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U 25

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Alt 05.06.2007, 17:17   #1
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Standard Ausbildung ab 1.9.07

Hallo,
ich habe mich eben angemeldet, denn ich blätter hier seit heute morgen rum und bin nun total verwirrt.
Ich hoffe, ihr könnt mir bzw. meinem 19jährigen Sohn helfen!?
Ich lebe mit meinen 3 Kindern (7,14 u. 19) von Hartz4 u. Kdgeld.
Mein Sohn fängt nun am 1.9.07 eine Ausbildung an und möchte nichts bzw.so wenig wie möglich von seinen 694€ brutto ans JC verlieren.
Als ich beim JCenter nachfragte, ob ich ihn mit Beginn der Ausbildung abmelden kann, sagte
die SB, dass das nicht geht.
Bekomme ich meinen Sohn nur aus der BG, wenn er sich eine eigene
Wohnung leisten kann oder gibt es andere Möglichkeiten, denn er möchte eigentlich nicht ausziehen? Irgendwo anders möchte ich ihn nicht anmelden, hab Angst vor Kontrollen.
Vielen lieben Dank im voraus
Silke

Geändert von Silke (05.06.2007 um 17:34 Uhr).
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Alt 05.06.2007, 20:12   #2
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Hallo Silke,

wenn er sich von seinem Einkommen selber versorgen kann, fällt er aus der BG raus (war bei meinem Sohn genauso).

Allerdings wird dann die KdU um seinen Anteil gekürzt.
__________________
Gruß
Rüdiger
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Alt 05.06.2007, 21:08   #3
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Hallo Rüdiger,
die SB hat gesagt, ich muss ihn angeben und die 694€ brutto würden angerechnet.Einfach abmelden kann ich ihn auch nicht.Eine eigene Wohnung wird er sich von ca. 500€ abzüglich Miete,Strom, Fahrkarte, Telefon usw. nicht leisten können. Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben dem Jungen sein Geld zu lassen?!
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Alt 05.06.2007, 21:41   #4
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Ja, richtig, der Bedarf muss ja erneut ermittelt werden, aber nach neuer Bedarfsberechnung fällt er dann aus der BG raus. Sollte die Arge vermuten, dass dein Sohn als Mitglied der Hausgemeinschft dich unterstützt, kann dein Sohn das widerrufen. Bei mir, bzw. meinem Sohn hat die Arge das erst garnicht versucht. Dazu wäre das Azubi-Einkommen wohl auch zu gering.

Sollte deine Arge anders entscheiden, Widerspruch gegen den neuen Bescheid einlegen.
__________________
Gruß
Rüdiger
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Alt 05.06.2007, 22:40   #5
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Wieso fällt er denn bei der neuen Bedarfsberechnung raus?Kann ich da mit einem Gesetzestext kommen?
Ich hab so eine super arrogante SB, die gibt alles um mir das Leben schwer zu machen.
Mit welchen Begründungen kann er den widerrufen, dass er mich nicht unterstützt?
Bei einer Bekannten von mir, hat die Arge dem Sohn von 520€ netto nur 30€ versicherung anerkannt und davon dann noch 200€ anteilige KdU abgezogen und dann die üblichen 100€ plus 20% gelassen. Laut ihrem SB alles korrekt!
Vielen Dank übrigens, dass du versuchst mir zu helfen.
Silke ist offline  
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Alt 05.06.2007, 22:59   #6
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§ 7, Abs. 3 SGB II

Zitat:
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1.die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2.die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3.als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigena)der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b)der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c)eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,

