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| Tags: 1907, ausbildung |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo, ich kann mich wohl auf Einiges gefasst machen!!! Habe heute mit ner weitläufigen Bekannten gesprochen, die bei der Arge arbeitet. Sie hat auf meiner Frage wegen der BG ohne meinen Sohn mit ihrem Teamleiter gesprochen (sie hat zugegeben keine Ahnung zu haben) und der hat dann gesagt, dass mein Sohn auf keinen Fall rauskommt und sein Einkommen angerechnet wird. Ich hab ihr dann erzählt, dass er seinen Bedarf selber decken kann und somit raus kann. Sie antwortete darauf: Stell dir vor du wohnst bei deinen Eltern die Rentner sind und nicht Hartz4 dann wird das Einkommen deiner Eltern auch angerechnet! Muss ich die Begründung jetzt verstehen? Es gibt anscheinend zwei Sorten von SB, die die keine Ahnung haben und die die so tun als wenn sie Ahnung haben und wegen denen man dann klagen muss. Sie will mir aber am Montag Adressen zukommen lassen von neutralen Beratungsstellen... Bin tierisch auf meinen Bescheid gespannt! Gruß Silke |
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| | #27 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Wenn der Bescheid da ist, melde dich :-) Dann wird Widerspruch eingelegt... dazu brauchst kene Beratungsstelle! Was die sagen, ist sowas von schnurz...und was die schreiben, genauso... relevant ist das SGB IIund darin steht nun mal, daß Kindr mit ausreichend eigenem Einkommen nicht zur BG gehören. Das muß man notfalls über das Gericht bestätige lassen: ich denke, daß ist inzwischen kein Problem mehr. Wenn du Hilfe beim Widerspruch möchtest, meld dich... Geändert von Ludwigsburg (08.06.2007 um 18:42 Uhr). |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, melde mich umgehend sobald der Bescheid da ist; bin ja sowas von gespannt! Möchte mich jetzt schon mal für deine tolle Hilfe bedanken und für dein Angebot mir auch weiter zu helfen!!!! LG, Silke |
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| | #29 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Keine Ursache... mir wurde dabei geholfen, und ich geb nun mein Wissen weiter...das wirst du sicher auch irgendwann tun :-) |
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo, die Bekannte bei der Arge hat mit vorhin, als ich die Beratungsliste abgeholt habe, schon meinen neuen Bewilligungsbescheid ausgedruckt! Mein Sohn ist ab 01.09.07 nur noch mit 0,00€ aufgeführt und Kdgeld wird mir nur noch für 2 Kinder abgezogen. Jetzt muss ich den ganzen Sept. überbrücken, da mein Sohn am 30.09. sein Gehalt bekommt--toll. Jetzt kommen wieder meine Fragen: wieso wurde er nur genullt, müßte er nicht gar nicht aufgeführt sein? Ist er damit etwa noch in der BG ? Wenn die Arge mir sein Kdgeld nicht anrechnet, brauch ich es doch auch nicht auf sein Konto überweisen lassen, oder? Kann er dann ab 01.09. Wohngeld beantragen? Hab ich jetzt Glück mit meinem Bescheid? Vielen Dank im voraus, Silke |
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| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.02.2006
Beiträge: 1.850
| Ja.Jetzt hat er unter Umständen Anspruch auf Wohngeld.
