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kein_lohn_unter10

U 25

Ausbildung ab 1.9.07; in Forum: Information; Zitat: Zitat von Silke Hallo Ludwigsburg, schreib ich dann einfach: Sehr geehrte Frau xxx da mein Widerspruch und der meines Sohnes wegen seiner Herausnahme aus der BG nun schon seit ...
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Alt 11.09.2007, 15:13   #101
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
Hallo Ludwigsburg,

schreib ich dann einfach:

Sehr geehrte Frau xxx

da mein Widerspruch und der meines Sohnes wegen seiner Herausnahme aus der BG nun schon seit 2 1/2 Monaten in Bearbeitung ist und wir noch immer keinen Bescheid erhalten haben, teile ich Ihnen hiemit mit, dass wir nach Ablauf der drei Monate, also am 28.09.07, ohne weitere Mahnung eine Untätigkeitsklage erheben werden, sollte uns bis dahin kein Bescheid vorliegen.
MfG
So würd ich es schreiben


Darf die Bearbeitungszeit eines Widerspruchs nur 3 Monate betragen? Ja

Ich hab hier irgendwo gelesen, dass jemanden gesagt wurde, es können 9-12 Monate sein!? .
Gruß
Silke
Manche ARGEN lssen sich ewig Zeit.. wenn man es sich gefallen läßt. Ich habe Widerspruchsbescheide erst nach 2 Jahren bekommen...
 
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Alt 11.09.2007, 20:36   #102
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Beiträge: 225
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@ Ludwigsburg,

vielen Dank; ich werde deine Änderungen mit reinnehmen.

Hast du vielleicht nen § zu der Bearbeitungszeit eines Widerspruchs?

Wie läuft denn so eine Untätigkeitsklage ab?

L.G.
Silke
Silke ist offline  
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Alt 12.09.2007, 08:25   #103
n / a
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Beiträge: n/a
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Danke Ludwigsburg,

schade das Einkommen meiner Tochter ist nicht hoch genug.
Würde ich Wohngeld für sie beantragen käme sie aber über die Leistung der Arge!

Geändert von n / a (12.09.2007 um 12:36 Uhr).
 
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Alt 12.09.2007, 09:21   #104
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Benutzerbild von Arwen
 
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Zitat:
Hast du vielleicht nen § zu der Bearbeitungszeit eines Widerspruchs?
Hallo Silke
Zitat:
Sozialgerichtliche Untätigkeitsklage

Im Sozialrecht ist als spezialgesetzliche Norm § 88 SGG einschlägig. Die Frist beträgt derzeit 6 Monate für den Bescheid und 3 Monate für den Widerspruchsbescheid.

Der Verwaltung soll damit die Möglichkeit genommen werden, Klagen der Bürger durch langes Warten zu verhindern bzw. zu verzögern.

Daneben kann als Rechtsmittel gegen Untätigkeit auch eine einstweilige Anordnung in Betracht kommen, der Rechtsweg ist hierbei jedoch beschränkt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage


Zitat:
§ 88 - Untätigkeitsklage

(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. 2Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. 3Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html


Mehr zur Untätigkeitsklage:

http://www.herbertmasslau.de/pageID_2856201.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage


Gruß, Arwen
__________________


Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet,
dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell
Arwen ist offline  
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Alt 12.09.2007, 10:01   #105
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Untätigkeitsklage


Vorschlag Untätigkeitsklage:

Absender


Sozialgericht
Adresse
Datum


Klage nach § 88 Abs. 2 SGG ,

Hiermit beantrage ich – Kläger –
Name, Anschrift, BG-NR
Die Arbeitsgemeinschaft – Beklagte –
Adresse


Gemäß § 88 SGB II zu verurteilen, dass über meinen Widerspruch vom… eine Entscheidung durch die Beklagte getroffen getroffen wird.

Am …… habe ich gegen den Bescheid (Kopie anbei) vom…. Widerspruch (Kopie anbei) eingelegt. Seit dem sind …Monate (mind. 3) vergangen, ohne dass in meiner Angelegenheit entschieden wurde. Am … habe ich die Beklagte schriftlich um Bearbeitung angemahnt und Ihr für den Fall der Nichtbearbeitung mit einer Klage gem. § 88 Abs. 2 gedroht. Diese Frist hat die Beklagte verstreichen lassen, ohne dass sie eine Entscheidung getroffen hat oder mir sonstige Umstände mitgeteilt hat.

Ich bin auf eine Entscheidung meines eigelegten Widerspruch dringend angewiesen. (weitere Begründungen sind nicht notwenig)
Aus diesen Gründen ist die Beklagte zu verurteilen, dass sie sofort über meinen Widerspruch entscheidet.