4.die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Die Nichtunterstützung muss er nicht weiter begründen, es reicht aus, wenn er schreibt, dass er dich nicht untersützt.
__________________
Gruß
Rüdiger
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Alt 05.06.2007, 23:20   #7
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Falls die SB also meinen Sohn in die BG verdonnert, meinst du reicht es, wenn ich ihr den Gesetzestext vorlege um sie zu überzeugen?
Würde meinem Sohn dann gar nichts von seinem Geld abgezogen?
Und mir seine anteilige KdU oder muss ich den Differenzbetrag zur mir erlaubten Mietobergrenze dazuzahlen?
Zieht die Arge mir dann immer noch sein Kdgeld ab oder kann ich das auch umgehen in dem ich es auf sein Konto überweisen lasse?
Hab dank dir wieder ein bißchen Hoffnung!
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Alt 05.06.2007, 23:55   #8
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
Falls die SB also meinen Sohn in die BG verdonnert, meinst du reicht es, wenn ich ihr den Gesetzestext vorlege um sie zu überzeugen?
Würde meinem Sohn dann gar nichts von seinem Geld abgezogen?
Voraussetzung ist, das er mit seinem Einkommen über seinem Bedarf liegt. Dazu gehört auch die anteilige KdU.
Nur dann fällt er aus der BG raus. Das mag bei deiner Bekannten anders sein. Dort hat der Sohn ja geringeres Einkommen und anscheinend sehr hohe KdU.
Zitat:
Und mir seine anteilige KdU oder muss ich den Differenzbetrag zur mir erlaubten Mietobergrenze dazuzahlen?
Wenn ihr ein 4 Personenhaushalt seid, erhältst du in dem Fall nur 3/4 der Kosten. Dein Sohn müsste dir ein Viertel zahlen.
Zitat:
Zieht die Arge mir dann immer noch sein Kdgeld ab oder kann ich das auch umgehen in dem ich es auf sein Konto überweisen lasse?
Da gibt es verschiedene Rechtsauffassungen. Da mögen sich vielleicht andere noch zu äußern.
__________________
Gruß
Rüdiger

Geändert von Rüdiger_V (05.06.2007 um 23:57 Uhr).
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Alt 06.06.2007, 00:09   #9
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Liegt er denn über seinem Bedarf? Kannst du mir das ausrechnen?
Mein Sohn bekommt laut Ausbildungsvertrag 694€ brutto; weiß nicht, wieviel er netto zu erwarten hat. Vielleicht so ca. 520€ ?! Unsere KdU beträgt 434€ plus 103€ heizung. Momentan bekomme ich von der Arge 276€ und 154€ Kindergeld für ihn. Insgesamt sind wir 4 Personen.
Silke ist offline  
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Alt 06.06.2007, 00:50   #10
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Das sollte vielleicht ein anderer machen, ich habe da immer Probs mit dem Kindergeld.
__________________
Gruß
Rüdiger
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Alt 06.06.2007, 00:56   #11
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Gibt es nicht eine Formel oder so mit der ich ausrechnen kann, ob er über dem Bedarf liegt? Wir wüssten dann schon Bescheid und könnten uns evtl. freuen?
Was hat das mit dem Kdgeld zu tun?
VG
Silke
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Alt 06.06.2007, 02:16   #12
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe mich eben angemeldet, denn ich blätter hier seit heute morgen rum und bin nun total verwirrt.
Ich hoffe, ihr könnt mir bzw. meinem 19jährigen Sohn helfen!?
Ich lebe mit meinen 3 Kindern (7,14 u. 19) von Hartz4 u. Kdgeld.
Mein Sohn fängt nun am 1.9.07 eine Ausbildung an und möchte nichts bzw.so wenig wie möglich von seinen 694€ brutto ans JC verlieren.
Als ich beim JCenter nachfragte, ob ich ihn mit Beginn der Ausbildung abmelden kann, sagte
die SB, dass das nicht geht.
Bekomme ich meinen Sohn nur aus der BG, wenn er sich eine eigene
Wohnung leisten kann oder gibt es andere Möglichkeiten, denn er möchte eigentlich nicht ausziehen? Irgendwo anders möchte ich ihn nicht anmelden, hab Angst vor Kontrollen.
Vielen lieben Dank im voraus
Silke
Hallo, Sike!

Dein Sohn gehört ab 01.09.2007 nicht mehr in deine BG - egal was deine ARGE dazu sagt. Ich habe meine Kinder heraus geholt, und ich helfe anderen dabei. Dir also auch, wenn du magst.

Er hat ab September ausreichend eigenes Einkommen... wann bekommt er die erste Ausbildungsvergütung?

Versucht zu klären ob es möglich ist, daß die nicht am Monatsletzten sondern erst Anfang Oktober das erste Mal gezahlt wird. Dann muß er das ALG iI für September nicht zurück zahlen...

Wie Rüdiger schreibt: kopier dir das - aber nicht reden, sondern schriftlich!

Stelle schriftlich den Antrag, daß man deinen Sohn aus deiner BG entläßt.
Dabei kann ich dir dann helfen, das aufzusetzen..

Jetzt ist es zu spät... morgen kann ich dir mehr dazu sagen.

