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kein_lohn_unter10

U 25

Ausbildung ab 1.9.07; in Forum: Information; Zitat: Zitat von Silke Hallo Ludwigsburg, danke, dass du dich so rasch meldest! Eine Begründung hab ich am Telefon von der Vertretung nicht bekommen, da die Akte ja mal wieder ...
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Alt 30.12.2007, 14:55   #176
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Zitat:
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Hallo Ludwigsburg,

danke, dass du dich so rasch meldest!

Eine Begründung hab ich am Telefon von der Vertretung nicht bekommen, da die Akte ja mal wieder nicht auffindbar war.

Einen Schrieb, dass die Leistungen eingestellt werden, hab ich auch nicht bekommen. Das wundert mich, denn dann hätte ich doch eher reagieren können. Hätte ich sowas nicht bekommen müssen?

Ich werde am Mittwoch mit meinem Mann vorbei gehen, ihn aber nur als Beistand vorstellen.

Was antworte ich denn, wenn die SB sagt, solange der Widerspruch vom 28.06.07 (lach) noch nicht bearbeitet ist, bleibt mein Sohn in der BG?
Gibt es da nen Gesetzestext, bezüglich laufender Widerspruch und Herausnahme aus der BG?

L.G.
Silke
Nö Silke,

umgehend Untätigkeitsklage erheben...

Dopamin
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Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren.
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Alt 30.12.2007, 15:02   #177
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Hallo Dopamin,

wenn ich eine Untätigkeitsklage erhebe, wird sich das ganze unendlich hinziehen und bis dahin werde ich sicher keinen Cent sehen.

Ich kann mir nicht dauernd Geld leihen.

L.G.
Silke
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Alt 30.12.2007, 15:14   #178
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Silke,

wenn Du es nicht tust, geht es auch ganz bestimmt schneller

Schon von einer Einstweiligen Anordnung gehört?

Hatte ich Dir nicht schon vor Monaten geraten, Dich um einen Fachanwalt zu kümmern?

Ich frage mich manchmal auch warum ich mich ständig wiederhole...

Dopamin
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Alt 30.12.2007, 15:29   #179
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@ Dopamin,

ich kann mich noch an unser Gespräch bzgl. Fachanwalt erinnern, nur da hatte ich gerade erst den Widerspruch abgegeben.
Da sich ja die ganze Zeit nichts tat, hab ich gedacht ok, wenn ich den neuen Folgeantrag stelle, weise ich nochmals darauf hin, dass mein Sohn sich selbst vertritt und ich keine Angaben mehr für ihn mache.

Das müsste auch eigentlich klappen, nur wird die Sb jetzt auf meinem alten Widerspruch rum reiten und deshalb möchte ich wissen, ob das seine Richtigkeit hat!
Ich meine, der Widerspruch bezieht sich auf meinen letzten Fogeantrag und hat mit dem ab 01.01.08 nichts mehr zu tun. Da ich es aber nicht genau weiß, dachte ich, dass es sowas wie einen Gesetzestext gibt, auf den ich mich am Mittwoch beziehen kann.

Wenn nicht, werde ich die beiden Gehaltsbescheinigungen von meinem Sohn nachreichen, damit ich Geld bekomme. Dann werde ich zum Fachanwalt gehen wegen des alten Widerspruchs und mit dem neuen Folgeantrag ab 01.07.08 erneut mein Glück versuchen.

L.G.
Silke
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Alt 30.12.2007, 15:44   #180
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
@ Dopamin,

ich kann mich noch an unser Gespräch bzgl. Fachanwalt erinnern, nur da hatte ich gerade erst den Widerspruch abgegeben.
Da sich ja die ganze Zeit nichts tat, hab ich gedacht ok, wenn ich den neuen Folgeantrag stelle, weise ich nochmals darauf hin, dass mein Sohn sich selbst vertritt und ich keine Angaben mehr für ihn mache.

Das müsste auch eigentlich klappen, nur wird die Sb jetzt auf meinem alten Widerspruch rum reiten und deshalb möchte ich wissen, ob das seine Richtigkeit hat!
Ich meine, der Widerspruch bezieht sich auf meinen letzten Fogeantrag und hat mit dem ab 01.01.08 nichts mehr zu tun. Da ich es aber nicht genau weiß, dachte ich, dass es sowas wie einen Gesetzestext gibt, auf den ich mich am Mittwoch beziehen kann.

Wenn nicht, werde ich die beiden Gehaltsbescheinigungen von meinem Sohn nachreichen, damit ich Geld bekomme. Dann werde ich zum Fachanwalt gehen wegen des alten Widerspruchs und mit dem neuen Folgeantrag ab 01.07.08 erneut mein Glück versuchen.