Unterschrift
Name
Kläger




 
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Alt 12.09.2007, 12:48   #106
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Danke Arwen, danke Ludwigsburg

L.G., Silke
Silke ist offline  
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Alt 23.09.2007, 23:04   #107
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Hallo Ludwigsburg,

ich habe gestern nen neuen Berechnungsbogen bis 31.12.07 im Kasten gehabt.

Auf der 1. Seite unter Änderung ist mein Sohn nicht mehr aufgeführt, unter Berechnung allerdings mit 0,00€.

Ist er damit aus der BG?

V.G.
Silke
Silke ist offline  
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Alt 23.09.2007, 23:13   #108
angel6364
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Ich habe ein minderjähriges und ein volljähriges Kind aus der BG bekommen. Das minderjährige wird im Bescheid namentlich, allerdings mit Null-Summen geführt, des Alleinerziehendenzuschlags wegen. Zusätzlich bekam ich einen Brief: ...ist nicht mehr Mitglied der BG.
Das volljährige taucht überhaupt nicht mehr im Bescheid auf. Zusätzlich bekam das "Kind" selbst einen Brief, in dem die Herausnahme aus der BG bestätigt wurde.
Brief und Bescheid kamen einmal am gleichen Tag, einmal zeitversetzt.

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 23.09.2007, 23:29   #109
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@ Angel6364

na klasse, ich war schon happy, weil er auf der 1. Seite nicht mehr aufgeführt wurde.
Vielleicht handhabt das auch jedes Job-Center anders und er ist damit draußen?!

Ich werde mal die Wohngeldkasse anrufen und fragen, ob die das so hinnehmen.
Obwohl ich beim Ausfüllen des WG-Antrags festgestellt habe, dass mir bzw. meinem Sohn kein Wohngeld gewährt wird, da ich dieses Jahr meine Lebensversicherung gekündigt habe und das Geld noch nicht neu angelegt habe.

Gruß
Silke
Silke ist offline  
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Alt 23.09.2007, 23:36   #110
angel6364
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Stell den WG-Antrag auf jeden Fall fürs Kind!
Wer weiss, wieviel von Deinem "Einkommen" dem Kind überhaupt angerechnet wird?

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 23.09.2007, 23:51   #111
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ja gut, ich kann ja, wenn ich da bin, direkt mal nachfragen in wie weit das LV-Geld angerechnet wird.

Als ich den Hinweis im Beiblatt gelesen habe, hab ich den Antrag direkt zur Seite gelegt und gedacht, das hat sich wohl erledigt.

Gruß
Silke
Silke ist offline  
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Alt 23.09.2007, 23:59   #112
angel6364
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
ja gut, ich kann ja, wenn ich da bin, direkt mal nachfragen in wie weit das LV-Geld angerechnet wird.

Als ich den Hinweis im Beiblatt gelesen habe, hab ich den Antrag direkt zur Seite gelegt und gedacht, das hat sich wohl erledigt.

Gruß
Silke
In dem Fall - ausnahmsweise - nicht zu viel denken, sondern den Antrag stellen. Frag nicht erst nach, mit mündlichen Auskünften kannst Du nicht agieren. Einen schriftlichen Bescheid nach der Antragstellung kannst Du hier einstellen oder in einem anderen Forum, um Rat fragen und gegebenenfalls anfechten.
Ich habe in nur einem Jahr wegen Blödheit so viel Geld verloren, daß spottet jeder Beschreibung: nur wegen falscher mündlicher Auskünfte der Ämter!

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 24.09.2007, 00:21   #113
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@ Angel6364,

ich danke dir!

Hast recht, ablehnen können sie ihn dann immer noch. Habs dann wenigstens versucht.

Guts Nächtle
Silke
Silke ist offline  
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Alt 24.09.2007, 11:39   #114
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
Hallo Ludwigsburg,

ich habe gestern nen neuen Berechnungsbogen bis 31.12.07 im Kasten gehabt.

Auf der 1. Seite unter Änderung ist mein Sohn nicht mehr aufgeführt, unter Berechnung allerdings mit 0,00€.

Ist er damit aus der BG?

V.G.
Silke
Ja, allerdings weiß ich nicht, ob das der Wohngeldstelle so reicht.

Hier bei uns muß unter Bemerkungen noch stehen, daß das Kind nur deshalb noch in der Berechnung auftaucht, weil das technisch wegen dem Alleinerziehendzuschlag nicht anders möglich ist.
Das mußt mit deiner Wohngeldstelle klären, bzw den SB auffordern, dir einen Bescheid zu schicken, wo so ein Satz enthalten ist, daß er defiitiv nicht mehr in der BG ist.

Wird dir noch Kindergeld übertragen?
 
