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U 25

Ausbildung ab 1.9.07; in Forum: Information; Hallo Ludwigsburg, die Sache mit Fallmanager, Erreichbarkeitsanordnung usw. würde für meinen Sohn, da in der Ausbildung, doch nicht zutreffen, oder?...
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Alt 14.06.2007, 00:04   #51
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Hallo Ludwigsburg,

die Sache mit Fallmanager, Erreichbarkeitsanordnung usw. würde für meinen Sohn, da in der Ausbildung, doch nicht zutreffen, oder?
Silke ist offline  
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Alt 14.06.2007, 00:08   #52
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von eAlex79 Beitrag anzeigen

Hmm.. vielleicht ist es dass ja? Falls man mal Widerspruch einlegt? So 4 Wochen nach dem Widerspruch nen Änderungsbescheid der den Widerspruch aushebelt? So als wir machen die Sache langwirig vielleicht gibter ja auf?

x
x Alex.
x
Nein, sicher nicht!

Hatte das schon ein paar Mal geschrieben, warum....
 
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Alt 14.06.2007, 00:11   #53
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Ach entschuldigung ich sage ja schon nichts mehr.
__________________
Aegroti salus suprema lex.

Man möge sich dieses zu Herzen nehmen :)

---

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Alt 14.06.2007, 00:19   #54
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Hallo eAlex79,

Ludwigsburg u. Arwen haben geschrieben, wenn man den Alleinerziehendzuschlag weiter bekommen will, sollten die Kinder genullt sein und unter Bemerkungen stehen, dass die Kinder aber nicht mehr in der BG sind. Verstehe nicht, was daran nicht rechtmäßig ist.

Vorteile sehe ich in der BG nicht, Nachteile außer Wohngeld aber auch nicht, da die von Ludwigsburg beschriebenen Maßnahmen für meinen Sohn hoffentlich nicht treffen.

Gruß, Silke
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Alt 14.06.2007, 00:25   #55
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Entschuldige Silke,

ich hätte mich a) net ins Thema drängeln dürfen und b) das was Du, Ludwigsburg und Arwen sagen verstehe ich ja auch, nur ich finde es ein bissel Gefährlich wenn man einen womöglich ungültigen Bescheid bekommt. Daher meine Fragen.

x
x Alex.
x
__________________
Aegroti salus suprema lex.

Man möge sich dieses zu Herzen nehmen :)

---

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Alt 14.06.2007, 00:42   #56
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Brauchst dich nicht entschuldigen, ich bin doch froh wenn man versucht mir zu helfen!!!

Den Originalbescheid über die Post hab ich komischer Weise immer noch nicht, obwohl mir meine Bekannte bei der Arge am Montag den Bescheid ausgedruckt hat.

VG, Silke
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Alt 14.06.2007, 08:08   #57
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
Brauchst dich nicht entschuldigen, ich bin doch froh wenn man versucht mir zu helfen!!!

Den Originalbescheid über die Post hab ich komischer Weise immer noch nicht, obwohl mir meine Bekannte bei der Arge am Montag den Bescheid ausgedruckt hat.

VG, Silke
Guten Morgen Silke,

hat man Dir denn gesagt, dass Du noch einen Bescheid zugeschickt bekommst? Bei mir zumindest war das nie der Fall, wenn ich ihn direkt vom Amt mitgenommen habe. Da sie eh nicht unterschrieben sind, ist der, den Du nun vorliegen hast, in meinen Augen genauso "original" wie der, den Du erwartest.

Gruß, Arwen
__________________


Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet,
dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell
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Alt 14.06.2007, 09:43   #58
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Guten Morgen Arwen,

ich habe den Bescheid von der Bekannten bei der Arge ausgedruckt bekommen, davon weiß meine SB gar nichts.
Ich hab dann meine SB zwar wegen des Nullbescheides für meinen Sohn angerufen, sie hat mich aber nicht gefragt wieso ich schon informiert bin.
Ich kann ja jetzt auch schlecht bei meiner SB anrufen und fragen wann er denn nun endlich kommt; haue damit möglicherweise meine Bekannte in die Pfanne.