Was du sofort in die Wege leiten solltest: ruf bei der Kindergeldkasse an und gib eine neue Bankverbindung an: die sollen das Kindergeld ab sofort auf das Konto deines Sohnes überweisen!

Und ruft mal bei der Krankenkasse an: die können euch sagen, was ihm netto bleiben wird...
Wann mußt du den nächsten Fortzahlungsantrag stellen?

Geändert von Ludwigsburg (06.06.2007 um 02:21 Uhr).
 
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Alt 06.06.2007, 10:38   #13
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Hallo Ludwigsburg,

mein Sohn bekommt am 28.09.07 seine erste Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsstädte sagt, sie überweisen die Gehälter immer einheitlich und können keine Ausnahme machen.

Habe auch soeben bei der Krankenkasse angerufen---er bekommt ca. 530€ netto raus!

Die Kdgeldkasse sagt, sie brauchen erst das Abschlusszeugnis meines Sohnes---bekommt er erst am 20.06.07 .
Wieso soll das Kdgeld denn auf sein Konto überwiesen werden; obwohl es jetzt auf mein Konto geht, zieht die Arge es bei der
Bedarfsrechnung von ihm ab?!

Den Fortzahlungsantrag habe ich letzten Monat für den 01.07.07 gestellt,gestern den Ausbildungsvertrag eingereicht. Meine SB ist aber nicht die schnellste.

Gruß
Silke

Geändert von Silke (06.06.2007 um 11:50 Uhr).
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Alt 07.06.2007, 00:45   #14
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
Hallo Ludwigsburg,

mein Sohn bekommt am 28.09.07 seine erste Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsstädte sagt, sie überweisen die Gehälter immer einheitlich und können keine Ausnahme machen.

Dann stellt euch drauf ein, daß ihr im September nur das Kindergeld für ihn habt...ALG II Anspruch hat er für September dann nicht, weil das Zuflussprinzip gilt und Zufluss im September ist eine ALG II Zahlung für September ist zwar möglich, aber müßte zurück gezahlt werden.


Habe auch soeben bei der Krankenkasse angerufen---er bekommt ca. 530€ netto raus!

Rechnen kannst du so: Regelsatz +Mietanteil + Versicherungspauschale 30 €+ ausbildungsbedingte Ausgaben, pauschaler Freibetrag 90 €.

Wenn er das hat, und davon geh ich bei 530 € aus, dann gehört er nicht in die BG.

Die Kdgeldkasse sagt, sie brauchen erst das Abschlusszeugnis meines Sohnes---bekommt er erst am 20.06.07 .

Das beziueht sich aber nur auf seinen Kindergeldanspruch ab 01.09.2007... das hat nichts damit zu tun, daß du bereits jetzt das Kindergeld auf sein Konto überweisen lassen soltest ( er muß dir dann den Anteil der beiden anderen Kinder geben)

Wieso soll das Kdgeld denn auf sein Konto überwiesen werden; obwohl es jetzt auf mein Konto geht, zieht die Arge es bei der
Bedarfsrechnung von ihm ab?!
Kindergeld ist Einkommen des Kindergeldberechtigten und wird dir als Einkommen angerechnet, da er eigenes Einkommen hat. (Sonst wird es zuerst auf den Bedarf des Kindes angerechnet)

Ich hab das Kindergeld für beide Kinder aufs Konto meiner meine älteste Tochter überweisen lassen und gegenüber der ARGE argumentiert daß ich an ihr Kindergeld nicht herankomme, weil ich keine Kontovollmcht habe... und der Kindergeldbetrag mein Beitrag zu ihrem Unterhalt ist. Das wurde akzeptiert, mir wurds deshalb nicht mehr (teilweise) angerechnet.

Den Fortzahlungsantrag habe ich letzten Monat für den 01.07.07 gestellt,gestern den Ausbildungsvertrag eingereicht.

Schade, dann mußtest damit ja nochmal für deinen Sohn ALG II beantragen...dann ist da nicht die Möglichkeit die ich genutzt habe: Antragstellung verweigern.

Meine SB ist aber nicht die schnellste.

Gruß
Silke
Hast du schon den schriftlichen Antrag mit dem Fortzahlungsantrag gestellt, daß dein Sohn zum 01.09. nicht mehr in der BG zu berücksichtigen ist?
Meld dich in jedem Fall, wenn du den neuen Bescheid erhältst!
 