L.G.
Silke
Es muss JEDEM falsch erstellten Bescheid widersprochen werden, wenn der ab dem 1.8. genauso ist, wie der vorangegangene, SOFORT einen Überprüfungsantrag stellen!

Unterlagen sind bei dem anzufordern, dessen Name draufsteht! Sohni ist ü18 und somit volljährig und verfügungsbefugt über seine Unterlagen, ohne Dein Mitspracherecht? Dann DARFST Du nicht ohne seine Zustimmung an seine Unterlagen... Und genau auf DIESEN Effekt wird doch immer wieder gesetzt, dass ein Antragsteller sich dem u.U. entstehenden Ärger mit der Behörde nicht aussetzt aus Angst kein Geld mehr zu bekommen.

Ich würde dem Überprüfungsantrag ein Schreiben beifügen in dem Du die Untätigkeitsklage wg. des nicht bearbeiteten Widerspruch ankündigst, und sieh zu dass Du Dir einen Anwalt besorgst, eine Klage läuft über Prozesskostenhilfe (PKH) und ich weiss nicht ob Du das besser mit Anwalt durchziehst...

Dopamin
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Alt 30.12.2007, 16:03   #181
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
Hallo Dopamin,

wenn ich eine Untätigkeitsklage erhebe, wird sich das ganze unendlich hinziehen und bis dahin werde ich sicher keinen Cent sehen.

Ich kann mir nicht dauernd Geld leihen.

L.G.
Silke
Silke, die sehen doch, daßm sie es mit dir machen können - wehr dich endlich wirkungsvoll JETZT!
 
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Alt 30.12.2007, 16:55   #182
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Hallo,

ja, ihr habt ja recht!

Wie gehe ich also am Mittwoch vor?

Ich frage warum kein Geld da ist und die Sb sagt, wegen der fehlenden Verdienstbescheinigungen und weil der Widerspruch noch läuft.

Dann sage ich, wie ich es ihr auch schon geschrieben habe, dass mein Sohn sich selbst vertritt und ich keine Auskünfte gebe.

Jetzt meine Frage: hat sie recht, wenn sie sagt, mein Sohn muss so lange in der BG bleiben wie der Widerspruch läuft? Bitte um eine Begründung!

Wenn ja, werde ich ihr sagen, dass ich sofort einen Termin beim Anwalt mache um Untätigkeitsklage zu erheben (mach ich dann auch).

Wenn nein, was ist dann? Warte ich dann bis sie meinen Sohn anschreibt und der ihr dann mitteilt, dass er keine Auskünfte gibt oder...

V.G.
Silke
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Alt 30.12.2007, 17:09   #183
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
Hallo,

ja, ihr habt ja recht!

Wie gehe ich also am Mittwoch vor?

Ich frage warum kein Geld da ist und die Sb sagt, wegen der fehlenden Verdienstbescheinigungen und weil der Widerspruch noch läuft.

Dann sage ich, wie ich es ihr auch schon geschrieben habe, dass mein Sohn sich selbst vertritt und ich keine Auskünfte gebe.

Jetzt meine Frage: hat sie recht, wenn sie sagt, mein Sohn muss so lange in der BG bleiben wie der Widerspruch läuft? Bitte um eine Begründung! Wurde gegen den letzen Bescheid Widerspruch eingelegt? Wenn nicht, dann ist der SO gültig. Ist der Sohn da drin in der BG? Wenn er drin ist, müssen SEINE Unterlagen bei IHM angefordert werden.

Wenn ja, werde ich ihr sagen, dass ich sofort einen Termin beim Anwalt mache um Untätigkeitsklage zu erheben (mach ich dann auch). Mach Dir doch GLEICH ein Schreiben fertig, wegen der Untätigkeitsklage, das Du dann abgibst.

Wenn nein, was ist dann? Warte ich dann bis sie meinen Sohn anschreibt und der ihr dann mitteilt, dass er keine Auskünfte gibt oder... Ist er auf dem laufenden Bescheid in der BG ja oder nein?

V.G.
Silke
Dass wir Recht haben nutzt DIR grad herzlich wenig...

Lass Dich nicht abwimmeln! Ich an Deiner Stelle würde beim Gehen, freundlich lächeln und folgendes als Kommentar dalassen: "Sie wissen ja wie lange es dauert, bis eine Untätigkeitsklage verhandelt wird!" Ich nehme mal an auch das lässt sich bei Benachteiligung per einstweiliger Anordnung durchboxen, aber hier ist ein Anwalt gefragt...

Dopamin
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Alt 30.12.2007, 17:12   #184
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
Hallo,

ja, ihr habt ja recht!

Wie gehe ich also am Mittwoch vor?

Mit mehreren Personen da auftauchen. Einer schreibt mit.

