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| | #126 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, ich habe bis heute nichts von meinem Widerspruch gehört, trotz Fristsetzung. Da ich aber ab Januar einen Fortzahlungsantrag stellen muss, habe ich doch jetzt die Möglichkeit ihn nicht mehr im Antrag mit aufzuführen, oder? Ist dann mein Widerspruch von Juni noch relevant? Was genau muss ich denn unter "Änderungen in der BG lebenden Personen" reinschreiben? L.G. Silke |
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| | #127 | |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #128 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, ich habe unter sonstige Änderungen eingetragen, dass mein Sohn nicht mehr der BG angehört. Muss ich aber nicht noch vermerken, dass er noch im Haushalt lebt? Sonst ist die Wohnung zu groß für uns. L.G. Silke |
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| | #129 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 145
| Hallo zusammen, ich habe auch grad meinen Fortzahlungsantrag fertig gemacht,habe bei Änderungen der BG rot unterstrichen was in dem Text steht unter "gehören in BG Personen unter 25 wenn sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können" und darunter vermerkt das mein Sohn sich selbst finanziert. Gleichzeitig haben wir ein Schreiben aufgesetzt das er sich ab sofort selbst vertritt, das er mit Unterhalt,Azubivergütung und Kindergeld genug Einkommen hat und somit die Vorraussetzungen für eine BG nicht mehr gegeben sind und das er keine Leistungen der ARGE mehr will(obwohl er die schon nicht mehr bekommen hat aber immer noch in meinem Bescheid stand).Und dann noch diesen Vordruck zur Wiederlegung der Unterhaltsvermutung ausgefüllt mit dem Hinweis das er mir anteilig seine KdU zahlt. Das alles zusammen habe ich abgegeben und warte gespannt ab was passiert. LG kossi |
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| | #130 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Kossi, was ist das für ein Vordruck zur Unterhaltsvermutung? Bekommt man den beim Job-Center? Ist das sinnvoll, wenn ich den schon im Vorfeld ausfülle ohne Hinweis des J.-Centers? L.G. Silke |
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| | #131 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 145
| Hallo Silke, oh gott... habe ihn aus einem anderen Forum,hab bei googel "hartz4flunk" eingegeben,da habe ich ihn gefunden,kann das leider nicht anders erklären bin doch nicht so schlau wie das geht mit dem "link"... ![]() Aber vielleicht kann hier wer helfen????? LG kossi |
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| | #132 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 145
| Hallo Silke, iche nochmal,guck mal hier im Forum oben unter Downloads da ist eine Widerlegung der BG als Vordruck,vielleicht hilft Dir das schon. LG kossi |
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| | #133 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Kossi, ich habe unter "hartz4flunk" nichts gefunden--ich habs aber auch nicht so mit den links. Ich werde den Satz von Ludwigsburg und deine Erklärung drunter schreiben und fertig. Diesen Unterhaltsvermutungsschrieb werde ich erstnal weglassen. Ich verstehe den Sinn (Unterhaltsvermutung) nicht... Muss ich denn noch schreiben, dass mein Sohn weiter zum Haushalt gehört? Ich meine wegen der Wohnungsgröße und so... L.G. Silke |
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| | #134 | |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #135 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
DAS sollte er widerlegen, indem er mitteilt, daß er euch nicht unterstützt! Dazu gibts einen Vordruck im Downloadbereich. | |
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| | #136 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Ich bin zu dumm den Vordruck für die Unterhaltsvermutung zu finden. Ich belass es so und warte was kommen wird. Muss mein Sohn denn laut Job-Center seine anteilige KDU an mich zahlen? Hab ich dann für die nicht wieder zuviel Geld? Gruß Silke |
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| | #137 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 145
