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| | #176 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.059
| Zitat:
umgehend Untätigkeitsklage erheben... Dopamin
__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) | |
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| | #177 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Dopamin, wenn ich eine Untätigkeitsklage erhebe, wird sich das ganze unendlich hinziehen und bis dahin werde ich sicher keinen Cent sehen. Ich kann mir nicht dauernd Geld leihen. L.G. Silke |
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| | #178 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.059
| Silke, wenn Du es nicht tust, geht es auch ganz bestimmt schneller Schon von einer Einstweiligen Anordnung gehört? Hatte ich Dir nicht schon vor Monaten geraten, Dich um einen Fachanwalt zu kümmern? Ich frage mich manchmal auch warum ich mich ständig wiederhole... Dopamin
__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) |
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| | #179 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| @ Dopamin, ich kann mich noch an unser Gespräch bzgl. Fachanwalt erinnern, nur da hatte ich gerade erst den Widerspruch abgegeben. Da sich ja die ganze Zeit nichts tat, hab ich gedacht ok, wenn ich den neuen Folgeantrag stelle, weise ich nochmals darauf hin, dass mein Sohn sich selbst vertritt und ich keine Angaben mehr für ihn mache. Das müsste auch eigentlich klappen, nur wird die Sb jetzt auf meinem alten Widerspruch rum reiten und deshalb möchte ich wissen, ob das seine Richtigkeit hat! Ich meine, der Widerspruch bezieht sich auf meinen letzten Fogeantrag und hat mit dem ab 01.01.08 nichts mehr zu tun. Da ich es aber nicht genau weiß, dachte ich, dass es sowas wie einen Gesetzestext gibt, auf den ich mich am Mittwoch beziehen kann. Wenn nicht, werde ich die beiden Gehaltsbescheinigungen von meinem Sohn nachreichen, damit ich Geld bekomme. Dann werde ich zum Fachanwalt gehen wegen des alten Widerspruchs und mit dem neuen Folgeantrag ab 01.07.08 erneut mein Glück versuchen. L.G. Silke |
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| | #180 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.059
| Zitat:
Unterlagen sind bei dem anzufordern, dessen Name draufsteht! Sohni ist ü18 und somit volljährig und verfügungsbefugt über seine Unterlagen, ohne Dein Mitspracherecht? Dann DARFST Du nicht ohne seine Zustimmung an seine Unterlagen... Und genau auf DIESEN Effekt wird doch immer wieder gesetzt, dass ein Antragsteller sich dem u.U. entstehenden Ärger mit der Behörde nicht aussetzt aus Angst kein Geld mehr zu bekommen. Ich würde dem Überprüfungsantrag ein Schreiben beifügen in dem Du die Untätigkeitsklage wg. des nicht bearbeiteten Widerspruch ankündigst, und sieh zu dass Du Dir einen Anwalt besorgst, eine Klage läuft über Prozesskostenhilfe (PKH) und ich weiss nicht ob Du das besser mit Anwalt durchziehst... Dopamin
__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) | |
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| | #181 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Silke, die sehen doch, daßm sie es mit dir machen können - wehr dich endlich wirkungsvoll JETZT! |
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| | #182 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo, ja, ihr habt ja recht! Wie gehe ich also am Mittwoch vor? Ich frage warum kein Geld da ist und die Sb sagt, wegen der fehlenden Verdienstbescheinigungen und weil der Widerspruch noch läuft. Dann sage ich, wie ich es ihr auch schon geschrieben habe, dass mein Sohn sich selbst vertritt und ich keine Auskünfte gebe. Jetzt meine Frage: hat sie recht, wenn sie sagt, mein Sohn muss so lange in der BG bleiben wie der Widerspruch läuft? Bitte um eine Begründung! Wenn ja, werde ich ihr sagen, dass ich sofort einen Termin beim Anwalt mache um Untätigkeitsklage zu erheben (mach ich dann auch). Wenn nein, was ist dann? Warte ich dann bis sie meinen Sohn anschreibt und der ihr dann mitteilt, dass er keine Auskünfte gibt oder... V.G. Silke |
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| | #183 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.059
| Zitat:
Lass Dich nicht abwimmeln! Ich an Deiner Stelle würde beim Gehen, freundlich lächeln und folgendes als Kommentar dalassen: "Sie wissen ja wie lange es dauert, bis eine Untätigkeitsklage verhandelt wird!" Ich nehme mal an auch das lässt sich bei Benachteiligung per einstweiliger Anordnung durchboxen, aber hier ist ein Anwalt gefragt... Dopamin
__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) | |
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| | #184 | |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #185 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| reicht das, wenn ich schreibe: hiermit bitte ich um einen Vorschuss für den Monat Januar 08 da mein Folgeantrag noch in Bearbeitung ist? In welcher Höhe kann ich denn einen Vorschuss beantragen? Ich bekomme sonst 864€ im Monat? Eine 14tägige Frist für den Widerspruch hatte ich denen schon vor Wochen gesetzt, ohne Reaktion. Soll ich nochmal eine setzen und dann erst die Untätigkeitsklage? Wenn ich mir das Geld für Miete und die anderen Abbuchungen am 02.01. von Bekannten leihe, bekomm ich das dann vom Job-Center nachträglich noch erstattet? L.G. Silke |
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| | #186 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.059
| Du bittest nicht, Du beantragst einen Vorschuss Kosten der Unterkunft plus halbe Regelleistung(?) Wenn Du Dir Geld leihst, mache eine schriftlichen formlosen Darlehensvertrag! Dopamin
__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) |
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| | #187 | |
| Gast
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| | #188 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Ich werde ganz bestimmt bestimmt auftreten, könnte platzen vor Wut! Werde mir dann lieber nichts leihen. Ich muss meiner Vermieterin, die absolut nichts von Sozis hält, nun schon zum dritten Mal erklären, dass sie die Miete nicht pünktlich bekommt und weiß auch nicht wie ich die Fahrkarte und Versicherung bezahlen soll. Wie kann ich denn durchboxen den vollen Vorschuss zu bekommen? Die Vertretung hatte mir am Telefon schon gesagt, dass es nur einen Teilvorschuss gibt. Hätte man mir nicht schriftlich mitteilen müssen, dass die Leistung eingestellt wird? Denken die gar nicht an meine Kinder? L.G. Silke |
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| | #189 | |
| Gast
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| Zitat:
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| | #190 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| @ Ludwigsburg, das mit den Kindern ist ne gute Idee. Allerdings kann ich denen nichts mehr von Spaß erzählen, die haben bis jetzt genug davon mitgekriegt, dass kein Geld da ist. Die EA habe ich noch nicht, da ich noch nicht beim Anwalt war. Ich komme anhand der Abbuchungen schon auf 630€; dann hätte ich noch 230€ für Lebensmittel usw. die ich zu bekommen hätte....bin gespannt! L.G. Silke |
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| | #191 | |
| Gast
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| Zitat:
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| | #192 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| wie schreibe ich oder mein Beistand denn so schnell mit? Muss ich mir das Gekrikel dann von der SB unterschreiben lassen? Seit eben sieht es so aus, dass mein Mann nicht mitgeht; kenne sonst niemand anderen. Hab ich dann schon im Vorfeld verloren wenn ich alleine, evtl. mit Kinder, hingehe? L.G. Silke |
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| | #193 | |
| Gast
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| Zitat:
du dann erst klagen müßtest! | |