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| Tags: 58er, regelung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.07.2005
Beiträge: 8
| Hallo an alle, muß mich im Dez., nur für einen Monat, wg.eines einmaligen Einkommens aus ALG II abmelden. Für Jan. 2007 wieder anmelden. Habe die 58er Regelung unterschrieben. Gilt die weiter dann im Jan. 2007 durchgängig noch, oder nicht mehr. Muß ich diese Regelung dann neu vereinbaren, und geht das in 2007 überhaupt noch ? :kinn: Vielen Dank für Eure Meinung. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Soweit ich das weiß, läuft das nach 1 Monat Alg2-los so weiter (58er?) da du erst nach mehr als 2 Monaten einen kompletten Neuantrag stellen mußt. Allerdings will ich hier nicht unbedingt fragen warum und für was eines einmaligen Einkommen du für 1 Monat aussetzen willst :kinn: Nur bedenke das in manchen Fällen die Arge auch nicht dumm ist und genau wissen möchte warum ? ? ? du im Dezember nicht mehr hilfebedürftig bist und im Januar aufeinmal wieder :pfeiff: :pfeiff: Bist du schon verheiratet ? und lebt ihr immer noch auseinander ;) |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.07.2005
Beiträge: 8
| hallo Arco, da gibts Nichts zu verheimlichen. Die Arge weiß Bescheid, dass ich in dem Monat einen Geldeingang haben werde. Durch das Abmelden aus der Leistung erreiche ich nur, dass er nicht als Einkommen sondern dann als Vermögen behandelt wird. Wichtig ist mir bei dieser Lösung aber eben mein Status als 58er. Gruß |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Somit würde ich denken das auch die vorhandenen Regelungen davon nicht betroffen sind - aber rechtlich nachvollziehbar kann da nur die Arge Auskunft geben. Achsooo, das evtl. Problem mit der KV wäre dann ja auch nicht relevant da es ja die 4 Wochen Nachversicherungspflicht gibt ..... | |
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