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Alt 17.06.2008, 16:09   #1
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Registriert seit: 17.06.2008
Beiträge: 3
Standard 58er Regelung und danach

Grüß Gott,folgendes Problem ich hab die 58er Regelung und werde Oktober
mein Rentenantrag stellen auf Schwerbehinderung ist auch soweit OK.
Meine frage an Euch was passiert wenn ich mich mal für 1Monat abmelden würde oder ich bekäme Einkommen Pflichtanteil müsste ich ja erst verbrauchen
dann wieder anmelden Neuantrag gelte meine 58er Reglung weiter die ich
unterschrieben hab.........

Gruß Schlawiner
schlawiner ist offline  
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Alt 17.06.2008, 16:30   #2
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Registriert seit: 27.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.105
Standard AW: 58er Regelung und danach

Kann das Einkommen oder der vermutlich zu erwartetente Pflichtanteil nicht bis zum Eintritt in die Rente warten ?

Wäre es ein Erbfall, dann ist es doch bestimmt zu regeln, dass das Geld erst bei Rentenbezug zufliesst, falls keine Grundsicherung im Alter dazukommt.

Die 58er Regelung ist auch nicht mehr wichtig, wenn in wenigen Monaten sowieso Rente gezahlt wird.
Sissi54 ist offline  
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Alt 17.06.2008, 16:58   #3
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2008
Beiträge: 3
Standard AW: 58er Regelung und danach

danke sissi,ja wenn das alles so einfach wäre.........kurzes Intermezzo
Frau hat Rente ich bekomme nur einen kleinen Anteil Hartz4 versichert bin ich bei meiner Frau. Da ihre Mutter Verstorben ist und von meiner Frau der Bruder das alles in der Hand genommen hatte bekommt Sie eventuell noch ein Pflichtanteil von Ihrem Bruder .............................
wird sicherlich nur ein kleiner Betrag sein.Ich hoffe es ist etwas verständlich rüber gekommen...........das passt mir alles nicht gerade vor Tore schluss

Gruß
schlawiner ist offline  
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Alt 17.06.2008, 17:18   #4
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Registriert seit: 16.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.994
Standard AW: 58er Regelung und danach

Ich ahne so ganz in etwa die Komplikationen bei euch. Jedenfalls ist es leider so, dass wenn du einmal den ALG-II Bezug unterbrichst, auch die 58er Regelung unterbrichst, und diese dann nicht weiterläuft bei einer neuen Beantragung von ALG-II. Falls du das wissen wolltest.
__________________
Gruß! ethos07


Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.
ethos07 ist offline  
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Alt 17.06.2008, 17:47   #5
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2008
Beiträge: 3
Standard AW: 58er Regelung und danach

auch wenn jetzt mir was zu fliessen würde und ich es melden müsste wäre ich für einige Monate raus.Dann müsste doch auch wieder ein Neuantrag stellen.
Ja das wäre ja Peinlich und noch eventuell wäre noch die Rente gefäfdet ich glaubs nicht.

Gruss
schlawiner ist offline  
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Alt 23.06.2008, 19:54   #6
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Benutzerbild von HajoDF
 
Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 258
Standard AW: 58er Regelung und danach

Hi slawiner,
bei ALG II-Bezug zählt nur der Zufluss des Geldes.
In diesem Fall braucht ja wohl "niemand nichts" zu überweisen?
HajoDF ist gerade online  
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Alt 25.06.2008, 11:34   #7
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Registriert seit: 27.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.105
Standard AW: 58er Regelung und danach

Hallo schlawiner,

hier noch das neueste zum Thema Erbschaft und abmelden.

Der Tipp zum abmelden wurde von einem Referenten für Sozialrecht gegeben (H.T).
Aus einem anderen Forum wird aber bekannt, dass er nun selbst davon abrät.

Grund dafür:

§ 46 Abs.1 SGB I
§ 46 Abs.2 SGB I

Zur Planung von Erbschaft:

FAQ - Erbschaft und Arbeitslosengeld II (ALG II / Hartz IV) - 123recht.net
Gericht stärkt erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für Eltern von Sozialleistungsempfängern - 123recht.net

FAQ - Erbschaft und Arbeitslosengeld II (ALG II / Hartz IV) - 123recht.net
Sissi54 ist offline  
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Alt 25.06.2008, 11:36   #8
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Speedport
 
Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 625
Standard AW: 58er Regelung und danach

Zitat:
Zitat von schlawiner Beitrag anzeigen
Grüß Gott,folgendes Problem ich hab die 58er Regelung und werde Oktober
mein Rentenantrag stellen auf Schwerbehinderung ist auch soweit OK.
Meine frage an Euch was passiert wenn ich mich mal für 1Monat abmelden würde oder ich bekäme Einkommen Pflichtanteil müsste ich ja erst verbrauchen
dann wieder anmelden Neuantrag gelte meine 58er Reglung weiter die ich
unterschrieben hab.........

Gruß Schlawiner
Würde das denn nicht zuerst mal ins Schonvermögen fließen?

MfG
speedport
Speedport ist offline  
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Alt 25.06.2008, 12:05   #9
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Registriert seit: 27.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.105
Standard AW: 58er Regelung und danach

Hallo Speedport,

das wäre zu schön, um wahr zu sein.

Schonvermögen ist das, was Du bei Beantragung mitbringst.Alles was später kommt, ist Einkommen, egal, ob der Freibetrag ausgeschöpft ist oder nicht.

Leider !
Sissi54 ist offline  
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