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| Tags: 1907, ausbildung |
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| | #51 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, die Sache mit Fallmanager, Erreichbarkeitsanordnung usw. würde für meinen Sohn, da in der Ausbildung, doch nicht zutreffen, oder? |
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| | #52 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Hatte das schon ein paar Mal geschrieben, warum.... | |
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| | #53 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.12.2006 Ort: Kleve (NRW)
Beiträge: 2.244
| Ach entschuldigung ich sage ja schon nichts mehr.
__________________ Aegroti salus suprema lex. Man möge sich dieses zu Herzen nehmen :) --- Dieser Beitrag ist Copyright © 2006, 2007 eAlex79 ;) Alle Rechte vorbehalten. |
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| | #54 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo eAlex79, Ludwigsburg u. Arwen haben geschrieben, wenn man den Alleinerziehendzuschlag weiter bekommen will, sollten die Kinder genullt sein und unter Bemerkungen stehen, dass die Kinder aber nicht mehr in der BG sind. Verstehe nicht, was daran nicht rechtmäßig ist. Vorteile sehe ich in der BG nicht, Nachteile außer Wohngeld aber auch nicht, da die von Ludwigsburg beschriebenen Maßnahmen für meinen Sohn hoffentlich nicht treffen. Gruß, Silke |
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| | #55 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.12.2006 Ort: Kleve (NRW)
Beiträge: 2.244
| Entschuldige Silke, ich hätte mich a) net ins Thema drängeln dürfen und b) das was Du, Ludwigsburg und Arwen sagen verstehe ich ja auch, nur ich finde es ein bissel Gefährlich wenn man einen womöglich ungültigen Bescheid bekommt. Daher meine Fragen. x x Alex. x
__________________ Aegroti salus suprema lex. Man möge sich dieses zu Herzen nehmen :) --- Dieser Beitrag ist Copyright © 2006, 2007 eAlex79 ;) Alle Rechte vorbehalten. |
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| | #56 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Brauchst dich nicht entschuldigen, ich bin doch froh wenn man versucht mir zu helfen!!! Den Originalbescheid über die Post hab ich komischer Weise immer noch nicht, obwohl mir meine Bekannte bei der Arge am Montag den Bescheid ausgedruckt hat. VG, Silke |
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| | #57 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
hat man Dir denn gesagt, dass Du noch einen Bescheid zugeschickt bekommst? Bei mir zumindest war das nie der Fall, wenn ich ihn direkt vom Amt mitgenommen habe. Da sie eh nicht unterschrieben sind, ist der, den Du nun vorliegen hast, in meinen Augen genauso "original" wie der, den Du erwartest. Gruß, Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell | |
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| | #58 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Guten Morgen Arwen, ich habe den Bescheid von der Bekannten bei der Arge ausgedruckt bekommen, davon weiß meine SB gar nichts. Ich hab dann meine SB zwar wegen des Nullbescheides für meinen Sohn angerufen, sie hat mich aber nicht gefragt wieso ich schon informiert bin. Ich kann ja jetzt auch schlecht bei meiner SB anrufen und fragen wann er denn nun endlich kommt; haue damit möglicherweise meine Bekannte in die Pfanne. Gruß, Silke |
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| | #59 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo, ich habe am Dienstag, wie mit ihr besprochen, meine SB wegen der Streichung meines Sohnes aus der BG angerufen. Leider wusste sie nichts mehr davon und wollte mich zurückrufen. Habe sie dann am Mittwoch nochmal angerufen und ihre Antwort lautete wieder, ich rufe sie an. Ich werde morgen jetzt noch abwarten und dann meinen Widerspruch formulieren---komme mir verarscht vor... Soll ich mich in dem Widerspruch nur auf den §7 beziehen oder noch andere Gründe für die Herausnahme meines Sohnes angeben? Ist das ok wenn mein Sohn die selben Gründe für seinen eigenen Widerspruch angibt? Muss ich den Widerspruch persönlich bei meiner SB abgeben und muss sie mir das quittieren? Darf ich den Widerspruch für meinen Sohn abgeben oder muss er das selbst machen? LG, Silke |
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| | #60 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #61 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, danke für deine schnelle Antwort... ...ich setze mich am Wochenende hin und werde den Widerspruch dann reinsetzen. Ich dachte, ich könnte als Argument noch irgendwie das Wohngeld einbringen!? Ist natürlich super, wenn es reicht, dass ich ihr für den Widerspruch nur mit dem § kommen brauche. Ich habe bis jetzt alle Sachen mit meiner SB telefonisch abkaspern können, hatte immer gut geklappt; bis jetzt halt. Vielleicht ist dem Teamleiter die Sachlage auch nicht bekannt und er muss sich auch erst noch weiter informieren. LG, Silke |
