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Alt 27.11.2007, 12:35   #1
Redaktion
 
Benutzerbild von vagabund
 
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Ort: NRW
Beiträge: 1.977
Standard Leistungen für KDU bei U25

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu § 22 Abs. 2 a SGB II v. 06.12.06


Empfehlungen_des_Deutschen_Vereins_zu_Paragraph_22 _Abs._2_a_SGB_II/

*Ironie*: Als ein schwerwiegender sozialer Grund wird anerkannt, wenn die U25 eine eigene Familie haben (Heirat, Lebenspartnerschaft, Kind). Dies gilt jedoch nicht für nur eheähnliche oder partnerschaftliche Beziehungen!!!
__________________
Gruß
vagabund
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Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung.

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