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| Tags: 1907, ausbildung |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo, ich habe mich eben angemeldet, denn ich blätter hier seit heute morgen rum und bin nun total verwirrt. Ich hoffe, ihr könnt mir bzw. meinem 19jährigen Sohn helfen!? Ich lebe mit meinen 3 Kindern (7,14 u. 19) von Hartz4 u. Kdgeld. Mein Sohn fängt nun am 1.9.07 eine Ausbildung an und möchte nichts bzw.so wenig wie möglich von seinen 694€ brutto ans JC verlieren. Als ich beim JCenter nachfragte, ob ich ihn mit Beginn der Ausbildung abmelden kann, sagte die SB, dass das nicht geht. Bekomme ich meinen Sohn nur aus der BG, wenn er sich eine eigene Wohnung leisten kann oder gibt es andere Möglichkeiten, denn er möchte eigentlich nicht ausziehen? Irgendwo anders möchte ich ihn nicht anmelden, hab Angst vor Kontrollen. Vielen lieben Dank im voraus Silke Geändert von Silke (05.06.2007 um 17:34 Uhr). |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.611
| Hallo Silke, wenn er sich von seinem Einkommen selber versorgen kann, fällt er aus der BG raus (war bei meinem Sohn genauso). Allerdings wird dann die KdU um seinen Anteil gekürzt.
__________________ Gruß Rüdiger |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Rüdiger, die SB hat gesagt, ich muss ihn angeben und die 694€ brutto würden angerechnet.Einfach abmelden kann ich ihn auch nicht.Eine eigene Wohnung wird er sich von ca. 500€ abzüglich Miete,Strom, Fahrkarte, Telefon usw. nicht leisten können. Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben dem Jungen sein Geld zu lassen?! |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.611
| Ja, richtig, der Bedarf muss ja erneut ermittelt werden, aber nach neuer Bedarfsberechnung fällt er dann aus der BG raus. Sollte die Arge vermuten, dass dein Sohn als Mitglied der Hausgemeinschft dich unterstützt, kann dein Sohn das widerrufen. Bei mir, bzw. meinem Sohn hat die Arge das erst garnicht versucht. Dazu wäre das Azubi-Einkommen wohl auch zu gering. Sollte deine Arge anders entscheiden, Widerspruch gegen den neuen Bescheid einlegen.
__________________ Gruß Rüdiger |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Wieso fällt er denn bei der neuen Bedarfsberechnung raus?Kann ich da mit einem Gesetzestext kommen? Ich hab so eine super arrogante SB, die gibt alles um mir das Leben schwer zu machen. Mit welchen Begründungen kann er den widerrufen, dass er mich nicht unterstützt? Bei einer Bekannten von mir, hat die Arge dem Sohn von 520€ netto nur 30€ versicherung anerkannt und davon dann noch 200€ anteilige KdU abgezogen und dann die üblichen 100€ plus 20% gelassen. Laut ihrem SB alles korrekt! Vielen Dank übrigens, dass du versuchst mir zu helfen. |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.611
| § 7, Abs. 3 SGB II Zitat:
__________________ Gruß Rüdiger | |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Falls die SB also meinen Sohn in die BG verdonnert, meinst du reicht es, wenn ich ihr den Gesetzestext vorlege um sie zu überzeugen? Würde meinem Sohn dann gar nichts von seinem Geld abgezogen? Und mir seine anteilige KdU oder muss ich den Differenzbetrag zur mir erlaubten Mietobergrenze dazuzahlen? Zieht die Arge mir dann immer noch sein Kdgeld ab oder kann ich das auch umgehen in dem ich es auf sein Konto überweisen lasse? Hab dank dir wieder ein bißchen Hoffnung! |
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| | #8 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.611
| Zitat:
Nur dann fällt er aus der BG raus. Das mag bei deiner Bekannten anders sein. Dort hat der Sohn ja geringeres Einkommen und anscheinend sehr hohe KdU. Zitat:
Zitat:
__________________ Gruß Rüdiger Geändert von Rüdiger_V (05.06.2007 um 23:57 Uhr). | |||
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Liegt er denn über seinem Bedarf? Kannst du mir das ausrechnen? Mein Sohn bekommt laut Ausbildungsvertrag 694€ brutto; weiß nicht, wieviel er netto zu erwarten hat. Vielleicht so ca. 520€ ?! Unsere KdU beträgt 434€ plus 103€ heizung. Momentan bekomme ich von der Arge 276€ und 154€ Kindergeld für ihn. Insgesamt sind wir 4 Personen. |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.611
| Das sollte vielleicht ein anderer machen, ich habe da immer Probs mit dem Kindergeld.
