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| Tags: 1907, ausbildung |
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| | #251 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.01.2008
Beiträge: 12
| Guten Morgen, Sry das ich mich erst jetzt wieder melde aber hatte probleme mit Pc. Glückwunsch an Alle die ihrem Ziel schon etwas näher gekommen sind oder es erreicht haben.. Den Wohngeldantrag habe ich mit meinem Sohn zusammen abgegeben. Jetzt will der SB aber noch Unterlagen: Ablehnungsbescheid BAB Lohnabrechnung meines Sohnes von Dez. 07 Nachweis über Kindergeld Girokontoauszüge der letzten 3 Monate Mietbescheinigung Nachweis über Kosten von Strom,Wasser, Gas Ausbildungsvertrag Bescheid über AlgII und Einkommensnachweis von meinem Sohn (wird im März 18) der Mitte Nov. 07 ausgezogen ist, da der unter 18 trotzdem zum Haushalt gehören würde. Von meiner neuen SB bei der Arge habe ich bis heute immer noch nichts gehört. Habe mir schon überlegt ob ich die kompletten Unterlagen (die ich im Nov.07 abgegeben habe) noch mal kopiere und alles dem Abteilungsleiter vorlege...Oder ob ich bis Februar warte denn da läuft mein AlgII aus... Liebe Grüße aus Giessen Kimba-Alina |
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| | #252 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 145
| Hallo Kimba-Alina Zitat:
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| | #253 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Muß ich fast jedes Mal machen, weil mein SB das auch ständig vergißt! | |
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| | #254 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #255 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, war mal wieder ein altes Posting; trotzdem danke! Ich hab die Begründung auf einem separaten Schrieb bekommen. L.G. Silke |
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| | #256 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo zusammen, ich habe letzte Tage einen neuen Antrag zur Weiterbewilligung bekommen. Muss ich meinen Sohn der sich ja selbst vertritt und nicht mehr zur BG gehört irgendwo aufführen im Antrag? Bei HG vielleicht oder soll ich ihn komplett weglassen? Bin sowieso etwas überfordert mit den neuen Formularen und habe Angst etwas falsch zu machen. V.G. Silke |
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| | #257 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #258 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, ich habe bei Veränderungen der BG nein angekreuzt. Im Punkt darunter steht aber Änderungen zur HG und da weiß ich nicht, ob ich meinen Sohn da eintragen muss. Er ist ja sonst nirgends aufgeführt, ist das so richtig? L.G. Silke |
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| | #259 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 145
| Hallo Silke, bei Veränderung HG habe ich auch nein angekreuzt... es hat sic ja nix geändert... Mein Antrag liegt dort seit letzter Woche vor. Mal sehen was rauskommt... Hoffen wir das beste. LG kossi |
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| | #260 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Kossi, soll ich meinen Sohn dann nirgendwo aufführen? L.G. Silke |
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| | #261 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.08.2007 Ort: Cottbus
Beiträge: 145
| Hallo Silke, also ich habe meinen Sohn,glaub ich,nirgendwo extra vermerkt. Sie wissen doch das Du mit ihm eine HG bildest,und wenn sich nix verändert hat... LG kossi |
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| | #262 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo, habe nochmal eine Frage zu meinem Weiterbewilligungsantrag: ich muss für meine Tochter und mich die Anlage EK ausfüllen, weil wir beide nebenbei ca. 60€ im Monat verdienen. Unter Punkt 1e steht, ob ich oder die o.g. Person Kindergeld erhalten. Ist das richtig wenn ich bei mir ja ankreuze und daneben schreibe, dass ich es an meine Tochter weiterleite und bei meiner Tochter auch ja ankreuze, weil sie es ja von mir erhält? Oder bei mir nur ja ohne den Zusatz der Weiterleitung und bei meiner Tochter nein? V.G. Silke |
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| | #263 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Kann mir vielleicht jemand meine letzte Frage beantworten, ich muss dringend meinen Antrag abgeben und weiß nicht was ich unter Kindergeld eintragen soll!!! Vielen Dank im voraus... V.G. Silke |
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| | #264 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Mal ganz schnell aus dem Bauch raus: Ich würde bei Dir nein ankreuzen und daneben schreiben, daß Du es weiterleitest. Die Tochter soll ja ankreuzen. Aber wie gesagt: ohne Garantie, so hätte ich das ausgefüllt. Viele Grüße, angel |
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| | #265 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Nachtrag: Ist der Arge Eurer Verdienst denn noch nicht bekannt? Ich habe bei meinem letzten Weiterbewilligungsantrag den ganzen Schrott entsorgt und nur die beiden Seiten aus unserem Download ausgefüllt: Keine Änderungen. Man muss doch nur Änderungen angeben, die der Arge noch nicht mitgeteilt wurden. Viele Grüße, angel |
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| | #266 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.852
| Zitat:
__________________ LG biddy | |
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| | #267 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo angel 6364, hallo Biddy, das mit dem "nein" bei mir hatte ich auch überlegt, da ich es ja weiterleite; nur weil es auf mein Konto geht, weiß ich nicht ob ich nicht doch "ja" ankreuzen muss?! Mein Verdienst ist der Arge bekannt. Meine Tochter hat erst diesen Monat angefangen. Ich habe ihnen aber den Arbeitsvertrag zukommen lassen und mitgeteilt, dass ich Mitte Juni den Kontoauszug mit dem Verdienst einreiche. Welche beiden Seiten aus dem Download denn? L.G. Silke |
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| | #268 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.852
| Ja, blöd, dass das Kindergeld nicht direkt auf das Konto der Tochter geht. Allerdings gibst Du es ja wirklich weiter, hast es nicht selbst als Einkommen zur Verfügung und es ist, zumindest in meinen Augen, daher nicht anders zu bewerten als würde die Tochter es direkt von der Familienkasse erhalten. angel6364 meint - so denke ich - den "alten" Fortzahlungsantrag (neu: Weiterbewilligungsantrag), der nur zwei Seiten umfasst im Gegensatz zum neuen. Diesen veralteten Antrag findest Du noch im Downloadbereich (oben im Kopf dieser Seite) ... oder hier: http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/Fortz.pdf
__________________ LG biddy |
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| | #269 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Wenn die SB zum Teamleiter geht, muß sie ihm das Richtige sagen können, sonst macht es keinen Sinn! Du mußt zuerst deine SB überzeugen, nur dann habt ihr eine Chance! | |
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| | #270 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.06.2007 Ort: Essen
Beiträge: 225
| Hallo Ludwigsburg, vielen Dank für deine Antwort, aber das war meine Frage von vor ein paar Monaten. Mittlerweile steht mein Sohn nicht mehr auf der 1. Seite sondern ist nur noch mit null aufgeführt. :-) Jetzt ging es um die Frage, ob ich bei Kindergeld ja oder nein ankreuze mit dem Vermerk, das ich es an meine Tochter weiterleite und ob ich bei meiner Tochter dann auch ja ankreuze, weil ich es ja an sie persönlich weiterleite. Wenn ich zweimal ja ankreuze zieht die Arge mit nachher auch zweimal ab und wenn ich bei mir nein ankreuze machen die sicher Ärger weil es ja auf mein Konto geht. Ich kann das Kd.geld nicht auf das Konto meiner Tochter überweisen, weil ich drei Kinder haben mit zwei Konten und das Kd.geld zusammen überwiesen wird. Also splitte ich im Nachhinein. L.G. Silke |
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