Gruß, Silke
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Alt 21.06.2007, 14:25   #59
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Hallo,

ich habe am Dienstag, wie mit ihr besprochen, meine SB wegen der Streichung meines Sohnes aus der BG angerufen. Leider wusste sie nichts mehr davon und wollte mich zurückrufen. Habe sie dann am Mittwoch nochmal angerufen und ihre Antwort lautete wieder, ich rufe sie an.
Ich werde morgen jetzt noch abwarten und dann meinen Widerspruch formulieren---komme mir verarscht vor...

Soll ich mich in dem Widerspruch nur auf den §7 beziehen oder noch andere Gründe für die Herausnahme meines Sohnes angeben?

Ist das ok wenn mein Sohn die selben Gründe für seinen eigenen Widerspruch angibt?

Muss ich den Widerspruch persönlich bei meiner SB abgeben und muss sie mir das quittieren?

Darf ich den Widerspruch für meinen Sohn abgeben oder muss er das selbst machen?

LG, Silke
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Alt 21.06.2007, 16:56   #60
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe am Dienstag, wie mit ihr besprochen, meine SB wegen der Streichung meines Sohnes aus der BG angerufen.
Nur schriftlich - verlaß dich nie auf Mündliches

Leider wusste sie nichts mehr davon und wollte mich zurückrufen. Habe sie dann am Mittwoch nochmal angerufen und ihre Antwort lautete wieder, ich rufe sie an.
Ich werde morgen jetzt noch abwarten
warum?

und dann meinen Widerspruch formulieren---
das kannnst auuch jetzt schon

komme mir verarscht vor...
ohne Kommentar

Soll ich mich in dem Widerspruch nur auf den §7 beziehen oder noch andere Gründe für die Herausnahme meines Sohnes angeben?
welche hast denn noch?

Das reicht doch: Kinder mit ausreichend eigenem Einkommen gehören nicht in die BG -

evtl. nioch daß ALG II nachrangig ist und nur auf Antrag gewährt wird - den du aber nicht fürs Kind stellen wolltest, hätte man dich richtig informiert damals

Ist das ok wenn mein Sohn die selben Gründe für seinen eigenen Widerspruch angibt?
Der Widerspruch kann identisch sein!


Muss ich den Widerspruch persönlich bei meiner SB abgeben und muss sie mir das quittieren? Solltest du, und sollte sie

Darf ich den Widerspruch für meinen Sohn abgeben oder muss er das selbst machen?
Kannst du auch

LG, Silke
Kannst das Schreiben ja mal ohne persönliche Daten einstellen, wenn du es fertig hast
 
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Alt 21.06.2007, 21:46   #61
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Hallo Ludwigsburg,

danke für deine schnelle Antwort...
...ich setze mich am Wochenende hin und werde den Widerspruch dann reinsetzen.

Ich dachte, ich könnte als Argument noch irgendwie das Wohngeld einbringen!? Ist natürlich super, wenn es reicht, dass ich ihr für den Widerspruch nur mit dem § kommen brauche.

Ich habe bis jetzt alle Sachen mit meiner SB telefonisch abkaspern können, hatte immer gut geklappt; bis jetzt halt. Vielleicht ist dem Teamleiter die Sachlage auch nicht bekannt und er muss sich auch erst noch weiter informieren.

LG, Silke
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Alt 21.06.2007, 22:21   #62
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen

Ich dachte, ich könnte als Argument noch irgendwie das Wohngeld einbringen!?
Es ist entscheidend, daß ALG II nachrangig ist, wenn das Einkommen des Kindes nur mit Wohngeld ausreichend wäre...
aber da das ja nicht dazu gerechnetb werden muß, würd ichs gar nicht erwähnen...

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 23.06.2007, 01:57   #63
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Hallo Ludwigsburg,

hab eben meinen Widerspruch formuliert; meinst du ist ok so?

