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| | #151 | |
| Gast
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| | #152 | |
| Gast
Beiträge: n/a
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und notfalls gibts noch Gerichte, wenn man dir rechtswidrig Leistungen vorenthält... | |
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| | #153 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallöchen, habe eben Post vom J.C. bekommen: Sehr geehrte Frau xxx, bis ihr Widerspruch vom 27.06.07 entschieden ist, wird bei der Bearbeitung des Folgeantrags ihr Sohn bei der Berechnung berücksichtigt. Für den hier eingereichten Folgeantrag werden für die Bearbeitung noch nachfolgend aufgeführte Unterlagen benötigt: -die letzten 2 Verdienstbescheinigungen vor Antragsstellung von ihrem Sohn. Die noch fehlenden Unterlagen reichen Sie bitte bis zum 19.12.07 ein. Was nun? Was hat denn der Folgeantrag mit dem Widerspruch zu tun? L.G. Silke |
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| | #154 | |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #155 | |
| Gast
Beiträge: n/a
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Du mußt wissen, was du tust... ich hab mich geweigert und die haben nachgegeben...denn du bist ja ganz klar weiter bedürftig, die dürfen dier dein ALG II also eigentlich nicht verweigern! Kannst ja nochmal dazu schreiben, daß dein Sohn 19 ist und dir die Mitwirkung verweigert..sie sollen ihn selbst anschreiben! | |
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| | #156 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, bin überrascht, über deine Postings 150 und 154. Hat sich doch längst erledigt, sind schon ein paar Monate alt, trotzdem danke. Meinst du, das reicht, wenn ich schreibe er verweigert die Mitwirkung oder muss ich noch ein bißchen weiter ausholen? L.G. Silke |
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| | #157 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Ich möchte dem J.C. morgen den Schrieb anstatt die Lohnabrechnungen in den Kasten werfen. Kann mir noch schnell jemand nen Tipp geben, was ich außer der fehlenden Mitwirkung meines Sohnes schreiben kann; oder reicht das? Gruß Silke |
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| | #158 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Silke, seh es jetzt erst. Was hast denn jetzt geschrieben? |
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| | #159 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, ich habs heute noch nicht abgegeben, weil ich Schiss hatte was Falsches zu schreiben. Eigentlich wollte ich schreiben: Da mein Sohn sich selbst unterhalten kann und deshalb auch keinen Folgeantrag stellt, weigert er sich seine Unterlagen herauszugeben. Ich bin nur verunsichert, weil die SB geschrieben hat, "so lange mein Widerspruch noch nicht entschieden ist". Hat der jetzt was mit dem Folgeantrag zu tun? L.G. Silke |
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| | #160 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 145
| Hallo Silke, ich würde Dir so gerne helfen aber das mit dem Widerspruch verstehe ich auch nicht... Ich denke mir das so das der Widerspruch doch für den Antrag davor war und jetzt stellst Du eben den Folgeantrag...und da würde ich das so schreiben...oder wir haben geschrieben das mein Sohn xxx am xxxseinen 18ten Geb. hatte und ab sofort nicht mehr von mir vertreten werden möchte...Sollten sie Fragen haben können sie sich gerne an ihn wenden aber seine Mutter wird keinerlei Auskünfte mehr über seine Vermögensverhältnisse etc. machen das ganze hat er unterschrieben und fertig... Aber wie das jetzt in Deinem speziellen Fall ist wegen dem Widerspruch...sorry,kann ich auch nix zu sagen Liebe Grüße kossi |
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| | #161 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Moin Kossi, von der Logik her würde ich auch sagen, das der Folgeantrag nichts mit meinem Widerspruch zu tun hat, aber was ist beim J.C. schon logisch... Ich werde jetzt gleich deinen und meinen Satz so schreiben und fertig. Ich hatte gehofft, Ludwigsburg hätte gestern noch geantwortet; aber war wohl nix und noch länger kann ich nicht warten... Ach so, was hast du mit den Kontoauszügen und dem Zusatzblatt gemacht? L.G. Silke |
