davon aus, daß die Arge ein Recht hätte, Kindern die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, also keinerlei Leistungen der Arge erhalten, auf unterstes, uns allen bekanntes Bedarfsniveau gepresst werden dürften.
Das ist in meinen Augen Sippenhaft.


"Deine Eltern sind arbeitslos/geringverdienend?
Du hast mit Unterhalt und Kindergeld ein halbwegs ausreichendes Einkommen?
Nein, mein Kind. Für Kinder armer Eltern gibt es kein Kindergeld.
Du musst es für Deine Eltern ausgeben, wir kürzen ihr Geld um den Betrag, indem wir es in diesem Fall einfach als Einkommen der Eltern ansehen.

Natürlich müssten wir es nun eigentlich umbenennen, denn Kindergeld gibt es ja für Euch nicht.
Entweder Ihr habt kein zusätzliches Einkommen, dann müsste es Argegeld heissen, denn wir, die Arge, zieht es Euch vom lächerlichen Regelsatz ab. Oder Ihr habt zusätzliches Einkommen, dann müsste es Elterngeld heissen, denn wir ziehen es Euren Eltern ab.

Aber, armes Kind, Du musst verstehen: das können wir schlecht machen, denn wenn dies Kind einen anderen Namen bekommt, könnte ja die Öffentlichkeit auf klitzekleine Unregelmäßigkeiten/Ungerechtigkeiten stossen! Am Ende begreift sie noch, daß Reiche mehr vom Staat bekommen als Arme!
Nicht wahr, armes Kind, das siehst Du schon ein? Dein Hungern ist ein Beitrag für die Gesellschaft, wir brauchen Dich bitterarm! Dringend! Wer sollte sonst ungebildet und gefügsam, erpressbar und dumm die Sklavenjobs erledigen, wenn Du älter wirst? Wer sollte die Hungerlöhne akzeptieren, die doch so dringend nötig sind, damit wir immer mehr bekommen können?"


Auszug aus meinem Widerspruchsschreiben diesbezüglich vom 25.10.07 (meine Tochter kommt mit Unterhalt und Kindergeld über ihren "Bedarf"):
"...Das Kindergeld kann nicht übertragen werden, weil:

1. Da mein Kind kein BG-Mitglied ist, wird es nach SGBII behandelt wie ein Allein Stehender mit Einkommen. Es muss der doppelte Regelsatz zur Freibetragsberechnung herangezogen werden und damit bleibt nichts mehr zu übertragen übrig:

Zitat:
Bei der in § 9 Abs 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zu Grunde liegenden Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte an mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige Leistungen erbringen, sind die um die Absetzbeträge nach § 11 Abs 2 des Zweiten Buches bereinigten Einnahmen in der Regel nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie einen Freibetrag in Höhe des doppelten Satzes der nach § 20 Abs 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch maßgebenden Regelleistung zuzüglich der anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie darüber hinausgehend 50 % der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen nicht überschreiten. § 11 Abs 1 und 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend".

2. Da mein Kind kein BG-Mitglied ist, kann auch nicht der verminderte Regelsatz von 60% zur Berechnung herangezogen werden, sondern der Eckregelsatz von 100%, damit bleibt nichts mehr zu übertragen übrig:

Zitat:
§ 20 SGB II kennt dagegen nur Alleinstehende oder Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft. Die Abstufungen des § 20 Abs 3 SGB II gelten nur für die Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft... Folglich bestimmt die Regelung in § 7 Abs 3 SGB II auch, wer "allein stehend" iS des § 20 Abs 2 SGB II ist. Allein stehend ist jeder, der nicht Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft im Rechtssinne ist (ebenso Behrend, aaO; Herold-Tews, aaO).
..."


Ich wünschte mir, alle betroffenen Eltern würden hier widersprechen, denn das ist ein Skandal.

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 08.01.2008, 23:00   #5
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Hi Angel
Ich würde gern mitmachen, aber das Einkommen meines KIndes reicht nicht, weil ich nur Unterhaltsvorschuss bekomme.
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lg andine
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Alt 08.01.2008, 23:06   #6
Ludwigsburg
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Auch ein ALG II bezieher hat eine Unterhaltsverpflichtung gegen seine Kinder... also ich komme der nach, soweit ich kann, und deshalb geht das Kindergeld auf das Konto meiner Kinder.

Die gebens mir natürlich nicht zurück...

also bekomme ich vom Amt Regelsatz und Mietanteil - logisch, oder?
 
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Alt 08.01.2008, 23:08   #7
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von angel6364 Beitrag anzeigen

Ich wünschte mir, alle betroffenen Eltern würden hier widersprechen, denn das ist ein Skandal.

Viele Grüße,
angel
Stimmt, Angel... und deshalb sollten wir wenigstens hier aufklären, soviel wir können... so ganz langsam spricht es sich rum!
 
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Alt 08.01.2008, 23:11   #8
angel6364
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Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Auch ein ALG II bezieher hat eine Unterhaltsverpflichtung gegen seine Kinder... also ich komme der nach, soweit ich kann, und deshalb geht das Kindergeld auf das Konto meiner Kinder.