Sehr geehrte Frau xyz,

hiermit lege ich fristwahrend Widerspruch gegen Ihren Bewilligungsbescheid vom 06.06.07 für den Zeitraum vom 01.09.07 - 31.12.07 ein.

Ich habe Ihnen in meinem Folgeantrag von Juni 07 mitgeteilt, dass mein Sohn xy eine Ausbildung zum 01.09.07 beginnt und Ihnen eine Kopie des Ausbildungsvertrags zukommen lassen aus dem hervorgeht, wie hoch seine Vergütung sein wird.

Er wurde daraufhin in dem Bescheid vom 01.09.07 - 31.12.07 genullt, aber nicht aus der BG genommen.

Im § 7 Abs. 3 SGB2 steht schwarz auf weiß, das Personen unter 25 Jahren zur BG gehören, die die Sicherung ihres Lebensunterhaltes n i c h t aus eigenem Einkommen beschaffen können.

Dies trifft für meinen Sohn n i c h t zu!

Es handelt sich hier also nicht nur um den von Ihnen angesprochenen Ausschlussgrund auf Grund seiner Ausbildung sondern auch um den Beendigungsgrund (siehe § ).

Ich bitte hiermit also um die Herausnahme meines Sohnes aus der BG zum 01.09.07 und Zusendung eines neuen Bewilligungsbescheides für den Zeitraum vom 01.09.07 - 31.12.07

MfG
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Alt 23.06.2007, 11:29   #64
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
Hallo Ludwigsburg,

hab eben meinen Widerspruch formuliert; meinst du ist ok so?
Ich würds anders machen.

Sehr geehrte Frau xyz,

hiermit lege ich fristwahrend Widerspruch gegen Ihren Bewilligungsbescheid vom 06.06.07 für den Zeitraum vom 01.09.07 - 31.12.07 ein.
Soweit, so gut.

Darunter würde ich schreiben, daß du den bescheid zu deinem Überprüfungsantrag abwarten willst, um dann zu entscheiden, ob du den Widerspruch begründen mußt oder ob sich der Widerspruch damit erledigt hat. (Überprüfungsantrag für den lteren Sohn siehe oben)

Das nachfolgende kannst du alles in den Überprüfungsantrag einfügen, wenn du willst.

Ich habe Ihnen in meinem Folgeantrag von Juni 07 mitgeteilt, dass mein Sohn xy eine Ausbildung zum 01.09.07 beginnt und Ihnen eine Kopie des Ausbildungsvertrags zukommen lassen aus dem hervorgeht, wie hoch seine Vergütung sein wird.

Er wurde daraufhin in dem Bescheid vom 01.09.07 - 31.12.07 genullt, aber nicht aus der BG genommen. Unter Bemerkungen steht nichts, daß er wirklich nicht mehr der Bg angehört (muß dazu)

Im § 7 Abs. 3 SGB2 steht schwarz auf weiß, das Personen unter 25 Jahren zur BG gehören, die die Sicherung ihres Lebensunterhaltes n i c h t aus eigenem Einkommen beschaffen können.

Dies trifft für meinen Sohn n i c h t zu!

Es handelt sich hier also nicht nur um den von Ihnen angesprochenen Ausschlussgrund auf Grund seiner Ausbildung sondern auch um den Beendigungsgrund (siehe § ).

Ich bitte hiermit also um die Herausnahme meines Sohnes aus der BG zum 01.09.07 und Zusendung eines neuen Bewilligungsbescheides für den Zeitraum vom 01.09.07 - 31.12.07

MfG
Der Überprüfungsantrag sollte zuerst gestellt werden, weil du damit auch zurück liegende Zeiten überprüfen lassen kannst und damit auch rückwirkend Wohngeld bekommen kannst!