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Alt 07.06.2007, 02:31   #15
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Hallo Ludwigsburg,
ich hab echt Probleme, dass mit dem Kdgeld zu verstehen!

-Wenn ich das Kdgeld weiter über mein Konto laufen lasse, dann zieht die Arge es mir für alle drei wie jetzt auch weiterhin ab?, und würde es nur für zwei Kinder abziehen, wenn ich nur das Kdgeld meines Sohnes über sein Konto laufen lasse? Ich hoffe, du verstehst mich!?

-Soll ich also auch das Kdgeld meiner anderen beiden Kinder auf das Konto meines Sohnes überweisen lassen?

-Überprüft die Arge denn auf welches Konto das Kdgeld geht?

-Ich verstehe auch nicht wie du das meinst mit deinem Beitrag zu ihrem Unterhalt---den von deiner ältesten Tochter oder für alle drei und muss deine älteste Tochter dir dann nicht laut Arge das Kdgeld geben da sie sich sonst Geld drauftut welches ihr nicht zusteht?
Oder die Arge bittet deine Tochter um Kontenumstellung bei der Kdgeldkasse?

Da mein Sohn ja erst seine Ausbildung im September anfängt, musste ich auf alle Fälle einen Folgeantrag für ihn stellen. Hast du den im namen deiner Tochter verweigert oder hat sie ihn selbst verweigert?

In dem abgegebenen Folgeantrag habe ich mich mit den drei Kindern angegeben und zugeschrieben, dass mein Sohn am 1.9.07 eine Ausbildung beginnt und ich den Ausbildungsvertrag nachreiche.
Ich wusste ja nicht, das die Möglichkeit besteht, dass er aus der BG herausfallen kann, deshalb hab ich mich ja auch ans Forum gewandt.

VG
Silke

Geändert von Silke (07.06.2007 um 02:43 Uhr).
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Alt 07.06.2007, 04:40   #16
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen

In dem abgegebenen Folgeantrag habe ich mich mit den drei Kindern angegeben und zugeschrieben, dass mein Sohn am 1.9.07 eine Ausbildung beginnt und ich den Ausbildungsvertrag nachreiche.
Ich wusste ja nicht, das die Möglichkeit besteht, dass er aus der BG herausfallen kann, deshalb hab ich mich ja auch ans Forum gewandt.

VG
Silke
Was meine Kinder angeht: hab ich alles hier im Forum stehen... wenn du auf meinen Nick gehst kannst du alle meine Beiträge sehen... und mal etwas nachlesen.

Auch, was Kindergeld angeht.

Das erste mal hab ich meine Tochter aus der BG geholt, als sie 18 wurde...
dann kam das neue Gesetz letzten Sommer und als ich den Fortzahlungsantrag für mich und meine kleine - unverändert - stellte, da kam die Aufforderung, einen Antrag zu stellen, daß meine Volljährige Tochter wieder in die BG aufgenommen würde... und da hab ich nicht mitgespielt...hab den Antrag nicht ausgefüllt und von mir unterschrieben abgegeben.

Da hieß es dann, dann könne man meinen Antrag nicht bearbeiten... aber ich bin "bockig" geblieben und hab gekämpft... dann bekam ich einen Bescheid für 2 Monate, in dem meine Tochter doch wieder drin stand... 2 Monate später gabs dann den nochmal einen Bescheid.... vorher wieder das Procedere, daß ich weiter "bockig" war.... dann meinen letzten Überzeugungsversuch - und endlich Bescheide ohne meine Tochter.

Meine Kinder hab ich rückwirkend zum 01.01.2005 rausgeholt.... dadurch haben sie dann rückwirkend Wohngeld bekommen und hatten dadurch einen ziemlichen finanziellen Vorteil.

Wie gesagt, einfach mal nachlesen.

Getrennt lebst du nicht - oder doch?

Deine Kinder bekommen keinen Kindesunterhalt vom Vater, oder?

Solche Infos können wichtig sein...
auf die Frage nach dem Kindergeld geh ich extra ein.
 
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Alt 07.06.2007, 07:24   #17
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
Hallo Ludwigsburg,
ich hab echt Probleme, dass mit dem Kdgeld zu verstehen!

