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| Tags: babbescheid, gegen, widerspruch |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 54
| Hallo. Seit 1.8. bin ich in einer Berufsausbildung und habe deshalb BAB beantragt. Gestern kam der Bescheid über einen Zuschuss i.H.v. 175,- Hierin ist berechnet, dass mich meine Mutter mit rund 95,- monatlich unterstützen soll. Ich wohne in einer eigenen Wohnung, da ich eine Tochter habe. Meiner Mutter ist es allerdings aus finanziellen Gründen (Abzahlungen Haus etc.) absolut nicht möglich mich zu unterstützen, weshalb ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen werde. Nun meine Frage wie ich das am besten mache? Welche Dokumente sind beizufügen und was ist alles zu beachten? Vielen Dank schon mal! |
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| | #2 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Allerdings frage ich mich, ob dein Widerspruch Erfolg haben kann, denn den Unterhaltsbetrag, den deine Eltern zahlen sollen, wird das Amt irgendwie errchnet haben, und Widerspruch macht nur Sinn, wenn diese Rechnung offensichtlich falsch ist. Hat deine Mutter vielleicht Ausgaben vergessen anzugeben? Deine Meinung, daß deine Mutter diesen Unterhalt nicht leisten kann, kann ich zwar vollziehen, aber es geht hier wohl nicht um unsere persönliche Meinung, sondern darum, daß deine Mutter dir unterhaltsverpflichtet ist, auch wenn es ihr schwerfällt. Notfalls müßtest du diesen Unterhaltsspruch einklagen... Also nur wenn es sich um einen Rechenfehler oder vergessene Angaben handelt, lohnt ein Widerspruch oder ein Überprüfungsantrag. | |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 54
| Angaben können wir keine vergessen haben, denn alles was das Arbeitsamt wollte, war ihr Lohnsteuerbescheid von 2005 und 2006 , und die haben wir beigefügt. Daraus lässt sich nun aber natürlich nicht einsehen, welche Ausgaben sie hat. Außer gegenüber mir ist meine Mutter auch meinem Stiefvater unterhaltsverpflichtet (Rentner mit monatlichem Einkommen i.H. des ALG 2). Wer geht hier nun vor? Er oder ich? |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Wart mal, ob da jemand anders etwas antwortet... ich mach die Redaktion mal aufmerksam... | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.812
| Bei Unterhaltsansprüchen gehen in der Regel Kinder vor. Deine Mutter soll eine Aufstellung ihrer Belastungen machen und diese sollte einem Widerspruch beigefügt werden.
__________________ Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß! |
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