Die gebens mir natürlich nicht zurück...

also bekomme ich vom Amt Regelsatz und Mietanteil - logisch, oder?
Bei volljährigen Kindern nachvollziehbar, aber was tut man bei minderjährigen, wenn die Arge argumentiert, man könne und müsse ja über deren Gelder verfügen?
Deshalb habe ich es so verpackt. Traurig genug, daß man um so eine Selbstverständlichkeit, daß Kindergeld für die Kinder da ist, so kämpfen muss.

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 08.01.2008, 23:13   #9
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Und das Schlimmste ist, dass uns noch vorgeworfen wird, wir verprassen das Kindergeld.
Wie das bei 30 Tagen und 208 Euro Regelsatz für das Kind möglich sein soll, erschließt sich mir nicht.
__________________
lg andine
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Alt 08.01.2008, 23:16   #10
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Ich habe das Thema mal zu U25 verschoben.
Kaleika
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Alt 08.01.2008, 23:18   #11
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Zitat:
Diese Durchführungsbestimmung geht aber wie selbstredend davon aus, daß die Arge ein Recht hätte, Kindern die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, also keinerlei Leistungen der Arge erhalten, auf unterstes, uns allen bekanntes Bedarfsniveau gepresst werden dürften.
Ich frage mich schon immer, wie die ARGEN bestimmen können, welchen Bedarf ein Kind außerhalb der BG hat - um dessen übersteigenden Bedarf künstlich zu erhöhen.

Bei mir war es im Monat XXXXX 2007 absolut kurios. Meine Tochter wurde am 25.XX. geboren. Also standen ihr für den Monat XXXXX nur anteilig sieben Tage Regelsatz zu. Abgezogen davon wurde das zustehende volle Kindergeld. Der "übersteigenden Bedarf" (gut 100 EURO) wurde nachträglich uns als Einkommen angerechnet und wir sollten zurück zahlen.

Also versuchte ich Baby für den Mai aus der BG zu kriegen. Trotzdem wäre uns der den Bedarf übersteigende Betrag angerechnet worden. In meiner Not sagte ich der SB, Baby war ja im genannten Monat nicht zu Hause sondern im Krankenhaus. Die Erlösung folgte. Die SB horchte, aha, das sind neue Tatsachen. Daraufhin "erstattete" sie Mutter und Kind anteilig die Wohnkosten für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes. Wir bekamen praktisch die vollen Wohnkosten für den Monat und anteilmäßig noch mal die Wohnkosten für zwei mal sieben Tage. Der Fehlbetrag war ausgeglichen.
Das nenne ich Logik.
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Papa in Elternzeit, und wenn Mama frei hat ein wenig selbstständig tätig.
Patenbrigade ist offline  
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Alt 08.01.2008, 23:19   #12
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von angel6364 Beitrag anzeigen
Bei volljährigen Kindern nachvollziehbar, aber was tut man bei minderjährigen, wenn die Arge argumentiert, man könne und müsse ja über deren Gelder verfügen?
Deshalb habe ich es so verpackt. Traurig genug, daß man um so eine Selbstverständlichkeit, daß Kindergeld für die Kinder da ist, so kämpfen muss.

Viele Grüße,
angel
Ich habe ja noch eine minderjährige Tochter...

und mit seinem eld umgehen muß man lernen, BEVOR man 18 ist... noch teilt sie ihr Geld unter meiner Anleitung ein...

ICH MUSS also nicht und DARF also auch nicht und werde auch nicht über ihr Geld verfügen... hab dem SB gesagt, daß er mir das Geld kürzt, wenn er mir Kindergeld anrechnet - und ich dagegen klagen werde. Zumal das halbe Kindergeld ja eigentlich Kindesunterhalt ist...

Und auf meiner ARGE weiß man, daß ich keine Ruhe gebe, bis ich mich durchgesetzt habe...
 
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Alt 08.01.2008, 23:34   #13
angel6364
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Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Ich habe ja noch eine minderjährige Tochter...

und mit seinem eld umgehen muß man lernen, BEVOR man 18 ist... noch teilt sie ihr Geld unter meiner Anleitung ein...

ICH MUSS also nicht und DARF also auch nicht und werde auch nicht über ihr Geld verfügen... hab dem SB gesagt, daß er mir das Geld kürzt, wenn er mir Kindergeld anrechnet - und ich dagegen klagen werde. Zumal das halbe Kindergeld ja eigentlich Kindesunterhalt ist...

Und auf meiner ARGE weiß man, daß ich keine Ruhe gebe, bis ich mich durchgesetzt habe...
Naja, so einfach wirds hier nicht werden. Hier scheissen sogar manche Richter vom Sozialgericht auf Gesetze...

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 09.01.2008, 01:00   #14
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von angel6364 Beitrag anzeigen
Naja, so einfach wirds hier nicht werden. Hier scheissen sogar manche Richter vom Sozialgericht auf Gesetze...