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Alt 24.09.2007, 14:42   #115
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@ Ludwigsburg,

das Genullte kann mit dem Alleinerziehendzuschlag nichts zu tun haben. Mein Sohn ist doch schon 19 Jahre.

Kindergeld wird mir nicht übertragen, auch schon im letzten Bescheid, als er noch auf der 1. Seite stand, nicht.

Ich war heute morgen auf der WG-Stelle, die haben toller Weise bis zum 01.10. wegen Umzug geschlossen.

V.G.
Silke
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Alt 24.09.2007, 17:05   #116
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
@ Ludwigsburg,

das Genullte kann mit dem Alleinerziehendzuschlag nichts zu tun haben. Mein Sohn ist doch schon 19 Jahre.

stimmt

Kindergeld wird mir nicht übertragen, auch schon im letzten Bescheid, als er noch auf der 1. Seite stand, nicht.

also warum ist er dann in der Berechnung aufgeführt?

Ich war heute morgen auf der WG-Stelle, die haben toller Weise bis zum 01.10. wegen Umzug geschlossen.

V.G.
Silke
na prima ;-)

ich würde auf einem Bescheid bestehen, indm er gar nicht vorkommt, auch nicht mit 0,00. Mach ich immer, und bekomm ich auch immer.... jetzt nach dem 3. Änderungsbescheid meinte mein SB, nun habe er das "Problem" gelöst: nun kämen nur noch Bescheide ohne meine volljährige Tochter. Ich bin mal gespannt...
 
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Alt 24.09.2007, 19:54   #117
angel6364
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
@ Ludwigsburg,

das Genullte kann mit dem Alleinerziehendzuschlag nichts zu tun haben. Mein Sohn ist doch schon 19 Jahre.

Kindergeld wird mir nicht übertragen, auch schon im letzten Bescheid, als er noch auf der 1. Seite stand, nicht.

Ich war heute morgen auf der WG-Stelle, die haben toller Weise bis zum 01.10. wegen Umzug geschlossen.

V.G.
Silke
Wie gesagt, mein Volljähriger ist gar nicht mehr aufgeführt. Sollte Deiner dann auch nicht.
Wegen dem WG-Antrag: WG wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Wartest Du bis 01.10., hast Du ein Monat verloren. Stell ersatzweise einen formlosen Antrag beim Rathaus oder sonstwo und lass Dir den Tag der Abgabe bestätigen (Eingangsstempel auf dem formlosen Antrag und am besten noch auf einer Kopie, die Du behältst). Die Ämter müssen den untereinander weiterleiten.

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 24.09.2007, 21:14   #118
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von angel6364 Beitrag anzeigen
Wie gesagt, mein Volljähriger ist gar nicht mehr aufgeführt. Sollte Deiner dann auch nicht.

Sag ich ja auch schon immer :-)

Wegen dem WG-Antrag: WG wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

richtig: normalerweise...

Wartest Du bis 01.10., hast Du ein Monat verloren.

Nicht unbedingt, wenn die ARGE den Bescheid nicht richtig erstellt... ohne Bescheid würde der Antrag abgelehnt...

Man kann auch Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen...
hab ich gemacht: rückwirkend zum 01.01.2005 - mit Erfolg
Wenn man jetzt abgibt, muß man das Ruhen beantragen, bis der korrekte ALG II Bescheid da ist.
 
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Alt 24.09.2007, 23:58   #119
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Ist mein neuer Bescheid vom 22.09. denn jetzt die Antwort auf meinen Widerspruch? Es steht nur Änderung drauf.
Einen seperaten Brief habe ich noch nicht erhalten und ich weiß nicht wie ich zur Widerspruchstelle kommen kann.
Meine SB gibt mir keine Durchwahl und am Empfang leiten sie alles nur weiter.
L.G.
Silke
Silke ist offline  
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Alt 25.09.2007, 00:19   #120
angel6364
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
Ist mein neuer Bescheid vom 22.09. denn jetzt die Antwort auf meinen Widerspruch? Es steht nur Änderung drauf.
Einen seperaten Brief habe ich noch nicht erhalten und ich weiß nicht wie ich zur Widerspruchstelle kommen kann.
Meine SB gibt mir keine Durchwahl und am Empfang leiten sie alles nur weiter.
L.G.
Silke
Du solltest ja auch gar nicht telefonieren. Alles sollte schriftlich passieren. Gehe ruhig davon aus, das Mündliches von Ämtern gelogen ist und ein anderslautender schriftlicher Bescheid Dich aus trügerischer Ruhe reisst.
Schreib auf einen Widerspruch einfach die Addresse Deiner Arge und "Widerspruchstelle" dazu.

Viele Grüße,
angel
 
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