Ich frage warum kein Geld da ist und die Sb sagt, wegen der fehlenden Verdienstbescheinigungen und weil der Widerspruch noch läuft.

Dann sagst ihr, ob sie Zweifel dran hat, ob du weiter hilfebedürftig bist. Die soll SIE begruinden! Geb einen Antrag auf Viorschuß ab, auf Kopie Annahme bestätigen lassen.

Dann sage ich, wie ich es ihr auch schon geschrieben habe, dass mein Sohn sich selbst vertritt und ich keine Auskünfte gebe.

Richtig!

Jetzt meine Frage: hat sie recht, wenn sie sagt, mein Sohn muss so lange in der BG bleiben wie der Widerspruch läuft?

Hat sie nicht! Selbst wenn man ihr ein halbes Jahr zugesteht um deinen/seinen Antrag, ihn aus der Bg zu nehmen, das ist längst vorbei! Und die Zeit, einen Widerspruch zu bearbeiten beträgt 3 Monate, die sind auch vorbei!

Also: Fristsetzung am besten schriftlich bis zum ... (14 Tage) für einen geänderten Bescheid für DICH allein!

Frag, warum dein Sohnso lange in der BG bleiben muß...
Bitte um eine Begründung!

Wenn ja, werde ich ihr sagen, dass ich sofort einen Termin beim Anwalt mache um Untätigkeitsklage zu erheben (mach ich dann auch).

Untätigkeitsklage wegen des Widerspruchs... und EA weil du kein Geld für Januar hast, wenn der Vorschuß abgelehnt wird.

Wenn nein, was ist dann? Warte ich dann bis sie meinen Sohn anschreibt

nein: du hast Anspruch auf Hilfe.. dein Sohn und das Amt, das ist eine andere Baustelle

und der ihr dann mitteilt, dass er keine Auskünfte gibt oder...

wie gesagt: das ist nicht mehr dein Problem...

V.G.
Silke
Setz dich durch! Ich wünsch dir viel Glück!
 
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Alt 30.12.2007, 17:33   #185
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reicht das, wenn ich schreibe: hiermit bitte ich um einen Vorschuss für den Monat Januar 08 da mein Folgeantrag noch in Bearbeitung ist?

In welcher Höhe kann ich denn einen Vorschuss beantragen? Ich bekomme sonst 864€ im Monat?

Eine 14tägige Frist für den Widerspruch hatte ich denen schon vor Wochen gesetzt, ohne Reaktion. Soll ich nochmal eine setzen und dann erst die Untätigkeitsklage?

Wenn ich mir das Geld für Miete und die anderen Abbuchungen am 02.01.
von Bekannten leihe, bekomm ich das dann vom Job-Center nachträglich noch erstattet?

L.G.
Silke
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Alt 30.12.2007, 17:53   #186
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Du bittest nicht, Du beantragst einen Vorschuss

Kosten der Unterkunft plus halbe Regelleistung(?)

Wenn Du Dir Geld leihst, mache eine schriftlichen formlosen Darlehensvertrag!

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Alt 30.12.2007, 18:03   #187
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Zitat:
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reicht das, wenn ich schreibe: hiermit bitte ich um einen Vorschuss für den Monat Januar 08 da mein Folgeantrag noch in Bearbeitung ist? Nein

Nicht bitten, fordern! Es gibt einen vordruck im Downloadbereich: Kontoauszug, den letzten dazu als Beweis der Mittellosigkeit


In welcher Höhe kann ich denn einen Vorschuss beantragen? Ich bekomme sonst 864€ im Monat?

Was du brauchst: 2/3 der 864 € würd ich für möglich halten, wobei: ich würd alles fordern!

Eine 14tägige Frist für den Widerspruch hatte ich denen schon vor Wochen gesetzt, ohne Reaktion. Soll ich nochmal eine setzen und dann erst die Untätigkeitsklage?

Nein: ich würde dann sofort Klage einreichen, aber mündlich mitteilen, daß ich das innerhalb von ...Tagen beim Sozialgericht abgebe oder vom Anwalt abgeben lasse. Vielleicht klappts damit ja doch noch, du mußt aber bestimmt auftreten, darfst keine Unsicherheit zeigen.

Wenn ich mir das Geld für Miete und die anderen Abbuchungen am 02.01.
von Bekannten leihe, bekomm ich das dann vom Job-Center nachträglich noch erstattet?
Ich würd mir nichts leihen... ob du es wann wieder bekommst: man kann nie sicher sein - im Pinzip aber: ja. EA ist nur möglich, wenn du dir nicht anderweitig geholfen hast
 
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Alt 30.12.2007, 18:25   #188
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Ich werde ganz bestimmt bestimmt auftreten, könnte platzen vor Wut!

