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U 25

anspruch auf hartz IV???; in Forum: Information; hab mal ne frage...ich mache meine ausbildung an einer staatlich anerkannten berufsfachschule. diese kostet monatlich 430 euro. ich bekomme zwar 192 euro schülerbafög und 36 euro kindergeld, arbeite aber nicht, ...
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Alt 28.12.2007, 17:01   #1
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Rotes Gesicht anspruch auf hartz IV???

hab mal ne frage...ich mache meine ausbildung an einer staatlich anerkannten berufsfachschule. diese kostet monatlich 430 euro. ich bekomme zwar 192 euro schülerbafög und 36 euro kindergeld, arbeite aber nicht, da ich bin abends immer in der schule bin...miete und andere fixkosten kommen ja auch noch hinzu...
hab ich also anspruch auf hartz IV oder nicht???
wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte...
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Gruß aus Hamburg,
Victoria
Victoria ist offline  
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Alt 28.12.2007, 17:45   #2
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Benutzerbild von Dopamin
 
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Nein, Anspruch auf ALG II besteht nicht, aber Du könntest versuchen einen Mietzuschuss zu bekommen, obs was wird, steht auf einem anderen Blatt Papier, denn sollte jemand für die Schulgebühren aufkommen, könnte das als Einkommen gelten, ergo kann der Mietzuschuss wegfallen, ausserdem würde auch zuerst der Unterhaltsanspruch den Eltern gegenüber geprüft werden...

Dopamin
__________________
Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren.
Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish)
Dopamin ist offline  
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Alt 28.12.2007, 18:10   #3
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Beiträge: 35
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Schau doch mal hier:

http://www.elo-forum.org/archive/aer...oeg-t9765.html
moni64 ist offline  
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Alt 28.12.2007, 18:24   #4
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Zitat:
Zitat von Dopamin Beitrag anzeigen
Nein, Anspruch auf ALG II besteht nicht, aber Du könntest versuchen einen Mietzuschuss zu bekommen, obs was wird, steht auf einem anderen Blatt Papier, denn sollte jemand für die Schulgebühren aufkommen, könnte das als Einkommen gelten, ergo kann der Mietzuschuss wegfallen, ausserdem würde auch zuerst der Unterhaltsanspruch den Eltern gegenüber geprüft werden...

Dopamin
Das Problem ist, sie lebt mit ihrem Freund zusammen und hatte einen versicherungspflichtigen Nebenjob, den sie jetzt nicht mehr hat. Sie müsste doch wenigstens Alg II beantragen, um Rentenversichert zu sein.
Unterhaltsanspruch der Eltern, ist nicht. Krankenversicherung läuft über mich.
Heiko1961 ist offline  
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Alt 28.12.2007, 18:33   #5
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Besteht keine Möglichkeit für Wohngeld?
Arania ist offline  
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Alt 28.12.2007, 18:44   #6
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Besteht keine Möglichkeit für Wohngeld?
Wie ich weiß, besteht nicht. Das Problem ist aber auch ihre Rentenversicherung.
Heiko1961 ist offline  
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Alt 28.12.2007, 18:50   #7
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trifft davon etwas hier zu?

Zitat:
Zeiten einer schulischen Ausbildung


Zeiten einer schulischen Ausbildung sind Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, in denen der Versicherte eine Schule, beispielsweise eine Realschule oder ein Gymnasiu, eine Fach-, Fachhoch- oder Hochschule oder eine Universität besucht hat. Zu den Zeiten einer schulischen Ausbildung zählen auch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Insgesamt werden diese Zeiten bis zu einer Höchstdauer von acht Jahren als Anrechnungszeiten berücksichtigt.

Bei der Rentenberechnung werden die ersten drei Jahre der Anrechnungszeiten mit 75 Prozent des Gesamtleistungswerts bewertet, höchstens aber mit 75 Prozent des Durchschnittsentgelts. Die darüber hinaus gehenden Anrechnungszeiten werden nicht bewertet, sie erhöhen also die Rente nicht direkt.

Änderung durch das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft tritt: Zeiten des Schul- und Hochschulbesuchs nach dem 17. Lebensjahr werden bei Versicherten, die vom 1. Januar 2009 an in Rente gehen, nicht mehr rentensteigernd bewertet. Fachschulzeiten und Zeiten der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen bleiben von dieser Kürzung ausgenommen.
http://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-...usbildung.html


Zitat:
Alle abhängig beschäftigten Personen sind rentenversichert.