__________________ Tanzt kaputt was euch kaputtmacht *Straftanzkommando Nord* Stoppt all die Lügen *Umbra et Imago* |
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| | #32 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich bitte darum, dass in meinen Bescheid unter Bemerkungen folgender Text eingefügt wird: Ihr Sohn ...(Name einfügen) wurde aus der Berechnung heraus genommen, da er seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken kann. Er gehört deshalb nicht in die Bedarfsgemeinschaft. Zur Sicherung des Ihnen zu gewährenden Mehrbedarfs wegen Alleinerziehung musste Ihr Sohn...(Name einfügen) jedoch in der Berechnung Ihrer Leistungen weiterhin berücksichtigt werden und ist damit weiterhin im Bescheid aufgeführt. (Das steht aktuell bei mir drin) | |
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| | #33 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Hallo Kurze Zwischenfrage: Im SGB II steht, dass es nur für minderjährige Kids Alleinerziehendenzuschlag gibt bzw. verstehe ich es so, dass, wenn man z.B. zwei Kinder hat, davon ein Kind 14 und eines 17 ist, der Mehrbedarf wegfällt. Verstehe ich da etwas falsch? Zitat:
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell | |
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Arwen, dass mit dem Alleinerziehendenzuschlag verstehe ich genauso wie du. Werde aber Ludwigsburg nochmal fragen. Gruß, Silke |
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| | #35 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Guten Morgen Silke, wie hoch ist denn Dein Zuschlag für Alleinerziehende - 124 Euro? Gruß von Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
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| | #36 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, ich bekomme den Alleinerziehenzuschlag in Höhe von 124,00€ immer für meine anderen beiden Kinder (14 u. 7 Jahre). Ich verstehe den Gesetzestext genauso wie Arwen, dass ich bei meinem 19jährigen gar keinen Anspruch auf den Zuschlag hätte !? Und wieso bekommt man den Zuschlag für jemanden, so wie du schreibst, wenn er nicht mehr in der BG ist; müsste das nicht anders herum sein? Ich habe in dem Bescheid nichts von Bemerkung stehen, nur, das folgende Änderung eingetreten ist : Sohn ist ab 01.09. in der Ausbildung . Ich werde gleich mal bei der SB anrufen und fragen ob und warum er weiterhin in der BG ist, obwohl er genullt ist. Gruß, silke |
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| | #37 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Arwen, ja, bekomme für meine anderen beiden Kinder (14 u. 7), so vermute ich, 124,00€ monatlich. Gruß, silke |
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| | #38 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Habe gerade mit meiner SB gesprochen--- sie meint, es reicht, dass unter Änderung der Ausbildungsbeginn steht. Habe ihr dann gesagt, dass ich den Zusatz Bemerkungen haben möchte, in dem steht, das mein Sohn nicht mehr zur BG gehört da er seinen Bedarf selber decken kann. Sie wollte dann wissen von wem ich das habe; hab ihr gesagt von einer Rechtsberatung; war hoffentlich nicht falsch. Und warum ich unbedingt den Vermerk haben möchte---hab gesagt, wegen des Ausbildungsbetriebes. Hätte ich wegen Wohngeld sagen sollen? Sie will jetzt Anfang kommender Woche mit ihrem Teamleiter sprechen, da sie sagt, es handelt sich bei meinem Sohn um einen Ausschlussgrund aufgrund seines Einkommens aber nicht um einen Beendigungsgrund, da er noch in der BG Lebt. Da ich keine Ahnung von dem hatte was sie mir erzählte, hab ichs so hingenommen und gesagt, dass ich mich dann am kommenden Dienstag bei ihr melde. Gruß, Silke |
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| | #39 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
Beispiel: Alleinerziehende(r) hat 2 Kids im Alter von 8 und 10, die ausreichend Unterhalt beziehen, so dass sie mit dem Kindergeld über ihrem Bedarf liegen. Sie gehören nicht mehr in die BG. Damit der Alleinerziehende jedoch den Status "alleinerziehend" behält und der Anspruch auf den Mehrbedarf nicht wegfällt, sollte dieser Zusatz unter "Sonstiges" mit im Bescheid stehen, das Kind auch noch mit 0 Euro aufgeführt sein, weil das Computerprogramm A2LL das sonst nicht "schnallt" und den Zuschlag nicht im Bescheid ausweist (oh, langer Satz geworden). Der Erziehende ist ja trotz allem noch immer alleinerziehend, egal, ob Kind in der BG oder nicht. Gruß, Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell | |
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| | #40 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Arwen, vielen Dank für deine ausführliche Erklärung, wenigstens das, hab ich jetzt verstanden!:D Gruß, Silke |
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| | #41 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Und die Whngeldstelle wird diesen Vermerk fordern, denn wer im ALG II Bescheid steht, ist normalerweise in der BG und vom Wohngeld ausgeschlossen. Da es aber nicht zumutbar ist wege der fehlerhaften Software für Entfernung des Kindes aus dem Bescheid auf seinen Alleinerziehendzuschlag zu verzichten gibts eben den Vermerk in den Bescheid.... | |
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| | #42 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, aber für meinen Sohn würd ich doch eh keinen Alleinerziehendzuschlag, da 19 Jahre alt, bekommen, also könnten sie ihn doch anstatt zu nullen ganz herausnehmen. Oder hat die SB recht, wenn sie sagt, durch die Ausbildung ist das ein Ausschluss-, aber kein Beendigungsrund? Wie kann ich denn, falls sie dabei bleibt, argumentieren? VG, Silke |
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| | #43 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Und dein Sohn sollte auch schreiben! :-) Doppelt hält besser... :grin: Diese Woche bin ich stark eingespannt, nicht ungeduldig werden, ich bleib dran ;-) | |
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| | #44 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Diese Woche bin ich stark eingespannt, nicht ungeduldig werden, ich bleib dran ;-)[/quote] Das ist lieb von dir !!! VG, Silke |
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