-Wenn ich das Kdgeld weiter über mein Konto laufen lasse, dann zieht die Arge es mir für alle drei wie jetzt auch weiterhin ab?,

Ja... wobei: es ist etwas komplizierter
deshalb mein Rat: zuerst mal sofort die neue Bankverbindung angeben...das schadet auf jeden Fall nicht, ist einfach und hilft später, wenn man sich mit der ARGE auseinander setzt.

Nur für ein Kind macht die Kindergeldstelle Probleme...

und würde es nur für zwei Kinder abziehen, wenn ich nur das Kdgeld meines Sohnes über sein Konto laufen lasse? Ich hoffe, du verstehst mich!?

Ja, ich verstehe dich...

Wenn du dich bei der ARGE durchsetzen kannst, wird der gesamte Kindergeldbetrag durch 3 geteilt...und 1/3 wird nicht mehr als Einkommen abgezogen...

-Soll ich also auch das Kdgeld meiner anderen beiden Kinder auf das Konto meines Sohnes überweisen lassen?
s.o. ja, es ist nur möglich, die bisherige komplette Kindergeldsumme an deinen Sohn zu überweisen

-Überprüft die Arge denn auf welches Konto das Kdgeld geht? Nein, normalerweise nicht.
Das gibst du später als Begründung an, damit man es dir nicht als Einkommen anrechnet und von deinem ALG II Anspruch abzieht.

-Ich verstehe auch nicht wie du das meinst mit deinem Beitrag zu ihrem Unterhalt---den von deiner ältesten Tochter oder für alle drei und muss deine älteste Tochter dir dann nicht laut Arge das Kdgeld geben da sie sich sonst Geld drauftut welches ihr nicht zusteht?

Das hätte die ARGE so gern gehabt - ja.

Es ist so: laut Unterhaltsrecht sind beide Eltern zu Unterhaltsleistungen verpflichtet. Ich kann aber keinen Unterhalt leisten, denn ich bin ja selbst hilfsbedürftig. Meine einzige Einnahme war das Kindergeld... deshalb hatte ich miir schon vor ALG II Bezug überlegt, daß die Kinder ihr Kindergeld aufs eigene Konto bekommen... sozusagen als den möglichen Unterhalt von mir.

Oder die Arge bittet deine Tochter um Kontenumstellung bei der Kdgeldkasse?

Soll sie doch... - warum sollte meine Tochter dem nachkommen?

Da mein Sohn ja erst seine Ausbildung im September anfängt, musste ich auf alle Fälle einen Folgeantrag für ihn stellen. Hast du den im namen deiner Tochter verweigert oder hat sie ihn selbst verweigert?

Beides...erst ich als Vertreteri der BG, später meine Tochter auch, da hat sie mitgeteilt, daß sie mich nicht unterstützt, daß sie nicht von mir vertreten werden will usw

In dem abgegebenen Folgeantrag habe ich mich mit den drei Kindern angegeben und zugeschrieben, dass mein Sohn am 1.9.07 eine Ausbildung beginnt und ich den Ausbildungsvertrag nachreiche.
Ich wusste ja nicht, das die Möglichkeit besteht, dass er aus der BG herausfallen kann, deshalb hab ich mich ja auch ans Forum gewandt.

Ich wollts nur wissen...
dann stellst jetzt einfach einen neuen Antrag...

VG
Silke
Besorg dir auch schon mal einen Wohngeldantrag...und laß dir nicht erzählen, daß das nichts bringt.
Du kannst für ihn Wohngeld bekommen, ab 01.09.2007
 
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Alt 07.06.2007, 12:47   #18
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Hallo Ludwigsburg,

ich bin zwar noch verheiratet, aber seit 2003 von meinem Mann getrennt lebend. Durch die Trennung bin ich zu Hartz4 gekommen, da ich vorher Hausfrau und Mutter war. Mein Mann ist selbständig und zahlt keinen Unterhalt für die beiden jüngeren Kinder. Mein Sohn, der jetzt die Ausbildung anfängt ist nicht von ihm. Dessen Erzeuger hat die Unterhaltszahlung mit seinem 18. Geburtstag eingestellt. Geklagt hab ich dagegen nicht, denn die Arge hat mir den Unterhalt eh abgezogen und ich musste nicht dauernd dem Geld hinterher jagen.
Da er aber jetzt die Ausbildung anfängt und hoffentlich aus der BG rausfällt, will er sich einen Anwalt nehmen und auf erneuten Unterhalt klagen.

Ich hab gestern noch mit meiner