__________________ Gruß Rüdiger |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Gibt es nicht eine Formel oder so mit der ich ausrechnen kann, ob er über dem Bedarf liegt? Wir wüssten dann schon Bescheid und könnten uns evtl. freuen? Was hat das mit dem Kdgeld zu tun? VG Silke |
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| | #12 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Dein Sohn gehört ab 01.09.2007 nicht mehr in deine BG - egal was deine ARGE dazu sagt. Ich habe meine Kinder heraus geholt, und ich helfe anderen dabei. Dir also auch, wenn du magst. Er hat ab September ausreichend eigenes Einkommen... wann bekommt er die erste Ausbildungsvergütung? Versucht zu klären ob es möglich ist, daß die nicht am Monatsletzten sondern erst Anfang Oktober das erste Mal gezahlt wird. Dann muß er das ALG iI für September nicht zurück zahlen... Wie Rüdiger schreibt: kopier dir das - aber nicht reden, sondern schriftlich! Stelle schriftlich den Antrag, daß man deinen Sohn aus deiner BG entläßt. Dabei kann ich dir dann helfen, das aufzusetzen.. Jetzt ist es zu spät... morgen kann ich dir mehr dazu sagen. Was du sofort in die Wege leiten solltest: ruf bei der Kindergeldkasse an und gib eine neue Bankverbindung an: die sollen das Kindergeld ab sofort auf das Konto deines Sohnes überweisen! Und ruft mal bei der Krankenkasse an: die können euch sagen, was ihm netto bleiben wird... Wann mußt du den nächsten Fortzahlungsantrag stellen? Geändert von Ludwigsburg (06.06.2007 um 02:21 Uhr). | |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, mein Sohn bekommt am 28.09.07 seine erste Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsstädte sagt, sie überweisen die Gehälter immer einheitlich und können keine Ausnahme machen. Habe auch soeben bei der Krankenkasse angerufen---er bekommt ca. 530€ netto raus! Die Kdgeldkasse sagt, sie brauchen erst das Abschlusszeugnis meines Sohnes---bekommt er erst am 20.06.07 . Wieso soll das Kdgeld denn auf sein Konto überwiesen werden; obwohl es jetzt auf mein Konto geht, zieht die Arge es bei der Bedarfsrechnung von ihm ab?! Den Fortzahlungsantrag habe ich letzten Monat für den 01.07.07 gestellt,gestern den Ausbildungsvertrag eingereicht. Meine SB ist aber nicht die schnellste. Gruß Silke Geändert von Silke (06.06.2007 um 11:50 Uhr). |
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| | #14 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Meld dich in jedem Fall, wenn du den neuen Bescheid erhältst! | |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, ich hab echt Probleme, dass mit dem Kdgeld zu verstehen! -Wenn ich das Kdgeld weiter über mein Konto laufen lasse, dann zieht die Arge es mir für alle drei wie jetzt auch weiterhin ab?, und würde es nur für zwei Kinder abziehen, wenn ich nur das Kdgeld meines Sohnes über sein Konto laufen lasse? Ich hoffe, du verstehst mich!? -Soll ich also auch das Kdgeld meiner anderen beiden Kinder auf das Konto meines Sohnes überweisen lassen? -Überprüft die Arge denn auf welches Konto das Kdgeld geht? -Ich verstehe auch nicht wie du das meinst mit deinem Beitrag zu ihrem Unterhalt---den von deiner ältesten Tochter oder für alle drei und muss deine älteste Tochter dir dann nicht laut Arge das Kdgeld geben da sie sich sonst Geld drauftut welches ihr nicht zusteht? Oder die Arge bittet deine Tochter um Kontenumstellung bei der Kdgeldkasse? Da mein Sohn ja erst seine Ausbildung im September anfängt, musste ich auf alle Fälle einen Folgeantrag für ihn stellen. Hast du den im namen deiner Tochter verweigert oder hat sie ihn selbst verweigert? In dem abgegebenen Folgeantrag habe ich mich mit den drei Kindern angegeben und zugeschrieben, dass mein Sohn am 1.9.07 eine Ausbildung beginnt und ich den Ausbildungsvertrag nachreiche. Ich wusste ja nicht, das die Möglichkeit besteht, dass er aus der BG herausfallen kann, deshalb hab ich mich ja auch ans Forum gewandt. VG Silke Geändert von Silke (07.06.2007 um 02:43 Uhr). |
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| | #16 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Auch, was Kindergeld angeht. Das erste mal hab ich meine Tochter aus der BG geholt, als sie 18 wurde... dann kam das neue Gesetz letzten Sommer und als ich den Fortzahlungsantrag für mich und meine kleine - unverändert - stellte, da kam die Aufforderung, einen Antrag zu stellen, daß meine Volljährige Tochter wieder in die BG aufgenommen würde... und da hab ich nicht mitgespielt...hab den Antrag nicht ausgefüllt und von mir unterschrieben abgegeben. Da hieß es dann, dann könne man meinen Antrag nicht bearbeiten... aber ich bin "bockig" geblieben und hab gekämpft... dann bekam ich einen Bescheid für 2 Monate, in dem meine Tochter doch wieder drin stand... 2 Monate später gabs dann den nochmal einen Bescheid.... vorher wieder das Procedere, daß ich weiter "bockig" war.... dann meinen letzten Überzeugungsversuch - und endlich Bescheide ohne meine Tochter. Meine Kinder hab ich rückwirkend zum 01.01.2005 rausgeholt.... dadurch haben sie dann rückwirkend Wohngeld bekommen und hatten dadurch einen ziemlichen finanziellen Vorteil. Wie gesagt, einfach mal nachlesen. Getrennt lebst du nicht - oder doch? Deine Kinder bekommen keinen Kindesunterhalt vom Vater, oder? Solche Infos können wichtig sein... auf die Frage nach dem Kindergeld geh ich extra ein. | |
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| | #17 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Du kannst für ihn Wohngeld bekommen, ab 01.09.2007 | |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, ich bin zwar noch verheiratet, aber seit 2003 von meinem Mann getrennt lebend. Durch die Trennung bin ich zu Hartz4 gekommen, da ich vorher Hausfrau und Mutter war. Mein Mann ist selbständig und zahlt keinen Unterhalt für die beiden jüngeren Kinder. Mein Sohn, der jetzt die Ausbildung anfängt ist nicht von ihm. Dessen Erzeuger hat die Unterhaltszahlung mit seinem 18. Geburtstag eingestellt. Geklagt hab ich dagegen nicht, denn die Arge hat mir den Unterhalt eh abgezogen und ich musste nicht dauernd dem Geld hinterher jagen. Da er aber jetzt die Ausbildung anfängt und hoffentlich aus der BG rausfällt, will er sich einen Anwalt nehmen und auf erneuten Unterhalt klagen. Ich hab gestern noch mit meiner |