Werde mir dann lieber nichts leihen.
Ich muss meiner Vermieterin, die absolut nichts von Sozis hält, nun schon zum dritten Mal erklären, dass sie die Miete nicht pünktlich bekommt und weiß auch nicht wie ich die Fahrkarte und Versicherung bezahlen soll.

Wie kann ich denn durchboxen den vollen Vorschuss zu bekommen?
Die Vertretung hatte mir am Telefon schon gesagt, dass es nur einen Teilvorschuss gibt.

Hätte man mir nicht schriftlich mitteilen müssen, dass die Leistung eingestellt wird? Denken die gar nicht an meine Kinder?

L.G.
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Alt 30.12.2007, 19:57   #189
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
Ich werde ganz bestimmt bestimmt auftreten, könnte platzen vor Wut!

Werde mir dann lieber nichts leihen.
Ich muss meiner Vermieterin, die absolut nichts von Sozis hält, nun schon zum dritten Mal erklären, dass sie die Miete nicht pünktlich bekommt und weiß auch nicht wie ich die Fahrkarte und Versicherung bezahlen soll.

Wie kann ich denn durchboxen den vollen Vorschuss zu bekommen?
Die Vertretung hatte mir am Telefon schon gesagt, dass es nur einen Teilvorschuss gibt.

Nimm ne Liste mit, was du sofort brauchst...Miete, Strom usw

Notfalls mit der EA, nimm auch nen Kontoauszug des letzten Kindergeldes mit, nicht das die meint, du hast das für Januar jetzt schon zur Verfügung

Hätte man mir nicht schriftlich mitteilen müssen, dass die Leistung eingestellt wird?

Nee, das sieht man ja am Kontoauszug...:-((( - wüßte ich zumindest nicht.

Denken die gar nicht an meine Kinder?

Siehst ja, daß ihnen die egal sind...nim die doch mit und zeig ihnen "die Tante, die ihnen kein Geld fürs Essen geben will, ud der es egal ist, ob die Miete bezahlt ist
(aber sag den Kindern vorher, daß das nur ein Spaß ist - du nur ihr dummes Gesicht sehen willst)
 
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Alt 30.12.2007, 20:23   #190
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@ Ludwigsburg,

das mit den Kindern ist ne gute Idee.
Allerdings kann ich denen nichts mehr von Spaß erzählen, die haben bis jetzt genug davon mitgekriegt, dass kein Geld da ist.

Die EA habe ich noch nicht, da ich noch nicht beim Anwalt war.

Ich komme anhand der Abbuchungen schon auf 630€; dann hätte ich noch 230€ für Lebensmittel usw. die ich zu bekommen hätte....bin gespannt!

L.G.
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Alt 30.12.2007, 20:28   #191
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Zitat:
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@ Ludwigsburg,

das mit den Kindern ist ne gute Idee.
Allerdings kann ich denen nichts mehr von Spaß erzählen, die haben bis jetzt genug davon mitgekriegt, dass kein Geld da ist.

Die EA habe ich noch nicht, da ich noch nicht beim Anwalt war.

Ich komme anhand der Abbuchungen schon auf 630€; dann hätte ich noch 230€ für Lebensmittel usw. die ich zu bekommen hätte....bin gespannt!

L.G.
Silke
Wichtig ist auf jeden Fall das Protokoll geführt wird...
 
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Alt 30.12.2007, 21:13   #192
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wie schreibe ich oder mein Beistand denn so schnell mit?

Muss ich mir das Gekrikel dann von der SB unterschreiben lassen?

Seit eben sieht es so aus, dass mein Mann nicht mitgeht; kenne sonst niemand anderen. Hab ich dann schon im Vorfeld verloren wenn ich alleine, evtl. mit Kinder, hingehe?

L.G.
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Alt 30.12.2007, 21:56   #193
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Zitat:
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wie schreibe ich oder mein Beistand denn so schnell mit?
langsam reden, Stichworte aufschreiben z.B., später dann formulieren -

oder der SB sagen, du willst ein Gesprächsprotokoll, das ihr beide unterschreibt. Laß sie die Notizen machen

Muss ich mir das Gekrikel dann von der SB unterschreiben lassen?

Bei mehreren Zeugen: Nein...

Seit eben sieht es so aus, dass mein Mann nicht mitgeht;

warum nicht? Das kann er doch wohl mal tun...geht ihn doch auch was an!

kenne sonst niemand anderen. Hab ich dann schon im Vorfeld verloren wenn ich alleine, evtl. mit Kinder, hingehe?

Hängt von dir ab, ist aber wahrscheinlich, daß die dann nicht nachgeben
mach deinem Mann mal klar, daß kein Geld da ist, wenn er nicht mitgeht...
du dann erst klagen müßtest!
 
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