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| Tags: 58er, regelung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.10.2006 Ort: Duisburg
Beiträge: 13
| Hallo Ihr Lieben, Ich habe eine Frage, ein Freund von mir ist 1999 mit 52 in den Vorruhestand gegangen worden. Mußte von seiner Abfindung für 5 Jahre 50000 DM für Arbeitslosenhilfe bezahlen, um anschließend in Rente zu gehen. Seit einführung von Hartz IV bekommt er auch HartzIV. Die 58er Regelung hat man den Aufgezwungen. Jetzt hat er aber abgelehnt, mt 60 in Rente zugehen, weil die Azüge der Rente zu hoch sind. Jetzt hat man Ihn eingeladen um zu Überprüfen ob das richtig ist. Dabei wurde gesagt, er würde unter dem § 454 fallen. Meine Frage nun was ist das für ein §. Wofinde ich den? Was besagt der?? für eure Antworten dedanke ich mich recht herzlich. :?
__________________ Die Leute sagen immer, die Zeiten werden Schlimmer. Doch die Zeiten bleiben immer, nur die Leute werden Schlimmer! |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| unter dem §454 findet man allerhand, man braucht aber das genaue Gesetzbuch. |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.10.2006 Ort: Duisburg
Beiträge: 13
| das habe ich befürchtet. Aber ich denke mal das, daß etwas mit dem Vorruhestand und der 58er Regelung zu tun hat. Ich wüsste auch sonst nicht, wo ich suchen müßte
__________________ Die Leute sagen immer, die Zeiten werden Schlimmer. Doch die Zeiten bleiben immer, nur die Leute werden Schlimmer! |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Also ich habe nur etwas zum § 428 und der 58er Regelung gefunden, vielleicht hilft es ihm weiter. http://openpr.de/news/97046/Der-Sozi...8-SGB-III.html |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 258
| Hiermit ist der Paragraph § 428 SGB III gemeint, der es älteren Arbeitslosen - die jetzt noch bis 31.12.2007 ihr 58. Lebensjahr vollenden - erlaubt, nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen und trotzdem ALG II zu beziehen ohne Einschränkung. Sie werden dann nicht mehr vermittelt, bekommen keine Maßnahmen "aufgebrummt" und können bis zu 17 Wochen von daheim fort sein. Hierzu gibt es ein Formular bei den Agenturen/ARGEn. Die Rente muss nicht frühstmöglich beantragt werden, sondern nur dann, wenn der Leistungsbezieher diese ohne Einschränkung beziehen kann. Hierzu bekommt man vom Rentenversicherungsträger eine Bescheinigung, die man der ARGE vorlegen muss. Der § 428 SGB III wurde im SGB II unter § 65 Abs 4 in das ALG II übernommen. |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.12.2005 Ort: Dortmund
Beiträge: 59
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__________________ Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.05.2006 Ort: im Erzgebirge
Beiträge: 226
| Zitat:
Ist da was dran, dass die 58er Reglung bis zum 31.12.2009 weiter fortgesetzt werden soll? (Eine mündliche Info meiner Bekannten, die in einem Arbeits- und Sozialzentrum hauptamtlich tätig ist und die während einer Arbeitsberatung in einer Landesstelle das auch wieder als Mundpropaganda erfuhr. Deutlicher will ich hier nicht werden, auch keine Ortsangaben oder so)
__________________ ************ Ein frischer Gruss aus dem Eisbärenpelz | |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| von derlei habe ich bisher nichts gehört. die verlängerung bis ende 2007 hat schon kritik von vielen seiten einstecken müssen. zum anderen wurde die verlängerung erst kurz vor toresschluss beschlossen. deshalb glaube ich, dass eine entscheidung auch erst ende dieses jahres fallen wird. für berechtigte wäre der vorteil, dass sie es schriftlich hätten, nicht mit abschlägen vorzeitig in rente gehen zu müssen. wie würde es aussehen, wenn die regelung ersatzlos gestrichen würde? was die folge sein könnte, hatte der sozialverband schon vor der letzten verlängerung aufgezeigt. Zitat:
mal sehen, was sie sich bei wegfall im nächsten jahr für die dann 60 - 63jährigen einfallen lassen. nach den erfahrungen der letzten beiden jahre habe ich da kein gutes gefühl. oder ist mir eine zwischenzeitliche änderung der gesetzeslage durch die maschen gerutscht?
__________________ ************************************ Die einen wollen FRIEDEN , die anderen KEINEN KRIEG . Soetwas erzeugt natürlich Spannungen. ************************************ alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder. es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden. | |
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