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| | #162 | |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #163 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, ich habs nur so eilig gehabt, weil ich den Schrieb so schnell wie möglich abgeben wollte, damit ich für Januar mein Geld bekomme. Ich habe ihn jetzt eben abgegeben--mal schaun was kommt. Ich dachte ich hätte nur Theater mit dem J.C., nee, jetzt auch noch die Kindergeldkasse. Die haben mir für meinen Großen kein Geld überwiesen weil die eine Bearbeitungszeit von mindestens 2 Monaten haben. Die SB hat mir eben gesagt, dass es dieses Jahr nichts mehr gibt, falls ich überhaupt für ihn noch was bekomme. Tja, das sind durch die Ausbildung fast 300€ die mir fehlen, super. Ich hatte Kossi wegen Auszüge und Zusatzblatt gefragt, weil sie damit doch auch Probleme hatte. Wollte wissen, wie sie sich entschieden hatte. L.G. Silke |
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| | #164 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 145
| Guten morgen Silke, zu : Ach so, was hast du mit den Kontoauszügen und dem Zusatzblatt gemacht? kann ich Dir so viel sagen das ich einen Brief an die Arge verfasst habe das ich diesen Bogen nicht ausfülle,gleichzeitig habe ich mit der Datenschutzbeauftragten von Brandenburg telefoniert und ihr den ganzen Zusammenhang geschildert,sie hat mich bestärkt in meinem Vorhaben und mich gebeten ihr den ganzen Schriftverkehr mit der Arge zu zu schicken. Sie wird ein Auge darauf werfen und der Arge auf die Finger klopfen. Dieder Zusatzfragebogen dient der doppelten Datenerfassung,außerdem sollen noch weitere Leute aus der Familie ausspioniert werden,das kann ja nicht sein...Wenn Du möchtest lies doch mal im Forum unter ANTRÄGE und dann bei ZUSATZFRAGEBOGEN UND KONTOAUSZÜGE dort habe ich mich schlau gemacht und ausgetauscht.jetzt heißt es abwarten was kommt... LG kossi |
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| | #165 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Moin Kossi, hatte dort schon rumgelesen und mich nur gefragt, ob du es so machst. Was machst du mit den Kontoauszügen, zeigst du nur den letzten? Bin auch gespannt was kommt; wir sind je beide wieder in der Wartestellung. L.G. Silke |
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| | #166 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Kossi, hast du schon deinen neuen Bescheid? Ich noch nicht! Meinst du, ich bekomme dann überhaupt Geld für Januar? Meine GEZ-Gebühr kann ich für Januar auf jeden Fall selbst bezahlen. L.G. Silke |
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| | #167 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallöchen, habe mit der Vertretung meiner SB gesprochen; werde kein Geld ab Januar bekommen!! Da sie meine Akte mal wieder nicht finden konnte, gabs keine Infos und ich soll mich doch am Mittwoch nochmal bei meiner Sb melden. Ich glaub das alles nicht.... Wenn meine Sb mir am Mittwoch sagt, Gehaltsbescheinigungen oder keine Leistung, was mach ich dann? Ihr die Kinder auf den Schreibtisch setzen? Bei meiner Nachbarin, die in der selben Situation war, gabs auch keine Leistungsstreichung..... Brauche dringend euren Rat!!! L.G. Silke |
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| | #168 | |
| Gast
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| | #169 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, danke, dass du dich so rasch meldest! Eine Begründung hab ich am Telefon von der Vertretung nicht bekommen, da die Akte ja mal wieder nicht auffindbar war. Einen Schrieb, dass die Leistungen eingestellt werden, hab ich auch nicht bekommen. Das wundert mich, denn dann hätte ich doch eher reagieren können. Hätte ich sowas nicht bekommen müssen? Ich werde am Mittwoch mit meinem Mann vorbei gehen, ihn aber nur als Beistand vorstellen. Was antworte ich denn, wenn die SB sagt, solange der Widerspruch vom 28.06.07 (lach) noch nicht bearbeitet ist, bleibt mein Sohn in der BG? Gibt es da nen Gesetzestext, bezüglich laufender Widerspruch und Herausnahme aus der BG? L.G. Silke |
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| | #170 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 145
| Hallo zusammen, habe soeben meine Abänderungsbescheide für Nov.u.Dez. erhalten,Grund ie Einberechnung meines Nebeneinkommens und siehe da,mein Sohn ist aus der BG raus seit 1.11.... Jetzt steht hier : -Der überhang Kindergeld(sie als Anspruchsberechtigte) wird aus Datentechnischen Gründen als sonstiges Einkommen erfasst. Wir bitten um Verständnis.Nachteile entstehen hierdurch nicht. Jetzt stehen aber auf dem Berechnungsbogen -meine 1oo,17 € Nettoerwerbseinkommen -abzüglich Freibetrag 100,03€ -zu berücksichtigendes E.Einkommen 0,14€ -sonstiges Einkommen 28,02€ Was ist dieses zusätzliche E.einkommen??? LG KOSSI ps: mein Sohn bekommt sein KG auf sein Konto... |
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