Viele Grüße,
angel
Leicht macht man es mir hier auch nicht... ohne Kampf geht auch nichts, aber bisher hatt ich immer noch Ideen, wie ich denen was klar machen kann.

Am 10. und 14. bin ich wieder auf der ARGE: da geht der Kampf weiter...
trotz Krankmeldung soll mein Mann ma wieder auf der ARGE erscheinen: wird er aber nicht... Psychiater steht hinter uns... same procedere as every year ;-) wie es aussieht: mal schauen, ob sie sich wagen, ne Sanktion zu verhängen...

und ich werd erst gehen, wenn ich Bescheide mitnehmen kann...

man darf sich nicht unterkriegen lassen!
 
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Alt 09.01.2008, 09:12   #15
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Zitat:
Zitat von angel6364 Beitrag anzeigen
Auszug aus meinem Widerspruchsschreiben diesbezüglich vom 25.10.07 (meine Tochter kommt mit Unterhalt und Kindergeld über ihren "Bedarf"):
"...Das Kindergeld kann nicht übertragen werden, weil:

1. Da mein Kind kein BG-Mitglied ist, wird es nach SGBII behandelt wie ein Allein Stehender mit Einkommen. Es muss der doppelte Regelsatz zur Freibetragsberechnung herangezogen werden und damit bleibt nichts mehr zu übertragen übrig:

Zitat:
Bei der in § 9 Abs 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zu Grunde liegenden Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte an mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige Leistungen erbringen, sind die um die Absetzbeträge nach § 11 Abs 2 des Zweiten Buches bereinigten Einnahmen in der Regel nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie einen Freibetrag in Höhe des doppelten Satzes der nach § 20 Abs 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch maßgebenden Regelleistung zuzüglich der anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie darüber hinausgehend 50 % der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen nicht überschreiten. § 11 Abs 1 und 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend".

2. Da mein Kind kein BG-Mitglied ist, kann auch nicht der verminderte Regelsatz von 60% zur Berechnung herangezogen werden, sondern der Eckregelsatz von 100%, damit bleibt nichts mehr zu übertragen übrig:

Zitat:
§ 20 SGB II kennt dagegen nur Alleinstehende oder Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft. Die Abstufungen des § 20 Abs 3 SGB II gelten nur für die Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft... Folglich bestimmt die Regelung in § 7 Abs 3 SGB II auch, wer "allein stehend" iS des § 20 Abs 2 SGB II ist. Allein stehend ist jeder, der nicht Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft im Rechtssinne ist (ebenso Behrend, aaO; Herold-Tews, aaO).
..."


Ich wünschte mir, alle betroffenen Eltern würden hier widersprechen, denn das ist ein Skandal.

Viele Grüße,
angel
Sag mal Angel, hast du mit diesem Widerspruch Erfolg gehabt?
Bei mir tut sich einfach nichts. Ich höre nix und ich sehe nix. Der Anwalt hat ja jetzt Beschwerde beim LSG eingereicht.


Nimrodel
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Nimrodel ist offline  
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Alt 09.01.2008, 23:50   #16
angel6364
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Zitat:
Zitat von Nimrodel Beitrag anzeigen
Sag mal Angel, hast du mit diesem Widerspruch Erfolg gehabt?
Bei mir tut sich einfach nichts. Ich höre nix und ich sehe nix. Der Anwalt hat ja jetzt Beschwerde beim LSG eingereicht.


Nimrodel
Hätte ich doch sofort reingeschrieben, wenn eine Antwort gekommen wäre!!
Nö, ich warte noch.
Ende Januar läuft die Drei-Monats-Frist ab, dann kommt die Untätigkeitsklage.

(Hallo, lieber mitlesender FM, liebe SB, macht Euch schon auf weiteren Stress mit der Querulantin gefasst! Ich weiss das mit den drei Monaten! Und nein, die vor Zeugen angekündigte "verstärkte Vollzeitvermittlung mit min. drei Stunden Fahrtzeit, damit ich nicht mehr so viel Zeit habe, mich über Gesetze zu informieren" funzt nicht. Also antwortet lieber rechtzeitig.)

Sobald ich Näheres erfahre, stell ichs rein.
Viel Glück bei Deinem Theater!

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 10.01.2008, 08:17   #17
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Kindergeld wird als Einkommen gewertet , so daß sich der Regelsatz vermindert.
So weit, so gut.
Ich schrieb aber schon vor Tagen, daß aus diesem Grund das Kindergeld, weil es Einkommen sein soll, nicht bei stationärem Aufenthalt des Kindes in Einklang gebracht werden darf.
Die Argen beklauen somit die Kinder des Kindergeldes.
Im Thread wo ich dies geschrieben habe, wurde das anders gesehen, als jetzt hier wieder die Handhabung mit dem Kindergeld (Ludwigsburg)
was denn nun ? Hü oder Hott ?
__________________
[SIZE="3"][B]Niemals werde ich mich den Polit-Verbrechern u. deren Blockwarten fügen. !!
[COLOR="Red"]Widerstand bis zum letzten Atemzug !!!!!!!![/COLOR][/B][/SIZE]
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