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| | #62 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Es ist entscheidend, daß ALG II nachrangig ist, wenn das Einkommen des Kindes nur mit Wohngeld ausreichend wäre... aber da das ja nicht dazu gerechnetb werden muß, würd ichs gar nicht erwähnen... Gruß aus Ludwigsburg |
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| | #63 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, hab eben meinen Widerspruch formuliert; meinst du ist ok so? Sehr geehrte Frau xyz, hiermit lege ich fristwahrend Widerspruch gegen Ihren Bewilligungsbescheid vom 06.06.07 für den Zeitraum vom 01.09.07 - 31.12.07 ein. Ich habe Ihnen in meinem Folgeantrag von Juni 07 mitgeteilt, dass mein Sohn xy eine Ausbildung zum 01.09.07 beginnt und Ihnen eine Kopie des Ausbildungsvertrags zukommen lassen aus dem hervorgeht, wie hoch seine Vergütung sein wird. Er wurde daraufhin in dem Bescheid vom 01.09.07 - 31.12.07 genullt, aber nicht aus der BG genommen. Im § 7 Abs. 3 SGB2 steht schwarz auf weiß, das Personen unter 25 Jahren zur BG gehören, die die Sicherung ihres Lebensunterhaltes n i c h t aus eigenem Einkommen beschaffen können. Dies trifft für meinen Sohn n i c h t zu! Es handelt sich hier also nicht nur um den von Ihnen angesprochenen Ausschlussgrund auf Grund seiner Ausbildung sondern auch um den Beendigungsgrund (siehe § ). Ich bitte hiermit also um die Herausnahme meines Sohnes aus der BG zum 01.09.07 und Zusendung eines neuen Bewilligungsbescheides für den Zeitraum vom 01.09.07 - 31.12.07 MfG |
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| | #64 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Den Widerspruch kannst du fristwahrend sofort einreichen, oder die Frist im Überprüfungsantrag so setzen, daß du noch rechtzeitig Widerspruch einlegen kannst. Ich wart mit fristwahrenden Widersprüchen aber nicht gern, weil einem schnell mal was dazwischen kommt: und dann ists manchmal zeitlich sehr knapp oder vielleicht sogar zu spät, um rechtzeitig den Widerspruch einzureichen. | |
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| | #65 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| @Ludwigsburg ich will doch gar keinen Überprüfungsantrag stellen, denn er liegt definitiv erst ab 01.09.07 über seinem Bedarf. Es geht mir nur um die Zeit ab 01.09. ; kann ich das dann so lassen? |
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| | #66 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
schau mal in meine letzten Beiträge... das, was da im Überprüfungsantrag steht, solltest du in deinen Widerspruch reinnehmen. Mußt halt nur die Berechnung von deinem Sohn reinnehmen :-) | |
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| | #67 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| @udwigsburg, hab ich dich richtig verstanden; ich setze also unter den Satz "Dies trifft für meinen Sohn nicht zu" : Er bekommt ca. 520€ Ausbildungsvergütung zuzüglich 154€ Kdgeld=674€ Bedarf ist 276€ zuzüglich anerkannte KDU 134,25€=410,25€ den Rest lasse ich so stehen? VG, Silke |
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| | #68 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo, Silke! Schreibs doch so: Sehr geehrte Frau xyz, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bewilligungsbescheid vom 06.06.07 für den Zeitraum vom 01.09.07 - 31.12.07 ein. Ich hatte Ihnen in meinem Folgeantrag von Juni 07 mitgeteilt, dass mein Sohn xy eine Ausbildung zum 01.09.07 beginnt und Ihnen eine Kopie des Ausbildungsvertrags zukommen lassen aus dem hervorgeht, wie hoch seine Vergütung sein wird. Er wurde daraufhin in dem Bescheid vom 01.09.07 - 31.12.07 genullt, aber damit ist er tatsächlich noch nicht aus der BG genommen. Unter Bemerkungen steht kein Vermerk, daß er wirklich nicht mehr der BG angehört. Das ist aber erforderlich! Ich erwarte umgehend einen geänderten Bescheid. MfG |
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| | #69 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, danke für deine Mühe, superlieb ! Der Satz " ich erwarte umgehend einen geänderten Bescheid " ist klasse, werde ihn auch so übernehmen, ich hoffe nur, dass er nicht zu krass ist !? Habe auch die Berechnung für meinen Sohn wieder rausgenommen, obwohl ich dich so verstanden habe, dass sie mit rein soll !? Ich werde am Montag beide Widersprüche (auch den für meinen Sohn) persönlich abgeben. Reicht das, wenn ich sie am Empfang abgebe oder muss ich dafür zur SB? Ich hab da mal was von abstempeln gelesen. Ist das richtig, und was wird denn abgestempelt? LG, Silke |
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| | #70 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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