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| | #76 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, dann würde ich ja meinem Sohn das komplette Ausbildungsgeld abnehmen! Das kann ich doch nicht machen! Schade, ich hoffte, ich hätte einen Rechenfehler gemacht. Habe übrigens heute für meinen Sohn und mich den Widerspruch am Empfang abgegeben. Ich hatte hier im Forum mal irgendwo gelesen, dass die Bearbeiter selbst Kopien machen; bei mir hat er sie ohne Durchlesen angenommen und auf meine Bitte hin mit Stempel versehen. Bei der Unterschrift hat er sich erst geweigert, er meinte, alles sei jetzt unwiderruflich im System eingeben. Hab mich aber nicht abwimmeln lassen und ne Unterschrift bekommen :). Bin mal gespannt, was meine SB sagt, wenn sie den Widerspruch erhält. Ich sollte ja auf ihren Anruf warten, nur ist sie ab Montag drei Wochen in Urlaub. |
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| | #77 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
| Hallo Silke, nimm's mir nicht übel, aber: Dein Sohn ist 19 Jahre alt; er erhält 520€ Ausbildungsvergütung und 154€ Kindergeld. Davon zahlt er Dir Miete (134,25€). 539,75€ verbleiben ihm noch. Und meiner Meinung nach muss er Dir n a t ü r l i c h daneben noch Kostgeld, Telefonkosten, Nebenkosten etc. zahlen. Es wird nicht "die Welt" sein und ihm wird noch genügend bleiben, denke ich. Mit 19 sollte man die Möglichkeit bekommen, sich auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten - die bekommt er jetzt. Auch in ganz "normalen" Familien (Du verstehst schon, ich meine die Höhe des Familieneinkommens...) wird das aus erzieherischen Gründen so gehandhabt, dass die Jugendlichen etwas von ihrem Ausbildungsgeld abgeben und so zum Familienbudget beitragen. Ich sehe das nicht negativ wie Du, sondern durchaus positiv für ihn! ;) Genauso positiv wie die Tatsache, dass er der "Betreuung" durch die ArGe entkommt. LG, biddy |
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| | #78 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Biddy, nehm's dir nicht übel! Ich habe die 154€ Kdgeld nicht mitgerechnet, weil die bisher immer in den gesamten Bedarf geflossen sind und dringend nötig sind. Würde ich ihm also von seinen 520€ die fehlenden 258,25€ abziehen, hätte er noch 261,75€ von denen er dann noch 66€ für die Monatsfahrkarte, ca 40€ Bausparvertrag oder ähnliches u. 15€ Handy bezahlen müsste, =140,75€. Abzüglich zusätzliche Bahnkarte für Blockunterricht der 170km entfernt stattfindet. Ich finde, issn bisschen wenig. Habe hier seit Wochen nervenaufreibende Diskussionen mit meinem Sohn, weil er mir vorhält, dass ich wegen Hartz4 an allem Schuld bin. Toll! Falls es ja klappt, dass er aus der BG kommt, werde ich noch Wohngeld beantragen. Weiss nur noch nicht mit wieviel ich da rechnen darf LG, Silke |
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| | #79 | |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #80 | |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #81 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, Ich habe auf der Kopie von meinem Sohn und von mir nen Stempel mit Datum und Unterschrift. Hast Recht, werde auf dich hören :) und am Montag nen Wohngeldantrag holen. Stellen die irgendwelche Fragen?, sonst kann nämlich mein Sohn den Antrag abholen. Oder sollte ich irgendwelche Fragen stellen? Was gibt es denn so an Werbungskosten? Mir fallen nur die 66€ für die Fahrkarte ein. Reinigung für Anzüge oder Arbeitskleidung fällt nicht an. VG, Silke |
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| | #82 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, ich war heute endlich beim Wohngeldamt. Hattest du nicht mal irgendwo geschrieben, dass man Wohngeld nur beantragen kann, wenn das Kind komplett aus der BG ist, also nicht nur genullt? L.G. Silke |
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| | #83 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ja, hatte ich. Aber was willst mir damit sagen? Wobei: Antrag stellen kann man immer: man muß nur dazu schreiben, daß man den Änderungsbescheid nachreicht, sobald die ARGE in die Pötte kommt. Geändert von Ludwigsburg (14.08.2007 um 23:05 Uhr). |
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| | #84 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Der Sb vom Wohngeldamt hat mir gesagt, für einen Antrag hätte es gereicht, wenn mein Sohn genullt wäre; er müsste dafür nicht aus der BG sein!!! Da ich aber einen Widerspruch eingereicht habe und der immer noch in der Schwebe hängt, darf ich keinen Antrag stellen. Ist doch geil, oder? Hätte mir also das Geschreibe sparen können und mein Wohngeld würde ab 01.09. laufen. L.G. Silke |