Schülerinnen und Schüler und auch Studierende unterliegen nicht der Rentenversicherungspflicht, auch wenn sie BAföG beziehen sollten. Wird allerdings neben Schule oder Uni Geld hinzuverdient, ist man bei einer mehr als geringfügigen Beschäftigung pflichtversichert und zahlt damit auf das Rentenkonto ein. Geringfügig beschäftigte Personen mit einem Einkommen von bis zu 400 Euro monatlich (sog. Minijob) sind versicherungsfrei.
Arania ist offline  
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Alt 28.12.2007, 19:44   #8
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Beiträge: 3.397
Cool Fachinfo zum Thema mit Beispiel

Hallo Heiko, vll. hilft euch ja das Nachfolgende weiter.

Zitat:
Anliegen:
Zwei volljährige Kinder wohnen mit ihrer Mutter (Antragstellerin) in einer Haushaltsgemeinschaft. Wird die BAB/ Bafög der Kinder als Einkommen mit angerechnet?
Wie wird die BAB/ Bafög von minderjährigen Kindern berücksichtigt, die zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören?

Antwort:
Die Ausbildungsförderung ist bestimmt für den Lebensunterhalt und die Ausbildung. Eine Zuordnung dieses Einkommens auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft/ Haushaltsgemeinschaft würde eine Verfälschung der dem Auszubildenden in voller Höhe und allein zugedachten Ausbildungsförderung darstellen.
Somit ist BAB/Bafög ausschließlich dem BAB/Bafög-Bezieher als Einkommen zuzuordnen (sowohl in der Bedarfsgemeinschaft als auch in der Haushaltsgemeinschaft).

Zitat:
Die RZ: 9.42 ("...Wer Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist, ergibt sich abschließend aus § 7 Abs. 3 SGB II. Es sind also auch Einkommen und Vermögen von Personen zu berücksichtigen, die selbst vom Leistungsbezug nach dem SGB II ausgeschlossen sind.") gilt keinesfalls für die Personengruppe der BAB-/ BAföG- Bezieher. Hierdurch wird lediglich klargestellt, dass auch die Altersrente auf den Bedarf anderer Mitglieder der BG angerechnet werden kann (vgl. im einzelnen Hinweise zu § 9, Kapitel 3.2).
Kinder, die BAB in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder Schüler-Bafög erhalten, sind nicht von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Diese Leistungen mindern nur den Bedarf des Kindes, nicht jedoch den Bedarf der Eltern.
Sollten neben dem Bedarf zum Lebensunterhalt Fahrkosten, Arbeitsmittel, etc. gezahlt werden, sind diese als zweckgebundene Einnahmen zu betrachten und daher nicht anzurechnen.
Quelle (dort nach Schülerbafög suchen)
gerda52 ist gerade online  
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Alt 28.12.2007, 20:09   #9
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Den von gerda52 geschilderten Sachverhalt kann ich bestätigen. Wurde bei uns genau so gehandhabt.

Beim Schüler-BAföG, weil auch das auf deinen Fall fast 1:1 von uns aus anwendbar ist, kann man mindestens 370 Euro bekommen.

Außerdem frag ich mich, warum es nur 36 Euro Kindergeld sind. Wenn du allein wohnst, steht der gesamte Satz eigentlich zu, soweit ICH weiß. Bei zwei Kindern ist der ja je Kind bei etwa 155 Euro.

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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Alt 28.12.2007, 21:37   #10
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Zitat:
Zitat von Mario Nette Beitrag anzeigen
Den von gerda52 geschilderten Sachverhalt kann ich bestätigen. Wurde bei uns genau so gehandhabt.

Beim Schüler-BAföG, weil auch das auf deinen Fall fast 1:1 von uns aus anwendbar ist, kann man mindestens 370 Euro bekommen.

Außerdem frag ich mich, warum es nur 36 Euro Kindergeld sind. Wenn du allein wohnst, steht der gesamte Satz eigentlich zu, soweit ICH weiß. Bei zwei Kindern ist der ja je Kind bei etwa 155 Euro.

Mario Nette
Erst einmal Danke ihr Lieben.
Meine Tochter wird sich heute Nacht oder morgen früh auch noch melden.

http://www.cosgan.de/images/midi/set/d048.gif netter Mario,
das mit dem Kindergeld ist ein anderes Problem. Kannst du aber gerne HIER nachlesen. Ist auch noch nicht geklärt, deshalb auch nur die 36€. Vielleicht hast du da auch einen Tipp.
Heiko1961 ist offline  
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Alt 29.12.2007, 00:18   #11
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Ich hab's jetzt gelesen, allerdings kenne ich mich dort nicht aus und hab also leider keinen Tipp für euch.

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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Alt 30.12.2007, 13:36   #12
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hallöchen...mietzuschuß, bzw. wohngeld bekomme ich nicht. und ich bekomme auch nicht mehr als 192 euro schülerbafög, weil es für die ja theoretisch noch die möglichkeit gibt, dass ich bei meinem vater wohne, was nicht machbar ist....
danke aber für eure mühen
__________________
Gruß aus Hamburg,
Victoria
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