Den Widerspruch kannst du fristwahrend sofort einreichen, oder die Frist im Überprüfungsantrag so setzen, daß du noch rechtzeitig Widerspruch einlegen kannst.
Ich wart mit fristwahrenden Widersprüchen aber nicht gern, weil einem schnell mal was dazwischen kommt: und dann ists manchmal zeitlich sehr knapp oder vielleicht sogar zu spät, um rechtzeitig den Widerspruch einzureichen.
 
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Alt 23.06.2007, 11:38   #65
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@Ludwigsburg

ich will doch gar keinen Überprüfungsantrag stellen, denn er liegt definitiv erst ab 01.09.07 über seinem Bedarf.
Es geht mir nur um die Zeit ab 01.09. ; kann ich das dann so lassen?
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Alt 23.06.2007, 12:50   #66
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen
@Ludwigsburg

ich will doch gar keinen Überprüfungsantrag stellen, denn er liegt definitiv erst ab 01.09.07 über seinem Bedarf.
Es geht mir nur um die Zeit ab 01.09. ; kann ich das dann so lassen?
Sorry, dich hab dich grad mit jemand anders verwechselt...

schau mal in meine letzten Beiträge... das, was da im Überprüfungsantrag steht, solltest du in deinen Widerspruch reinnehmen.

Mußt halt nur die Berechnung von deinem Sohn reinnehmen :-)
 
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Alt 23.06.2007, 13:21   #67
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@udwigsburg,

hab ich dich richtig verstanden; ich setze also unter den Satz
"Dies trifft für meinen Sohn nicht zu" :

Er bekommt ca. 520€ Ausbildungsvergütung zuzüglich 154€ Kdgeld=674€

Bedarf ist 276€ zuzüglich anerkannte KDU 134,25€=410,25€

den Rest lasse ich so stehen?

VG, Silke
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Alt 23.06.2007, 14:10   #68
Ludwigsburg
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Hallo, Silke!

Schreibs doch so:


Sehr geehrte Frau xyz,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bewilligungsbescheid vom 06.06.07 für den Zeitraum vom 01.09.07 - 31.12.07 ein.


Ich hatte Ihnen in meinem Folgeantrag von Juni 07 mitgeteilt, dass mein Sohn xy eine Ausbildung zum 01.09.07 beginnt und Ihnen eine Kopie des Ausbildungsvertrags zukommen lassen aus dem hervorgeht, wie hoch seine Vergütung sein wird.

Er wurde daraufhin in dem Bescheid vom 01.09.07 - 31.12.07 genullt, aber damit ist er tatsächlich noch nicht aus der BG genommen.

Unter Bemerkungen steht kein Vermerk, daß er wirklich nicht mehr der BG angehört. Das ist aber erforderlich!

Ich erwarte umgehend einen geänderten Bescheid.


MfG
 
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Alt 23.06.2007, 21:08   #69
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Hallo Ludwigsburg,

danke für deine Mühe, superlieb !

Der Satz " ich erwarte umgehend einen geänderten Bescheid " ist klasse, werde ihn auch so übernehmen, ich hoffe nur, dass er nicht zu krass ist !?

Habe auch die Berechnung für meinen Sohn wieder rausgenommen, obwohl ich dich so verstanden habe, dass sie mit rein soll !?

Ich werde am Montag beide Widersprüche (auch den für meinen Sohn) persönlich abgeben.
Reicht das, wenn ich sie am Empfang abgebe oder muss ich dafür zur SB?

Ich hab da mal was von abstempeln gelesen. Ist das richtig, und was wird denn abgestempelt?

LG, Silke
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Alt 24.06.2007, 16:53   #70
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von Silke Beitrag anzeigen

Der Satz " ich erwarte umgehend einen geänderten Bescheid " ist klasse, werde ihn auch so übernehmen, ich hoffe nur, dass er nicht zu krass ist !?

Nein, warum? Die ARGE erwartet ständig etwas von uns - das müssen wir also auch mal dürfen :-) Nicht immer so ängstlich sein ;-)

Habe auch die Berechnung für meinen Sohn wieder rausgenommen, obwohl ich dich so verstanden habe, dass sie mit rein soll !?<