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| | #85 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Trotzdem wurde mir gesagt, ich müsse einen Bescheid vorlegen, in dem kein Kind auftauche... da das wegen dem Alleinerziehendzuschlag (auf den ich natürlich nicht verzichten wollte) nicht möglich war, einigten sich mein Leistungs SB von der ARGE und die Wohngeld SB darauf, daß unter Bemerkungen in jedem Bescheid vermerkt wird, daß Kind wegen Alleinerziehendzuschlag und Software im Bescheid steht, obwohl es definitiv nicht rein gehört. Fakt ist: Wer im Bescheid steht ist in einer Bg, und wer in einer Bg ist, ist nicht wohngeldberechtigt... und wenn man mit 0,00 im Bescheid steht, heißt das nur, daß man keine Zahlung erhält... nicht daß man aus der Bg raus ist. | |
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| | #86 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, das mit der BG hab ich ihm zweimal erzählt. Er meinte, solange er bei mir wohnt bleibt er in der BG. Bin ihm dann mit dem Paragraphen gekommen und hab ihm was von Haushaltsgemeinschaft erzählt. Interessierte ihn nicht. Ich meine, ist ja auch gar nicht schlimm, dass er Wohngeld trotz BG bekommen würde.Ärgerlich ist nur, dass ich jetzt auf diesen blöden Widerspruch warten muss. Ich hatte auch gehofft, Wohngeld würde etwas happiger ausfallen. Der SB erzählte was von 12 - 17 € ! Da sieht man doch mal wieder, dass es immer drauf ankommt, wen man als SB vor sich sitzen hat. L.G., Silke |
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| | #87 | |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #88 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, habe eben mit meiner SB vom Job-Center gesprochen---sie will mal nachfragen wie weit mein Widerspruch in Bearbeitung ist, nachdem ich jetzt 1 1/2 Monate nichts gehört habe. Is ja toll, dass ich das Glück habe mal wieder nen wissenden SB vor mir zu haben. Werde mit dem Wohngeldantrag und dem SB sicher Spaß kriegen! Was kann ich denn als Werbungskosten alles angeben? L.G., Silke |
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| | #89 | |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #90 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, bin bei Google fündig geworden zum Thema Werbungskosten; hab dank! Ich bin ziemlich unbedarft was das Thema Job-Center angeht, habs meiner SB bis eben noch geglaubt. Ich hatte sie ja gefragt, ob ich nicht mal bei der Widerspruchsstelle anrufen oder vorbei gehen kann. Sie meinte, dass das nicht geht... L.G., Silke |
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| | #91 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, mein Widerspruch wegen Nichtherausnahme meines Sohnes aus der BG liegt morgen schon 2 Monate beim Amt. Kann ich da nicht nen Schrieb mit ner Fristsetzung oder sowas abgeben? L.G. Silke |
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| | #92 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Kannst du, wird aber wohl nichts bringen. Ich würds in 14 Tagen machen... und drauf hinweisen, daß du nach Ablauf der 3 Monate ohne weitere Mahnung Untätigkeitsklage erhebst. Schau dich schon mal nach einem Anwalt um, falls du nicht selbst klagen willst. |
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| | #93 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| @ Ludwigsburg, alles klar...mach ich... Gruß, Silke |
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| | #94 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Vielleicht könnt ihr auch dies hier noch verwernden, um klar zu machen, warum die Kinder ihr Kindergeld selbst benötigen... http://www.bag-shi.de/info_mat/rundbrief/2007-02 ich zitiere aus dem BAG-Shi Rundbrief 2007 -02 Liebe Mitglieder, lieber Leser und Leserinnen dieses Rundbriefs, ... "Wir wissen aber folgendes: Auf dem Sektor "Hartz IV" bzw. SGB-II-Leistungen für Kinder tut sich etwas: Eine eigenständige Grundsicherung für Kinder ist zwar in weiter Ferne, aber ei-nige Länder wie Rheinland-Pfalz und wohl demnächst das Saarland subventionieren des Essen von einkommensarmen Kindern in Kindergärten und Ganztagsschulen. Berlin überlegt sich, dasselbe zu tun, in Oldenburg wurde ein kommunaler Fonds für Schulbedarf für Kinder erkämpft. Viele Verbände fordern zu Recht Sonderbedarfe für Kinder bei den Einschulungen, bei Schulbedarf, Spielzeug, Klassenfahrten vielen anderen Bedarfen, die bei Kindern nun mal auftreten. In diesem Bereich werden wir, nachdem nun eine gewisse Öffentlichkeit er-reicht ist, nicht locker lassen. Eine weitere Raunen wurde im August in der Öffentlichkeit bezüglich der Erhöhung des Regelsatzes laut, als es auch einer größeren Öffentlichkeit bewusst wurde, dass aufgrund der nur einmal in fünf Jahren erhobenen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) natürlich aktuelle Preiserhöhungen, in diesem Falle bei Milch und Milchprodukten, nicht mehr nachvollzogen werden können. Was nicht gesagt wurde, ist, dass im Jahre 2007 erstmals der Regelsatz im SBG II und SGB XII erhöht wurde." |
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| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.08.2007 Ort: Kaiserslautern / RLP
Beiträge: 74
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