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| | #101 | |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #102 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| @ Ludwigsburg, vielen Dank; ich werde deine Änderungen mit reinnehmen. Hast du vielleicht nen § zu der Bearbeitungszeit eines Widerspruchs? Wie läuft denn so eine Untätigkeitsklage ab? L.G. Silke |
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| | #103 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Danke Ludwigsburg, schade das Einkommen meiner Tochter ist nicht hoch genug. Würde ich Wohngeld für sie beantragen käme sie aber über die Leistung der Arge! Geändert von n / a (12.09.2007 um 12:36 Uhr). |
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| | #104 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Mehr zur Untätigkeitsklage: http://www.herbertmasslau.de/pageID_2856201.html http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage Gruß, Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell | |||
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| | #105 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Vorschlag Untätigkeitsklage: Absender Sozialgericht Adresse Datum Klage nach § 88 Abs. 2 SGG , Hiermit beantrage ich – Kläger – Name, Anschrift, BG-NR Die Arbeitsgemeinschaft – Beklagte – Adresse Gemäß § 88 SGB II zu verurteilen, dass über meinen Widerspruch vom… eine Entscheidung durch die Beklagte getroffen getroffen wird. Am …… habe ich gegen den Bescheid (Kopie anbei) vom…. Widerspruch (Kopie anbei) eingelegt. Seit dem sind …Monate (mind. 3) vergangen, ohne dass in meiner Angelegenheit entschieden wurde. Am … habe ich die Beklagte schriftlich um Bearbeitung angemahnt und Ihr für den Fall der Nichtbearbeitung mit einer Klage gem. § 88 Abs. 2 gedroht. Diese Frist hat die Beklagte verstreichen lassen, ohne dass sie eine Entscheidung getroffen hat oder mir sonstige Umstände mitgeteilt hat. Ich bin auf eine Entscheidung meines eigelegten Widerspruch dringend angewiesen. (weitere Begründungen sind nicht notwenig) Aus diesen Gründen ist die Beklagte zu verurteilen, dass sie sofort über meinen Widerspruch entscheidet. Unterschrift Name Kläger |
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| | #106 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Danke Arwen, danke Ludwigsburg L.G., Silke |
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| | #107 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, ich habe gestern nen neuen Berechnungsbogen bis 31.12.07 im Kasten gehabt. Auf der 1. Seite unter Änderung ist mein Sohn nicht mehr aufgeführt, unter Berechnung allerdings mit 0,00€. Ist er damit aus der BG? V.G. Silke |
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| | #108 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich habe ein minderjähriges und ein volljähriges Kind aus der BG bekommen. Das minderjährige wird im Bescheid namentlich, allerdings mit Null-Summen geführt, des Alleinerziehendenzuschlags wegen. Zusätzlich bekam ich einen Brief: ...ist nicht mehr Mitglied der BG. Das volljährige taucht überhaupt nicht mehr im Bescheid auf. Zusätzlich bekam das "Kind" selbst einen Brief, in dem die Herausnahme aus der BG bestätigt wurde. Brief und Bescheid kamen einmal am gleichen Tag, einmal zeitversetzt. Viele Grüße, angel |
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| | #109 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| @ Angel6364 na klasse, ich war schon happy, weil er auf der 1. Seite nicht mehr aufgeführt wurde. Vielleicht handhabt das auch jedes Job-Center anders und er ist damit draußen?! Ich werde mal die Wohngeldkasse anrufen und fragen, ob die das so hinnehmen. Obwohl ich beim Ausfüllen des WG-Antrags festgestellt habe, dass mir bzw. meinem Sohn kein Wohngeld gewährt wird, da ich dieses Jahr meine Lebensversicherung gekündigt habe und das Geld noch nicht neu angelegt habe. Gruß Silke |
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| | #110 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Stell den WG-Antrag auf jeden Fall fürs Kind! Wer weiss, wieviel von Deinem "Einkommen" dem Kind überhaupt angerechnet wird? Viele Grüße, angel |
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| | #111 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| ja gut, ich kann ja, wenn ich da bin, direkt mal nachfragen in wie weit das LV-Geld angerechnet wird. Als ich den Hinweis im Beiblatt gelesen habe, hab ich den Antrag direkt zur Seite gelegt und gedacht, das hat sich wohl erledigt. Gruß Silke |
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| | #112 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich habe in nur einem Jahr wegen Blödheit so viel Geld verloren, daß spottet jeder Beschreibung: nur wegen falscher mündlicher Auskünfte der Ämter! Viele Grüße, angel | |
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| | #113 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| @ Angel6364, ich danke dir! Hast recht, ablehnen können sie ihn dann immer noch. Habs dann wenigstens versucht. Guts Nächtle Silke |
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| | #114 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Hier bei uns muß unter Bemerkungen noch stehen, daß das Kind nur deshalb noch in der Berechnung auftaucht, weil das technisch wegen dem Alleinerziehendzuschlag nicht anders möglich ist. Das mußt mit deiner Wohngeldstelle klären, bzw den SB auffordern, dir einen Bescheid zu schicken, wo so ein Satz enthalten ist, daß er defiitiv nicht mehr in der BG ist. Wird dir noch Kindergeld übertragen? | |
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| | #115 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| @ Ludwigsburg, das Genullte kann mit dem Alleinerziehendzuschlag nichts zu tun haben. Mein Sohn ist doch schon 19 Jahre. Kindergeld wird mir nicht übertragen, auch schon im letzten Bescheid, als er noch auf der 1. Seite stand, nicht. Ich war heute morgen auf der WG-Stelle, die haben toller Weise bis zum 01.10. wegen Umzug geschlossen. V.G. Silke |
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| | #116 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
ich würde auf einem Bescheid bestehen, indm er gar nicht vorkommt, auch nicht mit 0,00. Mach ich immer, und bekomm ich auch immer.... jetzt nach dem 3. Änderungsbescheid meinte mein SB, nun habe er das "Problem" gelöst: nun kämen nur noch Bescheide ohne meine volljährige Tochter. Ich bin mal gespannt... | |
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| | #117 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Wegen dem WG-Antrag: WG wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Wartest Du bis 01.10., hast Du ein Monat verloren. Stell ersatzweise einen formlosen Antrag beim Rathaus oder sonstwo und lass Dir den Tag der Abgabe bestätigen (Eingangsstempel auf dem formlosen Antrag und am besten noch auf einer Kopie, die Du behältst). Die Ämter müssen den untereinander weiterleiten. Viele Grüße, angel | |
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| | #118 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #119 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Ist mein neuer Bescheid vom 22.09. denn jetzt die Antwort auf meinen Widerspruch? Es steht nur Änderung drauf. Einen seperaten Brief habe ich noch nicht erhalten und ich weiß nicht wie ich zur Widerspruchstelle kommen kann. Meine SB gibt mir keine Durchwahl und am Empfang leiten sie alles nur weiter. L.G. Silke |
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| | #120 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Schreib auf einen Widerspruch einfach die Addresse Deiner Arge und "Widerspruchstelle" dazu. Viele Grüße, angel | |