| Hallo Silke, bei der Berechnung Eurer KdU ist doch die Miete geteilt durch die Mitglieder im Haushalt oder eben der BG, Du bekommst doch nicht allein die volle Miete,bei mir und meinem Sohn eben jeder die Hälfte. Das dürfte auch so in dem Bewilligungsbescheid stehen. Somit bekomm´ich eben sagen wir mal 169 Euro und mein Sohn auch,bekommt er aber nicht vom Amt da er zuviel Geld selbst hat,also muss er mir seinen Mietanteil von seinem "vielen Geld"abgeben... Mein Sohn bekommt noch Wohngeld und das gleicht das alles ein wenig aus.Zur Unterhaltsvermutung gehe in die Spalte Downloads,dort unter Anträge und Formulare,dort bei Wiederlegung Haushaltsgemeinschaft und dann sollte das funzen LG kossi |
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| | #138 | |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #139 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| @ Kossi, vielen Dank, habe den Vordruck jetzt. Ich schmeiße denen morgen den neuen Antrag in den Kasten und melde mich, sobald ich was höre. Gib Du auch bitte sofort Bescheid, wenn Du Post vom J.-Center bekommst. Bis dahin, Silke |
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| | #140 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| @ Ludwigsburg, danke für die Erklärung, das Brett vorm Kopf ist ganz schön dick! Ich melde mich, sobald ich etwas höre. L.G. Silke |
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| | #141 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 145
| Hallo Silke, na bitte,geht doch.... viel Glück Dir und wenn es was neues gibt melde ich mich!!! LG kossi |
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| | #142 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 145
| Hallo Ihr Lieben, es kommt Bewegung in die Sache... Heute Post bekommen,es fehlen zur Bearbeitung Unterlagen -Ergänzungsbogen zum Antrag -Bankbelege der letzten 2 Monate,lückenlos in Kopie, soweit so gut... zum Ergänzungsbogen habe ich ein paar Fragen -Frage 3 im Bogen ist: teilen Angehörige ihre häusliche Gemeinschaft -ja mein Sohn?? -Frage5 ist: erzielen sie oder andere Familienangehörige Arbeitseinkommen oder Ausbildungsvergütung? -muss ich jetzt Angaben über das Einkommen meines Sohnes machen??? Frage 13 im Bogen -wiedermal Fragen zur Miete... (muss ich das wirklich beantworten wenn doch, wie angekreutzt keine Veränderungen eingetreten sind???) -Beziehen sie oder eine andere Person aus der BG Wohngeld? Wurde Wohngeld beantragt? -nein ich nicht und mein Sohn gehört doch nicht mehr zur BG??? es verwirrt mich alles ganz schön und ich habe Bammel was falsches zu machen deshalb bin ich für Hilfe sehr dankbar... LG kossi |
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| | #143 |
| Gast
Beiträge: n/a
| wenn du das tust, stecken sie ihn mit in dioe BG - wenn dein Sohn volljährig ist sollte er dir verbieten, seine persönlichen Angaben weiter zu geben - soll das Amt ihn selbst anschreiben. er hat aber keinen Grund zu antworten, da er ja nicht in die BG will ;-) |
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| | #144 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 145
| Hallo Ludwigsburg, so eine Erklärung das er jetzt volljährig ist und nicht mehr von mir vertreten werden will habe ich meinem Folgeantrag schon beigelegt. Wenn er nicht mehr zur BG gehört sind wir dann eine HG oder ...? Weiß gar nicht was ich hier ankreuzen soll??? |
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| | #145 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 145
| Kann mir denn keiner helfen???? LG kossi |
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| | #146 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Kossi, bei Frage 3, würde ich deinen Sohn eintragen. Meine SB hat mir gesagt, dass wir weil mein Sohn genullt wurde eine HG haben. Bei Frage 5, würde ich den Namen deines Sohnes eintragen und nochmals darauf hinweisen, dass er volljährig ist und er dir verboten hat, seine Daten weiter zu geben. Bei Frage 13 würde ich einfach nein ankreuzen. Ich weiß nicht, ob das alles richtig ist, wenn ich allerdings diese Fragen im Fortzahlungsantrag gestellt bekomme, werde ich es so hinschreiben. L.G. Silke |
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