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| Tags: alg, bafoeg, sohn, studieren |
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| | #1 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Möglich, dass diese Frage schon gestellt wurde. Für mich ist dieses Thema aber neu und ich brauch mal Hilfe: Mein jüngster Sohn hat sein Abi geschafft und will studieren. Er wohnt mit mir in einer BG. Nun ist noch nicht klar, ob er ausziehen muss oder zuhause bleiben kann. Folgende Fragen: 1. Bleibt er zuhause (in Hessen), bezieht er ALG II in der BG und kein Bafög (ist das richtig?), muss aber Studiengebühren bezahlen, die m.E. bei 500 Euro pro Semester liegen, und es entstehen erhebliche Fahrtkosten nach FFM oder Darmstadt. Außerdem hat er nur die Möglichkeit, 100 Euro hinzuzuverdienen. Sehe ich das richtig, oder wie stellt man sich das vor? 2. Bleibt er nicht zuhause (z.B. er zieht nach Rheinland-Pfalz), bezieht er Bafög (wie hoch ist das denn, wenn ich als Alleinerziehende ALG II beziehe?) und sein Kindergeld, muß keine Studiengebühren bezahlen, kann mehr hinzuverdienen, aber meine Wohnung wäre dem Amt zu teuer und ich müßte mir eine weitaus billigere Wohnung suchen, in der mein Sohn kein Zimmer (und wohl auch kein Bett) mehr hat. Wie wäre es, wenn er bei mir seinen Zweitwohnsitz behält? Bedanke mich für jeden Tipp. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.615
| Lese dir dazu mal folgende Seiten durch: Studenten, Schüler, Azubis - BAföG oder Sozialhilfe?
__________________ Gruß Rüdiger |
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| | #3 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Im 2. Fall bekämst du die Umzugsaufforderung...und er hätte mit deiner BG nichts mehr zu tun... was deine SB dazu denken soltest du schriftlich anfragen... Beratung einfordern! | |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Nein, er bekommt keinen Unterhalt von dem Vater. Danke Ludwigsburg |
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| | #5 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Helena, wenn deine Tochter studieren will, sollte sie es tun... und nicht darauf verzichten, nur weil Mama eine "Umzugsaufforderung" bekommen würde... Wärs meine Tochter, ich würde da gnzn anders denken! Du solltest schriftliche Auskunft deiner/s SB einfordern... die haben eine Auskunfts-und Beratungspflicht! Und du solltest dich schlau machen,wie man sich gegen so eine Aufforderung zur Kostensenkung wehren kann. Gibt da ganz legale Mittel..."Umzugsaufforderung heißt noch lange nicht, daß man das muß/kann... erstmal nur, daß man sich auseinandersetzen muß! Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #7 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #8 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Die Antwort auf diese Frage würde mich auch interessieren. Mein jüngster Spross, der mit mir hier eine BG bildet, wird nämlich wegen Studium ebenfalls im Herbst in eine andere Katergorie fallen. Anfangs wird er wohl nicht ausziehen, weil er nicht wissen wird, wo er hin soll (er hat sich für ein Studium in einer Uni angemeldet, die hier ca. 20 km entfernt liegt). Ich vermute, dass er nach wenigen Monaten in die Stadt ziehen wird. Dann fällt er aus der BG raus und meine Wohnung wird dann viel zu teuer sein (das ist sie jetzt schon wegen 77 Euros). Er wird aber am Wochenende wohl nach Hause kommen. Er hat hier seine Freunde, er wird mir wohl seine Schmutzwäsche bringen, und er fühlt sich hier zuhause. Wie kann man das alles am besten beantragen, unter Berücksichtigung, dass ich Hartz IV wohl noch für die nächsten 7 Jahren empfangen werde (da gehe ich mit 65 J. in Rente). |
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| | #9 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Da wird wohl eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nichts bringen...die Rente ist zu weit entfernt und da die Miete schon jetzt unangemessen ist... | |
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| | #10 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Mensch Ludwigsburg, wenn du mir hier Auskunft geben kannst, wäre ich dir echt dankbar. Kommt hinzu, dass ich schlecht im Rechnen bin und nicht durchblicke. Sicher wurde die Frage schon oft gestellt. Trotzdem weiß ich nicht Bescheid und befürchte, mal wieder etwas zu verpassen: Ich erhalte z.Z. mit einem Sohn: Für mich: 347 Für meinen Sohn: 276 Gesamt 623 + Kosten der Unterkunft 445,50 (77 Euros zahle ich drauf, der Widerspruch läuft noch) + Heizungskosten 50 Euro Summe des Bedarfes 1.118,50 Einkommen meines Sohnes Kindergeld 154 Erwerbstätigkeit 150 Gesamt – 304 Abzusetzende Beträge Freibetr. Erwerbst. 10 Grundfreibetrag 100 Summe der Leistungen 1116,50 Summe Einkommen 194 Gesamt 922,50 Im Oktober fängt mein Sohn in der Uni in Frankfurt an, hoffe ich. Bisher war er SChüler. Theoretisch kann er täglich mit der Bahn fahren (ca. 20 km). Das kostet monatlich ca. 60 Euro. Ich schätze, dass er das nicht lange macht. Der wird sich wohl in FFM mit ein paar Kumpels in einer WG vereinigen und nur noch am Wochenende kommen. Dann ist er seine „Alte“ los und ich wäre auch nicht traurig darüber. Wir haben nämlich so unsere Problemchen. Würden die Beträge genauso bleiben, solange er studiert und nicht auszieht? Wer übernimmt die Fahrtkosten? Bekommt er nur BAFög, wenn er nicht zuhause wohnt? Sein Bafög würde ca. 350 Euro ausmachen, sagt er. Genauere Infos bekomme ich nicht raus. Dann würde er noch zusätzlich sein KG bekommen und evtl. noch einer Nebenbeschäftigung nachgehen, der er z.Z. nur sehr begrenzt nachgeht (Einkommen 150 Euros), weil er keine Lust hat für das Amt zu arbeiten. Kann ich auch verstehen. Verstehe ich das richtig, dass, selbst wenn er seinen Wohnsitz in FFM hat, meine Wohnung nicht zu teuer ist? Ich muss sagen, ich will nicht ausziehen! Ich bin mein Lebtag nur durch die Welt umgezogen, und jetzt wohne ich schon seit 10 Jahren mal auf einem Platz und soll weg. Außerdem ist die 82 qm-Wohnung im RM-Gebiet mit einer Kaltmiete von 470 Euros + ca. 100 Euro Nebekosten und einem schönen, großen Garten spottbillig. Würde mich echt freuen, wenn du mir sagst, wie ich hier am besten davonkomme. Aus Altersgründen ist eine Festanstellung für mich aussichtslos. |
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