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| Tags: anspruch, hartz |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.03.2007 Ort: Hamburg
Beiträge: 5
| hab mal ne frage...ich mache meine ausbildung an einer staatlich anerkannten berufsfachschule. diese kostet monatlich 430 euro. ich bekomme zwar 192 euro schülerbafög und 36 euro kindergeld, arbeite aber nicht, da ich bin abends immer in der schule bin...miete und andere fixkosten kommen ja auch noch hinzu... hab ich also anspruch auf hartz IV oder nicht??? wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte...
__________________ Gruß aus Hamburg, Victoria |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.062
| Nein, Anspruch auf ALG II besteht nicht, aber Du könntest versuchen einen Mietzuschuss zu bekommen, obs was wird, steht auf einem anderen Blatt Papier, denn sollte jemand für die Schulgebühren aufkommen, könnte das als Einkommen gelten, ergo kann der Mietzuschuss wegfallen, ausserdem würde auch zuerst der Unterhaltsanspruch den Eltern gegenüber geprüft werden... Dopamin
__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) |
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| | #3 |
| Forumnutzer Registriert seit: 15.12.2007
Beiträge: 35
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Zitat:
Unterhaltsanspruch der Eltern, ist nicht. Krankenversicherung läuft über mich. | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.510
| Besteht keine Möglichkeit für Wohngeld? |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
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| | #7 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.510
| trifft davon etwas hier zu? Zitat:
Zitat:
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| | #8 | ||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.397
| Hallo Heiko, vll. hilft euch ja das Nachfolgende weiter. Zitat:
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Den von gerda52 geschilderten Sachverhalt kann ich bestätigen. Wurde bei uns genau so gehandhabt. Beim Schüler-BAföG, weil auch das auf deinen Fall fast 1:1 von uns aus anwendbar ist, kann man mindestens 370 Euro bekommen. Außerdem frag ich mich, warum es nur 36 Euro Kindergeld sind. Wenn du allein wohnst, steht der gesamte Satz eigentlich zu, soweit ICH weiß. Bei zwei Kindern ist der ja je Kind bei etwa 155 Euro. Mario Nette |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Zitat:
Meine Tochter wird sich heute Nacht oder morgen früh auch noch melden. http://www.cosgan.de/images/midi/set/d048.gif netter Mario, das mit dem Kindergeld ist ein anderes Problem. Kannst du aber gerne HIER nachlesen. Ist auch noch nicht geklärt, deshalb auch nur die 36€. Vielleicht hast du da auch einen Tipp. | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Ich hab's jetzt gelesen, allerdings kenne ich mich dort nicht aus und hab also leider keinen Tipp für euch. Mario Nette |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.03.2007 Ort: Hamburg
Beiträge: 5
| hallöchen...mietzuschuß, bzw. wohngeld bekomme ich nicht. und ich bekomme auch nicht mehr als 192 euro schülerbafög, weil es für die ja theoretisch noch die möglichkeit gibt, dass ich bei meinem vater wohne, was nicht machbar ist.... danke aber für eure mühen ![]()
__________________ Gruß aus Hamburg, Victoria |
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